Fansicht.ch

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parmigiana
Mitglied
28.06.2010, 10:10 · #301
Beiträge: 122
Ein interessanter Bericht aus Deutschland. Legalisiertes Ausreiseverbot Durch einen Trick kam das Bundesinnenministerium dem gerichtlichen Verbot der BKA-Datensammlung über angeblich gewalttätige Fans zuvor. VON TORSTEN HASELBAUER (http://jungle-world.com/artikel/2010/25/41207.html) Neben dem 0:1 gegen Serbien gab es Mitte Juni noch ganz andere Ergebnisse zu vermelden, die deutsche Fußballfans allerdings erst dann erschrecken werden, wenn die WM zu Ende ist: In der »Datei Gewalttäter Sport« sind derzeit rund 15 000 Datensätze über 12 000 Personen gespeichert. Bis zum 28. Mai 2010 wurde gegen 3 800 Personen ein bundesweites Stadionverbot verhängt. Die offizielle Polizeidelegation Deutschlands bei der Fußball-WM in Südafrika besteht aus Beamten von sieben Landeskriminalämtern und einem Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA), darunter fünf »Spotter«, szenekundige Beamten, die die Fans am Kap beobachten. Bereits vor der WM wurden in Deutschland 1 083 »Gefährderansprachen« durchgeführt, also Fans angesprochen, von denen die Polizei befürchtet, dass sie zu Gewalttaten im Umfeld von Fußballereignissen neigen. »Fast noch besser als die deutsche Nationalmannschaft haben sich offenbar die deutschen Sicherheitsbehörden auf die WM vorbereitet«, sagt Jan Korte, Bundestagsabgeordneter der Partei »Die Linke«, dessen Kleine Anfrage »Sicherheitsmaßnahmen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika« diese Zahlen an die Öffentlichkeit brachte. »Ich glaube, es gibt mittlerweile in unseren Fußballstadien kein unbekanntes Gesicht mehr«, sagt Ole Wolff, hauptamtlicher Mitarbeiter des Fanprojektes Bielefeld. Die Datensammelwut der Behörden hat kurz vor der WM eine neue Qualität erreicht. Die »Datei Gewalttäter Sport« ist durch eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums wohl endgültig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Diese Verordnung legalisiert überdies die Existenz von rund 100 sogenannten Verbunddateien. Seit 1994 besteht die »Datei Gewalttäter Sport«, eine Art virtuelle, vom BKA geführte Akte. Hier werden zentral Personen erfasst, die bei oder im Umfeld von Fußballspielen durch Gewalt auffällig wurden oder von denen die Polizei glaubt, dass sie auffällig werden könnten. Diese Datei haben Fanvertreter von Anfang an heftig kritisiert, denn in der Akte werden nicht nur echte Hooligans geführt, sondern mittlerweile auch ganz normale Fußballfans, die oft ohne ihr Wissen in dieser Datei gelandet sind. Häufig wegen Nichtigkeiten. »90 Prozent der mittlerweile in der Datei dort erfassten Personen sind gar keine Hooligans«, sagt Ole Wolff. So wurden Fälle bekannt, in denen Fans unter der Rubrik »Gewalt gegen Polizei« erfasst wurden, bloß weil sie versucht hatten, sich aus dem überstrengen Griff der Ordnungshüter während einer Festnahme zu befreien, oder weil sie in einer Gruppe mitgelaufen waren, die zufällig in der Nähe war, als auf einem Stadionparkplatz eine Autoscheibe zu Bruch ging. Der Eintrag in die vorgebliche »Hooligan-Datei« kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Ausreiseverbote zu internationale Fußballturnieren oder Spielen und selbst zum Urlaub, Meldepflichten während Sportturnieren, Stadionverbote und andere Repressalien wurden bereits aufgrund eines Dateneintrags ausgesprochen. »Wer einmal erfasst wurde, bleibt auf Dauer in einem undurchsichtigen Dschungel verknüpfender Verbund- und lokaler Polizeidaten«, erklärte Philipp Markhardt vom Bündnis Profans. Dies geschah bis kurz vor der WM in Südafrika sogar ohne jegliche Rechtsgrundlage, und zwar nicht weniger als fünf Jahre lang. Denn eine vorzeitige Löschung war nicht möglich. Ob man in dieser Datei erfasst war, wurde auch nicht mitgeteilt, denn einen Rechtsanspruch auf Auskunft gab es und gibt es auch in Zukunft nicht. »Für Nichtigkeiten streng diskriminiert«, so umschreibt Ole Wolff die Situation vieler betroffener Fans. Es sprach dennoch vieles dafür, dass die »Datei Gewalttäter Sport« endgültig vor dem Aus stünde. So hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg im Dezember 2008 entschieden, dass der Betrieb dieser Verbunddatei des BKA rechtswidrig sei. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im April 2010 die Datei ebenfalls für rechtswidrig erklärt. Das Urteil war allerdings noch nicht rechtskräftig und ist nun durch die neue Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums hinfällig geworden. Die von Fans und Datenschützern gehegte Hoffnung, die Datei werde noch vor dem WM-Anpfiff endgültig abgeschafft, hat sich also nicht erfüllt. Mit einem Trick entledigte sich der Bundesinnenminister Thomas de Maizière des Problems. Als am 9. Juni das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden wollte, ob die Fan-Datensammlung zulässig sei, trat eine neue Rechtsverordnung des Innenministeriums in Kraft, die die notwendigen Voraussetzungen für die Datei schuf. »Hätte der Bundesinnenminister de Maiziere nicht die Reißleine gezogen und noch die fehlende ›BKA-Daten-Verordnung‹ erlassen, hätte das Gericht die Datei wohl gekippt«, lässt sich der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, zitieren. Dass de Maizière seine Rechtsverordnung durch den Bundesrat beschließen ließ, stieß bei vielen Bundestagsabgeordneten auf Verwunderung. »Damit wurde eine breite, öffentliche Diskussion im Bundestag verhindert, und das sollte es wohl auch. Ich nenne das schlicht undemokratisch«, erklärt Jan Korte. Das Ministerium hatte ganze Arbeit geleistet. Bedenklich ist auch, dass die Verordnung nicht nur die Sportdatei, sondern die sogenannten Verbunddateien mit Millionen von Datensätzen gleich mit legitimiert. Dazu zählen »Gewalttäter links« ebenso wie »International agierende gewalttätige Störer«. Es gibt scheinbar nichts mehr, was nicht gespeichert werden darf.
Shorunmu
Mitglied
28.06.2010, 12:57 · #302
Beiträge: 4'730
Ein interessanter Bericht aus Deutschland. Legalisiertes Ausreiseverbot Durch einen Trick kam das Bundesinnenministerium dem gerichtlichen Verbot der BKA-Datensammlung über angeblich gewalttätige Fans zuvor. VON TORSTEN HASELBAUER (http://jungle-world.com/artikel/2010/25/41207.html) Neben dem 0:1 gegen Serbien gab es Mitte Juni noch ganz andere Ergebnisse zu vermelden, die deutsche Fußballfans allerdings erst dann erschrecken werden, wenn die WM zu Ende ist: In der »Datei Gewalttäter Sport« sind derzeit rund 15 000 Datensätze über 12 000 Personen gespeichert. Bis zum 28. Mai 2010 wurde gegen 3 800 Personen ein bundesweites Stadionverbot verhängt. Die offizielle Polizeidelegation Deutschlands bei der Fußball-WM in Südafrika besteht aus Beamten von sieben Landeskriminalämtern und einem Vertreter des Bundeskriminalamtes (BKA), darunter fünf »Spotter«, szenekundige Beamten, die die Fans am Kap beobachten. Bereits vor der WM wurden in Deutschland 1 083 »Gefährderansprachen« durchgeführt, also Fans angesprochen, von denen die Polizei befürchtet, dass sie zu Gewalttaten im Umfeld von Fußballereignissen neigen. »Fast noch besser als die deutsche Nationalmannschaft haben sich offenbar die deutschen Sicherheitsbehörden auf die WM vorbereitet«, sagt Jan Korte, Bundestagsabgeordneter der Partei »Die Linke«, dessen Kleine Anfrage »Sicherheitsmaßnahmen anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft 2010 in Südafrika« diese Zahlen an die Öffentlichkeit brachte. »Ich glaube, es gibt mittlerweile in unseren Fußballstadien kein unbekanntes Gesicht mehr«, sagt Ole Wolff, hauptamtlicher Mitarbeiter des Fanprojektes Bielefeld. Die Datensammelwut der Behörden hat kurz vor der WM eine neue Qualität erreicht. Die »Datei Gewalttäter Sport« ist durch eine Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums wohl endgültig auf eine gesetzliche Grundlage gestellt worden. Diese Verordnung legalisiert überdies die Existenz von rund 100 sogenannten Verbunddateien. Seit 1994 besteht die »Datei Gewalttäter Sport«, eine Art virtuelle, vom BKA geführte Akte. Hier werden zentral Personen erfasst, die bei oder im Umfeld von Fußballspielen durch Gewalt auffällig wurden oder von denen die Polizei glaubt, dass sie auffällig werden könnten. Diese Datei haben Fanvertreter von Anfang an heftig kritisiert, denn in der Akte werden nicht nur echte Hooligans geführt, sondern mittlerweile auch ganz normale Fußballfans, die oft ohne ihr Wissen in dieser Datei gelandet sind. Häufig wegen Nichtigkeiten. »90 Prozent der mittlerweile in der Datei dort erfassten Personen sind gar keine Hooligans«, sagt Ole Wolff. So wurden Fälle bekannt, in denen Fans unter der Rubrik »Gewalt gegen Polizei« erfasst wurden, bloß weil sie versucht hatten, sich aus dem überstrengen Griff der Ordnungshüter während einer Festnahme zu befreien, oder weil sie in einer Gruppe mitgelaufen waren, die zufällig in der Nähe war, als auf einem Stadionparkplatz eine Autoscheibe zu Bruch ging. Der Eintrag in die vorgebliche »Hooligan-Datei« kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Ausreiseverbote zu internationale Fußballturnieren oder Spielen und selbst zum Urlaub, Meldepflichten während Sportturnieren, Stadionverbote und andere Repressalien wurden bereits aufgrund eines Dateneintrags ausgesprochen. »Wer einmal erfasst wurde, bleibt auf Dauer in einem undurchsichtigen Dschungel verknüpfender Verbund- und lokaler Polizeidaten«, erklärte Philipp Markhardt vom Bündnis Profans. Dies geschah bis kurz vor der WM in Südafrika sogar ohne jegliche Rechtsgrundlage, und zwar nicht weniger als fünf Jahre lang. Denn eine vorzeitige Löschung war nicht möglich. Ob man in dieser Datei erfasst war, wurde auch nicht mitgeteilt, denn einen Rechtsanspruch auf Auskunft gab es und gibt es auch in Zukunft nicht. »Für Nichtigkeiten streng diskriminiert«, so umschreibt Ole Wolff die Situation vieler betroffener Fans. Es sprach dennoch vieles dafür, dass die »Datei Gewalttäter Sport« endgültig vor dem Aus stünde. So hatte das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg im Dezember 2008 entschieden, dass der Betrieb dieser Verbunddatei des BKA rechtswidrig sei. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat im April 2010 die Datei ebenfalls für rechtswidrig erklärt. Das Urteil war allerdings noch nicht rechtskräftig und ist nun durch die neue Rechtsverordnung des Bundesinnenministeriums hinfällig geworden. Die von Fans und Datenschützern gehegte Hoffnung, die Datei werde noch vor dem WM-Anpfiff endgültig abgeschafft, hat sich also nicht erfüllt. Mit einem Trick entledigte sich der Bundesinnenminister Thomas de Maizière des Problems. Als am 9. Juni das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber entscheiden wollte, ob die Fan-Datensammlung zulässig sei, trat eine neue Rechtsverordnung des Innenministeriums in Kraft, die die notwendigen Voraussetzungen für die Datei schuf. »Hätte der Bundesinnenminister de Maiziere nicht die Reißleine gezogen und noch die fehlende ›BKA-Daten-Verordnung‹ erlassen, hätte das Gericht die Datei wohl gekippt«, lässt sich der Vorsitzende Richter des 6. Senats, Werner Neumann, zitieren. Dass de Maizière seine Rechtsverordnung durch den Bundesrat beschließen ließ, stieß bei vielen Bundestagsabgeordneten auf Verwunderung. »Damit wurde eine breite, öffentliche Diskussion im Bundestag verhindert, und das sollte es wohl auch. Ich nenne das schlicht undemokratisch«, erklärt Jan Korte. Das Ministerium hatte ganze Arbeit geleistet. Bedenklich ist auch, dass die Verordnung nicht nur die Sportdatei, sondern die sogenannten Verbunddateien mit Millionen von Datensätzen gleich mit legitimiert. Dazu zählen »Gewalttäter links« ebenso wie »International agierende gewalttätige Störer«. Es gibt scheinbar nichts mehr, was nicht gespeichert werden darf. Zum Kotzen! Staatsüberwachung ist wieder salonfähig. Verbote noch und nöcher, Fichen über unbescholtene Bürger, Verfassungswidrige Vergehen von höchster Stelle. Und das schlimmste: der 0815 Bürger fällt darauf rein und die Berichterstattung der 10-IQ-Leser-Medien legitimieren dieses Vorgehen auch. Tolle neue Welt.
Unterländer
Mitglied
29.06.2010, 11:16 · #303
Beiträge: 235
Ich entschuldige mich jetzt schon mal im voraus falls dieses sehenswerte Video schon gepostet wurde. http://www.youtube.com/watch?v=SGD2q2vewzQ
Dodi_8424
Mitglied
29.06.2010, 11:21 · #304
Beiträge: 79
Ich entschuldige mich jetzt schon mal im voraus falls dieses sehenswerte Video schon gepostet wurde. http://www.youtube.com/watch?v=SGD2q2vewzQ Ganz guetes Video ^^ ist das mit der PC-Überwachung in der Schweiz auch erlaubt??
Krönu
Mitglied
29.06.2010, 11:35 · #305
Beiträge: 13'340
Ich entschuldige mich jetzt schon mal im voraus falls dieses sehenswerte Video schon gepostet wurde. http://www.youtube.com/watch?v=SGD2q2vewzQ Ganz guetes Video ^^ ist das mit der PC-Überwachung in der Schweiz auch erlaubt?? Wahrscheinlich nicht. Aber die Behörden erlauben sich sowieso alles. Irgendwo gibts immer ein Schlupfloch. Einfach Krank, was uns alles aufgetischt wird. biometrischer Pass, Kameras, Handys usw. Und alles unter dem Vorwand "Kampf gegen den Terror" oder halt "pöse Hooligänse". Ich will nicht wissen, was die Behörden alles über mich Wissen...
parmigiana
Mitglied
01.07.2010, 18:00 · #307
Beiträge: 122
neuer Update Cup-Spiel FCB gegen FCZ vom 20.11.2009: Staatsanwaltschaft Basel kündigt "Internetfahndung" an. www.fansicht.ch
züribymike
Mitglied
17.07.2010, 14:23 · #309
Beiträge: 1'302
höchst bedenklich, was sich hier "Vater" Staat wieder mal erlaubt, und der SFV verkommt zum Big Brother mit Carte Blanche.
Züri 9
Mitglied
17.07.2010, 19:04 · #310
Beiträge: 3'988
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Gesperrt-fuer-jedes-Amt-Spiel-und-Integrationsprogramm-/story/15314937 interessante punkte:
«Das in diesem Reglement geregelte Stadionverbot wird aufgrund des Hausrechts des»
jeweiligen Veranstalters ausgesprochen. Das Stadionverbot ist deshalb keine Disziplinarmassnahme gemäss Art. 56 ff der Statuten des SVF, gegen die rekurriert werden kann.
«In den folgenden Fällen (keine abschliessende Aufzählung) im Zusammenhang mit der»
Durchführung einer internationalen oder nationalen Sportveranstaltung wird gegen eine Person ein Stadionverbot ausgesprochen:  Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib und Leben, sowie bei Sachbeschädigung;  Verstösse gegen das eidgenössische Waffengesetz;  Verstösse gegen das eidgenössische Sprengstoffgesetz (Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen);  Mitführen von Gegenständen, die unter das eidgenössische Sprengstoffgesetz fallen (pyrotechnische Gegenstände);  Raub- und Diebstahldelikten;  Verbrechen und Vergehen gegen den öffentlichen Verkehr;  Landfriedensbruch;  Nötigung;  Hausfriedensbruch;  Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz;  Verstösse gegen das Antirassismusgesetz oder Handlungen mit rassistischem, politischem, sexistischem, pietätlosem oder ehrverletzendem Inhalt;  Verstösse gegen die Platz- und Stadionordnung;  Vorliegen hinreichender Gründe anlässlich der Eintritts- und Personenkontrolle, welche die Annahme rechtfertigt, dass eine Person eine Tat gemäss diesem Artikel begangen hat, begehen wollte oder begehen will.
«...Erachtet eine Person, die das Anhörungsrecht in Anspruch genommen hat, die Verhängung»
eines nationalen Stadionverbots oder die festgelegte Dauer desselben als unverhältnismässig, so hat sie die Möglichkeit, sich innert fünf Werktagen nach Erhalt des nach der Anhörung bestätigten Stadionverbots schriftlich an die Ombudsstelle zu wenden und die Gründe für die behauptete Unangemessenheit der verhängten Massnahme innerhalb der folgenden dreissig Tage, mit gleichzeitiger Hinterlegung einer Verfahrensgebühr von CHF 350.--, darzulegen.
züribymike
Mitglied
17.07.2010, 21:21 · #311
Beiträge: 1'302
Verstösse gegen das Antirassismusgesetz geht in Ordnung oder Handlungen mit politischem, sexistischem, pietätlosem oder ehrverletzendem Inhalt; ??? hä. einmal "euri muetter " singe und duss bisch... und politische Aussagen verbieten, geht gegen die Meinungsfreiheit. der verband dreht durch...
Avatar von din Vater
din Vater
Mitglied
18.07.2010, 05:16 · #312
Beiträge: 6'244
RICHTLINIEN BETREFFEND DEN ERLASS VON STADIONVERBOTEN -> http://www.football.ch/sfv/cm/RL%20Stadionverbot%20Ausgabe%20Juli%202010.pdf Jetzt scheinen sie komplett durchzudrehen, hier der Sanktionskatalog aus diesem Papier: Sanktionskatalog Verwarnung Die Verwarnung ermöglicht es den Verantwortlichen, bei geringfügigen, klar und ab- schliessend definierten Vorkommnissen ein klares Warnsignal zu setzen und der betrof- fenen Person gleichzeitig eine Chance zur Bewährung zu geben. Die Verwarnung wird in schriftlicher Form festgehalten. Die Betroffenen werden für einen Zeitraum von einem Jahr ab Erstelldatum der Verwarnung registriert. Ein weiterer Verstoss gegen die vorlie- genden Richtlinien während der Dauer der Registrierung hat zwingend ein Stadionverbot von mindestens 2 Jahren zur Folge. Eine Verwarnung ist insbesondere in folgenden Fällen möglich: - Erstmalige Missachtung von Weisungen des Sicherheitspersonals oder der Polizei; - leichte verbale Provokationen gegen Sicherheitspersonal, Polizei oder Rettungskräfte; - geringfügige oder erstmalige Verstösse gegen die lokale Stadionordnung; - verbale Provokationen gegen Fans; - Schütten von Getränken gegen Personen; - Versuch des Erschleichens einer Leistung, oder - Klettern auf Umzäunungen oder Abschrankungen. 1 Jahr Stadionverbot Bei leichteren Verstössen (vgl. die folgende nicht abschliessende Auflistung), die nicht mehr durch eine Verwarnung sanktioniert werden können, wird ein Stadionverbot von einem Jahr Dauer verhängt. - Wiederholtes Missachten von Weisungen des Sicherheitspersonals oder der Polizei; - Drohungen gegenüber Sicherheitspersonal, Polizei oder Rettungskräften; - schwerwiegende oder wiederholte Verstösse gegen die lokale Stadionordnung; - Sachbeschädigungen mit geringem Schaden bis CHF 500.--; - aktive Mithilfe beim Vorbereiten, Transportieren oder Verstecken von Gegenständen, die bei einer strafbaren Handlung gebraucht werden (namentlich Gegenstände, die unter das Waffen- oder Sprengstoffgesetz fallen); - Werfen von Gegenständen in Richtung Spielfeld, Spieler, Funktionäre, Offizielle sowie Sicherheitspersonal, ohne jemanden zu treffen; - Verstösse gegen das Betäubungsmittelgesetz; - Erschleichen einer Leistung; - versuchter Betrug; - versuchter Schwarzhandel mit Tickets oder Fanartikeln; - Ehrverletzung, Beschimpfung, Verleumdung. 2 Jahre Stadionverbot Bei mittelschweren Verstössen (vgl. die folgende nicht abschliessende Auflistung) sowie bei Personen mit einer aktiven Verwarnung, die während der Dauer der Bewährung er- neut gegen diese Richtlinien verstossen, wird ein Stadionverbot von zwei Jahren Dauer verhängt. - Verstoss gegen eine ausgesprochene Verwarnung; -->Heisst das, wenn ich 2mal jemandem Bier anschütte bekomme ich 2 Jahre?! - Aktives Vorbereiten, Transportieren oder Verstecken von Gegenständen, die bei einerstrafbaren Handlung gebraucht werden (namentlich Gegenstände, die unter das Waffen- oder Sprengstoffgesetz fallen); - Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz ohne Gefährdung von Personen (namentlich das Abbrennen von Pyros, Knallpetarden, Rauch- und Feuerwerkskörpern, etc.) - Aktive HOOGAN-Massnahmen; - Sachbeschädigungen mit erheblichem Schaden bis CHF 5'000.--; - Diebstahl; - Unrechtmässige Aneignung; - Veruntreuung, Betrug; - Sachentziehung; - Warenfälschung; - Tätlichkeiten gegen Personen (Passanten, Gäste und Zuschauer); - Fahrlässige Körperverletzung; - Falscher Alarm; - Wissentliches und grundloses Alarmieren von Sicherheits- und Rettungskräften; - rassistische, antisemitische, politische, sexistische, provokative, beleidigende oder pietätlose Handlungen; - Überklettern und/oder Überschreiten von Umzäunungen und Abschrankungen; - Fälschung von Ausweisen; - Hausfriedensbruch. 3 Jahre Stadionverbot Bei schweren Verstössen (vgl. die folgende nicht abschliessende Auflistung), insbeson- dere bei allen Gewaltdelikten, wird ein Stadionverbot von drei Jahren Dauer verhängt. - Tätlichkeiten gegen Sicherheitskräfte, Stewards, Polizei oder Rettungskräfte; - Werfen von Gegenständen, die Spieler, Funktionäre, Offizielle sowie Sicherheitspersonal treffen; - Einfache und schwere Körperverletzung; - Raufhandel; - Gefährdung des Lebens; - Nötigung; - Erpressung; - Raub; - Gewerbsmässiger Betrug; - Schwarzhandel mit Tickets oder Fanartikeln; - Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität; - Verstösse gegen das Waffengesetz; - Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz, wenn eine Gefährdung von Personen vorliegt (namentlich das Werfen von Pyros, Knallpetarden sowie Rauch- und Feuer-werkskörpern); - Verstösse gegen aktive HOOGAN-Massnahmen; - Sachbeschädigungen mit grossem Schaden ab CHF 5'000.--; - Anstiftung zu Gewalt; - Landfriedensbruch; - Betreten der technischen Zone oder des Spielfelds; - Unbefugte Datenbeschaffung; - Betrügerischer Missbrauch einer Datenverarbeitungsmaschine; - Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen; - Unbefugtes Beschaffen von Personendaten; - Brandstiftung; - Fahrlässiges Verursachen einer Feuersbrunst; - Störung des öffentlichen Verkehrs; - Störung des Eisenbahnverkehrs.
Avatar von Dave
Dave
Mitglied
18.07.2010, 10:15 · #313
Beiträge: 8'207
Man kann ja auch das ganze Stadion räumen.
«Wenn jemand sagt, der FCZ sei kein Spitzenklub, habe ich Mühe, weiterzudiskutieren.» Ancillo Canepa
fred
Mitglied
18.07.2010, 12:37 · #314
Beiträge: 1'478
auch wen das jetzt einige nicht gerne hören: mein haus, meine regeln. es steht jedem frei, zu den genannten konditionen den match zu besuchen, oder nicht.
Heinz_Durrer
Mitglied
18.07.2010, 14:37 · #315
Beiträge: 935
auch wen das jetzt einige nicht gerne hören: mein haus, meine regeln. es steht jedem frei, zu den genannten konditionen den match zu besuchen, oder nicht. Wir sind nur die Versuchskaninchen, in ein paar Jahren gilt das ganze dann auch ausserhalb der Stadien in der ganzen Schweiz. Aber es steht ja jedem frei in diesem Land zu leben, oder nicht... ?
gelbeseite
Mitglied
18.07.2010, 14:51 · #316
Beiträge: 6'419
auch wen das jetzt einige nicht gerne hören: mein haus, meine regeln. es steht jedem frei, zu den genannten konditionen den match zu besuchen, oder nicht. Das stimmt schon. Nur werden hier die Grenzen zwischen Hausordnung und Strafrecht tatsächlich vermischt, nicht zuletzt wegen den Hooligan-Datenbanken und Massnahmen. Es ist in höchstem Masse bedenklich, dass z.B. das mitführen von Pyros als Gewaltakt angesehen werden darf, obwohl keine Gesetzesübertretung im eigentlichen Sinne stattfindet, wurde glaube ich in diesem Thread schon diskutiert. Heisst das ich darf z.B. Frauen, die mir in meinem Club den Beischlaf verweigern, mit einem Hausverbot bestrafen und dies als Gewaltakt ansehen weil es in meiner Hausordnung so steht? Ich verlange zudem auch eine Registrierung in einer Datenbank und ein nationales Rayonverbot bei grossen Anlässen.
Dini Mueter
Mitglied
19.07.2010, 00:15 · #317
Beiträge: 2'795
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/standard/Gesperrt-fuer-jedes-Amt-Spiel-und-Integrationsprogramm-/story/15314937 Muahahaha! "Zudem behält sich der SFV vor, fehlbaren Ultras, die irgendeine Funktion innerhalb des SFV innehaben, für die Dauer des Stadionverbots die Lizenz zu entziehen – sei es als Spieler, Trainer oder Schiedsrichter." Also Obacht liebe Spieler, wenn ihr beim nächsten Meistertitel Fackeln zündet! Ich cha nüm!
züribymike
Mitglied
19.07.2010, 07:01 · #318
Beiträge: 1'302
Bedenklich ist auch, dass der Verband sich über bereits rechtskräftige Urteile hinwegsetzt, gerade wurden doch einige in Basel freigesprochen, weil das Mitführen von Pyros eben noch kein Strafbestand ist, aber das interessiert den Verband einen Deut. Rechtsgleichheit kennt man da nicht..... bedenklich bedenklich...
Libanese Blonde
Mitglied
19.07.2010, 07:40 · #319
Beiträge: 11'287
- Verstoss gegen eine ausgesprochene Verwarnung; -->Heisst das, wenn ich 2mal jemandem Bier anschütte bekomme ich 2 Jahre?! nur wenn dir bei der ausschüttung des ersten bieres bereits eine verwarung zugesprochen wurde. kurz hintereinander sollte dies selbst in der heutigen, schweren zeit noch möglich sein. zur ganzen thematik denke ich, dass es einmal mehr nicht so heiss gegessen wird wies gekocht wird oder so ähnlich. grosses blablabla, ja wir haben ja wieder soviel unternommen, um mehr sicherheit im und ums stadion zu schaffen blablabla….. das ganze ist ein witz und sollte auch als ein solcher betrachtet werden. es dient lediglich zur beruhigung fussballunwissender rumnörgeler und rechtfertigung der hohen polizeilichen einsatzkosten. gefallen fand ich vor allem an dieser neuregelung: "galt ein stadionverbot früher nur in der axpo und challenge league, ist nun gültig für alle spiele an denen ein klub des sfv beteiligt ist. das verbot gilt also für die matches aller mannschaften bis hinunter in die fünfte liga (in allen kategorien)." ach du meine güte! die weiten das strafmass auf sämtliche ch-spiele aus. nimmt mich mal wunder wie sie dies durchziehen wollen, da bis heute ja nicht mal die bisherige regelung (nati-b) eingehalten werden konnte. als ob jetzt da irgendwelche protectas-schnäuze in der nati-b geschweige denn weiter unten wüssten, wer jetzt da stadionverbot hat und wer nicht. wie lächerlich!
riot666
Mitglied
19.07.2010, 07:44 · #320
Beiträge: 9'731
- Störung des Eisenbahnverkehrs. das ist wohl das einzig gute. konkret heisst das für die notbremsenzieher, dass sie gleich 3 jahre auf fussball und eishockey verzichten müssen! ich bin ja wirklich gespannt, wie das alles laufen soll. wenn das ganze wirklich durchgezogen wird, werden morgen gefühlte 20'000 menschen mit einem stadionverbot belegt!
seitdem ich dich kenne…
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