Dazu dieser Artikel aus
www.fansicht.ch:
Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt hat in einer Medienmitteilung vom 17. Juni 2010 mitgeteilt, dass mehrere Dutzend Personen, welche sich anlässlich des Cup-Spiels vom 20. November 2009 zwischen dem FCB und dem FCZ 2010 im St. Jakobspark in Basel des Landfriedensbruchs, der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, der Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung schuldig gemacht haben sollen, trotz intensiver Ermittlungen bis anhin noch nicht identifiziert werden konnten. Es sei vorgesehen, die Bilder dieser gewalttätigen Fans in nächster Zeit zu veröffentlichen. Von einer Publikation könne abgesehen werden, wenn sich die Tatverdächtigen bis 30. Juni 2010 freiwillig melden.
Ein weiteres Dutzend Fans seien in enger Zusammenarbeit mit der Stadtpolizei Zürich identifiziert worden. Gegen sie wurde bereits ein Strafverfahren eröffnet. Fansicht weiss, dass diese Fans in den letzten Tagen mit einem Vorführbefehl an ihrem Wohn- oder Arbeitsort festgenommen und nach Basel überführt wurden, wo sie maximal 48 Stunden festgehalten und einvernommen wurden. Zuvor wurde bei ihnen zuhause eine Hausdurchsuchung vorgenommen.
Es ist also damit zu rechnen, dass die Basler Staatsanwaltschaft nun irgendwann in den nächsten Tagen oder Wochen allenfalls mehrere Dutzend Fotos von Verdächtigen ins Netz stellen wird. Wer befürchtet, zu denjenigen zu gehören, welche ihr Bild bald im Internet betrachten können, muss entscheiden, ob er sich melden soll (auf die Gefahr hin, dass er gar nie identifiziert worden wäre), oder ob er zuwarten und dann reagieren soll. Was die richtige Entscheidung war, weiss man wie so oft im Leben erst nachher besser. Bevor man eine Entscheidung trifft, kann es sich lohnen, sich rechtlich beraten zu lassen oder auch mit einer Vertrauensperson zu sprechen.
Wer erwartet oder unerwartet sein Bild im Internet veröffentlicht sieht, kann sich entweder sofort bei einer Polizeistelle (auch in Zürich) melden und mitteilen, er sei die betreffende Person. Dies wird überprüft, dann wird das Bild vom Netz genommen. Es wird ein Strafverfahren eröffnet. Oder aber, er wartet ab, ob ihn jemand erkennt und seinen Namen der Polizei mitteilt. Die Polizei wird dann abklären, ob dieser Verdacht zutreffend sein könnte. Es ist damit zu rechnen, dass solche Personen ebenfalls mit einem Vorführbefehl festgenommen werden und bei ihnen eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird. Auch bei Personen, welche sich freiwillig melden, kann dies nicht ausgeschlossen werden. Auch hier kann es sich lohnen, sich beraten zu lassen, wie man sich verhalten soll. Doch die Entscheidung wird einem nicht abgenommen.
Gemäss Basler Strafprozessordnung hat ein Angeschuldigter erst ab der zweiten Einvernahme das Recht, einen Anwalt dabei zu haben. Niemand ist verpflichtet, Aussagen zu machen. Es ist auch nicht garantiert, dass man rascher freikommt, wenn man Aussagen macht. Fansicht ist der Ansicht, dass es in der Regel von Vorteil ist, keine Aussagen zu machen, bevor man nicht anwaltlich vertreten ist. Das Sprichwort, Lügen haben kurze Beine verdient ebenfalls immer Beachtung. Fansicht rät: lieber schweigen als lügen. Nicht vergessen: Bei einer Hausdurchsuchung werden oft alle herumliegenden Handys, Laptops, Computer etc. beschlagnahmt und nachher ausgewertet.
Wer rasch eine Beratung sucht, kann sich zum Beispiel an folgende Stelle wenden:
Rechtsauskunft Anwaltskollektiv
Kernstrasse 8
8004 Zürich, 1. Stock
Sprechstunde ohne Voranmeldung
Montag bis Freitag 12.30–18.30 Uhr
Ihre Ansprechpartnerinnen sind Regula Howald und Arlette Meienberger
Telefon 044 241 24 33
Fax 044 241 22 88
auskunft@anwaltskollektiv.ch Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können.
Eine Beratung kostet in der Regel 60 Franken und dauert maximal 30 Minuten. Nehmen Sie alle nötigen Unterlagen mit (Korrespondenz, Verträge, Entscheide, Urteile etc.).
Fansicht kann auf Anfrage auch bei der Suche eines Anwaltes/einer Anwältin in Basel oder Zürich helfen.