Fansicht.ch

947 Antworten · 302'331 Aufrufe · Seite 37 von 48
Solaris
Mitglied
24.09.2010, 09:22 · #721
Beiträge: 1'114
«Freitag, 24. September 2010, eing.»
Runder Tisch für Sport ohne Gewalt Der Runde Tisch für Sport ohne Gewalt in der Stadt Zürich wird neu formiert. Unter der Leitung der Stadtverwaltung wird zusammen mit dem Kanton und den Clubs FC Zürich, Grasshoppers Club Zürich und ZSC Lions aus dem bisherigen Gremium ein Steuerungsausschuss gebildet und neu eine operative Taskforce etabliert. Damit schaffen die Beteiligten die strukturellen Voraussetzungen, um ihre Zusammenarbeit zu verbessern und wirksame Massnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt rund um Sportveranstaltungen zu entwickeln und umzusetzen. Stadt, Kanton und Sportclubs wollen sich noch stärker gemeinsam für gewaltfreie Sportanlässe engagieren. An der letzten Sitzung des seit 2004 bestehenden Runden Tischs für Sport ohne Gewalt, die Ende September unter der Co-Leitung von Polizeivorsteher Daniel Leupi und Schul- und Sportvorsteher Gerold Lauber stattfand und an der erstmals auch der Kanton teilnahm, einigten sich die Vertreter der Stadt (Sportamt, Stadtpolizei, Fanarbeit), der drei grossen Sportclubs (FCZ, GC, ZSC Lions) und des Kantons (Sicherheitsdirektion, Staatsanwaltschaft) darauf, aus dem bisherigen Gremium einen Steuerungsausschuss zu bilden und neu eine operative Taskforce zu etablieren. Der Steuerungsausschuss ist zuständig für die strategische Ausrichtung aller Anstrengungen zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt rund um Sportanlässe sowie die Koordination mit den entsprechenden nationalen Gremien. Im Auftrag des Steuerungsausschusses ist die von den Sportclubs angeregte Taskforce für die Entwicklung und Umsetzung konkreter Massnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen verantwortlich. Die Taskforce wird insbesondere einen Massnahmenkatalog erstellen bezüglich Koordination der privaten Sicherheitsdienste mit der Polizei, Fanarbeit sowie Sicherheit und Abfall um die Stadien. Sie wird sich auch mit Präventionsarbeit befassen und dabei die Themen Alkohol und Pyrotechnik behandeln. In der Taskforce arbeiten Fachleute der Stadtpolizei, des Sportamts, der Fanarbeit der Staatsanwaltschaft sowie Vertreter der Clubs und ihrer Fans zusammen. Zur vertieften Behandlung einzelner Themen kann die Taskforce bei Bedarf Arbeitsgruppen einsetzen. Die Vertreter der Stadt, des Kantons und der Clubs sind überzeugt mit der Erweiterung, der neuen Organisation und der klaren Aufgabenverteilung gute strukturelle Voraussetzungen geschaffen zu haben, um ihre Zusammenarbeit zu verbessern und wirksame Massnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung von Gewalt bei Sportanlässen zu entwickeln und umzusetzen. Q.: fcz.ch
der grosse user lapen
Mitglied
28.09.2010, 15:54 · #722
Beiträge: 2'397
in basel nichts neues Nicht nur am Barfüsserplatz, auch an der rund 500 Meter entfernten Sternengasse hat die Polizei rund 30 weitere Bayern-Fans umzingelt. «Man kann nur rätseln, warum die Polizei die Männer einsackt. Sie haben sich wie normale Fussballfans verhalten», sagt ein Leser-Reporter, der am Ort des Geschehens arbeitet. edit: soso die basler zetteln den streit an aber verhaftet werden die bayern Laut der Basler Staatsanwaltschaft sind es Basler FCB-Fans gewesen, die die Schlägereien angezettelt haben. Den Baslern sei es aber gelungen, sich der Polizeigewalt zu entziehen und zu flüchten. 50 ortsunkundige Bayern-Fans hingegen seien von der Polizei festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hat derweil ein Strafverfahren wegen Raufhandels eröffnet.
CONE OM ZI!RÜ
Inishmore
Mitglied
29.09.2010, 07:46 · #723
Beiträge: 1'290
Zitat aus 20 Minuten: "Eine Stunde später stoppte die Polizei nahe des Aeschenplatzes einen Zug von etwa 35 Bayern-Fans. Laut der Mitteilung wurden sie wegen Verdachts auf beabsichtigte Gewalt in Polizeigewahrsam genommen. Zuvor hatte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft gesagt, die Fans seien sei vom Stadion zur Innenstadt gezogen und die Polizei habe vergeblich mit ihnen das Gespräch gesucht." Endlich der "Minority Report" hält Einzug in die Realität. Da spüren ein paar Polizisten die Gewalt (vermutlich zuckte das linke Ei) und die Schwerverbrecher werden auf dem Weg ins Stadion verhaftet. Da gibt es nichts zu rütteln, wer so eindeutig überführt wurde, der sollte eigentlich nicht unter das Strafrecht fallen, auch nicht unter die Europäische Menschenrechtskonvention. Wer so inflagranti beim nichts tun erwischt wird, sofort ohne Verhandlung für die nächsten 20 Jahre in den Bunker. Halten wir unsere Stadien sauber vor diesem Pack. Ich möchte deshalb an dieser Stelle die Initiative "Polizeistaat jetzt, 1984 ist nicht genug" ins Leben rufen und hoffe auf reichlich Unterstützung hier aus dem Forum.
Heinz_Durrer
Mitglied
29.09.2010, 08:11 · #724
Beiträge: 935
edit: soso die basler zetteln den streit an aber verhaftet werden die bayern FCB = FCB
Thihinhia
Mitglied
29.09.2010, 08:34 · #725
Beiträge: 165
edit: soso die basler zetteln den streit an aber verhaftet werden die bayern mhm... so richtig typisch.. zerscht grossi frässe, dänn verschlagni frässe, und denn gar keini meh... scheiss chemieaffe...
trellez
Mitglied
29.09.2010, 13:16 · #726
Beiträge: 1'933
Was hat das alles mit dem FCZ zu tun?
Heinz_Durrer
Mitglied
29.09.2010, 13:57 · #727
Beiträge: 935
Was hat das alles mit dem FCZ zu tun? Deine Frage sollte dann aber korrekterweise das ganze Thema "Fansicht.ch" betreffen. Hat schon seit längeremen nicht mehr ausschliesslich nur mit dem FCZ zu tun.
bricklane
Mitglied
30.09.2010, 06:35 · #728
Beiträge: 201
Gamma wird bis 2012 verlängert. Quelle: 20min Das ist doch wirklich ein harter Schlag. Geht was, dann braucht es Gamma, damit nichts mehr geht. Geht nichts, dann braucht es Gamma,weil dank ihr nichts mehr geht! Immer dieselbe Scheisse, warum verlängern sie nicht gleich auf 2020?
Solaris
Mitglied
30.09.2010, 14:46 · #729
Beiträge: 1'114
hier noch ein Aufruf von zuschauerfichen-nein.ch den ich per Mail bekam:
*An Engagierte/Unterstützende für ein GAMMA-NEIN vor einem Jahr* Liebe Grundrecht-Fans wie ihr gestern der Website www.zuschauerfichen-nein.ch resp. unserer Facebookpage http://www.facebook.com/zuschauerfichen.nein und heute den Zeitungen entnehmen konntet, hat der Stadtrat dem Gemeinderat eine Vorlage (Weisung) für eine Verlängerung des Probebetriebs von GAMMA um zwei Jahre überwiesen. Die Behandlung wird sicher einige Zeit dauern, weil die zuständige Kommission bereits eine dicht besetzte Traktandenliste hat. Wie wir wissen, hat ein NEIN an der Urne nach einem allfälligen Referendum leider einen schweren Stand. Das mussten wir vor einem Jahr bitter erfahren. Umgekehrt besteht Hoffnung, dass sich dank neuer Zusammensetzung des Parlaments (mit Gamma-Gegnerin GLP) und einer lockereren Haltung der SP gegenüber den GAMMA-KritikerInnen (weil sie nicht mehr die Polizeivorsteherin stellen) eine NEIN Mehrheit gegen die Gamma-Fortsetzung bereits im Parlament findet. Dann wäre gar keine Referendum nötig. Weil davon ausgegangen werden kann, dass Grüne, GLP und AL weiterhin Nein stimmen, sind für ein Nein im Gemeinderat zwei Faktoren wesentlich: 1. Muss die SVP weiterhin NEIN stimmen im Gemeinderat. 2. Müssen mindestens 8 SPlerInnen NEIN stimmen im Gemeinderat Ihr findet die Adressen der Gemeinderatsmitglieder online unter: http://www.gemeinderat-zuerich.ch/Fraktionen.aspx Wenn ihr persönlich GemeinderätInnen von SP und/oder SVP kennt, bitte sprecht sie doch in den nächsten Tagen oder Wochen mal an und versucht, sie zu einer kritischen Haltung und einem NEIN zu GAMMA zu bewegen. Sonst könnt ihr auch den FraktionspräsidentInnen von SP und SVP per Email höflich eure Haltung und Hoffnung auf ein NEIN mitteilen. Einen schönen Tag wünscht *Balthasar Glättli Komitee GAMMA Nein / Gemeinderat Grüne* p.s.: Neue Infos findet ihr auf unserer Homepage oder eben auf Facebook.
parmigiana
Mitglied
04.10.2010, 13:35 · #730
Beiträge: 122
Beschwerde gegen den Beschluss zum Beitritt des Kantons Zürich zum BWIS-Konkordat: öffentliche Urteilsberatung Bundesgericht am Mittwoch, 13. Oktober 2010, 10.00 Uhr in Lausanne, Avenue du Tribunal-Fédéral 29, 1005 Lausanne Die Urteilsberatung ist öffentlich.
devante
Mitglied
13.10.2010, 12:59 · #731
Beiträge: 19'477
Den Hooligans gehts an den Kragen Das Bundesgericht hat die im Hooligan-Konkordat vorgesehenen Massnahmen abgesegnet. Unter anderem darf die Polizei neu Namen von Gewalttätern an Klubs und Stadionbetreiber weitergeben. Serben wüten in Genua – 14 Verletzte«Espenmoos»-Randalierer: Noch zwei Hooligans verurteiltBasel: 7 Hooligans erhalten EinreisesperreVor CL-Kracher: Massenschlägerei in Basler InnenstadtRapperswil-Jona: Mit «Big Brother» gegen die HooligansFür die Hooligans wird die Luft immer dünner. Laut Gericht ist insbesondere der vorsorgliche Polizeigewahrsam gegen unbelehrbare Gewalttäter mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar. In dem auf 2010 in Kraft getretenen Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen sind als Mittel im Kampf gegen Hooligans Rayonverbote, Meldepflichten und Polizeigewahrsam vorgesehen. Zusätzlich wird der Polizei erlaubt, die Namen von Gewalttätern an Klubs und Stadionbetreiber weiterzuleiten. Gegen den Konkordats-Beitritt des Kantons Zürichs gelangten mehrere Privatpersonen und Organisationen ans Bundesgericht, unter ihnen die demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich. Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung hat die Beschwerde an ihrer Beratung vom Mittwoch nun abgewiesen. Umstritten war unter den Richtern in Lausanne einzig die Anordung des Polizeigewahrsams. Eine Mehrheit von vier der fünf Richter kam schliesslich zum Schluss, dass diese Massnahme mit den Anforderungen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu vereinbaren ist. Ultima Ratio Laut Gericht ist davon auszugehen, dass der vorsorgliche Polizeigewahrsam nur angeordnet werden darf, wenn ein Rayonverbot oder eine Meldepflicht zuvor erfolglos geblieben sind. In diesem Fall sei der Polizeigewahrsam im Sinne der EMRK «zur Durchsetzung der Erfüllung einer gesetzlichen Pflicht» erforderlich. Zu beachten sei weiter, dass der Polizeigewahrsam angekündigt werde und so im Einzelfall einer gerichtlichen Prüfung offenstehe. Einig waren sich die Richter darin, dass durch die vorgesehenen Massnahmen die Unschuldvermutung und die Versammlungsfreiheit betroffener Personen nicht verletzt wird. Rayonverbote im Einzelfall prüfen Was Rayonverbote betrifft, räumt das Gericht ein, dass damit das Problem von Gewalt an Sportanlässen nicht endgültig zu lösen ist. Als Gegenmassnahmen seien sie aber trotzdem geeignet. Ob ein Rayonverbot jeweils gerechtfertigt sei, müsse und könne im Einzelfall geprüft werden. Unproblematisch sei, dass die Behörden den Organisatoren Stadionverbote gegen Personen empfehlen dürften, die bereits mit Gewalt in Erscheinung getreten seien. Betont wurde schliesslich, dass die Schweiz mit den Massnahmen nur ihren internationalen Verpflichtungen bei der Bekämpfung von Hooliganismus nachkommt. Das Eidgenössische Parlament hatte 2007 unter anderem mit Blick auf die Fussball-EM Massnahmen gegen Hooligans beschlossen, die wegen Zweifeln an der Zuständigkeit des Bundes aber bis Ende 2009 befristet wurden. Die Kantone schlossen deshalb das Konkordat, dem mittlerweile alle Kantone beigetreten sind. 20min.ch
Solaris
Mitglied
13.10.2010, 14:20 · #732
Beiträge: 1'114
heisst das wenn der polizist behauptet du haltest dich nicht an das rayonverbot oder an die meldepflicht wirst du eingebuchtet für den ganzen Spieltag? Und das nicht nur bei Spielen vom FCZ, sondern auch ZSC und GCN? unglaublich das so was beim bundesgericht durchkommt...
macau
Mitglied
15.10.2010, 06:48 · #733
Beiträge: 66
heisst das wenn der polizist behauptet du haltest dich nicht an das rayonverbot oder an die meldepflicht wirst du eingebuchtet für den ganzen Spieltag? Und das nicht nur bei Spielen vom FCZ, sondern auch ZSC und GCN? unglaublich das so was beim bundesgericht durchkommt... Nein, das heisst es nicht. Es geht um Punkt 3 b der Beschwerde (Seite 15): http://www.referendum-bwis.ch/Beschwerde_ZRH.pdf Um der stichhaltigen Rüge nicht stattgeben zu müssen, hat der Referent folgenden Fall konstruiert: Jemand hat ein Rayonverbot, missachtet dieses und wird verhaftet. Dann könnte das Rayonverbot als gesetzliche Verpflichtung im Sinne von Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK betrachtet werden und der Polizeigewahrsam wäre somit rechtens. Das Dumme ist nur: Bei der Missachtung eines Rayonverbots ist gar kein Polizeigewahrsam vorgesehen, viel mehr gibt es eine Anzeige wegen Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung (Art. 292 StGB), allenfalls auch eine Meldeauflage. Zudem ist eine amtliche Verfügung keine gesetzliche Verpflichtung. Für die Anordnung von Polizeigewahrsam (Art. 8 Konkordat) http://www.referendum-bwis.ch/konkordat.pdf ist weder ein Rayonverbot noch eine Meldeauflage zwingend, Art. 5 Ziff. 1 lit. b EMRK ist somit nicht erfüllt. Ein Richter hat in der Diskussion darauf hingewiesen, dass sich die Darstellung des Referenten nicht mit dem Konkordatstext deckt und den Antrag gestellt, die Beschwerde gutzuheissen. Ein Richter meinte noch. aufgrund der Tatsache, dass der Referent fast eine Stunde brauchte, um die Rechtmässigkeit des Polizeigewahrsams zu "beweisen", könnte vermutet werden, dass der "Beweis" nicht sauber sei. Es gab in der Abstimmung trotzdem ein 4:1. Das weitere Vorgehen kann erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils evaluiert werden. EDIT: Peinlich für das Gericht war, dass etwa 100 Studenten des 5. Semesters der juristischen Fakultät der Uni Zürich diesem Affentheater beiwohnten.
parmigiana
Mitglied
01.11.2010, 11:56 · #734
Beiträge: 122
Zero tolerance ad absurdum ...... Freiburger Nachrichten 30.10.10 Freiburger Polizist kassiert schweizweit Stadionverbot Während eines Play-off-Spiels Gottéron - Servette bespuckte ein Polizist Spieler und Personal von Servette. Dafür hat er ein Jahr Stadionverbot erhalten. Pierre-Andre Sieber/La liberté Freiburg Die Kantonspolizei Freiburg und der Sicherheitsdienst des HC Freiburg-Gottéron gehen bei Sportanlässen nach der Null-Toleranz-Maxime vor. Und das mit Erfolg. Weil dies ein Polizist der Kriminalpolizei vergessen hat, kassierte er ein Stadionverbot, das in der gesamten Schweiz gültig ist. Nach Pierre Nidegger, Kommandant der Kantonspolizei Freiburg, wurde der fehlbare Polizist zudem in der sogenannten Hooligan-Datenbank, Hoogan, eingetragen. Was ist geschehen? Der Vorfall ereignete sich bereits im März. Während eines Play-off-Spiels Gottéron - Servette rastete derKriminalpolizist, der das Spiel privat besuchte, aus. Am Ende des Matchs bespuckte er sowohl Spieler als auch technisches Personal von Servette. Allerdings wurde der Polizist dabei vom Sicherheitsdienst des damals noch St. Leonhard genannten Stadions (heute FKB-Arena) gesehen. Zusätzlich erfassten ihn die Videokameras während der Tat. Als der Sicherheitsdienst jedoch versuchte, den Mann festzunehmen, versuchte er zu fliehen, allerdings erfolglos, wie Polizeikommandant Pierre Nidegger bestätigt. Danach nahm der Sicherheitsdienst die Identität des Mannes auf, erst mal ohne zu wissen, dass es sich dabei um einen Polizisten handelte. "Das haben wir erst danach erfahren", sagt Jacques Sottas, Verantwortlicher des Sicherheitsdienstes von Gottéron. Dadurch ändere sich aber nichts. "Er hat eine Tat begangen, die sanktioniert werden muss", erklärt Sottas. Man sei vorgegangen wie bei jedem Normalsterblichen. Durchgegriffen hat auch Polizeikommandant Nydegger: Der Polizist hat nach einer Administrativuntersuchung eine Verwarnung erhalten. Eine zweite könnte für den Polizisten die Kündigung bedeuten. bearbeitet von hw/FN
Avatar von din Vater
din Vater
Mitglied
01.11.2010, 12:03 · #735
Beiträge: 6'244
Nach Pierre Nidegger, Kommandant der Kantonspolizei Freiburg, wurde der fehlbare Polizist zudem in der sogenannten Hooligan-Datenbank, Hoogan, eingetragen. [...]Am Ende des Matchs bespuckte er sowohl Spieler als auch technisches Personal von Servette. Wow, ganz grosses Kino! Da stellt sich mir doch die Frage, ob der Alex Frei auch einen Hoogan Eintrag hat?
parmigiana
Mitglied
01.11.2010, 12:32 · #736
Beiträge: 122
Bei der Einführung der nationalen Datenbank Hoogan hat Herr Voegeli von der Zentralstelle Hooliganismus (bei der Stadtpolizei Zürich angegliedert) noch versprochen, dass seine Stelle als eine Art Triagestelle alle SV überprüfe. Nur solche, welche aufgrund von nachweislich erfolgten Gewalttaten ausgesprochen worden seien, würden dann auch in dieser Datenbank landen. SV, welche aus anderen Gründen (nicht Gewalt) ausgesprochen worden seien, würden hingegen nicht in de Datenbank landen. Es ist nun halt eine Definitionsfrage oder Ansichtssache, ob Bespucken bereits eine Gewalttat ist oder nicht.
Avatar von din Vater
din Vater
Mitglied
01.11.2010, 14:16 · #737
Beiträge: 6'244
Es ist nun halt eine Definitionsfrage oder Ansichtssache, ob Bespucken bereits eine Gewalttat ist oder nicht. Und genau das ist das Problem. Die Justiz, Politik und Medien besitzen die Definitionsmacht und die Ansicht von uns Fans interessiert die einen Dreck...
Inishmore
Mitglied
01.11.2010, 15:57 · #738
Beiträge: 1'290
Es ist nun halt eine Definitionsfrage oder Ansichtssache, ob Bespucken bereits eine Gewalttat ist oder nicht. Und genau das ist das Problem. Die Justiz, Politik und Medien besitzen die Definitionsmacht und die Ansicht von uns Fans interessiert die einen Dreck... Nein, das ist keine Ansichtssache. Bespucken ist eine Tätlichkeit und eine Tätlichkeit ist kein Gewaltakt, denn sonst wäre es ein Körperverletzung. Aber schön haben wir eine Hooligandatenbank, die im Verwaltungsrecht angesiedelt ist, dann muss sie sich wenigstens nicht nach dem Strafrecht richten. Wo kämen wir denn da hin? Der Willkür einen Riegel vorschieben? Niemals!
Kodex-Meier
Mitglied
02.11.2010, 13:30 · #739
Beiträge: 660
Frage> Kann mir jemand erklaeren was GAMMA ist? Das wurde doch angenommen oder?
blablub
Mitglied
02.11.2010, 13:45 · #740
Beiträge: 157
versuchs mal hier: http://www.zuschauerfichen-nein.ch/ findest auf dieser Seite alles was du brauchst... greez
Melde dich an, um auf dieses Thema zu antworten.