Ich habe gesagt, dass man wohl noch Emotionen zeigen kann, ich habe nicht geschrieben, dass das Gericht nach Emotionen beurteilen muss. Elende Verdrehung.
Also, du hast geschrieben, dass das Urteil und meine Ansicht zynisch sind. Darauf hab ich dich gefragt, ob deine Ansicht nicht zu stark emotional ist. Darauf entgegnest du, dass Emotionen sehr wohl angebracht sind. Daraus hab ich gefolgert, dass auch beim Gericht Emotionen angebracht sind. Wo verdrehe ich dir hier also die Worte? Aber egal, du hast es also nicht so gemeint...
«Die Verteidigung und die Staatsanwaltschaft forderten meiner Meinung nach zu Recht einen Eventualvorsatz und nicht eine einfache technische Entscheidung.»
Was genau meinst du mit "eine einfache technische Entscheidung"? Die Verteidigung pladierte auf fahrlässige schwere Körperverletzung. Das Gericht ist dem Gefolgt und das hat laut Begründung (soweit in den Medien wiedergegeben) nichts mit dem Alkohol am Hut. Die Begründung des Gerichts ist ja, dass mit dem einzigen Faustschlag keine Inkaufnahme einer schweren Körperverletzung vorliege, deshalb kann man hier keinen Eventualvorsatz geltend machen.
Ich finde die Frage sehr schwer zu beantworten; nimmt man mit einem einzigen Faustschlag tatsächlich eine schwere Körperverletzung in Kauf? Also liegt bei einem Faustschlag der eine schwere Körperverletzung auslöst ein Vorsatz vor? Das ist die Frage welche das Gericht beantworten musste. ich kann die Entscheidung nachvollziehen und finde das Strafmass angemessen.
Was genau an meiner Ansicht und am Urteil des Gerichts zynisch ist, musst du mir immer noch erklären.