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Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
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in diesem Sinne ist die „Kann-Vorschrift" in Art. 3a Abs. 2 E-Konkordat zu präzisieren.
Aufgrund des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen treffen die Kantone in Zusammenarbeit mit dem Bund vorbeugende Massnahmen, um frühzeitig Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen zu erkennen und zu bekämpfen. Massnahmen wie Rayonverbot,
Kaugummiverbot, Fangesänge, ....
Nach der doch sehr abstrusen Vernehmlassungsantwort der SVP, hier noch die des Referendum BWIS. Es geht um die Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen, wie vom KKJPD vorgeschlagen. Man kann nur hoffen, dass diese Scheisse nicht durchkommt.
Medienmitteilung vom 12. Januar 2012
Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Der Verein Referendum BWIS vertritt diverse Fangruppierungen von Fussball- und Eishockeyvereinen der obersten Ligen und fühlt sich daher berufen, zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen Stellung zu beziehen.
Die Änderung des Konkordats wird damit begründet, dass Gewalt und Kosten an Sportveranstaltungen ständig steigen würden. Einen Beweis bleibt der Bericht jedoch schuldig. Es gibt aber im Gegensatz dazu Quellen, welche von einem Rückgang der Gewalt sprechen. Die angesprochenen Kosten sind einzig Kosten für Polizeieinsätze, wobei die 20 bis 30 Millionen Franken jährlich, welche z. B. für eine Fussballsaison genannt werden, nicht mit der Statistik von Fedpol korrespondieren, welche knapp 12,000 Einsatzstunden ausweist, was rund 12 Millionen Franken jährlich ausmacht. Es entsteht auf jeden Fall der begründete Eindruck, dass wie bei den SBB mit falschen Zahlen operiert wird, um ein neues Repressionsinstrument, z. B. zur Aufhebung der Bewegungsfreiheit, zu schaffen. Die angeblich «immensen» Kosten von 20 Millionen Franken jährlich machen pro Einwohner der Schweiz im Monat 20 Rappen aus.
Allgemein entsteht der Eindruck, dass alle Vorschläge des Konzepts «Policy der KKJPD gegen Gewalt im Sport» von 2009, welches vom Runden Tisch abgelehnt wurde, umgesetzt werden sollen. Fancard, Alkohol-Konsumationsverbot auf der Anreise etc. werden aber im Konkordat nicht explizit aufgeführt. Vielmehr soll dies mit der Bewilligungspflicht von Sportveranstaltungen durchgeboxt werden. Einerseits ist dies eine unseriöse Mogelpackung, andererseits hat der mit ausgewiesenen Experten ausgestattete runde Tisch gute Gründe gehabt, diese Massnahmen abzulehnen. Der Verein Referendum BWIS lehnt die «Policy der KKJPD gegen Gewalt im Sport» und damit auch die Änderung des Konkordats vollumfänglich ab.
Die stetig steigenden Zuschauerzahlen lassen auch nicht auf ein Sicherheitsproblem an Sportveranstaltungen schliessen. Im zweiten Halbjahr 2011 etwa wurde im Fussball wieder eine Rekord-Zuschauerzahl verzeichnet, obwohl der publikumskräftige Verein St. Gallen abgestiegen ist und Xamax einen Besucherrückgang verzeichnet hat – nicht wegen einer Gewaltproblematik, sondern wegen Querelen um den Präsidenten.
Materiell lehnt der Verein Referendum BWIS insbesondere die Aufnahme der Bagatelldelikte «Tätlichkeit» und «Hinderung einer Amtshandlung» in den Katalog ab, ebenso die anlasslose Durchsuchung von Personen durch Private (Durchsuchung bedeutet, dass sich betroffene Personen nackt ausziehen müssen). Anstelle der Verlängerung von Rayonverboten und dem direkten Aussprechen von Meldeauflagen verlangt der Verein Referendum BWIS, die Qualität von Massnahmeanordnungen zu steigern. Viele Beschwerden gegen Rayonverbote werden von Gerichten gutgeheissen. Gegen noch mehr ungerechtfertigte Massnahmen wird aber kein Rechtsmittel ergriffen, weil Betroffene die hohen Kosten von mehreren Tausend Franken für eine richterliche Überprüfung scheuen.
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Konkordats-Entwurf der KKJPD
ganze Vernehmlassungsantwort vom Referendum BWIS**
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Auch die SP stimmt wie die SVP der Revision zu:
http://www.sp-so.ch/content/download/52969/728030/file/Vernehmlassung%20KKJPD%20Hooligankonkordat%20111219.pdf
Nur ein Ausschnitt:
»Die SP Schweiz bedauert, dass mit den vorgeschlagenen Änderungen im Konkordat
weitere Grundrechtseinschränkungen verbunden sind. In Anbetracht der Ernsthaftigkeit des Problems und der nicht hinnehmbaren Körperverletzungen und
schweren Sachbeschädigungen (z.B. in den Zügen der SBB) sind diese aber grösstenteils gerechtfertigt und als bedauerlich, aber notwendig hinzunehmen.«
--> Auch die SP scheint von der angeblichen Schadensumme von 3 Mio. die von den Medien kolportiert wird beeinflusst zu sein. Das dies nachweislich nicht stimmt kann in den oberen Posts von (
http://knappdaneben.net/:3vcns4dm) nachgelesen werden.