FCZ-Anhänger an Meisterfeier schwer verletzt

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Dini Mueter
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05.07.2011, 07:14 · #181
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«Kuscheljustiz olé!»
Also ich bitte dich. Wer will den hier schon Parolen einer S-Partei verbreiten. Es bringt nichts mehr darüber zu diskutieren. Wir haben uns das auch selbst zu zuschreiben. Glaubt ja nicht, dass sich das wieder ändern wird. ?? Noch was: Ich denke jeder hier findet es schrecklich, was Roli passiert ist. Dass der Täter wohl ein Arschloch ist und es eine Sauerei ist, dass er sich offenbar bis heute nicht bei Roli und seiner Famile entschuldigt hat, müssen wir nicht diskutieren. Doch hier unser Rechtssystem mit populistischen Parolen in Verruf zu bringen ist nicht angebracht. Dass jemand so schwer verletzt wird mit einem einzigen Schlag ins Gesicht ist schlicht unüblich und unwahrscheinlich. Und um genau das geht es, wenn man von Vorsatz spricht. Der Täter hatte wohl kaum die Absicht, ihn für den Rest seines Lebens in den Rollstuhl zu schlagen. Hätte er mit einem Baseballschläger auf ihn eingedroschen, wäre dieser Vorsatz wohl gewährleistet gewesen. Der Täter muss 1.5 Jahre seines Lebens hinter Gitter und sollte er sich nochmal mit einem Gewaltdelikt strafbar machen, muss er wohl die restlichen 1.5 Jahre seiner Strafe ebenfalls absitzen. Dazu muss er Schadenersatz von 175'000 Franken bezahlen, was für Schweizer Verhältnisse eine sehr hohe Summe ist. Da der Typ anscheinend Kanalreiniger von Beruf ist, wird er wohl für die nächsten zehn oder mehr Jahre ein Teil von seinem eh schon tiefen Lohn abgeben dürfen. Dazu ist das Urteil an die Bedingung geknüpft, dass er weiterhin in psychotherapeutischer Behandlung bleibt. Denn das Ziel unseres Rechtssystems (im Vergleich zum Amerikanischen z.B.), liebe mittelalterlich Angehauchte, ist nicht die blosse Bestrafung eines Täters, sondern auch die Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Ausserdem, hat Rolis Familie die Möglichkeit, das Urteil an die höhere Instanz weiterzuziehen, um ein härteres Strafmass oder eine höhere Entschädigung zu erstreiten. Also bitte, Wut und Bestürztheit sind völlig okay, aber hier den Toni Brunner rauszuhängen ist daneben. Und denkt bitte mal darüber nach, wie viele hier drin als erste Reaktion dem Täter eins in die Fresse hätten schlagen wollen... Aso.
Demokrit
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05.07.2011, 07:34 · #182
Beiträge: 5'834
Wir sind selber schuld wenn wir geschlagen werden. Wusstest Du das nicht? Pffff....!
Z
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05.07.2011, 07:46 · #183
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der eigentliche skandal ist ja nicht das urteil an sich (obwohl auch das ein skandal ist) sondern, dass erst nach 5 jahren ein urteil gefällt werden konnte!
Demokrit
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05.07.2011, 07:49 · #184
Beiträge: 5'834
«Dass jemand so schwer verletzt wird mit einem einzigen Schlag ins Gesicht ist schlicht unüblich und unwahrscheinlich.»
Ist jetzt aber ein Scherz? Gäll? Und würdest Du bitte sofort mit deinen Vergleichen bzg. den S-Parteien aufhören, ansonsten kannst Du sofort mit beiden Parteien in den Chindgsi gehen, das würde dann eher diesem Niveau entsprechen. (Was eigentlich gar nicht zu dir passt)
Dini Mueter
Mitglied
05.07.2011, 07:50 · #185
Beiträge: 2'795
der eigentliche skandal ist ja nicht das urteil an sich (obwohl auch das ein skandal ist) sondern, dass erst nach 5 jahren ein urteil gefällt werden konnte! Ignorant.
Z
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05.07.2011, 08:01 · #186
Beiträge: 4'380
Ignorant. ?
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din Vater
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05.07.2011, 08:52 · #187
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Das Schicksal von Roli mal völlig ausgeblendet, finde ich 3 Jahre teilbedingt und 175'000.- Fr. Schmerzensgelder für einen Faustschlag eine recht hohe Strafe.
Krönu
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05.07.2011, 08:59 · #188
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Das Schicksal von Roli mal völlig ausgeblendet, finde ich 3 Jahre teilbedingt und 175'000.- Fr. Schmerzensgelder für einen Faustschlag eine recht hohe Strafe. Und ich finde eine Hirnverletzung und die Gewissheit, den Rest des Lebens in einem Rollstuh gefesselt zu sein, auch eine Recht hohe Strafe für einen Faustschlag...
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headhunters
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05.07.2011, 09:00 · #189
Beiträge: 2'353
Das Schicksal von Roli mal völlig ausgeblendet, finde ich 3 Jahre teilbedingt und 175'000.- Fr. Schmerzensgelder für einen Faustschlag eine recht hohe Strafe. Ich denke die Strafe gilt nicht für die Ursache, sondern Wirkung.
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din Vater
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05.07.2011, 09:10 · #190
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Das Schicksal von Roli mal völlig ausgeblendet, finde ich 3 Jahre teilbedingt und 175'000.- Fr. Schmerzensgelder für einen Faustschlag eine recht hohe Strafe. Ich denke die Strafe gilt nicht für die Ursache, sondern Wirkung. Weder noch, die Strafe wird nach dem Verschulden bemessen und das stellt sich dann eben die zentrale Frage, ob die Tat fahrlässig oder vorsätzlich war. Seid ihr hier alle tatsächlich der Meinung, dass man mit einem Faustschlag eine schwere Körperverletzung in Kauf nimmt, also dass die Tat vorsätzlich war?
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din Vater
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05.07.2011, 09:12 · #191
Beiträge: 6'244
Das Schicksal von Roli mal völlig ausgeblendet, finde ich 3 Jahre teilbedingt und 175'000.- Fr. Schmerzensgelder für einen Faustschlag eine recht hohe Strafe. Und ich finde eine Hirnverletzung und die Gewissheit, den Rest des Lebens in einem Rollstuh gefesselt zu sein, auch eine Recht hohe Strafe für einen Faustschlag... Läsä chasch?! Ansonsten kann ich dein Post unterschreiben.
Roger Kundert
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05.07.2011, 09:15 · #192
Beiträge: 2'053
Der Faustschlag war ja ein laues Lüftchen, deshalb ist Roli ja auch auf den Asphalt geknallt...
Krönu
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05.07.2011, 09:16 · #193
Beiträge: 13'340
Seid ihr hier alle tatsächlich der Meinung, dass man mit einem Faustschlag eine schwere Körperverletzung in Kauf nimmt, also dass die Tat vorsätzlich war? Aber natürlich. Das war kein "einfacher" Faustschlag. Wenn jemand ab einem Faustschlag bewusslos wird, muss man ihn an einer bestimmten Gegend treffen (Schläfe zB). Ein einfacher Faustschlag hätte eine gebrochene Nase, Kieferbruch, Jochbeinbruch, Zähne weg usw. zur Folge, aber sicher keine bewusslosigkeit - mit einem Schlag. Und der Täter hat sich mit Sicherheit nicht zum ersten mal geprügelt, der weiss schon, welche Schläge welche Auswirkungen haben (könnten).
Krönu
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05.07.2011, 09:18 · #194
Beiträge: 13'340
Das Schicksal von Roli mal völlig ausgeblendet, finde ich 3 Jahre teilbedingt und 175'000.- Fr. Schmerzensgelder für einen Faustschlag eine recht hohe Strafe. Und ich finde eine Hirnverletzung und die Gewissheit, den Rest des Lebens in einem Rollstuh gefesselt zu sein, auch eine Recht hohe Strafe für einen Faustschlag... Läsä chasch?! Ansonsten kann ich dein Post unterschreiben. Ich weiss schon was du meinst... Habe einfach dein Post aus der anderen Sicht umgeschrieben - gleiches Resultat.
Roger Kundert
Mitglied
05.07.2011, 09:19 · #195
Beiträge: 2'053
Seid ihr hier alle tatsächlich der Meinung, dass man mit einem Faustschlag eine schwere Körperverletzung in Kauf nimmt, also dass die Tat vorsätzlich war? Aber natürlich. Das war kein "einfacher" Faustschlag. Wenn jemand ab einem Faustschlag bewusslos wird, muss man ihn an einer bestimmten Gegend treffen (Schläfe zB). Ein einfacher Faustschlag hätte eine gebrochene Nase, Kieferbruch, Jochbeinbruch, Zähne weg usw. zur Folge, aber sicher keine bewusslosigkeit - mit einem Schlag. Und der Täter hat sich mit Sicherheit nicht zum ersten mal geprügelt, der weiss schon, welche Schläge welche Auswirkungen haben (könnten). notorischer Schläger, deshalb ist das Urteil und auch die Ansicht von din Vater eher zynisch. http://www.20min.ch/news/zuerich/story/31048419
Charlie Brown
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05.07.2011, 09:27 · #196
Beiträge: 14'072
ich denke es gibt drei verschiedenen Sichtweisen: a.) die Emotionale; man fühlt mit, hat Roli vielleicht gekannt und empfindet das Urteil als Hohn. b.) die Objektive; das Vertrauen in die Gerichte, das Einschätzen des Falles ("nur" ein Schlag, aber sehr unglücklich) c.) die Vergleichende; stellt eine Relation her zu anderen Gerichtsurteilen, zb. Rasen mit Todesfolge, Finanzdelikte Schade ist Floh nicht mehr aktiv im Forum, seine Meinung hätte ich gerne gehört.
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din Vater
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05.07.2011, 09:29 · #197
Beiträge: 6'244
notorischer Schläger, deshalb ist das Urteil und auch die Ansicht von din Vater eher zynisch. Also wenn die 20min von notorischem Schläger schreibt, dann muss das Gericht und ich das natürlich auch so sehen, ansonsten sind wir Zyniker?! Könnte es auch sein das eure Ansicht ein bisschen zu stark emotional ist? @ Charlie: Gutes Post!
Charlie Brown
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05.07.2011, 09:36 · #198
Beiträge: 14'072
Könnte es auch sein das eure Ansicht ein bisschen zu stark emotional ist? Emotionen haben doch oftmals auch etwas mit Unverständnis zu tun (in diesem Fall nicht der Sache gegenüber, sondern vielmehr das so eine Geschichte nicht wirklich begreifbar ist), von dem her habe ich vollstes Verständnis. Ich kann mir allerdings vorstellen, dass der eine oder andere hier im Forum von der Pausenplatz- bis zur Kneipenschlägerei einiges mitgemacht hat und sich ebenso wenig überlegt hat, was passiert, wenn er einen Schlag austeilt.
Roger Kundert
Mitglied
05.07.2011, 09:49 · #199
Beiträge: 2'053
notorischer Schläger, deshalb ist das Urteil und auch die Ansicht von din Vater eher zynisch. Also wenn die 20min von notorischem Schläger schreibt, dann muss das Gericht und ich das natürlich auch so sehen, ansonsten sind wir Zyniker?! Könnte es auch sein das eure Ansicht ein bisschen zu stark emotional ist? @ Charlie: Gutes Post! Emotionen sind hier wohl sehr angebracht. Wer jemanden zum Krüppel schlägt, einige Monate später wieder zuhaut und dann noch von einem Gericht mit rein technischen Regeln der Justizkunst harmlos verurteilt wird, darf wohl Emotionen zeigen. Kennt jemand die Ansicht von Daniel Jositsch zu diesem tragischen Fall?
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din Vater
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05.07.2011, 10:15 · #200
Beiträge: 6'244
Also alle die das Urteil nachvollziehen können, als Zyniker zu betiteln find ich schon ein bisschen heftig und auch nicht gerechtfertigt. dann noch von einem Gericht mit rein technischen Regeln der Justizkunst harmlos verurteilt wird, Ich bin froh wird in der Schweiz nicht nach Emotionen beurteilt, sonder nach für alle geltenden Rechtssätzen. Das du das hier als technische Regeln der Justizkunst abtust finde ich sehr bedenklich und fördert die Auge um Auge-Mentalität. Scheint fast so als wäre vielen in der Schweiz das Scharia-Recht lieber....
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