04.10.2023, 13:45 · #6'352
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Denkt daran, es ist erst der zweite von maximal sechs möglichen Rekursen.
LOL. Das Baurecht bräuchte zwingend Reformen in der Schweiz.
Was ich nicht begreife ist: Wenn man vor Gericht muss, braucht man viel Geld, um die Prozesskosten stemmen zu können.
Bei Beschwerden gegen Bauprojekte ist das ganze gratis und franko. Die müssten zwingend zur Kasse gebeten werden.
Woher hast Du das mit den Kosten? Das hört man irgedwie immer wieder, aber das stimmt nicht. Es ist richtig, dass man anders als zB im Zivilprozess keinen Kostenvorschuss leisten muss. Aber die Gerichtsgebühren trägt im Rekursverfahren derjenige, der unterliegt (plus natürlich Anwaltskosten). Also gratis ist das nicht. Ein anderes Thema ist hingegen, dass es offenbar genügend Leute gibt, die sich das zum Spass leisten können.
Aus dem Beschluss vom 18. August:
«Ausgangsgemäss sind die Verfahrenskosten den Rekurrierenden 16, 36, 38, 39, 41, 43, 46 und 47, auf deren Rekurs nicht einzutreten ist, zu je 1/192 »
aufzuerlegen. Den weiteren 46 rekurrentischen Parteien sind die Verfahrenskosten zu je 1/48 aufzuerlegen. Sämtliche Rekurrierenden haften solidarisch
für die gesamten Verfahrenskosten (§ 13 VRG).
https://www.baurekursgericht-zh.ch/media/auszug_brge_i_nr._0158_2023_vom_18._august_2023.pdf
Eben, die Rekurrenten, die unterlegen sind, haben die Kosten zu tragen. Die Gerichtskosten können zwischen 500.- und 50'000.- betragen. Wenn sich natürlich Dutzende Rekurrenten zusammenschliessen, teilt sich die Gebühr anteilsmässig auf diese auf. Das kommt dann für den Einzelnen nicht mehr allzu teuer zu stehen, das ist schon klar. Was ich sagen will: Das Verfahren ist nicht gratis und wenn eine Einzelperson rekurriert, kann das relativ teuer werden.