Ich empfehle Schweri die Lektüre des im nachfolgenden Link aufrufbaren Aufsatzes zur Problematik der Täterfahndung im Internet. Selbstverständlich müssen Polizei und Strafverfolgungsbehörden strafbare Handlungen aufdecken. Die dann ermittelten Täter sollen ihre angemessene Strafe erhalten. Am Cupspiel sind durch FCZ-Fans Straftaten begangen werden. Dies bestreitet niemand. Die Straftaten weisen aber eine unterschiedliche Schwere auf. Wer ein Bierfass wirft, nimmt je nach den konkreten Umständen die Verletzung oder vielleicht sogar die Gefährdung des Lebens anderer Menschen in Kauf, vielleicht begeht er aber auch "nur" eine Sachbeschädigung. Sachbeschädigungen können geringfügig oder schwerwiegend sein. Das Abbrennen von Pyro ist normalerweise "nur" eine zweckwidrige Verwendung von pyrotechnischen Material zu Vergnügungszwecken. Werden die brennenden Fackeln in eine Menschenmenge geworfen (was ja zum Glück in unseren Stadien die grosse Ausnahme ist), muss die Staatsanwaltschaft prüfen, ob der Werfer die Gefährdung des Lebens dieser Menschen zumindest im Kauf genommen hat.
Es ist doch klar, dass die Strafverfolgungsbehörden bei den Methoden ihrer Ermittlungen je nach Schwere der Tat weiter gehen dürfen oder eben nicht. Denn diese Methoden müssen verhältnismässig und im öffentlichen Interesse sein. Seit einigen Jahrzehnen und Jahrhunderten wird z.B. bei uns zur Erreichung eines Geständnisses nie mehr die Folter angewandt. Ein demokratischer Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass man gewisse Regeln einhält, auch wenn dies zur Folge hat, dass nicht alle Täter gefasst oder verurteilt werden können.
Eine Fahndung durch das Internet ist eine Persönlichkeitsverletzung. Damit diese überhaupt ins Auge gefasst werden darf, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Wir können alle nicht wissen, ob diese Voraussetzungen in Basel nun gegeben sind. Da die Staatsanwaltschaft Basel selber ausführt, gesucht würden die Fans, weil ihnen Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz oder Landfriedensbruch etc. vorgeworfen wird, habe ich aber begründete Zweifel. Ich gehe nicht davon aus, dass die Stawa Gefährdung des Lebens unter etc. aufführt. Eine Internetfahndung für einfache Sachbeschädigung und Pyrovergehen ist wohl selten rechtmässig. Und Landfriedensbruch ist sowieso ein Auffang-Tatbestand, der sehr schwammig ist. Ist aber das Foto eines Verdächtigen einmal im Netz, ist der Mist geführt. Selbst wenn er sich wehrt und später festgestellt würde, diese Veröffentlichung sei nicht rechtens gewesen, bleibt sein Foto im World Weide Net auf Jahre einsehbar. Die Staatsanwaltschaft, aber auch die Politik und die Medien, eigentlich wir alle - tragen hier eine grosse Verantwortung. Wir sollten die Errugenschaften des demokratischen Rechtsstaates nicht geringschätzen.
Hier also der Link:
http://www.referendum-bwis.ch/AJP_September_2009.pdf
(Täterfahndung im Internet: Laura Bucher und Reto Häggi, Uni Zürich)