05.02.2025, 20:59 · #11'898
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Stellungnahme des FC Zürich zum Fall Daniel Denoon
Beim fraglichen Tatbestand handelt es sich um einen Gesetzesverstoss, den er vor einigen Jahren als Jugendlicher begangen hat.
q:
https://www.fcz.ch/pages/news/-news-418448470
d.h. es muss sich um ein delikt handeln, das mit bis zu einem jahr gefängnis bestraft werden kann. denn wäre es eine tat, die mit einer busse oder max. 6 monaten gefängnis bestraft werden kann, so wäre sie verjährt.
Ich bin kein Jurist, aber die Verjährungsfristen bemessen sich nicht an der Länge einer potentiellen Strafe. Also wenn du mich um paar Franken betrogen hast und dafür drei Tage in den Knast müsstest, verjährt das doch erst in 5 Jahren. Also das Delikt als solches, auch wenn noch kein Urteil gesprochen wurde. Korrigiere mich, wer es besser weiss.
doch, das ist so:
https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/551/de#chap_4
ich habe mich sogar noch geirrt in der höchsstrafe, da er vor 3 jahren schon erwachsen war muss es also a. betreffen