Fansicht.ch

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Roger Kundert
Mitglied
11.08.2010, 16:15 · #401
Beiträge: 2'053
vielleicht wäre mal ein spiel mit einer völlig emotionslosen südkurve nötig, um den unterschied aufzuzeigen. die ganze kurve während 90 min voll mit perfekten, emotionslosen, ferngesteurten wunschkonsumenten. vielleicht jeder noch mit einer weissen ausdruckslosen gesichtsmaske, a la pink floyd "the wall" (wobei das dann wieder gegen das vermummungsgesetz wäre...) Weiss jetzt nicht konkret wo du mit deinem Beitrag den Zusammenhang mit den beschriebenen Vorkommnissen siehst? da bist du vermutlich nicht der einzige. ich bin selber nicht ganz sicher, was ich damit sagen wollte. Elsi meint doch sicher, dass man viele Ultrà-Punkte sammeln kann, wenn man Pyro zündet, Bierfässer schmeisst, Sitze demoliert, einen Grillstand flachlegt und Fäkalsprache spricht. Hard Core-Emotionen halt...Wo bleibt hier eigentlich Emotionen-Experte Meier, zuviel gesonnt gestern auf der Terrasse?
Roger Kundert
Mitglied
11.08.2010, 16:23 · #402
Beiträge: 2'053
zusätzlich bleibt noch zu erwähnen, dass der einsatz von gummischrott nur erlaubt ist, wenn vorgängig der beamte angegriffen / bedroht wurde. ein friedlich darstehender mob darf nicht beschossen werden, um ihn zurückzudrängen. Interessante Aussage. Da erinnere ich mich aber an einen anderen Match in Basel, als die Beamten hinter dem Block B auf der Strasse unten angerannt kamen, ohne Grund auf Augenhöhe über die Absperrgitter auf den erhöhten Vorplatz beim Stadion Gellert-Seite ballerten und auf uns feuerten als wären wir Schlachtvieh. Eine Anzeige wegen grobfahrlässiger Verletzuung ist leider bis heute hängig und scheint im Sand zu verlaufen. Globestern warst glaub ich dazumals auch dabei...
alpöii
Mitglied
11.08.2010, 16:27 · #403
Beiträge: 124
Hallo Leute Bin ein langjähriger Leser dieses Forums, aber zu diesem Thema möchte ich nun auch noch meinen Senf dazugeben. War ebenfalls an dem besagten Abend in Basel, an forderster Front (Gitterkäfig beim Eingang) als man uns "Groillas" vor die Nase setzte und mitgeteilt wurde dass niemand mehr ins Stadion eingelassen wird. Mich beschäftigt bis heute noch, wieso man Personen mit Staubmasken ins Stadion lässt... obwohl die Absichten der genannten Personen eindeutig waren. Dies und vieles mehr rechtfertigt aber nicht die Veröffentlichung der geplanten Bilder, da bin ich mit "din Vater" gleicher Meinung. soooo, jetzt teeret und federt mich ;-)
Dini Mueter
Mitglied
11.08.2010, 23:56 · #404
Beiträge: 2'795
Hallo Leute Bin ein langjähriger Leser dieses Forums, aber zu diesem Thema möchte ich nun auch noch meinen Senf dazugeben. War ebenfalls an dem besagten Abend in Basel, an forderster Front (Gitterkäfig beim Eingang) als man uns "Groillas" vor die Nase setzte und mitgeteilt wurde dass niemand mehr ins Stadion eingelassen wird. Mich beschäftigt bis heute noch, wieso man Personen mit Staubmasken ins Stadion lässt... obwohl die Absichten der genannten Personen eindeutig waren. Dies und vieles mehr rechtfertigt aber nicht die Veröffentlichung der geplanten Bilder, da bin ich mit "din Vater" gleicher Meinung. soooo, jetzt teeret und federt mich ;-) @ Alpöhi: Ach, "Staubmasken" hatten an diesem Abend fast alle an, die mit dem Zug angereist waren. Schweinegripp kännsch? Und Chemiefiinstaubbaselstinktchräbs? Anyway - unglaublich, das Argument "Pyro ist aber verboten, punkt." Das ist etwa gleich bescheuert wie das Argument "Aegerter ist Captain, punkt." ;) Anyway - nächstes Mal, wenn der ganze Auswärtsmob von den Bullen unverhältnismässig belästigt wird, ALLi HANDYS UE!! und die Bullen filmen und fotografieren. Wär doch mal ein interessantes Experiment, ausserdem auch eine günstige Choreo.
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headhunters
Mitglied
12.08.2010, 06:44 · #406
Beiträge: 2'353
kurz noch zum thema pyro: es muss auch wieder mal erwähnt werden, dass diverses pyromaterial, diverse fackeln NICHT unter das sprengstoffgesetz fallen, sondern bloss gegen die stadionverordnung verstossen! wie rechtfertigt man bei solchen fällen eine internetfahndung? Echt? Habe mal kurz das Sprengstoffgesetz durchgelesen, habe aber nichts dergleichen finden können. Art. 7 nennt auch keine Ausnahmen. Könntest Du das bitte genauer erklären. Art. 7 Pyrotechnische Gegenstände Pyrotechnische Gegenstände sind gebrauchsfertige Erzeugnisse mit einem Explosiv oder Zündsatz, die a. nicht zum Sprengen, sondern zu andern industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, wie Signalmittel, Wetterraketen, Patronen zum Schweissen oder Härten von Metallen, oder b. bloss dem Vergnügen dienen, wie die Feuerwerkskörper.
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din Vater
Mitglied
12.08.2010, 06:50 · #407
Beiträge: 6'244
kurz noch zum thema pyro: es muss auch wieder mal erwähnt werden, dass diverses pyromaterial, diverse fackeln NICHT unter das sprengstoffgesetz fallen, sondern bloss gegen die stadionverordnung verstossen! wie rechtfertigt man bei solchen fällen eine internetfahndung? Echt? Habe mal kurz das Sprengstoffgesetz durchgelesen, habe aber nichts dergleichen finden können. Art. 7 nennt auch keine Ausnahmen. Könntest Du das bitte genauer erklären. Art. 7 Pyrotechnische Gegenstände Pyrotechnische Gegenstände sind gebrauchsfertige Erzeugnisse mit einem Explosiv oder Zündsatz, die a. nicht zum Sprengen, sondern zu andern industriellen, technischen oder landwirtschaftlichen Zwecken bestimmt sind, wie Signalmittel, Wetterraketen, Patronen zum Schweissen oder Härten von Metallen, oder b. bloss dem Vergnügen dienen, wie die Feuerwerkskörper. Art. 1 Ziff 2.: Bei pyrotechnischen Gegenständen für Vergnügungszwecke ist das Gesetz nur auf den Hersteller, den Importeur und den Verkäufer sowie auf deren Angestellte und Hilfspersonen anwendbar. --> weiter gehts im Pyro-Thread
parmigiana
Mitglied
12.08.2010, 07:35 · #408
Beiträge: 122
Das Sprengstoffgesetz enthält nebst vielen Definitionen nur im letzten Teil Strafbestimmungen. Dort ist genau festgehalten, welche Handlungen mit Sprengstoff oder pyrotechnischem Material strafbar sind. Alle Handlungen, die dort nicht als strafbar aufgeführt sind, führen also nicht zu einer Bestrafung durch einen staatlichen Richter. Gemäss diesen Bestimmungen ist nur das zweckwidrige Verwenden von pyrotechnischem Material (statt zu Vergnügungszwecken zu gewerblichen Zwecken) strafbar. Das fedpol und nur auch das St. Galler Kreisgericht sind der Ansicht, dass diese Gesetzesbestimmung klar bedeutet, dass der Besitz oder das Tragen solcher Gegenstände (noch) nicht strafbar sind. Erst das Zünden ist strafbar. Aus diesem Grund wurden ja auch die Basler Fans, welche in St. Gallen Fackeln oder Rauchtöpfe ins Stadion schmuggeln wollten, freigesprochen. Hingegen verstösst ein solches Handeln gegen alle Stadionordnungen und führt deshalb - wenn man erwischt wird - zwangsläufig zu einem schweizweiten Stadionverbot. Auch ein Rayonverbot (welches eine verwaltungsrechtliche, nicht eine strafrechtliche Sanktion ist) wird gestützt auf das entsprechende nationale Konkordat die Folge sein. Und damit auch ein Eintrag in der nationalen Datenbank Hoogan.
parmigiana
Mitglied
12.08.2010, 08:10 · #409
Beiträge: 122
Ich empfehle Schweri die Lektüre des im nachfolgenden Link aufrufbaren Aufsatzes zur Problematik der Täterfahndung im Internet. Selbstverständlich müssen Polizei und Strafverfolgungsbehörden strafbare Handlungen aufdecken. Die dann ermittelten Täter sollen ihre angemessene Strafe erhalten. Am Cupspiel sind durch FCZ-Fans Straftaten begangen werden. Dies bestreitet niemand. Die Straftaten weisen aber eine unterschiedliche Schwere auf. Wer ein Bierfass wirft, nimmt je nach den konkreten Umständen die Verletzung oder vielleicht sogar die Gefährdung des Lebens anderer Menschen in Kauf, vielleicht begeht er aber auch "nur" eine Sachbeschädigung. Sachbeschädigungen können geringfügig oder schwerwiegend sein. Das Abbrennen von Pyro ist normalerweise "nur" eine zweckwidrige Verwendung von pyrotechnischen Material zu Vergnügungszwecken. Werden die brennenden Fackeln in eine Menschenmenge geworfen (was ja zum Glück in unseren Stadien die grosse Ausnahme ist), muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Werfer die Gefährdung des Lebens dieser Menschen zumindest im Kauf genommen hat. Es ist doch klar, dass die Strafverfolgungsbehörden bei den Methoden ihrer Ermittlungen je nach Schwere der Tat weiter gehen dürfen oder eben nicht. Denn diese Methoden müssen verhältnismässig und im öffentlichen Interesse sein. Seit einigen Jahrzehnen und Jahrhunderten wird z.B. bei uns zur Erreichung eines Geständnisses nie mehr die Folter angewandt. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass man gewisse Regeln einhält, auch wenn dies zur Folge hat, dass nicht alle Täter gefasst oder verurteilt werden können. Eine Fahndung durch das Internet ist eine Persönlichkeitsverletzung. Damit diese überhaupt ins Auge gefasst werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Wir können alle nicht wissen, ob diese Voraussetzungen in Basel nun gegeben sind. Da die Staatsanwaltschaft Basel selber ausführt, gesucht würden die Fans, weil ihnen Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz oder Landfriedensbruch etc. vorgeworfen wird, habe ich aber begründete Zweifel. Ich gehe nicht davon aus, dass die Stawa Gefährdung des Lebens unter etc. aufführt. Eine Internetfahndung für einfache Sachbeschädigung und Pyrovergehen ist wohl selten rechtmässig. Und Landfriedensbruch ist sowieso ein Auffang-Tatbestand, der sehr schwammig ist. Ist aber das Foto eines Verdächtigen einmal im Netz, ist der Mist geführt. Selbst wenn er sich wehrt und später festgestellt würde, diese Veröffentlichung sei nicht rechtens gewesen, bleibt sein Foto im World Weide Net auf Jahre einsehbar. Die Staatsanwaltschaft, aber auch die Politik und die Medien, eigentlich wir alle - tragen hier eine grosse Verantwortung. Wir sollten die Errugenschaften des demokratischen Rechtsstaates nicht geringschätzen. Hier also der Link: http://www.referendum-bwis.ch/AJP_September_2009.pdf (Täterfahndung im Internet: Laura Bucher und Reto Häggi, Uni Zürich)
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din Vater
Mitglied
12.08.2010, 11:23 · #410
Beiträge: 6'244
Vielen Dank für deine Ausführungen parmigiana! Hier auch noch ein guter Artikel, der ähnlich Argumentiert: http://www.seite3.ch/Die+Hooligan+Hysterie/450801/detail.html
Dieter
Mitglied
12.08.2010, 11:37 · #411
Beiträge: 9'295
Vielen Dank für deine Ausführungen parmigiana! Hier auch noch ein guter Artikel, der ähnlich Argumentiert: http://www.seite3.ch/Die+Hooligan+Hysterie/450801/detail.html danke für den artikel... leider wird dieser bei Sicherheits/"gerechtigkeits-"fanatikern wie schweri wahrscheinlich nichts nützen
Libanese Blonde
Mitglied
12.08.2010, 12:55 · #412
Beiträge: 11'287
Vielen Dank für deine Ausführungen parmigiana! Hier auch noch ein guter Artikel, der ähnlich Argumentiert: http://www.seite3.ch/Die+Hooligan+Hysterie/450801/detail.html er mag ja recht haben aber sorry, der vergleich mit dem fritzl ist mindestens so geschmacklos wie die veröffentlichung solcher fotos. ausserdem hätte er sich auch den letzten absatz sparen dürfen.
devante
Mitglied
12.08.2010, 13:01 · #413
Beiträge: 19'477
Vielen Dank für deine Ausführungen parmigiana! Hier auch noch ein guter Artikel, der ähnlich Argumentiert: http://www.seite3.ch/Die+Hooligan+Hysterie/450801/detail.html er mag ja recht haben aber sorry, der vergleich mit dem fritzl ist mindestens so geschmacklos wie die veröffentlichung solcher fotos. ausserdem hätte er sich auch den letzten absatz sparen dürfen. naja, dieses seite3 zeug hat ja sonst mehr verschwörungstheorien als das FCB-Forum .....nicht alles ernst nehmen, die glauben ja sogar an ufos (und an kubi)....naja
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din Vater
Mitglied
12.08.2010, 13:11 · #414
Beiträge: 6'244
ausserdem hätte er sich auch den letzten absatz sparen dürfen. Naja, angesicht der Tatsachen wie Hoogan, dem neu aufgedeckten Fichenskandal, Gamma etc. kann man sich schon fragen in was für einem Rechtsstaat wir eigentlich leben und ob die Unschuldsvermutung noch gewahrt ist. Der Satz "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" scheint ja der neue Wahlspruch einer Mehrheit der Schweizer zu sein. Da kann einem schon angst und bange werden...
Libanese Blonde
Mitglied
12.08.2010, 13:24 · #415
Beiträge: 11'287
ausserdem hätte er sich auch den letzten absatz sparen dürfen. Naja, angesicht der Tatsachen wie Hoogan, dem neu aufgedeckten Fichenskandal, Gamma etc. kann man sich schon fragen in was für einem Rechtsstaat wir eigentlich leben und ob die Unschuldsvermutung noch gewahrt ist. Der Satz "wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten" scheint ja der neue Wahlspruch einer Mehrheit der Schweizer zu sein. Da kann einem schon angst und bange werden... versteh mich nicht falsch, sehe die ganze "problematik" wie du. denke nur, dass wenn paar schnäuze daraus eine massenhysterie auslösen wollen, wir es ihnen nicht gleichtun sollten oder? der obige spruch "wer nichts..." ist in etwa so fehlamplatz wie die vergleiche mit den kinderschändern und massenmördern...
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din Vater
Mitglied
12.08.2010, 13:30 · #416
Beiträge: 6'244
denke nur, dass wenn paar schnäuze daraus eine massenhysterie auslösen wollen, wir es ihnen nicht gleichtun sollten oder? Da hast du natürlich recht.
Schweri
Mitglied
12.08.2010, 14:37 · #417
Beiträge: 2'064
Vielen Dank für deine Ausführungen parmigiana! Hier auch noch ein guter Artikel, der ähnlich Argumentiert: http://www.seite3.ch/Die+Hooligan+Hysterie/450801/detail.html danke für den artikel... leider wird dieser bei Sicherheits/"gerechtigkeits-"fanatikern wie schweri wahrscheinlich nichts nützen Ich habe meine Standpunkt vertreten und werde nicht mehr auf jedes Post eingehen nur soviel noch: Es wir immer wieder betont dass die Beteiligten im Internet an den Pranger gestellt werden. das stimmt einfach so nicht. Wenn sie sich stellen werden keine Photso ins Netz gestellt. Schon von kleinen Kindern wird erwartet dass sie zu ihren Fehler stehen. Aber bei randalierenden Jugendlichen findet man blöd wenn sie sich selber zu erkennen geben?!
Solaris
Mitglied
12.08.2010, 14:46 · #418
Beiträge: 1'114
das problem ist ja das man nicht weiss wer auf den fotos ist. also wäre man schon saudumm wenn man nachfragt und dann noch ne anzeige wegen landfriedensbruch reinflattert, weils den lieben herren in basel so gefällt. denn wie schon vorher gesagt ist die definition von landfriedensbruch sehr allgemein gefasst und könnte eigentlich auf fast jeden der dort war angewendet werden...
Schweri
Mitglied
12.08.2010, 15:09 · #419
Beiträge: 2'064
das problem ist ja das man nicht weiss wer auf den fotos ist. Da muss ich dir teilweise recht geben. Aber vielleicht hilft das als Prävention für ein andermal.
devante
Mitglied
12.08.2010, 15:10 · #420
Beiträge: 19'477
das problem ist ja das man nicht weiss wer auf den fotos ist. Da muss ich dir teilweise recht geben. Aber vielleicht hilft das als Prävention für ein andermal. soso, diese stasi-methoden rechtfertigen das also? wenn du einmal auf einem dieser fotos im www zu bewundern sein solltest ohne irgendwas gemacht zu haben wirst du an die "prävention" wohl sehr gerne zurückdenken
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