08.09.2020, 21:01 · #1'102
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Stimmt, mit Sobiech haben wir noch kein einziges Spiel gewonnen!
Leihen gehen ja nur, wenn der Vertrag nicht ausläuft. Also wär eine Verlängerung zusammen mit der Leihe ein Thema, oder irre ich?
Man macht es normalerweise nicht... aber wieso sollte dies nicht möglich sein?
Habe dies nicht zum ersten Mal hier im Forum gelesen... es gibt keine rechtliche Grundlage, welche ein Leihgeschäft mit 1 Jahr Restvertrag verbieten sollte.
Nochmals 1 Jahr Leihe in die Challenge Leange fände ich schade. Kamberi hatte in Wil gezeigt, dass er sich schnell auf ChL-Niveau anpassen konnte und bereit für höhere Aufgaben ist. Das Basler IV-Talent Dimitrou hatte keine Chance, Kamberi zu verdrängen.
Aber ja, besser nochmals 1 Jahr ChL anstatt zurück in unsere U21...
Gute Frage. Ich glaube eh alles, was ihr verzapft (nicht). Finde die Regelung hierzu auch nicht, aber eine Aussage aus einem Blog über Sportrecht(
https://sportrechtblog.de/der-unterschied-zwischen-leihe-und-transfer/) aus dem Jahr 2016. Hat vielleicht schon geändert, wer weiss da mehr?
« Worin unterscheidet sich die Leihe vom Transfer?»
„Der einzige Unterschied bei einer Leihe in rechtlicher Hinsicht ist, dass der verliehene Spieler einen Vertrag bei dem abgebenden Verein besitzen muss, der mindestens noch ein Kalenderjahr über den vereinbarten Zeitraum der Leihe hinaus gültig ist“, sagt Rechtsanwältin Corinna vom Berg.
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