Fansicht.ch

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macau
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29.06.2009, 01:16 · #61
Beiträge: 66
Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat Am 8. September 2008 hat der Kantonsrat von Luzern das Dekret über den Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen erlassen.und damit den Beitritt zum Konkordat vom 15. November 2007 über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen beschlossen. Gegen diesen Beschluss wurde erfolgreich das Referendum ergriffen. Am 17. Mai 2009 hat das luzerner Stimmvolk den Konkordatsbeitritt mit rund 90 % Ja-Stimmen gutgeheissen. In der Folge wurde am 22. Juni 2009 beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten erhoben. Gerügt wurden im wesentlichen alle Punkte, welche bereits in der Vernehmlassung zum Konkordatsbeitritt von Baselland bemängelt wurden. Vor allem sind dies die Verletzung der Unschuldsvermutung, des Legalitätsprinzips und des Rechts auf wirksame Beschwerde. Die neu vorgesehene Definition von Transport von Pyro als Gewaltakt sowie die Empfehlung von Stadionverboten verstösst zuden gegen Bundesrecht, namentlich BWIS und StPO. Ebenso wurde aufschiebende Wirkung beantragt, um das Inkrafttreten des Konkordats auf den 1. Januar 2010 zu verhindern. In seiner Stellungnahme zu diesem Antrag muss der Kantonsrat vor allem begründen, weshalb in Luzern über ein Jahr nach der Aufhebung der Haftüberprüfungsbestimmung der BWIS-Verordnung Zürich durch das Bundesgericht diese richterliche Kompetenz in Luzern immer noch nicht auf Gesetzesstufe geregelt ist. http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22062009.shtml
TRC
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14.07.2009, 10:03 · #62
Beiträge: 265
Müsste die Polizei in diesem Fall nicht durchgreifen? Es gilt doch das Vermummungsverbot, habe ich jedenfalls in der Zeitung gelesen? Solche unverbesserliche müssten doch umgehend dem Schnellrichter vorgeführt werden? Untersuchungshaft, dass sie am Montag bei der Arbeit fehlen! ![](http://www.solosangallo.ch/Fotos/hin09fcsg-fcb%20003.jpg)
macau
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20.08.2009, 14:15 · #63
Beiträge: 66
Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum Hooligan-Konkordat Gestern erhielt ich die Stellungnahme zur Beschwerde in Luzern. http://www.referendum-bwis.ch/KR_LU.pdf Die Ausführungen des Kantonsrats sind ziemlich schwach. Trotz Temperaturen über 30 Grad eine kurze Analyse: Vorbemerkungen 1 bis 3 sind absolut gegenstandslos, in Vorbemerkung 4 lautet die zitierte Stelle aus dem Bundesgerichtsentscheid: *... die ungewisse Möglichkeit, dass sie sich in besonders gelagerten Einzelfällen als rechtswidrig auswirken könnte, ein Eingreifen des Bundesgerichts im Stadium der abstrakten Normenkontrolle nicht zu rechtfertigen. Die Betroffenen haben die Möglichkeit, eine allfällige Rechtswidrigkeit bei der Anwendung im Einzelfall geltend zu machen * Beim Konkordat besteht gerade nicht die ungewisse Möglichkeit, dass es sich in besonders gelagerten Einzelfällen als rechtswidrig auswirken könnte, vielmehr wird das Legalitätsprinzip bei vielen Verfügungen verletzt, die Unschuldsvermutung bei allen, die Geheimhaltepflicht gemäss StPO bei allen Stadionverbotsempfehlungen etc. Beim Formellen wird wie üblich dei Beschwerdelegitimation bestritten, das war bei der Haftüberprüfung in Zürich auch so. Ziffer 12: Das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge gilt gemääs Aet. 1 nur für Verträge zwischen Staaten, nicht aber zwischen Kantonen. Angefochten ist zudem der Beitrittsbeschluss, nicht der Konkordatstext. Der Beitrittsbeschluss kann aufgehoben werden oder nicht, eine andere Möglichkeit hat das Bundesgericht nicht. Ziffer 13: Ob es sich um Bundesrecht oder kantonales Recht handelt, ist nicht relevant, Massgebend ist der Wille des Gesetzgebers. Der Regierungsrat Luzern hat in der Botschaft geschrieben, dass die Massnahmen aus dem Bundesrecht unveränder übernommen werden sollen, und der Kantonsrat hat in diesem Sinne dem Konkordatsbeitritt zugestimmt. Ziffer 14: Grundsätzlich können Kantone ihre Gesetze selbständig gestalten. Der Gesetzgeber in Luzern hat aber darauf verzichtet und die Massnahme so übernommen, wie sie im BWIS geregelt sind (siehe oben). Ziffer 15: Nichtssagende Ausführungen. Ein Stadionverbot erhält die Rechtskraft eines Urteils, und das ist nicht zulässig. Bei einer Beschwerde gegen ein Rayonverbot, wird nur geprüft, ob ein Stadionverbot vorliegt oder nicht, andere Sachverhalten müssten vor Zivilgericht geklärt werden. Ziffer 16: Die Forderung, dass eine Meldeauflage auf einem Bullenposten nach Wahl erfolgen kann, ist nicht anmassend. In Deutschland gilt diese Regelung, seit ein Verwaltungsgericht festgestellt hat, dass eine Meldeauflage an einer vorbestimmten Stelle die Bewegungsfreiheit unverhältnismässig einschränkt (der Zweck der Massnahme ist, dass eine Sportveranstaltung nicht besucht werden kann, und nicht, dass an einem bestimmten Ort verweilt werden muss). Ziffer 17: Das Legalitätsprinzip gilt allgemein, nich nur bei verdeckten Ermittlungen. Ziffer 18: Viel nichtssagendes Blablahh. Das Bundesgericht hat bei der Beschwerde gegen die Verordnung ZH erkannt, dass für den Polizeigewahrsam Art. 5 EMRK Anwendung findet. Gemäss Art. 5 Abs 3 EMRK besteht bei der Haftüberprüfung ein Anspruch auf ein mündliches Verfahren (Anspruch, dem Richter vorgeführt zu werden). Ob Art. 29 BV (Allgemeine Verfahrensgarantien) in Abs. 2 (rechtliches Gehör) kein mündliches Verfahren vorschreibt oder ob Verfahren vor Verwaltungsgericht in der Regel schriftlich sind, interessiert vor diesem Hintergrund keine Sau. Dass bestritten wird, dass ein Polizeigewahrsam nur kurz vor einem Spiel erfolgen kann, ist nicht besonders bemerkenswert, schliesslich wird alles bestritten. Zur Anordnung von Polizeigewahrsam müssen konkrete und aktuelle Hinweise vorliegen. Ein Haftanordnung lange vor einem Spiel ist daher gar nicht möglich, weil die Hinweise dann nicht mehr aktuell sind. Ziffer 19: Die Bescherdeführer haben nicht übersehen, dass die StPO die Verfolgung von Straftaten regelt und dass Massnahmen gemäss Konkordat verwaltungsrechtlicher Natur ist. Die Bedingung für den Antrag auf ein Stadionverbot ist, dass sich die betreffende Person gewalttätig verhalten hat. Eine Anzeige muss eingegangen sein oder ein Verfahren bereits eingeleitet, weil dies als Beweis gewalttätigen Verhaltens gilt. Ab diesem Zeitpunkt gilt die Geheimhaltungspflich für die Polizei, und zwar umfassend im Berufs- und Privatleben. Die Begründung, nach einer stragrechtlichen Verfahrenshandlung seien die betreffenden Beamten bei einer Verwaltungsrechtlichen Handlung nich an die Geheimhaltungspflich gebunden, könnte von einem Webstübler stammen. Ziffer 20: Die Unschuldsvemutung gilt nicht nur im strafrechtlichen Bereich, wie in der Beschwerde ausführlich dargelegt wurde. Die Replik muss bis zum 18. Septemner 2009 eingereicht werden.
macau
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24.08.2009, 02:29 · #64
Beiträge: 66
Die kantonalen Polizeidirektoren wollen Gewalt im Umfeld von Fussball- und Eishockeyspielen nicht mehr länger hinnehmen. Nach einer Reise in andere europäische Städte haben sie am Freitag in Zürich entschlosseneres Vorgehen und gemeinsames Handeln aller Beteiligten gefordert. Eine kritische Zusammenfassung: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell22082009.shtml
tscho
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26.08.2009, 03:06 · #65
Beiträge: 243
Ich habe die dazugehörige Medienmitteilung des Basler Justiz- und Sicherheitsdepartements gelesen, datiert vom 21.08.2009. Diese kann auf der von Macau angeführten Webseite runtergeladen werden. Auf das Wesentliche eingedampft kann man diese unter das Motto "Police-Policy" stellen, die Polizei will die Politik diktieren. Das liest sich im Original so: Das Ziel besteht darin, mit allen beteiligten Partnern eine gemeinsame Policy zu entwickeln, die in den Grundzügen zu Beginn der kommenden Fussball-meisterschaft festgelegt und ab dann schrittweise umgesetzt werden soll. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist enger und strukturierter und basiert auf einer klaren Strategie, wobei die Führung bei den Polizeibehörden liegt. Die im Schnellverfahren durchzupaukende Politik: *Transparente oder Choreografien sind im Innenbereich des Stadions nicht erlaubt, weil sie von den Fans zu oft dazu benützt werden, um sich dahinter zu verbergen und sich dem Blick der Videokameras zu entziehen – beispielsweise, um unerkannt Feuerwerk abzubrennen. Die Ultras erhalten keine Auftritte in der Stadionzeitung, und es wird ihnen verboten, einen Fanshop zu gründen, damit sie sich nicht über die dort generierten Einnahmen finanzieren können und grösseren Einfluss gewinnen. Den Spielern ist es untersagt, den Ultras zu huldigen. Die Fanmärsche werden polizeilich eng begleitet. Polizisten in Zivil machen die Märsche mit und kennzeichnen Fans, die sich nicht korrekt verhalten, mit roten Klebepunkten oder SMS-Beschreibungen an die Polizeikollegen, die sie später beim Stadioneingang abfangen. Bei Hochrisikospielen zwingt die Polizei die Fans, auf Fanmärsche zu verzichten und bringt sie mit separat bereitgestellten Strassenbahnen vom Fanzug zum Stadion.* In letzter Konsequenz kann man das Betreiben der Stadien gleich der Polizei und der Armee übertragen, sie bestimmen zukünftig die Stadion-Ordnung, wer Zugang hat und wo mit wem Sitzen darf. Der identifizierte und handverlesene Konsument darf bezahlen und soll nur genehmigte bzw. genehme Äusserungen lassen. Bier wird nicht ausgeschenkt, dafür gibts im Stadion (ausgenommen von dieser Massnahme, die VIP-Logen) periodische Alkohol-Tests mittels Alcometer und i.d.F. Stadionverbote. Im Rahmen dieser Policy sollen die wichtigsten Grundsatzentscheide, beispielsweise zu den Themen Alkohol und Ticketing, zur Beteiligung der Klubs an den Sicherheitskosten, zur Identifizierung und Sanktionierung von Gewalttätern oder zur Stadionordnung getroffen werden. Parallel zur Formulierung der Policy sollen die Strukturen und Informationsflüsse – auch auf der regionalen Ebene – überprüft werden. Wo die erwähnten "Informations-Flüsse" hinströmen und wer diese steuert dürfte auch den unbedarftesten Zeitgenossen langsam dämmern, in die Polizei-Zentrale zu den Zuständigen in den Zuständigkeitsbereich. So werden ganze Bevölkerungsteile oder Gruppen von der Polizei gesteuert. Die generelle zunehmende Militarisierung der Gesellschaft, und der Ausbau polizeistaatlicher Befugnisse sind unverkennbar. Ein weiteres Beispiel, der Missbrauch von Dienstleistenden der Armee (sprich WK-Soldaten) in der Verwaltung, angeleiert durch BR Maurer. Dergestalt wird der anhaltende Kahlschlag in den diversen Verwaltungen welche unter Maurers Fuchtel stehen mit billigen und willigen Arbeitskräften kompensiert. Diese führen (SVP-) Befehle aus und stellen keine Forderungen und "blöde Fragen" an die Vorgesetzten.
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din Vater
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26.08.2009, 07:37 · #66
Beiträge: 6'244
Die im Schnellverfahren durchzupaukende Politik: *Transparente oder Choreografien sind im Innenbereich des Stadions nicht erlaubt, weil sie von den Fans zu oft dazu benützt werden, um sich dahinter zu verbergen und sich dem Blick der Videokameras zu entziehen – beispielsweise, um unerkannt Feuerwerk abzubrennen. Die Ultras erhalten keine Auftritte in der Stadionzeitung, und es wird ihnen verboten, einen Fanshop zu gründen, damit sie sich nicht über die dort generierten Einnahmen finanzieren können und grösseren Einfluss gewinnen. Den Spielern ist es untersagt, den Ultras zu huldigen. Die Fanmärsche werden polizeilich eng begleitet. Polizisten in Zivil machen die Märsche mit und kennzeichnen Fans, die sich nicht korrekt verhalten, mit roten Klebepunkten oder SMS-Beschreibungen an die Polizeikollegen, die sie später beim Stadioneingang abfangen. Bei Hochrisikospielen zwingt die Polizei die Fans, auf Fanmärsche zu verzichten und bringt sie mit separat bereitgestellten Strassenbahnen vom Fanzug zum Stadion.* Anscheinend hast du die Medienmitteilung nicht aufmerksam genug gelesen. Die Punkte die du aufzählst, sind noch keine festgelegte "Police-Policy", sondern sind Beispiele wie es in Freiburg i.B. gehandhabt wird. Natürlich kann es noch so weit kommen, dass unsere oberschlauen Justiz- und Polizeidirektoren, dass auch so machen wollen...
tscho
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26.08.2009, 13:00 · #67
Beiträge: 243
Anscheinend hast du die Medienmitteilung nicht aufmerksam genug gelesen. Die Punkte die du aufzählst, sind noch keine festgelegte "Police-Policy", sondern sind Beispiele wie es in Freiburg i.B. gehandhabt wird. Natürlich kann es noch so weit kommen, dass unsere oberschlauen Justiz- und Polizeidirektoren, dass auch so machen wollen... Sie, d.h. die Polizeier, wollen das präzise so Handhaben. Die Frage ist nur ob sie mittels der bewährten Salami-Taktik damit durchkommen, der schrittweisen Einführung ihrer Massnahmen. Dafür bräuchte es gemäss der Medienmitteilung nur eine Willenserklärung (w.h. einen Willensverzicht) der Regierung(en). Damit ist das Demokratie-Verständnis dieser Leute hinreichend erklärt. Man sollte sich mit Fug und Recht fragen haben diese Leute keine Hobbies oder andere Freizeit-Möglichkeiten, wie bsw. das freudige Wirken in einem Kleintierzüchter-Verband? Es wäre zumindest im gesamtgesellschaftlichen Interesse wenn diese Möchtegern-Generäle ihre Zwangsvorstellungen in den Ställen auslebten, dort hätten sie die totale Kontrolle und Alleinherrschaft und bestimmten über das Wohl und Weh der Viecher.
macau
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26.09.2009, 01:03 · #68
Beiträge: 66
Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Zürich zum Hooligan-Konkordat Bestimmungen des Konkordates entziehen sich grundsätzlich einer verfassungskonformen Anwendung Am 21. September 2009 wurde beim Bundesgericht Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beitritt Zürichs zum Hooligan-Konkordat erhoben. Die Beschwerde ist mit zahllosen Rayonverboten und Beschwerdeentscheiden angereichert, um die verfassungswidrige polizeilichen Arbeit aufzuzeigen. Neben der Beendigung der Fernhaltemassnahmen Rayonverbot und Meldeauflage soll mit dieser Beschwerde auch der Zentralstelle Hooliganismus die Existenzgrundlage entzogen werden. http://www.referendum-bwis.ch/aktuell25092009.shtml Allgemeine Infos zum Konkordat: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.shtml Fan-Datenbank in Basel: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19092009.shtml
macau
Mitglied
29.10.2009, 13:20 · #69
Beiträge: 66
Bei der Beschwerde gegen den Beitritt Zürichs zum Hooligan-Konkordat sind zahllose Entscheide des Haftrichters zur Illustration der Arbeitsweise der Polizei angehängt. Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts konnte nicht berücksichtigt werden, weil er erst kurz nach Einreichen der Beschwerde verschickt wurde ( http://www.referendum-bwis.ch/VB_2009_00368_ZH.pdf ). Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts hat aber zu einer Interpellation in Winterthur geführt: http://www.referendum-bwis.ch/interpellation_Win.pdf
Maloney
Mitglied
29.10.2009, 13:55 · #70
Beiträge: 7'090
Bei der Beschwerde gegen den Beitritt Zürichs zum Hooligan-Konkordat sind zahllose Entscheide des Haftrichters zur Illustration der Arbeitsweise der Polizei angehängt. Ein Entscheid des Verwaltungsgerichts konnte nicht berücksichtigt werden, weil er erst kurz nach Einreichen der Beschwerde verschickt wurde ( http://www.referendum-bwis.ch/VB_2009_00368_ZH.pdf ). Dieses Urteil des Verwaltungsgerichts hat aber zu einer Interpellation in Winterthur geführt: http://www.referendum-bwis.ch/interpellation_Win.pdf Da sieht man mal wieder zu was es führt, wenn man Verordnungen erlässt die gegen Rechtsgrundsätze verstossen. Schöne gsi. ;-)
5:0
Mitglied
30.10.2009, 15:23 · #71
Beiträge: 177
Ein gutes Zeichen. Es sollte jeder der Probleme bekommt, wegen solchen anscheinend lächerlichen Vorwürfen, dagegen vorgehen. In St.Gallen wurden die Tage doch schnell Verfahren durchgeführt, mich würde da auch die rechtliche Situation interessieren und wie diese Verfahren ablaufen. Wie will man in so kurzer Zeit vernünftig Zeugen befragen und das geschehene rekonstruieren um vernünftig urteilen zu können?
parmigiana
Mitglied
13.11.2009, 07:34 · #72
Beiträge: 122
Update vom 12.11.2009 Ausführungen zu den rechtsstaatlich bedenklichen Schnellverfahren in St. Gallen http://www.fansicht.ch
der grosse user lapen
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13.11.2009, 13:00 · #73
Beiträge: 2'397
Massnahmen gegen Hooligans Nur noch mit der «Fancard» ins Stadion Schweizer Fussball- und Eishockeyfans sollen sich ab der Saison 2011/2012 mit einer so genannten «Fancard» ausweisen, wenn sie ein Spiel der obersten Liga besuchen wollen. So soll die Identifizierung von Gewalttätern an Fussball- und Eishockeyspielen erleichtert werden. Auch «Spotter» sollen eingesetzt werden.
CONE OM ZI!RÜ
fischbach
Mitglied
13.11.2009, 13:39 · #74
Beiträge: 2'950
Hier wäre (einmal) wieder eine Schweiz-weite Reaktion angesagt: Und zwar nicht in zwei Jahren, sondern am Wochenende des 28./29. 11. Und auch egal ob Super- oder Challenge-League – egal, ob, in St. Gallen, Neuchâtel, Bern, Zürich, Bellinzona, Kriens, Locarno, Schaffhausen, Winterthur, Le Mont, Genf, Nyonnais, Wohlen: zuhause oder auswärts: die erste Halbzeit bleibt auf beiden Seiten (Heim- wie Gästekurve) leer! «Nein zum Fanpass!»
Komasutra
Mitglied
13.11.2009, 14:21 · #75
Beiträge: 603
Massnahmen gegen Hooligans Nur noch mit der «Fancard» ins Stadion Schweizer Fussball- und Eishockeyfans sollen sich ab der Saison 2011/2012 mit einer so genannten «Fancard» ausweisen, wenn sie ein Spiel der obersten Liga besuchen wollen. So soll die Identifizierung von Gewalttätern an Fussball- und Eishockeyspielen erleichtert werden. Auch «Spotter» sollen eingesetzt werden. Hier ein bisschen ausführlicher aus dem Tagi-Online http://www.tagesanzeiger.ch/sport/fussball/Nur-noch-mit-der-Fancard-zum-FussballMatch/story/30030625
Heinz_Durrer
Mitglied
13.11.2009, 14:44 · #77
Beiträge: 935
Da kommen ja rosige Zeiten auf uns zu... Ich kann mir nicht helfen, aber wenn ich solche Ideen bzw. Artikel lese oder Sportlounge auf SF am 02.11.09 schaue, dann verärgert mich das jedes mal. Im moment würde man an der Urne sogar erreichen, dass Fussballspiele mit Zuschauern in der Schweiz verboten werden, weil jeder Sesselfurzer dazu eine super Meinung (aus TV und Zeitung) hat.
Libanese Blonde
Mitglied
13.11.2009, 14:55 · #78
Beiträge: 11'287
Da kommen ja rosige Zeiten auf uns zu... Ich kann mir nicht helfen, aber wenn ich solche Ideen bzw. Artikel lese oder Sportlounge auf SF am 02.11.09 schaue, dann verärgert mich das jedes mal. Im moment würde man an der Urne sogar erreichen, dass Fussballspiele mit Zuschauern in der Schweiz verboten werden, weil jeder Sesselfurzer dazu eine super Meinung (aus TV und Zeitung) hat. wegen paar spassten bzw. einer polizei, die nichts aber auch garnichts im griff immer das selbe szenario mitzumachen wird mir langsam zu doof. wir "normalos" leiden mal wieder darunter. ich will nicht stämpfelen sondern schaue nach vorn. werde mir nächste saison auch ne karte für winti poschten. auf der schützi ist die welt wenigstens noch in ordnung und schlechteren fussball wird dort auch nicht gespielt (zumindest im jetzigen zeitpunkt nicht).
Heinz_Durrer
Mitglied
13.11.2009, 15:11 · #79
Beiträge: 935
Als Protestaktion könnte man ja, sobald der Fanpass pflicht wäre, dem Spiel fern bleiben und OHNE Fanpass rund ums Stadion randalieren. Somit ginge der Schuss der Polizei nach hinten los.
Detlef von Doncaster
Mitglied
13.11.2009, 15:15 · #80
Beiträge: 915
Gääähhhhn... Es ist doch so, spätestens wenn die Liga/Werbe/Klub- und TV-Fritzen merken dass jetzt gar NIEMAND mehr Lust hat ein NLA Spiel im Stadion zu sehen (Dreambox da laufts), die Batzeli der Klubs deswegen noch knapper werden und Rainer-Maria und der heilige Ottmar deswegen medienwirksam den Untergang der CH-Nati beschwören, spätenstens dann wird der ganze Fanpass-Brunz wieder abgeschafft. P.S. Steht auf dem Fanpass dann auch welche Kategorie Fan man ist? Und welche Kategorie gibts dann für Hultras? BC?
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