Mushu
Mitglied2'007 Beiträge
Dabei seit März 2015
20.06.2025, 15:06 · #12'381
Beiträge: 2'007
Interessanter Artikel in der NZZ:
"Kläntschi bilanziert deshalb: «Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass die grundsätzlich zulässige Massnahme im vorliegenden Kontext wie eine Kollektivstrafe anmutet.»
Ein Grundsatzentscheid gegen das Kaskadenmodell ist sein Entscheid jedoch nicht. Denn der Statthalter lässt durchblicken, dass seine Einschätzung bei einem Hochrisikospiel möglicherweise anders ausgefallen wäre."
Der Aufhänger:
Gegen Lausanne gab es noch nie Probleme, daher war die Sperre nicht gerechtfertigt. Gegen GC oder Basel hätte der Entscheid auch anders ausfallen können.
soso, gegen GC oder basel wäre es keine kollektivstrafe gewesen. so ein schwachsinn. weiss darum nicht, wie man dieses urteil feiern kann. wenn die polizei in zukunft gegen GC oder basel die kurve sperren will, sucht sie sich einfach in den vorherhergehenden spielen einen pipifax zum aufblasen und hat im handumdrehen ihre grundsätzlich „grundsätzlich zulässige (präventiv-) massnahme“. widerstand in der öffentlichkeit wird sie kaum erfahren. so ein scheiss-urteil!
"Recht gesprochen" wird nicht vom Statthalteramt; der ist das tiefste "Gericht", welches Recht beurteilt und zwar aus der Sicht einer einzigen Person. "Recht gesprochen" wird in diesem ersten Fall erst vom Bundesgericht (wenn es jemand bis dort durchzieht, was früher oder später der Fall sein wird).
— Es gibt Leute, die mögen mich nicht, für das was ich sage... Jetzt stellt Euch mal vor, die wüssten was ich denke....