Lemieux
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17.02.2025, 15:49 · #12'001
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Ein Freispruch bedeutet in einem Rechtsstaat eben nicht, dass der Freigesprochene unschuldig ist, sondern in erster Linie dass die Schuld nicht zweifelsfrei nachzuweisen war. Bei Vergewaltigungsklagen ist der Schuldbeweis meist schwierig zu erbringen, weil oft Aussage gegen Aussage steht und physische Beweise fehlen.
Das ist einfach nachweislich falsch, was du schreibst.
Die Urteile in beiden Fällen gegen Mendy bedeuten: Er ist UNSCHULDIG.
Das ist ein Fakt. Das Urteil lautet wörtlich: not guilty.
Es spielt keine Rolle, ob er das mangels Beweisen ist.
Du kennst den Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten"? Dabei spielt der Mangel an Beweisen durchaus eine Rolle.
Eine Frage an die Juristen / Juristinnen hier im Forum:
Ist es nicht so, dass im Prinzip die Beweislast im angelsächsischesn Recht beim Angeklagten liegt? Dass er also im Prinzip seine Unschuld beweisen muss?
In diesem Fall würde wohl "*not guilty*" eben bedeuten, dass sich das Gericht davon hat überzeugen lassen, dass der Angeklagte tatsächlich "*nicht schuldig*" ist.
Wäre dann wohl nicht gleichzusetzen mit der deutschsprachigen Formulierung: "*Aus Mangel an Beweisen freigesprochen*" bzw. mit dem Prinzip "*Im Zweifel für den Angeklagten*".
Liege ich da richtig?
Bin zwar kein Jurist aber bei uns gilt die Unschuldvermutung. Das heisst die Schuld ist zu beweisen.
Mir ist nur die USA bekannt die dies andersrum handhabt.
Mir sind die Details im Fall Mendy nicht bekannt allerdings bedeutet "nicht schuldig" nicht automatisch unschuldig. Wäre er unschuldig hätte er, zumindest bei uns Schadenersatz zu gute. Was soviel ich weiss im Fall mendy nicht so war.
Ich bin nur einer von vielen Forumsusern die keine Details zum Fall Mendy haben und ich finde es schon recht bedenklich wie hier drin geurteilt wird ohne die Details zu kennen. Versteht mich nicht falsch. Ich bin auch kein Fan von misogynen Arschlöchern, aber ist Mendy wirklich noch so?(Die Frage kann mir hier drin höchstwahrscheinlich niemand abschliessend beantworten) Wie fest ist er für sein "Weltbild" selbst verantwortlich? Wieviel einfluss hatte seine Erziehung, sein Umfeld und die vielen "Vorbilder" die es durchaus gibt?
Das sagt Google bezüglich Beweislast in England:
(Dies ist nur ein Punkt aus vielen. Wer sich gerne einlesen möchte kriegt den Link am Schluss)
1 Beweislast
1.1 Wie ist die Beweislast geregelt?
Grundsätzlich obliegt die Erfüllung der Beweislast in Zivilverfahren der Partei, die einen Sachverhalt geltend macht. Sie muss den Richter (oder das Gremium) davon überzeugen, dass der geltend gemachte Sachverhalt bei Abwägung aller Wahrscheinlichkeiten korrekt ist. Die Beweislast gilt für beide Parteien, es sei denn, es ist offensichtlich, dass der Kläger die Beweislast nicht erfüllt hat; hier ist der Richter berechtigt, fortzufahren, ohne die andere Seite zu belasten.
In der Praxis bedeutet dies, dass das Gericht unter Abwägung der Wahrscheinlichkeiten überzeugt ist, dass sich das Geschehen ereignet hat. Dieser Grundsatz wird durch die Tatsache erweitert, dass die Beweislast umso höher ist, je geringer die Wahrscheinlichkeit für ein Ereignis ist, wie Lord Hoffman in Staatssekretär des Innenministeriums gegen Rehman (Secretary of State for the Home Department vs Rehman)[1] erklärte.
[1] [2001] UKHL 47.
Q: https://e-justice.europa.eu/76/DE/takin ... &init=true