Maloney
Mitglied7'090 Beiträge
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24.04.2015, 08:35 · #81
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Genau diese Frage habe ich mir auch gestellt und ich bin mir da nicht so sicher. Kann die Polizei nicht mit dem Konkordat verfügen, dass Fans nur mit dem Extrazug anreisen dürfen? Eine individuelle Anreise wäre demnach ein Grund für eine vorerst rechtskräftiges Rayonverbot. Bis das erfolgreich angefechtet ist, ist das Rayonverbot schon abgelaufen. Oder täusche ich mich da?
Die Polizei kann für Fans spezielle Anreisewege und Arten verfügen - ansonsten wird den Fans einfach der Zutritt zum Gästesektor verwehrt. Sie kann aber nicht einer losen Gruppe "FCZ-Fans" generell eine Anreise verbieten. Das Recht dich in der Schweiz frei zu bewegen und dich grundsätzlich an öffentlichen Plätzen nach belieben aufzuhalten - auch in Gruppen - wird durch BV Art. 10 und Art. 22 garantiert. Alles andere wäre nicht verfassungskonform.
Diese Rechte gelten aber nicht uneingeschränkt. Mit der aktuellen öffentlichen Wahrnehmung ist die Sache sowieso schon geritzt. M.a.W. kann (bzw. könnte) die Polizei den Fans durchaus die Anreise verbieten, das würde dann wohl auf Einkesselung oder ähnliches herauslaufen.
Du vermischt zwei Dinge. Einkesselung oder z.B. Personenkontrollen sind polizeiliche Massnahmen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit. Kann sie machen, aber eine Anreise ist deswegen trotzdem strafrechtlich nicht relevant.
Die Anreise ist strafrechtlich nicht relevant, das stimmt. Allerdings werden der Polizei die Mittel gegeben, diese zu verhindern. Weil sie das aber nicht schaffen werden, wird die Polizei dann für die strafrechtliche Relevanz selbst schon sorgen. Falls von selbst nichts passiert, werden sie die entsprechenden "Massnahmen" ergreifen, et voila können sie jedem im Mob einen Landfriedensbruch anhängen. An Gummiparagraphen, welche der Polizei genau in solchen Situationen eine Handhabe bieten, mangelt es nicht.
Mit anderen Worten: Wir sind sowieso am kürzeren Hebel.
Ich sage nicht anreisen ja oder nein. Ich sage einfach wenn, dann höllisch aufpassen, denn die Cops lechzen nur danach SV's, Rayonverbote und weitere Sanktionen auszusprechen. Vom vorletzten Derby sind sie ja jetzt auch reichlich ausgestattet mit Personalien und Fotos.
Grundsätzlich gebe ich dir recht. Für Landfriedensbruch reicht eine alleinige Anreise allerdings auch bei grosszügiger Auslegung nicht.
Wer morgen gemäss Aufruf nach Aarau geht (ich gehe!), muss sich bewusst sein, dass dies eine Protestaktion ist und er das Spiel vermutlich eher nicht sehen wird*. Es ist mit Personenkontrollen, Wegweisungen etc. zu rechnen. Verhaftet wird man aber nicht. Ausser es liegt was anderes vor.
Es geht darum dass der polizeiliche Aufwand nicht geringer ist als an einem normalen Spiel. Ansonsten sinkt die Hemmschwelle solche Massnahmen auch in Zukunft anzuwenden für die Polizeiorgane enorm. Das gilt es zu verhindern!
*Meine pessimistische Betrachtungsweise. Es kann auch anders kommen. Aber man sollte sich nicht von der Polizei provozieren lassen, falls es so wäre.