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chuk
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07.10.2025, 19:11 · #6'761
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kommentarauszug der nzz (daniel fritzsche):
Immerhin: Der Rekurseifer geht für die Beschwerdeführer langsam ordentlich ins Geld. Nachdem sie schon von der Vorinstanz mit 40 000 Franken Gerichtsgebühren belegt wurden, kommen nun inklusive Parteientschädigung noch einmal 50 000 Franken hinzu. Wenn schon der Volkswille und glasklare juristische Urteile sie nicht zum Umdenken bewegen, dann vielleicht das Portemonnaie.
Dann waren meine Zahlen zu hoch. Und trotzdem 50K pro Instanz ist kein Butterbrot. Keine Ahnung wie viele dabei sind und wie zahlungswillig die sind, aber könnte mir vorstellen, dass denen der Gang durch alle 6 Instanzen zu teuer ist
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Don Ursulo
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07.10.2025, 20:06 · #6'762
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kommentarauszug der nzz (daniel fritzsche):
Immerhin: Der Rekurseifer geht für die Beschwerdeführer langsam ordentlich ins Geld. Nachdem sie schon von der Vorinstanz mit 40 000 Franken Gerichtsgebühren belegt wurden, kommen nun inklusive Parteientschädigung noch einmal 50 000 Franken hinzu. Wenn schon der Volkswille und glasklare juristische Urteile sie nicht zum Umdenken bewegen, dann vielleicht das Portemonnaie.
Dann waren meine Zahlen zu hoch. Und trotzdem 50K pro Instanz ist kein Butterbrot. Keine Ahnung wie viele dabei sind und wie zahlungswillig die sind, aber könnte mir vorstellen, dass denen der Gang durch alle 6 Instanzen zu teuer ist
Leider ist es EIN Butterbrot! Die streiten unter sich wer bezahlen darf ... Diese mehrheitlich links-grünen angehauchten Reichen sind alle kleine Soros mit tiefen Taschen.
Tschik Cajkovski
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07.10.2025, 20:11 · #6'763
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hier noch details zum urteil, auszug aus der nzz:
Doch die Gegner des Vorhabens liessen nicht locker. Sie rekurrierten vor dem Baurekursgericht und zogen, als sie von dieser Behörde ebenfalls abgewiesen wurden, ihre Beschwerde im September 2023 weiter vors Verwaltungsgericht. Die Beurteilung der Sachlage war offenbar komplex. Das Urteil des Gerichts ist zwar eindeutig, dennoch erstreckt sich das Dokument auf 46 Seiten beziehungsweise 174 000 Zeichen. Das Gericht selbst spricht auf Anfrage von einem «rechtlich aussergewöhnlich anspruchsvollen Verfahren in einer sehr aufwendigen Materie». Die Behörde konzediert, dass man im vorliegenden Fall deutlich länger gebraucht habe als üblich.
Sorge ums Landschaftsbild
Das wiederum dürfte ebenfalls mit der Hartnäckigkeit der Rekurrenten zu tun haben. Das Gericht musste sich erneut mit mehreren Punkten auseinandersetzen, die die Vorinstanz bereits behandelt hatte. So verlangten die Beschwerdeführer erneut einen Augenschein vor Ort. Das Verwaltungsgericht wies dieses Begehren ab, anders als das Baurekursgericht.
Weiter machten die Rekurrenten – gemäss Urteil handelt es sich dabei um einen «Verein A und 31 natürliche Personen» – geltend, es liege «dem Vernehmen nach» eine Aussage des Stadtrats vor, wonach im betreffenden «Teilgebiet C nicht höher als 80 Meter» gebaut werden dürfe. Gemeint sind damit die beiden Wohntürme, ohne die das Projekt für die Investoren nicht wirtschaftlich wäre. Das Verwaltungsgericht hingegen hält fest, dass es keine Hinweise für eine solche Aussage gebe und auch kein entsprechendes Dokument existiere. Der Antrag der Beschwerdeführer sei daher abzulehnen, heisst es in dem Urteil.
Ähnlich lautet das Verdikt in einem weiteren Punkt: Man habe, so monierten die Rekurrenten, verschiedene Beweisanträge gestellt, die von der Vorinstanz nicht gewürdigt worden seien. Zum Beispiel, als man die «Beeinträchtigung der Nachbarschaft durch Schattenwurf» gerügt habe. Das Verwaltungsgericht hält dazu fest, dass sich das Baurekursgericht «ausführlich» mit Ortsbild-, Denkmal- und Naturschutz auseinandergesetzt habe. «Die Akten (dazu) sind umfangreich und ausgiebig», schreiben die Richter. Insofern sei es zulässig gewesen, «ohne Verletzung des rechtlichen Gehörs auf die Abnahme weiterer Beweise» zu verzichten – zumal das Baurekursgericht sein Urteil damals «sorgfältig» begründet habe.
Eine Verletzung des Lärmschutzrechts, des Gewässerschutzrechts und des Biotopschutzes kann das Verwaltungsgericht ebenfalls nicht erkennen. Eine rechtmässige Erschliessung des Bauareals erscheine möglich, der Gestaltungsplan lasse Raum für ein Bauvorhaben, das den «für Hochhäuser verlangten ortsbaulichen Gewinn» erbringen könne. Die Beschwerdeführer hatten unter anderem dargelegt, dass die beiden Hochhäuser «das Landschaftsbild und landschaftlich wichtige Gebiete beeinträchtigen würden».
Bei dem Verein, der in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil als «Verein A.» bezeichnet wurde, dürfte es sich laut Medienberichten um den Verein Pro Limmatraum handeln. Die Gruppierung setzt sich nach eigenen Angaben für eine «städtebaulich konvergente Stadtentwicklung» ein. Hochhäuser als Vorboten einer «Manhattanisierung» Zürichs lehne man ab, «Weltstadt-Fantasien» ebenso. Hinter dieser Gruppierung wiederum sollen unter anderem die links-grün geprägte IG Freiräume und die IG am Wasser stehen.
Mit dabei in dem Verein sind auch bürgerliche Vertreter wie Felix E. Müller, der frühere Chefredaktor der «NZZ am Sonntag». Er sei nicht Beschwerdeführer, sagte Müller im vergangenen Jahr auf Anfrage der NZZ. Aber es gebe einen Rekurs von vielen Einzelpersonen, welcher auch vom Verein Pro Limmatraum unterzeichnet worden sei.
Ein weiterer Unterstützer des Vereins ist Urs Zweifel, der Neffe des verstorbenen Zweifel-Gründers und Verwaltungsrat der Zweifel Pomy-Chips AG. Er selbst sei jedoch nicht Mitglied, und er habe auch keine Beschwerde gegen das Bauprojekt eingelegt. Er habe den Verein lediglich finanziell unterstützt, sagte Zweifel im Sommer 2024 gegenüber der NZZ.
Diesen Zustupf dürften die Beschwerdeführer gebrauchen können. Zusätzlich zu den Gebühren fürs Verfahren vor dem Baurekursgericht (40 000 Franken) werden ihnen vom Verwaltungsgericht weitere Prozesskosten in Höhe von 30 000 Franken plus eine Parteienentschädigung von 20 000 Franken auferlegt.
FCZ und GC hoffen auf zusätzliche Einnahmen
Die Bauherren begrüssen das «deutliche Urteil» des Zürcher Verwaltungsgerichts. «Wir appellieren an die Gegner, sich endlich wie faire Verlierer zu verhalten und nicht weiter mit juristischen Mitteln die Umsetzung eines demokratisch überaus klaren Entscheids zugunsten eines neuen Fussballstadions zu verzögern», teilt ein Sprecher des Konsortiums in dem Communiqué mit.
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Lemieux
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08.10.2025, 06:40 · #6'764
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Immerhin: Der Rekurseifer geht für die Beschwerdeführer langsam ordentlich ins Geld. Nachdem sie schon von der Vorinstanz mit 40 000 Franken Gerichtsgebühren belegt wurden, kommen nun inklusive Parteientschädigung noch einmal 50 000 Franken hinzu. Wenn schon der Volkswille und glasklare juristische Urteile sie nicht zum Umdenken bewegen, dann vielleicht das Portemonnaie.
Dann waren meine Zahlen zu hoch. Und trotzdem 50K pro Instanz ist kein Butterbrot. Keine Ahnung wie viele dabei sind und wie zahlungswillig die sind, aber könnte mir vorstellen, dass denen der Gang durch alle 6 Instanzen zu teuer ist
Leider ist es EIN Butterbrot! Die streiten unter sich wer bezahlen darf ... Diese mehrheitlich links-grünen angehauchten Reichen sind alle kleine Soros mit tiefen Taschen.
Muahahaha Zweifel und ein linksgrün angehaucht. Ok fairerweise aus deiner Position ist auch Höcke linksgrün.
Ich möchte mich bei Milos bedanken, dass er und imphall nur er die Beschwerde abgewiesen hat. Ironie Off
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Don Ursulo
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08.10.2025, 10:54 · #6'765
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Dann waren meine Zahlen zu hoch. Und trotzdem 50K pro Instanz ist kein Butterbrot. Keine Ahnung wie viele dabei sind und wie zahlungswillig die sind, aber könnte mir vorstellen, dass denen der Gang durch alle 6 Instanzen zu teuer ist
Leider ist es EIN Butterbrot! Die streiten unter sich wer bezahlen darf ... Diese mehrheitlich links-grünen angehauchten Reichen sind alle kleine Soros mit tiefen Taschen.
Muahahaha Zweifel und ein linksgrün angehaucht. Ok fairerweise aus deiner Position ist auch Höcke linksgrün.
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Wie fast immer mit dir: grossi Schnurre nix dahinter!
die linksalternative IG Freiräume Zürich West wird nicht rechts der Mitte sein, und der ZWEIFEL ist einer von einem Dutzend.
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Lemieux
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08.10.2025, 12:29 · #6'766
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Dann waren meine Zahlen zu hoch. Und trotzdem 50K pro Instanz ist kein Butterbrot. Keine Ahnung wie viele dabei sind und wie zahlungswillig die sind, aber könnte mir vorstellen, dass denen der Gang durch alle 6 Instanzen zu teuer ist
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Muahahaha Zweifel und ein linksgrün angehaucht. Ok fairerweise aus deiner Position ist auch Höcke linksgrün.
Ich möchte mich bei Milos bedanken, dass er und imphall nur er die Beschwerde abgewiesen hat. Ironie Off
Wie fast immer mit dir: grossi Schnurre nix dahinter!
die linksalternative IG Freiräume Zürich West wird nicht rechts der Mitte sein, und der ZWEIFEL ist einer von einem Dutzend.
Hast du mal gesehen wer die Geldgeber in diesem Thema für die IG sind? Die IG gibt sich dazu sehr bedeckt.
Prominente Namen aus Wirtschaft und Medien
Unterlagen, die Tsüri.ch vorliegen, zeigen nun erstmals auf, wen der Verein schützen will: Neben den links-grünen «IG Freiräume» und «IG am Wasser» gehören zu den Mitgliedern des Vereins unter anderem der ehemalige Chefredaktor der NZZ am Sonntag, Felix E. Müller, oder der Unternehmer Urs Zweifel, Neffe des verstorbenen Zweifel-Gründers und heutiges Verwaltungsratsmitglied der Zweifel Pommy Chips AG.
Linkes Instrument für rechte Interessen!
Grossi Schnurre das muess eso sii, scho im Chindsgi bini de lüütischt gsi ;-) Aber ich stehe wenigstens hin und steige nicht in eine Diskussion ein und wîeder aus wenns ungemütlich wird. Könntest du dir auch angewöhnen.
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Cuk
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11.10.2025, 11:57 · #6'767
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kommentarauszug der nzz (daniel fritzsche):
Immerhin: Der Rekurseifer geht für die Beschwerdeführer langsam ordentlich ins Geld. Nachdem sie schon von der Vorinstanz mit 40 000 Franken Gerichtsgebühren belegt wurden, kommen nun inklusive Parteientschädigung noch einmal 50 000 Franken hinzu. Wenn schon der Volkswille und glasklare juristische Urteile sie nicht zum Umdenken bewegen, dann vielleicht das Portemonnaie.
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Sind ca. 50 Nasen, macht 500.- p.a., das ist stemmbar, die könnten also tatsächlich weitermachen.
— Im Hive schmöckts guet - Adrian.
E
eifachöppis
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11.10.2025, 12:16 · #6'768
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Immerhin: Der Rekurseifer geht für die Beschwerdeführer langsam ordentlich ins Geld. Nachdem sie schon von der Vorinstanz mit 40 000 Franken Gerichtsgebühren belegt wurden, kommen nun inklusive Parteientschädigung noch einmal 50 000 Franken hinzu. Wenn schon der Volkswille und glasklare juristische Urteile sie nicht zum Umdenken bewegen, dann vielleicht das Portemonnaie.
Dann waren meine Zahlen zu hoch. Und trotzdem 50K pro Instanz ist kein Butterbrot. Keine Ahnung wie viele dabei sind und wie zahlungswillig die sind, aber könnte mir vorstellen, dass denen der Gang durch alle 6 Instanzen zu teuer ist
Leider ist es EIN Butterbrot! Die streiten unter sich wer bezahlen darf ... Diese mehrheitlich links-grünen angehauchten Reichen sind alle kleine Soros mit tiefen Taschen.
Muahahaha Zweifel und ein linksgrün angehaucht. Ok fairerweise aus deiner Position ist auch Höcke linksgrün.
Ich möchte mich bei Milos bedanken, dass er und imphall nur er die Beschwerde abgewiesen hat. Ironie Off
Wie fast immer mit dir: grossi Schnurre nix dahinter!
die linksalternative IG Freiräume Zürich West wird nicht rechts der Mitte sein, und der ZWEIFEL ist einer von einem Dutzend.
Hast du mal gesehen wer die Geldgeber in diesem Thema für die IG sind? Die IG gibt sich dazu sehr bedeckt.
Prominente Namen aus Wirtschaft und Medien
Unterlagen, die Tsüri.ch vorliegen, zeigen nun erstmals auf, wen der Verein schützen will: Neben den links-grünen «IG Freiräume» und «IG am Wasser» gehören zu den Mitgliedern des Vereins unter anderem der ehemalige Chefredaktor der NZZ am Sonntag, Felix E. Müller, oder der Unternehmer Urs Zweifel, Neffe des verstorbenen Zweifel-Gründers und heutiges Verwaltungsratsmitglied der Zweifel Pommy Chips AG.
Linkes Instrument für rechte Interessen!
Grossi Schnurre das muess eso sii, scho im Chindsgi bini de lüütischt gsi ;-) Aber ich stehe wenigstens hin und steige nicht in eine Diskussion ein und wîeder aus wenns ungemütlich wird. Könntest du dir auch angewöhnen.
Ob links odr rechts... sind miner Meinig nah eifach kei Demokrate.
Irgendwenn chamer au eifach akzeptiere dases in Züri e Mehrheit geh het für de privat finanzierti Stadionbau mit Quersubventionierig durch Mietinahme.
https://www.blick.ch/schweiz/zuerich/dr ... 14517.html
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dennisov
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31.10.2025, 10:28 · #6'769
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Und wie erwartet zieht es dieses anti-demokratische Saupack ans BG weiter. Es ist wirklich eine unsägliche Geschichte. Aber auch kein Wunder, da sich deren Verzögerungstaktik als äusserst erfolgreich erwiesen hat und das VG 3x (!) solange brauchte wie üblich. Dann rechne ich mal vor: In frühestens 2 Jahren erhält man den Entscheid des BG's und ab dann wird der Bauplan nochmals durch alle 3 Instanzen gezogen werden, was somit Total nochmals auf mind. +6 Jahre Verzögerung hinauslaufen wird. So rechne ich frühestens in +/- 10 Jahren mit Baubeginn also ca. ab dem Jahr 2034 oder 2035 wird der erste Spatenstich gesetzt.
S
Sektor D
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31.10.2025, 11:18 · #6'770
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Und wie erwartet zieht es dieses anti-demokratische Saupack ans BG weiter. Es ist wirklich eine unsägliche Geschichte. Aber auch kein Wunder, da sich deren Verzögerungstaktik als äusserst erfolgreich erwiesen hat und das VG 3x (!) solange brauchte wie üblich. Dann rechne ich mal vor: In frühestens 2 Jahren erhält man den Entscheid des BG's und ab dann wird der Bauplan nochmals durch alle 3 Instanzen gezogen werden, was somit Total nochmals auf mind. +6 Jahre Verzögerung hinauslaufen wird. So rechne ich frühestens in +/- 10 Jahren mit Baubeginn also ca. ab dem Jahr 2034 oder 2035 wird der erste Spatenstich gesetzt.
Hüt isch Halloween. Vilicht gangi det mal go lüüte...
I
Infant
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31.10.2025, 11:28 · #6'771
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Hüt isch Halloween. Vilicht gangi det mal go lüüte...
Die sind wie du an diesem Tag, die machen eh nicht auf :)
O
oma
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31.10.2025, 11:34 · #6'772
Beiträge: 329
Hüt isch Halloween. Vilicht gangi det mal go lüüte...
Die sind wie du an diesem Tag, die machen eh nicht auf :)
Dann soll man sie doch rausholen und so indirekt an den Pranger stellen ;-)
— 92. Min 47. Sek und live dabei...unvergesslich
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Kollegah
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31.10.2025, 11:47 · #6'773
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Peinlich, was die abziehen.
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kerZHakov
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31.10.2025, 21:24 · #6'774
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„demokratieverständnis“ stelle ich mir auch anders vor!
aber: zur demokratie gehört auch rechtsstaatlichkeit. und solange die gesetze solches zulassen, hat man das eben zu akzeptieren…wenn auch mit unverständnis!
aber es schreit mittlerweile nach einer revision des einspracherechts!
D
dennisov
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01.11.2025, 10:52 · #6'775
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„demokratieverständnis“ stelle ich mir auch anders vor!
aber: zur demokratie gehört auch rechtsstaatlichkeit. und solange die gesetze solches zulassen, hat man das eben zu akzeptieren…wenn auch mit unverständnis!
aber es schreit mittlerweile nach einer revision des einspracherechts!
Da hast du recht und müsste mich präziser ausdrücken: Es liegt auf der Hand, was ihr letzter Strohalm ist. Die hoffen nämlich, dass entweder der FCZ oder GCZ während der jahrelangen Verzögerung Konkurs gehen oder noch besser, sich die UBS als Finanzier aus dem Projekt zurückzieht. Obwohl ihre Absicht sowas von eindeutig und die Einsprache zugleich hoffnungslos ist, wird die Schadenersatzklage gegen sie wohl chancenlos bleiben, da sie sich wie du es schreibst im rechtlichen Rahmen bewegen.
An was die Tublen aber nicht gedacht haben ist, dass die UBS ein Rückkaufsrecht auf’s HT-Areal hat und dort drin steht, dass sie dies geltend machen dürfen, sollte kein Stadion gebaut werden. So könnte die UBS dann quasi eigenhändig 20 Primetowers zu Bonzen-Mietpreisen auf dem HT-Areal errichten. Es ergibt einfach von A-Z keinen Sinn.
K
K 6 M
Mitglied
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Dabei seit Mai 2005
02.11.2025, 07:53 · #6'776
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An was die Tublen aber nicht gedacht haben ist, dass die UBS ein Rückkaufsrecht auf’s HT-Areal hat und dort drin steht, dass sie dies geltend machen dürfen, sollte kein Stadion gebaut werden. So könnte die UBS dann quasi eigenhändig 20 Primetowers zu Bonzen-Mietpreisen auf dem HT-Areal errichten. Es ergibt einfach von A-Z keinen Sinn.
Das ist falsch. Hochhäuser dürfen gemäss dem privaten Gestaltungsplan nur auf dem Teil des Areals gebaut werden, welches der Stadt gehört (jetziger Standort des Parkhauses). Bei den Grundstücken die von der UBS zurückgekauft werden könnten, gilt eine Höhenbeschränkung von 20, resp. 25m.
G
Goldfinger
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Dabei seit Juli 2022
04.11.2025, 14:56 · #6'777
Beiträge: 44
Die Frist ist doch abgelaufen? Wurde der Rekurs jetzt vor Bundesgericht gezogen oder nicht? Man hört gar nix.
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chuk
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Dabei seit April 2005
04.11.2025, 15:27 · #6'778
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Die Frist ist doch abgelaufen? Wurde der Rekurs jetzt vor Bundesgericht gezogen oder nicht? Man hört gar nix.
Die müsste diese Woche ablaufen.
Und aus dem Dunstkreis der Stadiongegner kamen zuletzt Zeichen, dass man das Urteil ans BG weiterziehen werde. Nachzulesen im Blick (musst selber googeln, manche User reagieren sehr empfindlich wenn man Blick Artikel einfach verlinkt, statt umständlich zitiert).
M
Maloney
Mitglied
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Dabei seit Mai 2007
04.11.2025, 15:39 · #6'779
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Die Frist ist doch abgelaufen? Wurde der Rekurs jetzt vor Bundesgericht gezogen oder nicht? Man hört gar nix.
Die müsste diese Woche ablaufen.
Und aus dem Dunstkreis der Stadiongegner kamen zuletzt Zeichen, dass man das Urteil ans BG weiterziehen werde. Nachzulesen im Blick (musst selber googeln, manche User reagieren sehr empfindlich wenn man Blick Artikel einfach verlinkt, statt umständlich zitiert).
Der Rekurs wird zum letztmöglichen Termin erfolgen. Das ist in solchen Dingen üblich. Ich bin mir sehr sicher, dass die das weiterziehen werden. Geld ist bestimmt nicht das Problem der Beschwerdeführer. Aus ihrer Sicht würde es überhaupt keinen Sinn ergeben, jetzt aufzugeben. Der Faktor Zeit scheint auf ihrer Seite.
Ich denke nicht, dass das 16 Jahre alte Projekt so jemals umgesetzt werden wird.