Fansicht.ch

947 Antworten · 302'311 Aufrufe · Seite 2 von 48
tscho
Mitglied
08.01.2008, 15:32 · #21
Beiträge: 243
..macht es wirklich viel mehr sinn grosszügige spenden an fansicht.ch zu leisten, statt an irgendwelche hilfsorganisationen.. Sowieso, für eine verbesserte Fansicht ! ![](http://img248.imageshack.us/img248/3187/hsvnuernberg1922leipzigvk8.jpg) HSV-1. FC Nürnberg im Finale von 1922 in Leipzig
Dieter
Mitglied
16.01.2008, 17:07 · #22
Beiträge: 9'295
Update vom 16. Januar 2008 - Neues Grobes Foul: Einmal in Hoogan und nie wieder raus - Grobes Foul im TV - FC St. Gallen gibt keine Chance mehr - YB führt 2. Chance ein - Fussballfans beobachten die Polizei www.fansicht.ch
Friedrich
Mitglied
12.03.2008, 07:07 · #23
Beiträge: 346
12. März 2008, Neue Zürcher Zeitung «Fans haben keine Lobby» Schweizer Fussballfans kämpfen um ihre Rechte und ihren Ruf Mit der Initiative «Fansicht» wollen die grössten Schweizer Fussball-Fankurven die Öffentlichkeit für die ihres Erachtens problematische Umsetzung der Massnahmen gegen Gewalt an Sportveranstaltungen sensibilisieren. Ein schwieriges Unterfangen. http://www.nzz.ch/nachrichten/schweiz/fans_haben_keine_lobby_1.687454.html
macau
Mitglied
28.03.2008, 16:41 · #24
Beiträge: 66
Veranstaltungen zur Euro 08 Im Vorfeld der Euro 08 finden noch einige Veranstaltungen statt, welche den Sicherheitswahn im Zusammenhang mit Grossanlääsen thematisieren. Dabei werden auch die Auswirkungen des Hooligangesetzes beleuchtet. Fancity (Rote Fabrik Zürich) bietet mehrere Anlässe, interessant ist vor allem 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle – Kurzvorträge und Paneldiskussion' am 9. April um 20 Uhr. Kurzvorträge: - Francisco Klauser (Geograf, Institute of Hazard and Risk Research, University of Durham): "Die Euro 08 im Lichte globaler sicherheitspolitischer Entwicklungstendenzen" - Volcker Eick (Politikwissenschaftler, John F. Kennedy-Institut der Freien Universität Berlin): „WM-Bataillone. Sicherheitspolitik zwischen Neoliberalisierung und Kommunitarismus“ - Bernhard Hachleitner (Historiker, Wien): „Die überwachte Stadt. Die Auswirkungen der Euro auf Überwachungs- und Sicherheitsmassnahmen am Beispiel Wien“ Moderation: Christoph Müller (Soziologe, Big Brother Awards Schweiz, Zürich) http://www.rotefabrik.ch/de/konzept/eventdetail.php?id=1442 Am 10. April 2008 um 20 Uhr 15 findet in der Reitschule Bern die Veranstaltung 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen' statt. Inputreferate von: Elke Steven, Komitee für Grundrechte und Demokratie (Deutschland) Erfahrungen mit der Einschränkung von Grundrechten während der Fussball WM 2006 in Deutschland. Beispiele von Überwachung und Kontrolle, Aufbau der Sicherheitsorgane, Anpassung der Gesetzgebung und was davon bis heute geblieben ist. Volker Eick, Politikwissenschaftler an der FU Berlin Die zunehmende repressive Kontrolle städtischer Räume als Teil einer umfassenden neo–liberalen Sicherheitspolitik mit den Elementen Liberalisierung, Kommodifizierung, Privatisierung und Reregulierung. Die Stadt wird als Unternehmen betrachtet, das es zu vermarkten gilt. Wer den entsprechenden Vorstellungen von Ordnung nicht entspricht, wird ausgegrenzt und weggesperrt. Viktor Györffy, Rechtsanwalt und Präsident von grundrechte.ch Für Justiz, Polizei und Armee ist die Euro 08 Anlass, um Kontroll- und Überwachungsmechanismen im grossen Massstab einzusetzen und für die Zukunft zu etablieren. Die persönliche Freiheit und die Unschuldsvermutung werden dabei ausgehöhlt. Gedanken darüber, was die Euro 08 für die Grundrechte bedeutet und was dagegen getan werden kann. Anschliessend Diskussion. http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell10042008.shtml
Massi
Mitglied
29.03.2008, 06:19 · #25
Beiträge: 101
mehr zum Thema FANCITY: www.suedkurve.ch
Dini Mueter
Mitglied
29.03.2008, 13:49 · #26
Beiträge: 2'795
Thumbs up für Fansicht! Wichtiges Projekt!
macau
Mitglied
09.04.2008, 02:31 · #27
Beiträge: 66
Zur Erinnereung: Fancity (Rote Fabrik Zürich), 'STRAFRAUM: Sicherheitsrhetorik und urbane Kontrolle – Kurzvorträge und Paneldiskussion' am 9. April um 20 Uhr. Reitschule Bern, 'EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen', am 10. April um 20 Uhr 15. Details im vorletzten Post und etwas zum Lesen: http://www.grundrechte.ch/2008/euro08/F ... uro_08.pdf
oinkoink
Mitglied
09.04.2008, 07:35 · #28
Beiträge: 1'103
am rande: kleiner schreibfehler auf de SK page.. "details" anstatt " detalis"
Dieter
Mitglied
09.04.2008, 07:55 · #29
Beiträge: 9'295
am rande: kleiner schreibfehler auf de SK page.. "details" anstatt " detalis" was würden wir nur ohne Dich machen... Danke, dass es Dich gibt
macau
Mitglied
03.06.2008, 22:03 · #30
Beiträge: 66
Pünktlich zur Euro 08 ist eine Ausgabe des "Megafon" zum Thema Grundrechte erschienen, u. a. mit dem Artikel "Hooligan-Gesetz, Hoogan-Datenbank: Wie ist der aktuelle Stand?" http://www.referendum-bwis.ch/megafon.pdf Neben einem aktuellen Kurzüberblick gibt es auch eine eine Vorschau auf den Sommer 2008. Ebenfalls neu auf der Webseite, allerdings für Besucher von Meisterschaftsspielen nicht unbedungt interessant, das Manuskript zu "Euro 08 und Datenschutz". http://www.referendum-bwis.ch/daten_08.pdf
BigKahuna
Mitglied
04.06.2008, 08:32 · #31
Beiträge: 961
Ständerat kämpft gegen HooligansDer Ständerat will die Massnahmen gegen Hooliganismus auf eine solide Verfassungsgrundlage stellen. Diese soll aber nur zum Tragen kommen, falls die Kantone nicht rechtzeitig eine Konkordatslösung in Kraft setzen. Mit der Verabschiedung alternativer Vorlagen schrieb die kleine Kammer am Mittwoch ein ungewöhnliches Stück Gesetzgebung fort: Angesichts der anstehenden Fussball-EURO und der Eishockey-WM hatte das Parlament 2007 das Bundesgesetz zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS) um Massnahmen gegen Hooligans ergänzt. Zum Erlass von Meldeauflage, Rayonverbot und Polizeigewahrsam fehlte ihm allerdings die Kompetenz in der Verfassung. Die Kantone hielten still, um bei den sportlichen Grossanlässen überhaupt eine Handhabe zu haben. Das Parlament seinerseits befristete die Massnahmen bis Ende 2009. Aus diesem Grund arbeiten die Kantone derzeit an einem Konkordat; mehrere Stände haben bereits ihren Beitritt erklärt. Nach Auskunft der kantonalen Polizeidirektoren-Konferenz ist bis 2009 mit der Umsetzung des Abkommens in 15 oder 16 Kantonen zu rechnen, wie Kommissionssprecher Hermann Bürgi (SVP/TG) sagte. Der Ständerat hat am Mittwoch bereits die gesetzestechnisch notwendigen Änderungen im BWIS gutgeheissen. Er will aber auch gewappnet sein, sollte die von allen Seiten bevorzugte Konkordatslösung scheitern. Er hat gleichzeitig eine Verfassungsänderung gutgeheissen, welche dem Bund die fehlenden polizeilichen Kompetenzen einräumt. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat, der sie in der Herbstsession behandeln soll. Falls nötig, könnte bei diesem Zeitplan im Sommer 2009 das Verfassungsreferendum durchgeführt werden. Quelle: SDA/ATS
macau
Mitglied
04.06.2008, 17:36 · #32
Beiträge: 66
EURO 08: Rechtshilfe für Fussballfans Ein Ratgeber von DJS enthält Tipps fürs richtige Verhalten im Stadion, in der Fanzone und in der Fanmeile, ebenso Telefonnummern für rasche anwaltliche Hilfe bei Problemen mit der Polizei. Den Flyer gibt es auf Deutsch, Englisch, Französisch und Türkisch. http://www.referendum-bwis.ch/homepage.htm
fischbach
Mitglied
17.06.2008, 07:05 · #33
Beiträge: 2'950
Am Sonntagabend hat die Stadtpolizei Zürich auf der Fan- Meile einen 24-jährigen Schweizer verhaftet, der mit einem Rayonverbot belegt ist und sich am Limmatquai nicht hätte aufhalten dürfen. Laut einem Communiqué hatten Szenekenner der Polizei den Mann kurz vor Spielbeginn erkannt. Nun erhält dieser zusätzlich eine Meldeauflage: Er muss sich während der Euro 08 sowie in den nächsten zwölf Monaten vor und nach den Spielen der Zürcher Mannschaften im Letzigrund auf einen Polizeiposten begeben. (NZZ) Medienmitteilung vom 15:06:2008 23:31 Zürich: EURO 08 Bulletin Nr. 47 vom 15. Juni 2008, 23.30 Uhr Gemeinsames EURO-Bulletin der Stadt- und Kantonspolizei sowie Schutz & Rettung Zürich Stadtpolizei Zürich Raum Bellevue, Seepromenade Die Fanzone war heute Abend während des Spiels Schweiz-Portugal trotz kühler Witterung und teilweise leichtem Nieselregen sehr gut besucht. Es herrschte eine ausgesprochen friedliche Stimmung. Kurz vor Spielbeginn erkannten Szenenkenner der Stadtpolizei Zürich in der Fanmeile einen Mann, welcher mit einem Rayonverbot belegt ist. Der 24-jährige Schweizer wurde verhaftet. Er erhält nun zusätzlich zum Rayonverbot eine Meldeauflage. Dies bedeutet, dass er sich während der Euro 08 und bei Spielen von Zürcher Mannschaften im Letzigrund vor und nach dem jeweiligen Spiel bei einem Polizeiposten melden muss. Die Auflage für die Zürcher Spiele dauert zwölf Monate. Letzigrund und Umgebung Keine besonderen Meldungen. Übriges Stadtgebiet Keine besonderen Meldungen. Kantonspolizei Zürich Hauptbahnhof und Umgebung / Langstrasse, Kreis 4 und 5 Aufgrund von Autokorsos und Hupkonzerten musste im Stadtkreis 4 um 23.00 Uhr durch die Kantonspolizei Zürich die Langstrasse und mehrere in diese einmündende Strassen für den Individualverkehr gesperrt werden. Der Trolleybusverkehr ist durch die Sperrung nicht beeinträchtigt. Übriges Kantonsgebiet Keine besonderen Meldungen. Schutz & Rettung Zürich Ganzes Stadtgebiet Keine besonderen Meldungen. Hinweis: Wir weisen Sie darauf hin, dass die Medieninformationszentrale Sicherheit EURO 2008 (MIZ) ausserdem täglich ab ca. 18.00 Uhr die wichtigsten Tagesereignisse zum Thema Sicherheit in der ganzen Schweiz mehrsprachig verbreitet. Diese Informationen können Sie auf folgender Internetadresse abrufen: http://www.sicherheiteuro2008.ch Stadtpolizei Zürich
macau
Mitglied
01.07.2008, 00:48 · #34
Beiträge: 66
In der Presse wird momentan negative Stimmung gegen Clubfans gemacht. Vor der Euro wurde ein Vorfall in St. Gallen, welcher zu einem grossen Teil provoziert wurde, aufgebauscht, und nach der Euro ein Vorfall in einem Schnellzug zwischen Wil und Zürich, welcher gar keiner war, wenn man von einer Massenverhaftung absieht. Dazwischen wurde die Euro landesweit als extrem friedlich dargestellt. Dass dies nicht in diesem Umfang zutraf, hat ein Monitoring von grundrechte.ch ergeben: http://www.grundrechte.ch/2008/aktuell25052008.shtml (siehe 'Schlägereien auf dem Marktplatz' und 'Risse im Bild der Fussballparty') Ganz offensichtlich wird gezielt versucht, eine positive Stimmung für das Hooligan-Konkordat zu schaffen, Der Kanton Basel-Landschaft hat für den Beitritt zu diesem Konkordat eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Vernehmlassungsantwort von Referendum BWIS ist auf alle Kantone übertragbar, weil in allen Kantonen der identische Gesetzestext eingeführt werden soll. Webseite: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell02042008.htm PDF: http://www.referendum-bwis.ch/hooligankonkordat.pdf
demi
Mitglied
01.07.2008, 06:39 · #35
Beiträge: 476
Was kann man eigentlich gegen einen Konkordatsbeitritt von Zürich machen ?
macau
Mitglied
01.07.2008, 22:43 · #36
Beiträge: 66
Was kann man eigentlich gegen einen Konkordatsbeitritt von Zürich machen ? Der Konkordatsbeitritt muss vom Kantonsrat beschlossen werden. Anschliessend ist ein Referendum möglich. Das ist nicht sehr sinnvoll, weil der Beitritt wie das Polizeigesetz haushoch angenommen würde. Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden.
Stallo
Mitglied
02.07.2008, 07:01 · #37
Beiträge: 346
Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden. Und da das Hooligangesetz Bunderecht ist, darf es vom Bundesgericht nicht auf die Verfassungsmässigkeit (Grundrechte) geprüft werden. Vor dem Europ. Menscherechtshof jedoch schon. Und die könnten dann die CH rügen. Sehe ich das richtig? Es könnte sich also trotzdem lohnen mal einen Entscheid weiter zu ziehen (sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind...).
macau
Mitglied
02.07.2008, 10:06 · #38
Beiträge: 66
Im Gegensatz zum Hooligangesetz unterliegt das Hooligankonkordat als kantonales Recht dar abstrakten Normenkontrolle, d. h. beim Bundesgericht kann Beschwerde wegen Veletzung der EMRK (Unschuldsvermutung und Recht auf wirksame Beschwerde) sowie der Bundesverfassung (Willkürverbot) erhoben werden. Und da das Hooligangesetz Bunderecht ist, darf es vom Bundesgericht nicht auf die Verfassungsmässigkeit (Grundrechte) geprüft werden. Vor dem Europ. Menscherechtshof jedoch schon. Und die könnten dann die CH rügen. Sehe ich das richtig? Es könnte sich also trotzdem lohnen mal einen Entscheid weiter zu ziehen (sofern die finanziellen Mittel vorhanden sind...). Das siehst du richtig, zumindest teilweise. Vor dem Europäischen Gerichtshof ist eine Beschwerde anhand eines konkreten Falls möglich, nicht aber eine abstrakte Normenkontrolle. Aufgrund der Dauer eines Verfahrens und auch wegen der Kosten wäre es hirnrissig, ein Gesetz, welches Ende 2009 ausläuft, anhand eines konkreten Falls prüfen zu lassen. Sofern der Verfassungsartikel kommt und BWIS I dauerhaft wird, wöre dies aber der Weg, der eingeschlagen werden müsste.
Svon H.
Mitglied
12.07.2008, 08:31 · #39
Beiträge: 404
Heute in der NZZ: Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme Unschuldsvermutung gilt nicht Das Rayonverbot gegen Hooligans ist keine strafrechtliche, sondern eine verwaltungsrechtliche Massnahme und dient der Prävention. Ein betroffener Fussballfan kann sich deshalb nicht auf die Unschuldsvermutung berufen. Verhältnismässig muss die Anordnung jedoch sein. Ganzer Artikel: **http://www.nzz.ch/nachrichten/zuerich/rayonverbot_ist_praevention_und_keine_strafmassnahme_1.782262.html**
macau
Mitglied
14.07.2008, 05:44 · #40
Beiträge: 66
Heute in der NZZ: Rayonverbot ist Prävention und keine Strafmassnahme Unschuldsvermutung gilt nicht Eine Umschreibung, weshalb der "Trick" Verwaltungsmassnahme nicht funktioniert, ist in der Vernehmlassungsantwort ein paar Post weiter oben zu finden. Die EMRK liegt nicht auf Deutsch vor, aber auf Englisch und Französisch. Gewisse Bestimmungen der EMRK sind nicht anwendbar, sofern ein "acte de gouvernement" betroffen ist. Es ist aber zu einfach und entspricht nicht der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dies in straf- und verwaltungsrechtliche Zwangsmassnahmen nach nationalem Gesetz zu interpretieren. Auf diese Weise könnte jede Bestimmung der EMRK umgangen werden, indem einfach Verwaltungsmassnahmen statt Strafmassnahmen eingeführt würden. Amtliches Handeln zum Schutz der Polizeigüter wurde vom Bundesgericht im Fall der Einziehung von Propagandamaterial der PKK explizit als nicht "acte de gouvernement" qualifiziert, obwohl im entsprechenden Gesetz alles verwaltungsrechlich geregelt war (BGE 125 II 417). Die Bewegungsfreiteit ist im 4. Zusatzprotokoll zur EMRK, welches von der Schweiz ratifiziert wurde, garantiert, d. h. relevante Bestimmungen der EMRK sind auch auf eine Einschränkung der Bewegungsfreiheit anwendbar.
Melde dich an, um auf dieses Thema zu antworten.