Fansicht.ch

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parmigiana
Mitglied
19.07.2010, 08:25 · #321
Beiträge: 122
neuer update auf http://www.fansicht.ch mit dem Wortlaut der - neuen Richtlinien Stadionverbote SFV - den nie in Kraft getretenen Richtlinien Fankommission/Sicherheitskommission - einem kurzen Interview mit Ornella Pessotto, ehemaliges Mitglied der nicht mehr existierenden Fankommission der SFL
Komasutra
Mitglied
19.07.2010, 09:02 · #322
Beiträge: 603
1 Jahr - Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz; wow...
Colo
Mitglied
19.07.2010, 09:15 · #323
Beiträge: 1'473
- Verstoss gegen eine ausgesprochene Verwarnung; -->Heisst das, wenn ich 2mal jemandem Bier anschütte bekomme ich 2 Jahre?! nur wenn dir bei der ausschüttung des ersten bieres bereits eine verwarung zugesprochen wurde. kurz hintereinander sollte dies selbst in der heutigen, schweren zeit noch möglich sein. zur ganzen thematik denke ich, dass es einmal mehr nicht so heiss gegessen wird wies gekocht wird oder so ähnlich. grosses blablabla, ja wir haben ja wieder soviel unternommen, um mehr sicherheit im und ums stadion zu schaffen blablabla….. das ganze ist ein witz und sollte auch als ein solcher betrachtet werden. es dient lediglich zur beruhigung fussballunwissender rumnörgeler und rechtfertigung der hohen polizeilichen einsatzkosten. gefallen fand ich vor allem an dieser neuregelung: "galt ein stadionverbot früher nur in der axpo und challenge league, ist nun gültig für alle spiele an denen ein klub des sfv beteiligt ist. das verbot gilt also für die matches aller mannschaften bis hinunter in die fünfte liga (in allen kategorien)." ach du meine güte! die weiten das strafmass auf sämtliche ch-spiele aus. nimmt mich mal wunder wie sie dies durchziehen wollen, da bis heute ja nicht mal die bisherige regelung (nati-b) eingehalten werden konnte. als ob jetzt da irgendwelche protectas-schnäuze in der nati-b geschweige denn weiter unten wüssten, wer jetzt da stadionverbot hat und wer nicht. wie lächerlich! Dann kann zum Beispiel einer mit SV nicht mal mehr ein 3 Liga Spiel schauen gehen, haha lol wie das möglich wäre ...
Maloney
Mitglied
19.07.2010, 09:17 · #324
Beiträge: 7'090
Summieren sich die Stadionverbots-Jahre eigentlich? Somit würden die Stadionverbots-Jahre die Ultrapunkte ersetzen. Wer zuerst 100 Jahre Stadionverbot gesammelt hat, bekommt von mir ein exklusives Hooli-Gans-Shirt. Das Rennen ist eröffnet! Das Ganze ist so lächerlich, dass man echt nicht weiss, ob man lachen oder weinen soll...
K 6 M
Mitglied
19.07.2010, 09:19 · #325
Beiträge: 3'986
2 Jahre Stadionverbot -Fahrlässige Körperverletzung; "Dim Vater" aus versehen die Fahnenstange an die Rübe knallen gibt neu 2 Jahre? ok
3 Jahre Stadionverbot - Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen; Die sogenannte Lex Landolt?
Libanese Blonde
Mitglied
19.07.2010, 09:23 · #326
Beiträge: 11'287
- Verstoss gegen eine ausgesprochene Verwarnung; -->Heisst das, wenn ich 2mal jemandem Bier anschütte bekomme ich 2 Jahre?! nur wenn dir bei der ausschüttung des ersten bieres bereits eine verwarung zugesprochen wurde. kurz hintereinander sollte dies selbst in der heutigen, schweren zeit noch möglich sein. zur ganzen thematik denke ich, dass es einmal mehr nicht so heiss gegessen wird wies gekocht wird oder so ähnlich. grosses blablabla, ja wir haben ja wieder soviel unternommen, um mehr sicherheit im und ums stadion zu schaffen blablabla….. das ganze ist ein witz und sollte auch als ein solcher betrachtet werden. es dient lediglich zur beruhigung fussballunwissender rumnörgeler und rechtfertigung der hohen polizeilichen einsatzkosten. gefallen fand ich vor allem an dieser neuregelung: "galt ein stadionverbot früher nur in der axpo und challenge league, ist nun gültig für alle spiele an denen ein klub des sfv beteiligt ist. das verbot gilt also für die matches aller mannschaften bis hinunter in die fünfte liga (in allen kategorien)." ach du meine güte! die weiten das strafmass auf sämtliche ch-spiele aus. nimmt mich mal wunder wie sie dies durchziehen wollen, da bis heute ja nicht mal die bisherige regelung (nati-b) eingehalten werden konnte. als ob jetzt da irgendwelche protectas-schnäuze in der nati-b geschweige denn weiter unten wüssten, wer jetzt da stadionverbot hat und wer nicht. wie lächerlich! Dann kann zum Beispiel einer mit SV nicht mal mehr ein 3 Liga Spiel schauen gehen, haha lol wie das möglich wäre ... das ganze geht sogar noch weiter..... mal angenommen du wärst aktiv bei diesem 3liga verein tätig, wäre es dir sogar untersagt, mitzuspielen. no geil oder....:)
Dini Mueter
Mitglied
19.07.2010, 10:07 · #327
Beiträge: 2'795
2 Jahre Stadionverbot -Fahrlässige Körperverletzung; "Dim Vater" aus versehen die Fahnenstange an die Rübe knallen gibt neu 2 Jahre? ok Das gibt zusätzlich noch eine einjährige Sperre von der katholischen Kirche - EHRE DEINE ELTERN!
FC Zueri allez
Mitglied
19.07.2010, 11:29 · #328
Beiträge: 2'467
Dann kann zum Beispiel einer mit SV nicht mal mehr ein 3 Liga Spiel schauen gehen, haha lol wie das möglich wäre ... das ganze geht sogar noch weiter..... mal angenommen du wärst aktiv bei diesem 3liga verein tätig, wäre es dir sogar untersagt, mitzuspielen. no geil oder....:) Werden dann die Profis, welche an einer Meisterfeier Fackeln zünden auch genau so bestraft? Basel's nächste Miesterschaft... Ich spendiere Pyro's der ganzen Mietgliedschaft...
Globestern
Mitglied
06.08.2010, 11:52 · #330
Beiträge: 2'865
Mail an den SFV: Guten Tag, Ich habe heute den Sanktionskatalog für die Saison 10/11 gelesen. Nun stellen sich für mich einige Fragen, betreffend den Punkten, welche zu einer Verwarnung führen können: "verbale Provokationen gegen Fans" Darf ich nun bei den Gesängen der Südkurve nicht mehr mitsingen, wenn z.B. "Scheiss GC" gesungen wird? Ohne mit einer Verwarnung rechnen zu müssen? "Schütten von Getränken gegen Personen" Wie wird dies genau definiert? Wenn ich nachdem ich eine Verwarnung wegen singen von "Scheiss GC" ausgesprochen bekam und auf den Frust ein Bier trinken will und darauf auf dem Rückweg vom Getränkestand in die Fankurve über die unzähligen Sitzplätze stolpere und dummerweise ein Bier über einen dort anwesenden FCZ Fan verschütte, muss ich dann mit 2 Jahren Stadionverbot rechnen? Vielen Dank im Voraus. Freundliche Grüsse
2cc8
Mitglied
06.08.2010, 12:09 · #331
Beiträge: 59
3 Jahre Stadionverbot - Störung des öffentlichen Verkehrs; - Störung des Eisenbahnverkehrs. nach dem Spiel vor dem Letzi auf den Tramschienen stehen, = 3 jahre?
fred
Mitglied
06.08.2010, 12:23 · #332
Beiträge: 1'478
3 Jahre Stadionverbot - Störung des öffentlichen Verkehrs; - Störung des Eisenbahnverkehrs. nach dem Spiel vor dem Letzi auf den Tramschienen stehen, = 3 jahre? 2 Jahre Stadionverbot - Wissentliches und grundloses Alarmieren von Sicherheits- und Rettungskräften; "HUBSCHRAUBEREINSATZ!" -> 30 Stockhiebe
gelbeseite
Mitglied
06.08.2010, 12:53 · #333
Beiträge: 6'419
Kann man Sicherheitskräfte auch unwissentlich alarmieren? Hört sich an wie eine Art von ausserkörperlichem Erlebnis :O
Avatar von din Vater
din Vater
Mitglied
10.08.2010, 11:29 · #334
Beiträge: 6'244
Am Freitag sollen 17 FCZ-Fans an den Internet-Pranger gestellt werden:
«Anlässlich des Spiels vom 20. November 2009 wurden mehrere Personen verletzt und es entstand erheblicher Sachschaden. Im Rahmen umfangreicher Ermittlungen, welche in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich erfolgten, konnten bereits mehrere Tatverdächtige identifiziert werden.»
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt wird am Freitagmorgen ab 08.00 Uhr Bilder von 17 namentlich noch nicht identifizierten Personen im Internet veröffentlichen, denen eine oder mehrere Straftaten angelastet werden. Der Deliktskatalog umfasst Landfriedensbruch, Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz usw. Personen der Zürcher Hooligan-Szene, welche am Cup-Achtelfinal zwischen dem FCB und dem FCZ strafbare Handlungen begangen haben, werden erneut aufgefordert, sich beim Kriminalkommissariat (Tel. 061 267 71 11) zu melden - sonst könnten sie sich am Freitag im Internet wiederfinden. Fotos von Personen, welche aufgrund von Dritthinweisen oder eigener Meldungen identifiziert werden konnten, werden laut der Basler Polizei umgehend von der Website entfernt oder nicht ins Internet gestellt. EDIT: Diese Internetpranger-Polizeihetze, trotz nicht schwerwiegenden Delikten, wie sie selber schreiben (Sachbeschädigung, Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz usw.) sollte von Fanseite nicht auch noch durch Klicks auf die Online-Artikel unterstützt werden. Je weniger, desto besser!
parmigiana
Mitglied
10.08.2010, 12:41 · #335
Beiträge: 122
Dazu dieser Artikel aus www.fansicht.ch: Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat in einer Medienmitteilung vom 17. Juni 2010 mitgeteilt, dass mehrere Dutzend Personen, welche sich anlässlich des Cup-Spiels vom 20. November 2009 zwischen dem FCB und dem FCZ 2010 im St. Jakobspark in Basel des Landfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben sollen, trotz intensiver Ermittlungen bis anhin noch nicht identifiziert werden konnten. Es sei vorgesehen, die Bilder dieser gewalttätigen Fans in nächster Zeit zu veröffentlichen. Von einer Publikation könne abgesehen werden, wenn sich die Tatverdächtigen bis 30. Juni 2010 freiwillig melden. Ein weiteres Dutzend Fans seien in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich identifiziert worden. Gegen sie wurde bereits ein Strafverfahren eröffnet. Fansicht weiss, dass diese Fans in den letzten Tagen mit einem Vorführbefehl an ihrem Wohn- oder Arbeitsort festgenommen und nach Basel überführt wurden, wo sie maximal 48 Stunden festgehalten und einvernommen wurden. Zuvor wurde bei ihnen zuhause eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Es ist also damit zu rechnen, dass die Basler Staatsanwaltschaft nun irgendwann in den nächsten Tagen oder Wochen allenfalls mehrere Dutzend Fotos von Verdächtigen ins Netz stellen wird. Wer befürchtet, zu denjenigen zu gehören, welche ihr Bild bald im Internet betrachten können, muss entscheiden, ob er sich melden soll (auf die Gefahr hin, dass er gar nie identifiziert worden wäre), oder ob er zuwarten und dann reagieren soll. Was die richtige Entscheidung war, weiss man wie so oft im Leben erst nachher besser. Bevor man eine Entscheidung trifft, kann es sich lohnen, sich rechtlich beraten zu lassen oder auch mit einer Vertrauensperson zu sprechen. Wer erwartet oder unerwartet sein Bild im Internet veröffentlicht sieht, kann sich entweder sofort bei einer Polizeistelle (auch in Zürich) melden und mitteilen, er sei die betreffende Person. Dies wird überprüft, dann wird das Bild vom Netz genommen. Es wird ein Strafverfahren eröffnet. Oder aber, er wartet ab, ob ihn jemand erkennt und seinen Namen der Polizei mitteilt. Die Polizei wird dann abklären, ob dieser Verdacht zutreffend sein könnte. Es ist damit zu rechnen, dass solche Personen ebenfalls mit einem Vorführbefehl festgenommen werden und bei ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird. Auch bei Personen, welche sich freiwillig melden, kann dies nicht ausgeschlossen werden. Auch hier kann es sich lohnen, sich beraten zu lassen, wie man sich verhalten soll. Doch die Entscheidung wird einem nicht abgenommen. Gemäss Basler Strafprozessordnung hat ein Angeschuldigter erst ab der zweiten Einvernahme das Recht, einen Anwalt dabei zu haben. Niemand ist verpflichtet, Aussagen zu machen. Es ist auch nicht garantiert, dass man rascher freikommt, wenn man Aussagen macht. Fansicht ist der Ansicht, dass es in der Regel von Vorteil ist, keine Aussagen zu machen, bevor man nicht anwaltlich vertreten ist. Das Sprichwort, Lügen haben kurze Beine verdient ebenfalls immer Beachtung. Fansicht rät: lieber schweigen als lügen. Nicht vergessen: Bei einer Hausdurchsuchung werden oft alle herumliegenden Handys, Laptops, Computer etc. beschlagnahmt und nachher ausgewertet. Wer rasch eine Beratung sucht, kann sich zum Beispiel an folgende Stelle wenden: Rechtsauskunft Anwaltskollektiv Kernstrasse 8 8004 Zürich, 1. Stock Sprechstunde ohne Voranmeldung Montag bis Freitag 12.30–18.30 Uhr Ihre Ansprechpartnerinnen sind Regula Howald und Arlette Meienberger Telefon 044 241 24 33 Fax 044 241 22 88 auskunft@anwaltskollektiv.ch Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. Eine Beratung kostet in der Regel 60 Franken und dauert maximal 30 Minuten. Nehmen Sie alle nötigen Unterlagen mit (Korrespondenz, Verträge, Entscheide, Urteile etc.). Fansicht kann auf Anfrage auch bei der Suche eines Anwaltes/einer Anwältin in Basel oder Zürich helfen.
Globestern
Mitglied
10.08.2010, 13:29 · #336
Beiträge: 2'865
hausdurchsuchungen, unangemeldete besuche auf der arbeit, festnahmen und überführungen nach basel.. kinderpornos = max. hausdurchsuchungen und "anonyme" verhaftung pyros zünden = hausdurchsuchungen, internetpranger, hohe geldbussen usw wo bleibt da das verhältnis? was nicht heissen soll, dass ich die vorfälle von basel gut heisse. wer damals das stadion und den essstand demolierte, stühle rausgerissen hat usw soll zur rechenschaft gezogen werden - allerdings nicht so.
Maloney
Mitglied
10.08.2010, 13:41 · #337
Beiträge: 7'090
hausdurchsuchungen, unangemeldete besuche auf der arbeit, festnahmen und überführungen nach basel.. kinderpornos = max. hausdurchsuchungen und "anonyme" verhaftung pyros zünden = hausdurchsuchungen, internetpranger, hohe geldbussen usw wo bleibt da das verhältnis? Hallo?! PYROFACKELN WERDEN BIS ZU 1000 GRAD HEISS!!! Eine Kinderpornografie-DVD hat dagegen gerade mal Raumtemperatur! Also alles absolut nachvollziehbar.
Kodex-Meier
Mitglied
10.08.2010, 13:46 · #338
Beiträge: 660
Die Diskrimierung von PYRO wiederspiegelt die Verbloedung der Gesellschaft. Paedophile werden weniger hart bestraft wie Fussballfans die ab und zu mal PYRO zuenden. Das kann es nicht sein. Es soll endlich ein politischer Vorstoss gemacht werden, der sich mit der PYRO Kultur auseinandersetzt. Doch leider Gottes ist von unseren Politikern nichts zu erwarten. PYRO GEHOERT ZU EINER POSITIVEN FANKULTUR
Rännleitig
Mitglied
10.08.2010, 15:25 · #339
Beiträge: 627
Hmm Ich habe ein Auto. Ein Idiot haut im Suff eine Seitenscheibe kaputt. Zum Glück habe ich von meinem Wohnzimmer aus eine Überwachungskamera die das ganze filmt. Weil ich nach einem halben Jahr warten noch immer nicht rausgefunden habe wer es war verkünde ich in einem Inserat, dass ich - sollte sich der Täter nicht bis Freitag melden, werde ich ein Inserat mit dem Foto des Täters in die Zeitung stellen. (und weil niemand in der ganzen Schweiz diffamiert werden möchte melden sich gleich 10 Leute die vor einem halben Jahr eine Seitenscheibe kaputtgeschlagen haben) Nennt man das nicht Nötigung? Aber die Stasi ähhm Staatsanwaltschaft darf alles... Schweiz 2010 ein Polizeistaat sondergleichen...
fczzsc
Mitglied
10.08.2010, 17:31 · #340
Beiträge: 71
Ich kann diese Massnahmen nur begruessen. Diese Idioten muessen endlich mal zur Rechenschaft gezogen werden!
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