Fansicht.ch

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macau
Mitglied
29.01.2010, 15:46 · #161
Beiträge: 66
Der Beschwerdereigen gegen das Hooligan-Konkordat wurde mit den Beschwerden gegen den Beitritt von Basel-Landschaft vom 12. Januar 2010 resp. Basel-Stadt vom 27. Januar 2010 abgeschlossen. Jetzt ist das Bundesgericht an der Reihe: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell28012010.shtml Neue Dokumente auf der Webseite: Eine Diplomarbeit zur Darstellung von Pyro in den Medien sowie ein WOZ-Artikel (Tagebuch der Ratlosigkeit): http://www.referendum-bwis.ch/dokumente.shtml
parmigiana
Mitglied
17.02.2010, 15:22 · #163
Beiträge: 122
Neuer Update auf http://www.fansicht.ch Das Berner Obergericht spricht einen Fan, welcher trotz nationalem Stadionverbot ein Spiel im Stade de Suisse besucht hat, vom Vorwurf des Hausfriedensbruchs frei. Die 2. Strafkammer des Obergerichtes stellte fest, der FC Thun habe selbst kein Fehlverhalten festgestellt, sondern sich auf die Angaben der Polizei gestützt. Diese hätten aber lediglich aus einem vorgedruckten, standartisierten Verfügungsformular bestanden ohne personenbezogene Hinweise auf einen in Art. 7 der SFL-Richtlinien für Stadionverbote aufgeführten Tatbestand. Wenn aber diese ungenügenden Beweiserhebungen nicht Grundlage eines rechtsgültigen, unanfechtbaren Rayonverbots sein könnten, so taugten sie auch nicht für die Begründung eines Stadionverbotes. Das Stadionverbot sei zwar ein privatrechtlicher Vorgang, es stehe jedoch den der SFL angehörenden Klubs eben nicht frei, gegen irgendwen grundlos ein (erst noch national geltendes) Stadionverbot auszusprechen, sondern nur gegen jenen, der gegen die entsprechenden Bestimmungen in den Richtlinien der SFL verstossen habe. Deshalb sei das vom FC Thun gegen den Fan ausgesprochene Stadionverbot zu Unrecht erlassen worden. Damit sei der objektive Tatbestand des Stadionverbotes schon aus diesem Grund nicht erfüllt.
kenshiro
Mitglied
17.02.2010, 15:46 · #164
Beiträge: 26
Hier noch zwei amüsante Blog-Einträge von Daniel Ryser zur Leichtbier-Kakke des kjpd: Carlsberg Hooligans Carlsberg Hooligans, Teil 2 Von Daniel Ryser erscheint übrigens in Kürze das Buch: "Feld, Wald, Wiese. Hooligans in Zürich" Infos: http://www.echtzeit.ch/buecher.php?id=66 Habe mir das Buch bestellt und muss sagen es liest sich ziemlich gut und dieser Dani Ryser hat zwar für verschiedene Zeitungen gearbeitet (aktuell WOZ) aber bleibt erstaunlicherweise ziemlich unparteiisch und sachlich wobei immer wieder süffisante Bemerkungen betreffend dem kjpd etc vorkommen. Das Buch ist leider ziemlich dünn und mit grosser Schrift geschrieben, das heisst es ist in 30min gelesen. Im grossen und ganzen eine amüsante Lektüre welche sachlich und mit vielen Zitaten geschriben wurde.
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din Vater
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17.02.2010, 17:58 · #165
Beiträge: 6'244
Bundesamt für Polizei visiert GC-Fans Posted on | Februar 17, 2010 ![](http://nationofswine.ch/wp-content/uploads/2010/02/confidential.jpg) Im soeben erschienenen Buch «Feld-Wald-Wiese. Hooligans in Zürich» lässt sich Christoph Vögeli, Leiter Zentralstelle Hooliganismus zitieren, dass der Polizei die Ultraszene wegen ihrer Unübersichtlichkeit Mühe bereite. Dass die Polizei offenbar sehr gut informiert ist über Ultra-Gruppen und gar deren Reisepläne bis ins Detail kennt, zeigt ein Dokument des Bundesamts für Polizei (Fedpol), das Nation of Swine vorliegt. >>Weiterlesen
globus
Mitglied
18.02.2010, 19:15 · #166
Beiträge: 69
Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten" Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen: - Landfriedensbruch - Ruhestörung (!) - unanständiges Benehmen (!) - Übertretung allgemeiner Verbote - Einsatz von pyrotechnischem Material Das sind ja extrem schwere Delikte....
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din Vater
Mitglied
18.02.2010, 19:53 · #167
Beiträge: 6'244
Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten" Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen: - Landfriedensbruch - Ruhestörung (!) - unanständiges Benehmen (!) - Übertretung allgemeiner Verbote - Einsatz von pyrotechnischem Material Das sind ja extrem schwere Delikte.... Da kann man eigentlich nur die Standard-Meinung, des Blick-Lesers zitieren: *Dieses Hooligans-Pack muss mit aller Härte angepackt werden. Drastische Strafen sind gefordert. Sofort ab in den Knast und bis sämtliche Schäden und der notwendige Polizei-Einsatz bezahlt ist, dort schmoren lassen. Im weiteren muss dieser Hooligens- Abschaum an den Pranger gestellt werden. Es ist unverständlich, warum hier immer noch die Kuscheljustiz angewendet wird. *
Dini Mueter
Mitglied
18.02.2010, 20:10 · #168
Beiträge: 2'795
Tagi von heute: "Luzern verurteilt 23 Fussball-Chaoten" Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen wegen folgenden Tatbeständen: - Landfriedensbruch - Ruhestörung (!) - unanständiges Benehmen (!) - Übertretung allgemeiner Verbote - Einsatz von pyrotechnischem Material Das sind ja extrem schwere Delikte.... Da kann man eigentlich nur die Standard-Meinung, des Blick-Lesers zitieren: *Dieses Hooligans-Pack muss mit aller Härte angepackt werden. Drastische Strafen sind gefordert. Sofort ab in den Knast und bis sämtliche Schäden und der notwendige Polizei-Einsatz bezahlt ist, dort schmoren lassen. Im weiteren muss dieser Hooligens- Abschaum an den Pranger gestellt werden. Es ist unverständlich, warum hier immer noch die Kuscheljustiz angewendet wird. * Ganz meine Meinung, Kriegsrecht ist angebracht. Ich denke auch Folter während der U-Haft ist legitim, auch wenn nur ein einziger FCZ-RTS-Ultra-Krawallant wegen unanständigem Benehmen überführt werden kann! Ihr werded staunen, was so ein bisschen Waterboarding bewirken kann. Verdammtes Saupack ist für alle Probleme der Schweiz verantwortlich! Es wäre nur gerecht, wenn man diese Horde in Lybische Arbeitslager stecken würde als Pfand für die zwei Geiseln. Ach ja, neben der Polemik noch was am Rande: Der Prozess gegen die in Lybien inhaftierter Schweizer ist genau so unverhältnismässig wie auf Vorrat unbescholtene Bürger zu fichieren oder Fussballfans mit teils fadenscheinigen Begründungen zu inhaftieren und zu verurteilen. En guete.
globus
Mitglied
19.02.2010, 08:18 · #169
Beiträge: 69
Eigentlich müsste doch nun in Luzern auch bei vergleichbar "schweren" Delikten wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren das Mittel der Internetfahndung zur Identifizierung der Täter eingesetzt werden (Überwachungskameras gibt es ja genug). Das wäre doch konsequent, oder ? Wird aber (richtigerweise) nicht gemacht, weil unverhältnismässig. Aber im Kampf gegen die bösen, bösen Fussballhooligans ist den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten offensichtlich jedes Mittel recht. Ob dabei rechtsstaatliche Prinzipien auf der Strecke bleiben oder nicht, ist Nebensache.
Istvan a kiraly
Mitglied
19.02.2010, 14:53 · #170
Beiträge: 2'582
Gibs ja wohl nicht. Uebrigens am Sonntagmorgen (nach FCZ-Xam) klopfte die Bullerei an meine Haustüre. War nicht zuhaus, keine Ahnung was die wollten. Auf dem Posten 4 hatten die auf alle Fälle auch keinen Plan. Was war jetzt die Scheisse??
11freunde
Mitglied
19.02.2010, 15:50 · #171
Beiträge: 607
Gibs ja wohl nicht. Uebrigens am Sonntagmorgen (nach FCZ-Xam) klopfte die Bullerei an meine Haustüre. War nicht zuhaus, keine Ahnung was die wollten. Auf dem Posten 4 hatten die auf alle Fälle auch keinen Plan. Was war jetzt die Scheisse?? Die wollten Gipfeli vorbei bringen und mit Dir über Gott und die Welt sprechen! <sigh>
wixer
Mitglied
22.02.2010, 10:26 · #172
Beiträge: 2'346
Eigentlich müsste doch nun in Luzern auch bei vergleichbar "schweren" Delikten wie Ladendiebstahl oder Schwarzfahren das Mittel der Internetfahndung zur Identifizierung der Täter eingesetzt werden (Überwachungskameras gibt es ja genug). Das wäre doch konsequent, oder ? Wird aber (richtigerweise) nicht gemacht, weil unverhältnismässig. Aber im Kampf gegen die bösen, bösen Fussballhooligans ist den Strafverfolgungsbehörden und Gerichten offensichtlich jedes Mittel recht. Ob dabei rechtsstaatliche Prinzipien auf der Strecke bleiben oder nicht, ist Nebensache. Bei allem Verständnis für den Ärger: Ladendiebstahl und Schwarzfahren setze ich nicht auf die gleiche Stufe wie Steine und Flaschen gegen andere Menschen schmeissen und absichtliche Sachbeschädigungen, die in die Tausenden von Franken gehen. Wie kommst Du denn darauf?
globus
Mitglied
22.02.2010, 11:22 · #173
Beiträge: 69
Hallo wixer Die Verurteilten wurden mittels Internetfahndung identifiziert. Ich dachte eine Internetfahndung ist nur bei SCHWEREN Delikten verhältnismässig und somit zulässig. Die 23 Urteile ergingen einzig wegen folgenden Tatbeständen: - Landfriedensbruch - Ruhestörung (!) - unanständiges Benehmen (!) - Übertretung allgemeiner Verbote - Einsatz von pyrotechnischem Material Die Verurteilten haben also weder Delikte gegen Leib und Leben noch Sachbeschädigungen begangen !
wixer
Mitglied
22.02.2010, 12:06 · #174
Beiträge: 2'346
ok, globe wenn keine schwereren delikte vorliegen sollten, sehe ich es ähnlich ("besonders ungebührliches Benehmen" oder sonstige "Übertretungen"). jedoch randalierer, die beträchtliche sachbeschädigungen verursachen oder gar willkürlich gesundheit und leben ihrer mitmenschen bedrohen (was bei solchen randalen leider oft zu sehen ist), würde ich niemals mit einem ladendieb oder schwarzfahrer in einem atemzug erwähnen. dennoch finde ich auch in diesen fällen den internetpranger eine für einen rechtstaat ungeeignete methode.
Roger Kundert
Mitglied
22.02.2010, 13:33 · #175
Beiträge: 2'053
ok, globe wenn keine schwereren delikte vorliegen sollten, sehe ich es ähnlich ("besonders ungebührliches Benehmen" oder sonstige "Übertretungen"). jedoch randalierer, die beträchtliche sachbeschädigungen verursachen oder gar willkürlich gesundheit und leben ihrer mitmenschen bedrohen (was bei solchen randalen leider oft zu sehen ist), würde ich niemals mit einem ladendieb oder schwarzfahrer in einem atemzug erwähnen. dennoch finde ich auch in diesen fällen den internetpranger eine für einen rechtstaat ungeeignete methode. Für einen Rechtsstaat ungeeignete Methoden? Na ja, willst Du lieder Mossad-Methoden, die unter dem Deckmantel Staat ausgeführt werden? Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet.
Maloney
Mitglied
22.02.2010, 13:48 · #176
Beiträge: 7'090
Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet. Man könnte auch wieder Dieben die Hände abhacken. Auch eine sehr effektive Methode aus dem goldenen Mittelalter, die leider irgendwie verloren ging...
wixer
Mitglied
22.02.2010, 13:54 · #177
Beiträge: 2'346
Für einen Rechtsstaat ungeeignete Methoden? Na ja, willst Du lieder Mossad-Methoden, die unter dem Deckmantel Staat ausgeführt werden? Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet. Wovon träumst Du nachts?
Züri 9
Mitglied
22.02.2010, 19:48 · #178
Beiträge: 3'988
ok, globe wenn keine schwereren delikte vorliegen sollten, sehe ich es ähnlich ("besonders ungebührliches Benehmen" oder sonstige "Übertretungen"). jedoch randalierer, die beträchtliche sachbeschädigungen verursachen oder gar willkürlich gesundheit und leben ihrer mitmenschen bedrohen (was bei solchen randalen leider oft zu sehen ist), würde ich niemals mit einem ladendieb oder schwarzfahrer in einem atemzug erwähnen. dennoch finde ich auch in diesen fällen den internetpranger eine für einen rechtstaat ungeeignete methode. Für einen Rechtsstaat ungeeignete Methoden? Na ja, willst Du lieder Mossad-Methoden, die unter dem Deckmantel Staat ausgeführt werden? Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet. was erfolg bringt, ist zum guten glück nicht immer mit dem datenschutz vereinbar...
Roger Kundert
Mitglied
22.02.2010, 22:18 · #179
Beiträge: 2'053
ok, globe wenn keine schwereren delikte vorliegen sollten, sehe ich es ähnlich ("besonders ungebührliches Benehmen" oder sonstige "Übertretungen"). jedoch randalierer, die beträchtliche sachbeschädigungen verursachen oder gar willkürlich gesundheit und leben ihrer mitmenschen bedrohen (was bei solchen randalen leider oft zu sehen ist), würde ich niemals mit einem ladendieb oder schwarzfahrer in einem atemzug erwähnen. dennoch finde ich auch in diesen fällen den internetpranger eine für einen rechtstaat ungeeignete methode. Für einen Rechtsstaat ungeeignete Methoden? Na ja, willst Du lieder Mossad-Methoden, die unter dem Deckmantel Staat ausgeführt werden? Machen wir uns nichst vor, was Erfolg bringt, wird auch angewendet. was erfolg bringt, ist zum guten glück nicht immer mit dem datenschutz vereinbar... Da gebe ich Dir sehr wohl Recht, doch darf man in berechtigten Fällen sich auch nicht hinter dem Datenschutz verstecken, denn gewisse Gesichter muss man nicht schützen. Das dies eine schwierige Gratwanderung sein kann, möchte ich sicher nicht negieren.
Maloney
Mitglied
22.02.2010, 23:24 · #180
Beiträge: 7'090
Da gebe ich Dir sehr wohl Recht, doch darf man in berechtigten Fällen sich auch nicht hinter dem Datenschutz verstecken, denn gewisse Gesichter muss man nicht schützen. Das dies eine schwierige Gratwanderung sein kann, möchte ich sicher nicht negieren. Und wer beurteilt welche Gesichter man schützen muss und welche nicht? Du? Der Ladenbesitzer? Der diensthabende Polizist? Datenschutz ist ein hohes Gut, weil es verhindert, dass wir irgendwann in einer totalen Überwachungsgesellschaft leben. Denn die Technik dazu ist da und wird sich nicht mehr zurückentwickeln. Und es wird immer Politiker geben die nach dieser Technik schreien. Das fängt dann irgendwann bei Sachbeschädigung an und hört bei Wildpinkeln auf. Wer A sagt, muss ja auch B sagen, oder nicht?
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