http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/Dem-Mob-ausgeliefert-gewesen/story/20525809
Es ist gut, dass da noch ein zweites Mal hingeschaut wurde.
Dass das Gericht jedoch den Pranger als 'öffentliche Blossstellung als mutmasslicher gewalttätiger Hooligan' als nicht persönlichkeitsverletzend beurteilt (nachdem Cortesi im entsprechenden (
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/FCBChaoten-werden-oeffentlich-gesucht/story/24078916:3my21ooo) davon spricht, dass keine 'Verwechslungsgefahr der Straftäter' besteht) ist allerdings ein Skandal. Mutmasslicher gewalttätiger Hooligan ist man also schon, wenn man sich in die Schlange vor dem Gästesektor stellt.
sorry das kanns doch nicht sein, ein freigesprochener mann ist mit einem stadionverbot belegt das ist ja mal unterste schublade!
Ärgerlich. Anscheinend hat man noch nicht gelernt, solche Stadionverbots-Anträge zu prüfen. So einfach ist es schlussendlich aber auch nicht. Hier wurde wohl einmal mehr, einfach einen Meldung von irgend einem Herrn X an Herrn Y zu Herrn Z weitergegeben, bis eigentlich gar niemand mehr weiss, wer was genau gemacht und wer dies dann gesehen hat. Auf der Meldung an den FCZ stehen dann einfach die üblichen "Gewaltanwendung gegen...", "Widerstand gegen...", "Gefährdung von..."-Standardsätze. Weiss ja eh niemand mehr irgendwas. Und richterlich wurde sowieso noch gar nichts nachgeprüft. Hier genügt oft eine kleine verwirrte Aussage von irgend einem borderliner-Security zu irgend einer Szene, die er zu sehen geglaubt hat; Und Tathergang, Täter und Opfer kommen dann automatisch hinzu. Dass der FCZ in solch undurchsichtigen Fällen nicht gleich eine eigene Task-Force für jeden Basler einsetzt; nicht unverständlich. Meistens geht es hier ja darum, die Unschuld zu beweisen. Es kann sich jeder seine Vorstellungen davon machen, wie schwierig es ist, zu beweisen, etwas NICHT gemacht zu haben.
Was mich aber so richtig hässig, macht, ist dass die Polizei hier anscheinend schalten, walten und uns anlügen kann, wie sie will.
Wenn eine Internet-Fahndung zulässig sein soll, wenn jemand in einem Eingang steht und weder links noch rechts kann (und nachweislich auch nichts anderes macht), frage ich mich ernsthaft, was für Leute für solche Auswertungen zuständig sind. Die werden die Szenen mit diesesem Mann wohl stundenlang hin- und zurückgespult haben. Was denken sich solche Polizisten eigentlich dabei, wenn sie nach vier Stunden Sichtung des Videomaterials zum "Mann mit der Kapuze, verdächtige Person Nr. 353x-P3", plötzlich finden; So – den tun wir jetzt auf die Internet-Fahndung. Was geht bei denen ab? Das würde mich wirklich mal wunder nehmen. Und was genau hat hier eigentlich die Staatsanwaltschaft gemacht, welche den Auftrag für die Internet-Fahnung gegeben habt? Haben diese Leute tatsächlich das selbe – also nichts – gesehen, wie die Polizisten?
Wenn Herr Cortesi schreibt:
«Marco Cortesi betont jedoch, dass das Mittel der öffentlichen Fahndung auch in Zukunft nur selten eingesetzt werde: «Nur wenn alle anderen polizeilichen Mittel zur Täteridentifikation ausgeschöpft sind und das Bildmaterial so deutlich ist, dass keine Verwechslungsgefahr der Straftäter besteht, stellen wir die Fotos online.» Ausserdem müsse auf den Foto- und Videoaufnahmen eine Straftat erkennbar sein, die mit der gesuchten Person in Zusammenhang gebracht werden kann und ein Auftrag der Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat vorliegen, so der Mediensprecher der Stadtpolizei weiter. »
und man dann nachher liest:
«Das Bezirksgericht fällte nach kurzer Beratung einen Freispruch. Bezogen auf den Beschuldigten sehe man auf den Fotos «so gut wie nichts». Und auf der Videosequenz sei bloss zu erkennen, dass der Mann eine «Wegwärts-Bewegung» mache – weg vom Mob. Angesichts der damaligen örtlichen Verhältnisse sei «gar keine Ausweichmöglichkeit» vorhanden gewesen. »
...dann krieg ich nur noch die Krise. Das geht schlicht gar nicht.
Leider geht das eben doch. Und somit; bis zur nächsten Internet-Fahndung, wenn es wieder heisst:
««Nur wenn alle anderen polizeilichen Mittel zur Täteridentifikation ausgeschöpft sind und das Bildmaterial so deutlich ist, dass keine Verwechslungsgefahr der Straftäter besteht, stellen wir die Fotos online.»»