Fansicht.ch

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macau
Mitglied
26.07.2008, 12:55 · #41
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Am Montag wurde bekannt, dass eine neue HOOLDAT-Vorlage in den Gemeinderat Zürich kommt. http://www.tagesanzeiger.ch/dyn/news/zu ... 14218.html Nachdem mitte Woche neue Fichen des DAP ruchbar wurden, ist eigentlich klar, dass der Weg Richtung wenger Schnüffelstaat und nicht Richtung mehr Schnüffelstaat gehen muss. Da bisher niemand die neue HOOLDAT-Vorlage kritisiert hat, wurde heute eine entsprechende Medienmitteilung verschickt. http://www.referendum-bwis.ch/media_26072008.pdf
cucinotta77
Mitglied
27.07.2008, 11:20 · #42
Beiträge: 55
Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz gut leben: wir haben einen in den allermeisten gut funktionierenden Rechtsstaat, tiefe Arbeitslosenquoten, sehr viele und vorzügliche staatliche Ausbildungsmöglichkeiten. Wir alle wissen, dass wir im Grunde im Paradis leben: Ich kenne kein Land auf dieser Erde, in dem ich lieber leben würde als die Schweiz. Ich kenne keine Stadt auf der Erde, in der ich lieber leben würde als in Zürich. Nicht nur deshalb (aber auch) bin ich seit Mitte der 70er Jahre ein FCZ-ler. Fansicht.ch ist ein wichtiges Instrument der Fans und meines Erachtens das beste Beispiel für gelebte Rechtsstaatlichkeit. Es werden haarsträubende Beispiele aufgeführt; der Text alleine beweisst aber rein gar nichts, sämtliche Beispiele könnten auch erfunden sein. Was nicht erfunden ist: Reisen an Auswärtsspiele (bei Fans aller Grossclubs) gleichen einem Saubannerzug. Die Züge werden verschmutzt, da dort wird etwas zerstört oder geklaut, auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen kreuz und quer liegen gelassen, es wird überall hingepisst, Autos mit falschen Kennzeichen erhalten einen Kratzer usw. Als langjähriger Fussballfan und Vater schäme ich mich für dieses Verhalten. Ich erwarte von Fansicht, dass sie mit der gleichen Akribie, wie sie Beispiele von polizei-staatlichen Fehlverhalten sammelt, die einfachsten und grundsätzlichsten Anstandsregeln in Erinnerung ruft und versucht durchzusetzen. Nochmals: Die grundsätzlichen Menschenrechte müssen jederzeit gewahrt bleiben und da haben wir es in der Schweiz im Grossen und Ganzen gut. Ich bin aber der Meinung, dass vermeintliche Fans, die sich auf ihren Saubannerzügen daneben benehmen, nicht erwarten dürfen mit Samthandschuhen angefasst zu werden. Das Thema Hooldat wurde leider nicht grundlos und unabhängig jeglicher Vorkommnisse oder Realität aufgegriffen. Das Newton'sche Gesetz spielt eben auch hier: Actio = Reactio
Inishmore
Mitglied
27.07.2008, 17:42 · #43
Beiträge: 1'290
Doppelpost
Inishmore
Mitglied
27.07.2008, 17:43 · #44
Beiträge: 1'290
Ich bin überzeugt, dass wir in der Schweiz gut leben: wir haben einen in den allermeisten gut funktionierenden Rechtsstaat, tiefe Arbeitslosenquoten, sehr viele und vorzügliche staatliche Ausbildungsmöglichkeiten. Wir alle wissen, dass wir im Grunde im Paradis leben: Ich kenne kein Land auf dieser Erde, in dem ich lieber leben würde als die Schweiz. Ich kenne keine Stadt auf der Erde, in der ich lieber leben würde als in Zürich. Nicht nur deshalb (aber auch) bin ich seit Mitte der 70er Jahre ein FCZ-ler. Fansicht.ch ist ein wichtiges Instrument der Fans und meines Erachtens das beste Beispiel für gelebte Rechtsstaatlichkeit. Es werden haarsträubende Beispiele aufgeführt; der Text alleine beweisst aber rein gar nichts, sämtliche Beispiele könnten auch erfunden sein. Was nicht erfunden ist: Reisen an Auswärtsspiele (bei Fans aller Grossclubs) gleichen einem Saubannerzug. Die Züge werden verschmutzt, da dort wird etwas zerstört oder geklaut, auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen kreuz und quer liegen gelassen, es wird überall hingepisst, Autos mit falschen Kennzeichen erhalten einen Kratzer usw. Als langjähriger Fussballfan und Vater schäme ich mich für dieses Verhalten. Ich erwarte von Fansicht, dass sie mit der gleichen Akribie, wie sie Beispiele von polizei-staatlichen Fehlverhalten sammelt, die einfachsten und grundsätzlichsten Anstandsregeln in Erinnerung ruft und versucht durchzusetzen. Nochmals: Die grundsätzlichen Menschenrechte müssen jederzeit gewahrt bleiben und da haben wir es in der Schweiz im Grossen und Ganzen gut. Ich bin aber der Meinung, dass vermeintliche Fans, die sich auf ihren Saubannerzügen daneben benehmen, nicht erwarten dürfen mit Samthandschuhen angefasst zu werden. Das Thema Hooldat wurde leider nicht grundlos und unabhängig jeglicher Vorkommnisse oder Realität aufgegriffen. Das Newton'sche Gesetz spielt eben auch hier: Actio = Reactio Nein, nein, ist schon so. Die Beispiele sind auf Fansicht sind alle erfunden! Der Schweizer Rechtsstaat, der einzige Weltweit der wirklich funktioniert und Korruption und Machtgeilheit sind hierzulande absolute Fremdwörter. Ich fordere von Fansicht ein Stellungnahme! So geht das nicht weiter! Diese Fussballfans benehmen sich wie die letzten Barbaren und meinen dann noch, sich auf so was wie ein Rechtssystem berufen zu können. Es ist ganz klar, wer die Grenzen des Rechtsstaates zu sprengen versucht, indem er seine Mannschaft unterstütz, der gehört weg. Wer die Bösen sind und wer die Guten muss man gar nicht überlegen, denn es ist ja offensichtlich. Long live George Orwell!
macau
Mitglied
27.07.2008, 17:50 · #45
Beiträge: 66
Das Thema Hooldat wurde leider nicht grundlos und unabhängig jeglicher Vorkommnisse oder Realität aufgegriffen. Das Thema "HOOLDAT" wurde aufgegriffen, weil im (relativ neuen) Datenschutzgesetz steht, dass jede staatliche Datensammlung einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Der tiefere Sinn dieser Bestimmung ist, unnötige Datensammlungen zu eliminieren und nicht, für jedes existierende Karteikästchen ein Gesetz zu schaffen. Zur Registrierung von Spielbesuchern, welche Sachbeschädigungen etc. begehen, gibt es bereits HOOGAN.
gelbeseite
Mitglied
27.07.2008, 17:54 · #46
Beiträge: 6'419
:-)) Inishmore. Ich versteh vor allem die Gleichung von actio = reactio (eim is Gärtli seiche = Gummischrot id Frässi) nicht ganz. Die Polizei hat uns mit den gleichen Handschuhen anzufassen wie sie es bei einer Person macht, die nicht dem "Saubannerzug" angehört. Wie ich das sehe liegt bei dir genau der gleiche Denkfehler vor. Ich kann dir aber versichern dass fürs Auto beschädigen wie auch alles andere in deiner Auflistung bestehendes Recht gibt. Weshalb man deshalb eine Kausalität zu unverhältnismässigen Ramboeinsätzen herstellen kann ist mir schleierhaft. Des weiteren sind die Berichte auf Fansicht ja nicht der einzige Inhalt, meiner Meinung nach sogar sekundär. Man findet dort viel Infos und nützliches um sich zu informieren, die Berichte dienen dabei der Illustration welches Verhalten seitens der Staats- und Ordnungskräfte bekämpft werden soll. Es steht dir natürlich frei ein eigenes Netzwerk aufzuziehen, in welchem das problematische verhalten von Fussballfans aufgezeigt wird. Glück auf!
Dini Mueter
Mitglied
29.07.2008, 10:36 · #47
Beiträge: 2'795
[...] Was nicht erfunden ist: Reisen an Auswärtsspiele (bei Fans aller Grossclubs) gleichen einem Saubannerzug. Die Züge werden verschmutzt, da dort wird etwas zerstört oder geklaut, auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen kreuz und quer liegen gelassen, es wird überall hingepisst, Autos mit falschen Kennzeichen erhalten einen Kratzer usw. Schau mal: Wenn man bedenkt, dass unsere Extrazüge immer vollkommen ausgelastet sind und hunderte Fans befördern, ist es ja nicht erstaunlich, dass Abfall zurückbleibt. In die Abfalleimer passen gerade mal zwei Bierflaschen rein! Ausserdem wurden die Reinigungskosten der Wagons im Ticketpreis wohl berücksichtigt. Auch auf dem Weg zum Stadion werden Flaschen und Büchsen liegen gelassen, weil weit und breit keine Abfalleimer aufgestellt sind, nicht weil wir alles Asoziale sind! Mein Gott, hunderte von Haustieren pissen und scheissen täglich unsere Strassen und Wiesen voll und wenn mal einer vergessen hat auf dem überfüllten Zug noch Pipi zu machen, dann geht er halt mal in ein Gebüsch. Vor allem, wenn noch eine gute Stunde Marathonanstehen vor Kasse und Eingang ansteht. Es ist ja nicht so, dass auf dem ganzen Weg vom Aarauer Bhf bis zum Brüfgglifeld pissende Menschen Spalier stehen, nicht. Wer stielt oder Autos verkratzt ist ein Idiot und sollte die entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen haben. Als langjähriger Fussballfan und Vater schäme ich mich für dieses Verhalten. Ich erwarte von Fansicht, dass sie mit der gleichen Akribie, wie sie Beispiele von polizei-staatlichen Fehlverhalten sammelt, die einfachsten und grundsätzlichsten Anstandsregeln in Erinnerung ruft und versucht durchzusetzen. [...] Der Staat verfolgt akribisch Fehlverhalten der Bürger, zivilgesellschaftliche Akteure verfolgen Felhverhalten des Staates. Beispiel: In Nigeria soll eine Frau die vergewaltig wurde wegen Ehebruchs gesteinigt werden, Amnesty International bringt die Story ans Licht der Öffentlichkeit und versucht mit allen möglichen Mitteln Druck auszuüben. Es gibt keinen Grund, warum Amnestys Ressourcen dazu aufgewendet werden sollten, Spendegeldermissbräuche beim Roten Kreuz anzuprangern, denn das ist schlicht nicht die vorgesehene Tätigkeit. Wenn Dir die Einhaltung der wie Du schreibst "grundsätzlichsten Anstandsregeln" am Herzen liegt, könntest Du Dir überlegen, mit einer eigenen Aktion auf dies aufmerksam zu machen, anstatt die Arbeit von Fansicht zu kritisieren und Forderungen an dessen Tätigkeit zu stellen. Vieles was Du am Fanverhalten ("Saubannerzug") bemängelst, könnte mit einer besseren Organisation rund um die Fussballspiele vermieden werden. Aso, worauf wartest Du noch!
BigKahuna
Mitglied
30.07.2008, 06:52 · #48
Beiträge: 961
Heute im Tagi-Online: Kritik an Hooligan-Datenbank hält an – nun droht das Aus In der SP regt sich Widerstand gegen die geplante Datenbank für potenzielle Hooligans: Sie berge die Gefahr polizeilicher Willkür. Auch skeptisch sind SVP und Grüne. Alles Schräubeln des Stadtrats scheint vergebene Liebesmüh gewesen zu sein: Die Kritik an der überarbeiteten Vorlage für die Hooligan-Datenbank – der sogenannten Hooldat – ebbt nicht ab. «Das Grundübel bleibt nach wie vor bestehen», sagt der SP-Gemeinderat Dominique Feuillet. Auch die neue Version von Hooldat sei mit dem Schweizer Rechtsstaat nicht vereinbar. Seiner Ansicht nach bereitet das geplante Instrument – es wäre in der Schweiz einzigartig – den Boden für polizeiliche Willkür: Heute seien es die Gewalt suchenden Fans und möglichen Hooligans, die vorsorglich erfasst würden. «Morgen schon werden es zum Beispiel Atomkraftgegner und Gewerkschafter sein», befürchtet Feuillet. Was für die Stadtpolizei ein Kompromiss ist, mit dem sie leben kann, taxiert der SP-Politiker als Angriff auf die bürgerlichen Freiheitsrechte. Mehrheit zusammen mit SVP und GP Die Einwände aus den Reihen der Sozialdemokraten dürften dem Stadtrat Sorgen bereiten: Die SP zählte bei der gemeinderätlichen Hooldat-Debatte im Februar zusammen mit CVP, EVP und FDP zu jenen Parteien, welche sich zwar grundsätzlich für die Datenbank aussprachen, die Vorlage aber mit Verbesserungsvorschlägen an den Stadtrat zurückwiesen. Feuillet ist überzeugt, innerhalb seiner Partei kein Sololäufer zu sein. Die SP-Fraktion messe dem Schutz des Rechtsstaates traditionell hohes Gewicht bei, sagt er. Auch wenn der städtische Datenschützer nach der Prüfung der Vorlage keine Bedenken angemeldet habe: «Unrecht bleibt Unrecht.» Liegt Feuillet mit seiner Pulsfühlung im eigenen Lager nicht falsch, droht der Hooldat das vorzeitige Aus. Voraussichtlich im Dezember wird das Parlament über die Vorlage befinden müssen. Zusammen mit der SVP und den Grünen, welche die Datenbank bislang grundsätzlich abgelehnt haben, verfügt die SP über eine üppige Mehrheit im Parlament. An der Haltung der Grünen hat sich nichts geändert: «Präventives Bespitzeln ist nicht Aufgabe der Polizei», sagt der Gemeinderat Matthias Probst. Er habe geglaubt, die Zeit der grossen Fichen sei vorbei und das Erfassen von nicht Straffälligen damit zu Ende. SVP: Bestehende Mittel genügen Skepsis herrscht auch bei der SVP. Fraktionschef Mauro Tuena betont zwar, seine Partei müsse die Vorlage des Stadtrates erst noch unter die Lupe nehmen. Klar ist für ihn aber jetzt schon: Die Polizei muss Gewaltexzesse im Umfeld von Sportanlässen mit den bereits bestehenden Mitteln bekämpfen. «Dass dies möglich ist, hat die Euro gezeigt», sagt Tuena. Vorbehaltlos Unterstützung findet die Vorlage bei der EVP. Bei der CVP war für eine Stellungnahme niemand erreichbar. Noch nicht klar ist, auf welche Seite die FDP kippen wird. Der freisinnige Gemeinderat Alexander Jäger hält die neue Vorlage für sinnvoll: Der Stadtrat habe die Forderungen des Gemeinderats gut darin eingebaut. So etwa könnten Hinweise von Dritten nicht mehr zum Eintrag in die Hooldat führen; zudem sei der Datenschutz weiter verbessert worden. Jäger wird versuchen, seine Partei für ein Ja zu gewinnen und die Mehrheit des Parlaments hinter sich zu scharen. Gelingt ihm dies, droht aus Sicht der Befürworter neues Ungemach: Der Verein «Referendum BWIS» – ein Zusammenschluss von Fangruppen diverser Fussball- und Eishockeyklubs – hat am Wochenende angekündigt, in diesem Fall juristische Schritte einzuleiten. Die Vorlage sei «unbrauchbar». Es bestehe die Gefahr, dass die Polizei die Einträge willkürlich vornehmen werde.
macau
Mitglied
02.10.2008, 15:18 · #49
Beiträge: 66
EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen Der WOZ von heute liegt eine 24-seitige Broschüre mit dem Titel EURO 08 vs. Grundrechte - Testspiel mit Folgen bei. Das Geschehen neben dem Rasen wurde vor und während der Euro 08 beobachtet und zu einzelnen Artkeln versrbeitet, welche zum Teil auch in die Zukunft schauen. Der Artikel zu BWIS und HOOGAN (Seite 14/15): http://www.referendum-bwis.ch/antidotinlu.pdf
macau
Mitglied
06.11.2008, 23:19 · #50
Beiträge: 66
Nachdem am 31. März 2008 das Bundesgericht erkannte, dass die Festlegung der richterlichen Instanz eine wichtige Bestimmung darstelle und somit in ein formelles Gesetz zu kleiden sei (BGE 1C_158/2007 Erwägung 3), liess es sich der Landrat Baselland nicht nehmen, am 11. September 2008 die Zuständigkeit zur Überprüfung des Polizeigewahrsams gemäss BWIS mit einer Verordnung dem Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts zuzuweisen... http://www.referendum-bwis.ch/aktuell06112008.htm Dies ist die letzte Beschwerde, welche sich mit kantonalen Regelungen zum Hooligangesetz befasst. Ab sofort sind aber Beschwerden gegen das Hooligan-Konkordat, welches ab 1. dem Januar 2010 eingeführt werden soll, denkbar.
macau
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20.11.2008, 01:52 · #51
Beiträge: 66
Überarbeitete Hooligan-Datenbank bewilligt http://www.20min.ch/news/zuerich/story/ ... t-13102673 Die Stadtpolizei Zürich kann zur Gewalt-Prävention verdächtige Sportfans nun neu in einem Register erfassen. Das Stadtparlament genehmigte die überarbeitete Hooligan- Datenbank mit 74 Ja- zu 44 Nein-Stimmen. Das Gesetz habe eine saubere, rechtliche Grundlage, sagte die Sprecherin der CVP/EVP-Fraktion. Auch die FDP bezeichnete die Datenbank als «das richtige Instrument». Die FDP habe Vertrauen in die Polizei, dass diese nur nach bestem Wissen und Gewissen Leute registriert. Der Gebrauch habe klare Grenzen, sagte die SP-Sprecherin. Dies unterstützte die zuständige Stadträtin Esther Maurer: Es gehe um einen sehr beschränkten Gebrauch. In der Datenbank werden sowohl gewaltbereite wie auch gewaltsuchende Besucherinnen und Besucher von Sportveranstaltungen registriert. Gegen die Datenbank waren vereinzelte SP-Mitglieder, AL, Grüne und SVP. Die Zeit der politischen Fichen sei schon lange Vergangenheit, sagte der Grünen-Sprecher. Die Grünen seien noch nie für präventives Fichieren gewesen und seien es auch jetzt nicht. Auch die AL machte den Vergleich zur Fichenaffäre. Für das «gallische Dorf» innerhalb der SP-Fraktion können immer noch zuviele Leute erfasst werden. Die SVP bezeichnete die Datenbank als «Anfang zur Abschaffung der Unschuldsvermutung». Gemäss SVP haben die Befürworter kein Verständnis für die grundsätzlichen Prinzipien des Rechtsstaats. Die Gegner hatten aber in der Schlussabstimmung keine Chance. Bereits im Februar Der Gemeinderat hatte bereits im Februar über die Hooligan- Datenbank debattiert. Damals hatte sich die Mehrheit zwar grundsätzlich dafür ausgesprochen. Sie hatte allerdings einiges bemängelt und die Vorlage zurück an den Stadtrat geschickt. Insgesamt ist die überarbeitete Vorlage transparenter und schränkt die Datenbearbeitung stärker ein. Verkürzt wurde die Dauer bis zur Löschung eines Eintrages. Zudem wurde der so genannte «Gaffer-Artikel» gestrichen. Dieser sah vor, dass auch Personen, die polizeiliche Tätigkeiten stören, registriert werden können. Auch wurde die Bestimmung gestrichen, wonach unter anderem aufgrund von «Meldungen und Auskünften Dritter anlässlich von Sportveranstaltungen» Daten registriert werden. Ebenfalls geändert wurde der Name der Datenbank. Statt Hooldat heisst sie nun Gamma. Juristische Schritte angedroht Für den Verein «Referendum BWIS» ist aber auch die überarbeitete Version «unbrauchbar». Bei einem Ja des Stadtparlaments will der Verein juristische Schritte einleiten, wie er Ende Juli kurz nach der Präsentation der Vorlage mitgeteilt hatte. Der Verein «Referendum BWIS» war im Frühjahr 2006 von Fangruppen diverser Fussball- und Eishockeyvereine gegründet worden, um das Hooligangesetz auf eidgenössischer Ebene zu verhindern. Das Referendum kam aber nicht zu Stande ******** Es gibt noch eine zweite Lesung, die Schlussabstimmung findet (vermutlich) erst nächstes Jahr statt. http://www.referendum-bwis.ch/aktuell.htm
macau
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26.02.2009, 17:37 · #52
Beiträge: 66
Das Hooligangesetz verlangt für den Nachweis gewalttätigen Verhaltens keinen formellen Nachweis im strafrechtlichen Sinn. Viele Rayonverbote enthalten aber gar keine Umschreibung der zu Last gelegten Tat. Zudem werden die meisten Rayonverbote für ein volles Jahr ausgesprochen, obwohl die Dauer nach Schwere der Tat abgestuft sein sollte. Am 21. Januar 2009 hat der Haftrichter Zürich unter anderem erwogen, - dass, der von einem Rayonverbot Betroffene, aufgrund des allgemein gültigen Anspruches auf rechtliches Gehör, ein Anrecht darauf hat, dass ihm im Entscheid betreffend Rayonverbot nachvollziehbar dargelegt wird, dass er sich nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt hat, - dass dies umso mehr gilt, wenn ein Rayonverbot für die maximale Dauer von einem Jahr und für wesentliche Bereiche der Innenstadt sowie für weitere Zentrumsgegenden verhängt wurde, wodurch die vertassungsmässig garantierte Bewegungsfreiheit massiv eingeschränkt wird, - dass die Verfügung der Stadtpolizei Zürich diesem Anspruch nicht zu genügen vermag; zwar wird der Anlass, nämlich ein Fussballspiel zwischen FCZ und GC im Letzigrund, aufgeführt, auch werden zwei Straftatbestände, nämlich Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Landfriedensbruch, aufgelistet, jedoch beschränkt sich die Verfügung auf die lapidare Bemerkung der Rekurrent habe sich “strafwürdig verhalten“, - dass der Verfügung nicht zu entnehmen ist, worin das strafwürdige Verhalten im Einzelnen konkret bestehe und insbesondere inwiefern der Rekurrent sich an Gewalt gegenüber Personen oder Sachen gemäss Art. 21 a Abs. 1 lit. g und h VWIS beteiligt habe und worin der Nachweis dieses Verhaltens im Sinne von Art. 21 b Abs. 1 lit. a VWIS bestehe, und verfügt, dass das Rayonverbot aufgrund dieser Mägel aufzuheben sei. An der gleichen Krankheit leiden vermutlich hunderte andere Rayonverbote auch, aber leider werden viel zu wenige Beschwerden geführt. Neben Rayonverboten können auch Stadionverbote zu einem Eintrag in HOOGAN führen. Bei der Qualitüt der Stadionverbote verhält es sich ähnlich wie beim oben zitierten Rayonverbot. Aber auch hier sind Rechtsmittel möglich. http://www.referendum-bwis.ch/aktuell25022009.htm
Avatar von din Vater
din Vater
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24.03.2009, 23:34 · #53
Beiträge: 6'244
Update vom 24.03.2009: Neues Grobes Foul: Rayonverbot wegen mutwilligen Beschädigens eines Klappsitzes im Stadion Letzigrund durch Vewaltungsgericht Zürich aufgehoben. Weiterlesen...
macau
Mitglied
25.03.2009, 02:16 · #54
Beiträge: 66
Die Referendums-Seite wurde etwas aufgefrischt. materiell neu: GAMMA (resp. HOOLDAT) kommt kommt am 1. April in den Gemeinderat Zürich: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19112008.shtml Das Rayon Basel St. Jakob ist viel zu gross http://www.referendum-bwis.ch/aktuell05122008.shtml Rayonverbote im Zürich und Thun aufgehoben: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell25022009.shtml
macau
Mitglied
31.03.2009, 15:16 · #55
Beiträge: 66
GAMMA (resp. HOOLDAT) kommt kommt am 1. April in den Gemeinderat Zürich: http://www.referendum-bwis.ch/aktuell19112008.shtml der Widerstand formiert sich: http://zuschauerfichen-nein.ch/ Update: Am 1. April 2009 hat der Gemeinderat in zweiter Lesung Ja zu GAMMA gesagt. 46 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte von links und rechts aus SVP, Grünen, SP, AL, AZ und SD haben gemeinsam das Behördenreferendum ergriffen. Nötig wären 42 Unterschriften gewesen.
Pennywize
Mitglied
31.03.2009, 20:04 · #56
Beiträge: 296
hab mich mal kurz durch die Strafprozessordnung des Kantons Zürich gelesen und muss verzweifelt feststellen, dass ich selten so viele gummiparagraphen auf einem haufen gesehen habe, schon fast angsteinflössend ein solches dokument, in welchem die "genauen umstände" derart viel interpretationspielraum der einzelnen ermittlern/polizeibeamten lassen, dass der beschuldigte sich kaum zu wehren vermag. meine fresse...wir sind doch nur alles marionetten des zionistischen staates. burn babylon!
Dini Mueter
Mitglied
02.04.2009, 09:56 · #57
Beiträge: 2'795
hab mich mal kurz durch die Strafprozessordnung des Kantons Zürich gelesen und muss verzweifelt feststellen, dass ich selten so viele gummiparagraphen auf einem haufen gesehen habe, schon fast angsteinflössend ein solches dokument, in welchem die "genauen umstände" derart viel interpretationspielraum der einzelnen ermittlern/polizeibeamten lassen, dass der beschuldigte sich kaum zu wehren vermag. meine fresse...wir sind doch nur alles marionetten des zionistischen staates. burn babylon! Meine Fresse, vielleicht solltest Du dieses Wort mal in einem Lexikon nachschauen...
zZz
Mitglied
02.04.2009, 14:28 · #58
Beiträge: 606
meine fresse...wir sind doch nur alles marionetten des zionistischen staates. burn babylon! Das meinst du aber nicht etwa ernst? Antisemitismus brauchen wir hier nun gar nicht!
Pennywize
Mitglied
03.04.2009, 16:18 · #59
Beiträge: 296
die Anspielung diente dem korrupten Gesellschaftssystem, nicht dem hebräischen Ursprung
macau
Mitglied
27.05.2009, 13:47 · #60
Beiträge: 66
Nachdem am 31. März 2008 das Bundesgericht erkannte, dass die Festlegung der richterlichen Instanz eine wichtige Bestimmung darstelle und somit in ein formelles Gesetz zu kleiden sei (BGE 1C_158/2007 Erwägung 3), liess es sich der Landrat Baselland nicht nehmen, am 11. September 2008 die Zuständigkeit zur Überprüfung des Polizeigewahrsams gemäss BWIS mit einer Verordnung dem Präsidium der Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht des Kantonsgerichts zuzuweisen... Heute fand die Urteilsberatung statt. Aufgrund des Verzichts der Verfahrensleitung auf einen zweiten Schriftenwechsel konnte schon erahnt werden, dass der Beschwerdegegner keine substantiellen Gründe, welche für das Dekret sprechen, darlegen konnte. Nach 50 Minuten wurde die Beschwerde auch einstimmig gutgeheissen und das Dekret BWIS aufgehoben. Der Grund war selbstverständlich die falsche Regelungsstufe. Das Gericht machte klar, dass richterliche Zuständigkeiten ohne Wenn und Aber in einem formellen Gesetz zu regeln sind. Neben Art. 30 BV verwies die Präsidentin auch auf den Bundesgerichtsentscheid gegen die Verordnung BWIS ZH, Art.87 KV, diverse Literaturstellen und ein älteres Urteil, als sich das Kantonsgericht noch Verwaltungsgericht nannte. http://www.referendum-bwis.ch/aktuell06112008.shtml http://www.referendum-bwis.ch/media_27052009.pdf Weiter geht es mit einer Beschwerde gegen den Beitritt des Kantons Luzern gegen das Hooligan-Konkordat.
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