Aarau - FCZ, Sonntag 9.11.2014, 13.45 Uhr

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Dave
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10.11.2014, 09:14 · #81
Beiträge: 8'207
Bin sprachlos. Gute Besserung Gilles, für seine Fussballkarriere sehe ich schwarz. Aarau hat sich sämtliche Sympathien verspielt, wünsche ihnen den Abstieg. Die sollen doch im Wald hinter dem "Stadion" holzen gehen, mit Fussball hatte das nichts mehr zu tun. Dann noch über den (guten) Schiedsrichter herzuziehen ist eine Frechheit. Die Taktik war klar, dem FCZ mit übertriebener Härte das Spiel kaputt machen.
«Wenn jemand sagt, der FCZ sei kein Spitzenklub, habe ich Mühe, weiterzudiskutieren.» Ancillo Canepa
Cavoka
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10.11.2014, 09:49 · #82
Beiträge: 324
Der fcaforum teilt mehrheitlich die gleiche Meinung ueber Wieser/Yapi wie hier. Vielleicht kommt bei Wieser's Foul noch hinzu, dass Yapi kurz vor Vertragsabschluss mit FCA die Seiten gewechselt hat? Mit Yapi wuerde der Club einiges besser da stehen. War's das mit der (Schweizer)Meisterschaft?
eric b+karim
Mitglied
10.11.2014, 10:00 · #83
Beiträge: 575
Danke Mido! eigentlich alles gesagt.dazu kommt dass chermiti 3mal pfannenfertig aufgelegt hat,aber eben es gab auch viele die sprachen schönbi die super league tauglichkeit ab... auch von mir an dieser stelle viel kraft gilles yapi yapo!
Zhyrus
Mitglied
10.11.2014, 10:13 · #84
Beiträge: 15'713
Der fcaforum teilt mehrheitlich die gleiche Meinung ueber Wieser/Yapi wie hier. Vielleicht kommt bei Wieser's Foul noch hinzu, dass Yapi kurz vor Vertragsabschluss mit FCA die Seiten gewechselt hat? Mit Yapi wuerde der Club einiges besser da stehen. War's das mit der (Schweizer)Meisterschaft? Ach was. Wieser mag als FCB Groupie gegen den FCZ übermotiviert gewesen sein, aber bei dieser Aktion überlegt er sich gar nichts (weder irgendwelche Tabellenkonstellationen noch Vertragsdetails haben einen Einfluss). Angetrieben durch die taktische Vorgabe dem FCZ durch Kampffussball beizukommen, ist es ihm im Eifer des Gefechts egal, ob er die Karriere des Gegenspielers beendet, aber es ist ihm genauso Latte, wen er hier trifft. Es hätte dort jeder beliebige andere (FCZ) Spieler stehen können. Ueberaus fahrlässig die Aktion, mit der er eine Verletzung dieser Schwere billigend in Kauf nimmt, das wiegt schwer und ist auch durch nichts zu entschuldigen, aber eine Verletzungsabsicht würde ich ihm nicht unterstellen (nachdem sich das Gemüt beruhigt hat). Er hat sich das Opfer sicher nicht ausgesucht, auch wenn es unser - zumindest defensiv - bester und wichtigster Mann trifft!
hyperlite
Mitglied
10.11.2014, 10:20 · #85
Beiträge: 2'036
Das Wichtigste zuerst: gute Besserung Gilles! Tut mir unglaublich leid für ihn. Sehe schwarz... Noch was zu Chermiti: verstehe das Rumgehacke nicht. Der Spieler gibt immer vollen Einsatz, den ersten Penalty hat er schön verwandelt sowie durch seinen Speed (gegen Ende des Spiels!) eine Rote provoziert. Wenn man nach dem Spiel an Spielern Kritik üben möchte, dann eher an Kukeli (viele Ballverluste, Penaltyszene) oder Chikhaoui (teilweise Lustlosigkeit, vielleicht aber auch Müdigkeit). Merci Mido - gute Worte! Noch etwas zu Elvedi: Der Junge macht eine super Figur auch neben dem Feld. Anstatt in den anstehenden Interviews herumzujammern, dass ihn etwas getroffen hat, gibt er einen Kommentar zu seinen Leistungen ab und zuckt, trotz mehrmaligen Nachhacken des Journalisten zur Wurffrage nur mit den Schultern und sagt "Ja mich hät öppis härts troffä, d'Nase hät nachane churz blüätet" - Super so! Aufstehen, Mund (bzw. Nase) abwischen und kein grosses Theater darum machen, da könnten sich viele (ältere) Spieler in der Schweiz noch eine fette Scheibe abschneiden. Edith meint no: Soll keine Legitimation sein, etwas aufs Feld zu werfen!
Brolin
Mitglied
10.11.2014, 10:21 · #86
Beiträge: 2'087
Gueti Besserig, Gilles Yapi! Es ist nun wohl so, dass Yapi, wenn er Glück hat, vielleicht, im nächsten Sommer wieder für uns auflaufen kann, wenn überhaupt. Aber etwas zeigt diese «Wieser-Aktion» leider ganz klar und deutlich: WENN jemand sich WIRKLICH in den Kopf setzen würde, einen Schlüsselspieler eines gegnerischen Teams spitalreif zu treten, dann würde das ohne Probleme gehen. Klar, es gäbe en paar Spielsperren und einen kleineren Shit-Storm usw. doch «geschützt» ist kein einziger Spieler, im Fussball, vor solchen Aktionen. «Fairplay» usw. in Ehren, es braucht wohl den «unausgesprochenen Ehrenkodex», für das, was noch «faire Härte» und das, was «mutwillige Verletzung des Gegenspielers» ist. Und der spielt ja auch in 99.5% der Fälle. Ich unterstelle Wieser keine «absolute, konsequente Absicht». Doch muss lakonisch bemerkt werden: Er nahm mit diesem Tritt eine schwere Verletzung von Yapi in Kauf. Das weiss jedeR, die/der Fussball spielt. Und niemand kann «beweisen», dass dem Wieser die Sicherungen durchgebrannt sind, ober er von Yapi provoziert wurde etc. Entschuldbar ist diese Aktion m.E. nicht. Er hat diese «Linie überschritten», auf die alle Messis, Ronaldos, Neymars, Riberys usw. dieser Welt sich verlassen können müssen. Ein solches Einsteigen ist unter dem Strich das absolut Allerletzte. Und das soll sich dieser Wieser nun nur mal bewusst werden.
bluesoul
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10.11.2014, 10:26 · #87
Beiträge: 5'138
War's das mit der (Schweizer)Meisterschaft? Nein. Rikan kommt wieder. Kajevic, Buff und Cédric Brunner stehen bereit. Sogar Chiumiento hat den 6er schon mal grandios gespielt (ich erinnere mich an ein Spiel in Bern). Tragisch für Yapi. Gross die menschliche Tragödie beim FCZ. Aber sportlich kann es durchaus weiter gehen.
cucinotta
Mitglied
10.11.2014, 10:40 · #88
Beiträge: 90
War's das mit der (Schweizer)Meisterschaft? Nein. Rikan kommt wieder. Kajevic, Buff und Cédric Brunner stehen bereit. Sogar Chiumiento hat den 6er schon mal grandios gespielt (ich erinnere mich an ein Spiel in Bern). Tragisch für Yapi. Gross die menschliche Tragödie beim FCZ. Aber sportlich kann es durchaus weiter gehen. Da habe ich leider eine andere Meinung. Rikan vielleicht, Kajevic, Buff, Brunner in Ehren....aber der Qualitätssprung mit Yapi auf dieser Position in dieser Saison war ab dem 1. Spiel unübersehbar! Seine Fähigkeit das Spiel zu lesen und vor allem seine Schnelligkeit auf den Beinen bringt leider keiner der Genannten mit. Wurde ihm so gesehen auch zum Verhängnis gestern, weil er im Kopf und mit den Füssen einfach einen Schritt voraus war!
ouagi
Mitglied
10.11.2014, 11:12 · #89
Beiträge: 12'913
Die meisten im Aarau-Forum sehen das Foul genauso wie wir, hier ein kleiner Auszug: Schlimm für Yapi. Noch schlimmer für den FCZ welcher auf Yapi angewiesen ist. Ebenfalls schlimm das wir dem FCB den Weg zum Meister vereinfacht haben indem wir den direkten Konkurrenten derart geschwächt haben...
1896_
Mitglied
10.11.2014, 11:59 · #90
Beiträge: 6'382
Wieder einmal ein watson-Bericht welcher in unterschreiben kann. Nachdem sich die Wut und Enttäuschung minim gelegt hat, ist das aus meiner Sicht die korrekte Sichtweise: http://www.watson.ch/!440681825?utm_med ... e-tracking Kompliment, watson!
Avatar von Tschik Cajkovski
Tschik Cajkovski
Mitglied
10.11.2014, 12:17 · #91
Beiträge: 3'337
hier noch ein präzedenzfall aus der schweiz mit bundesgerichtsurteil. zeigt auf, dass der fcz bzw. yapi durchaus chancen haben könnten wenn sie klage einreichen: http://www.nzz.ch/aktuell/sport/eishock ... 1.18318253 *"14 Jahre nach seinem brutalen Foul muss der ehemalige Davoser Kevin Miller seinem Opfer und damaligen ZSC-Stürmer Andrew McKim (Ka) eine Entschädigung von 1,1 Millionen Dollar bezahlen. (si) Diesen Entscheid fällte gemäss nordamerikanischen Medienberichten ein Gericht in Michigan (USA). Das Gericht bestätigte damit nach jahrelangem juristischem Hin und Her ein Urteil des Zürcher Obergerichts und die Ansprüche von McKims Versicherung. Im Oktober 2000 hatte Miller im NLA-Spiel zwischen den ZSC Lions und Davos seinen Gegenspieler McKim so schwer verletzt, dass dieser seither sportinvalid ist. Miller schlug McKim mit dem Ellbogen in den Nacken, worauf dieser bewusstlos auf dem Eis aufschlug und sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zuzog. McKim lag wochenlang im Spital; die Auswirkungen der Verletzung spürt er noch heute. Die brutale Attacke beschäftigte die Justiz in Schweiz rund zehn Jahre lang. Miller weigerte sich, den Schuldspruch (einfache und fahrlässige schwere Körperverletzung) nach seiner Rückkehr in die USA zu akzeptieren. Vier Jahre nach dem Urteil setzte McKims Schweizer Versicherung die Ansprüche ihres Klienten nun auch vor der amerikanischen Justiz durch."*hier das Bundesgerichtsurteil, welches schlussendlich dem Kläger/Verletzten (Andrew McKim) recht gab und somit die Basis für die obenerwähnte strafzahlung bildete: http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... le2000.htm
MIND-Z
Mitglied
10.11.2014, 12:19 · #92
Beiträge: 558
Jetzt holed mir de Chübel halt für de Yapi!!!!! Alle zusammenrücken! Vielleicht in der rückrunde Chiumiento auf die 6 nehmen, Yassine auf die Chiumiento position und Gavra zurück auf die Yassine position..... PS: Canepa soll rechtlich alle möglichkeiten prüfen und knallhart durchziehen! so wie es dieser holzhacker aus aarau auf dem feld auch getan hat!
ouagi
Mitglied
10.11.2014, 12:34 · #93
Beiträge: 12'913
Wieder einmal ein watson-Bericht welcher in unterschreiben kann. Nachdem sich die Wut und Enttäuschung minim gelegt hat, ist das aus meiner Sicht die korrekte Sichtweise: http://www.watson.ch/!440681825?utm_med ... e-tracking Kompliment, watson! Hab mir das Foul eben nochmal angesehen, das schmerzt nur beim Ansehen schon bis auf die Knochen. Wie kann man nur so reingehen, da nützt jede Entschuldigung nichts.
blanco
Mitglied
10.11.2014, 12:44 · #94
Beiträge: 2'184
Gute Besserung Yapi!! Werden ihn wohl in dieser Saison nicht mehr im FCZ Dress sehen...
likavi
Mitglied
10.11.2014, 13:07 · #95
Beiträge: 1'302
Jetzt haltet mal die Luft an. Die ganzen Verschwörungstheorien wegen FCB-Junior sind ja sowas von lächerlich. Der Wieser hat einen Riesen Scheiss gemacht. Tatsache bleibt: mit Grether (damals Bellinzona), Grippo (Vaduz) und Wieser (Aarau) waren alle drei Akteure, die zuletzt gemeingefährlich gegen FCZ-Akteure getreten haben, FCB-Junioren. Wenn man weiss, wie den Jungs dort schon von klein auf das starre und einfach gestrickte Weltbild mit dem Feindbild "Zürich" eingeimpft wird, ist das wohl schon nicht ganz ein Zufall. Aliti (Luzern) beispielsweise spielt auch immer speziell gegen den FCZ mit sehr offenem Visier und es ist eher Glück, dass gegen ihn noch nichts passiert ist. In Fankreisen werden natürlich überall Feindbilder kultiviert, aber nirgends ist dies auch so stark im Klub, bei den Spielern und Funktionären verankert, wie in Basel, so dass sich dann die Spieler auf dem Platz gegen den FCZ wie Hooligans verhalten.
yellow
Mitglied
10.11.2014, 13:21 · #96
Beiträge: 6'690
War's das mit der (Schweizer)Meisterschaft? Nein. Rikan kommt wieder. Kajevic, Buff und Cédric Brunner stehen bereit. Sogar Chiumiento hat den 6er schon mal grandios gespielt (ich erinnere mich an ein Spiel in Bern). Tragisch für Yapi. Gross die menschliche Tragödie beim FCZ. Aber sportlich kann es durchaus weiter gehen. Sportlich muss es ja weitergehen. Nur Yapi wird nicht so einfach zu ersetzen sein. Zu stark war sein Einfluss auf unser Spiel. Wenn man nicht mehr wusste, wohin mit dem Ball, war Gilles sehr oft die beste Lösung. Seine zahlreichen Balleroberungen waren meist auch ganz grosses Kino. Auch ich als Zuschauer bin sehr enttäuscht. Ich werde Yapis extrem elegante Spielweise und Leichtfüssigkeit schwer vermissen. Hoffentlich schafft er den Weg zurück! Ich wünsche ihm auf jeden Falle alles Gute.
sitem achzgi
Mitglied
10.11.2014, 13:23 · #97
Beiträge: 2'351
Jetzt haltet mal die Luft an. Die ganzen Verschwörungstheorien wegen FCB-Junior sind ja sowas von lächerlich. Der Wieser hat einen Riesen Scheiss gemacht. Tatsache bleibt: mit Grether (damals Bellinzona), Grippo (Vaduz) und Wieser (Aarau) waren alle drei Akteure, die zuletzt gemeingefährlich gegen FCZ-Akteure getreten haben, FCB-Junioren. Wenn man weiss, wie den Jungs dort schon von klein auf das starre und einfach gestrickte Weltbild mit dem Feindbild "Zürich" eingeimpft wird, ist das wohl schon nicht ganz ein Zufall. Aliti (Luzern) beispielsweise spielt auch immer speziell gegen den FCZ mit sehr offenem Visier und es ist eher Glück, dass gegen ihn noch nichts passiert ist. In Fankreisen werden natürlich überall Feindbilder kultiviert, aber nirgends ist dies auch so stark im Klub, bei den Spielern und Funktionären verankert, wie in Basel, so dass sich dann die Spieler auf dem Platz gegen den FCZ wie Hooligans verhalten. Diese Aussage ist einfach nur blöd! Evtl. kommt es Dir noch in den Sinn, den Familienstammbaum aller "Fouler" gegenüber den FCZ-Spielern zu durchforsten. Das Foul ist tragisch, ja. Dafür gehört er angemessen bestraft. Aber Absicht unterstelle ich Ihm nicht. Ist einfach Scheisse gelaufen.
nino
Mitglied
10.11.2014, 13:24 · #98
Beiträge: 413
Ich persönlich halte nichts von Verschwörungstheorien. Die Attacke von Wieser gehört bestraft, bis zur Winterpause und danach noch ein paar Spiele gehört er bestraft. Doch danach ist gut, der Junge hat sich entschuldigt und jeder der Fussball spielt weiss, dass solche Aktionen einfach passieren. Ob Absicht oder nicht, es war aus meiner Sicht ein böser Unfall und viel Pech dabei. Wäre Yapi mit dem anderen Fuss am Ball, hätte er ihn nicht getroffen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten wie der FCZ reagiert: 1. Er steckt den Kopf in den Sand und verliert bis zur Rückrunde den Anschluss an Basel. Oder!!! 2. Die Mannschaft rückt zusammen, jeder kämpft für jeden um den Ausfall zu kompensieren. Der FCZ hält den Anschluss bis zur Winterpause, im nächsten Frühling hat Meier eine Lösung gefunden und wir spielen bis am Schluss vorne mit. Solche Momente können eine gute Mannschaft zu einer Titelmannschaft vereinen. Solche Tragödien werden im 1. Moment extrem negativ dargestellt, es tut mir unendlich Leid für Yapi! Gute Besserung an dieser Stelle! Doch der FCZ hat nun aus meiner Sicht eine grosse Chance. Jeder Spieler, bringt solche eine Situation weiter, vor allem menschlich! Alli für de YAPI! JETZT erst recht!
johnny_leoni
Mitglied
10.11.2014, 13:31 · #99
Beiträge: 589
hier noch ein präzedenzfall aus der schweiz mit bundesgerichtsurteil. zeigt auf, dass der fcz bzw. yapi durchaus chancen haben könnten wenn sie klage einreichen: http://www.nzz.ch/aktuell/sport/eishock ... 1.18318253 *"14 Jahre nach seinem brutalen Foul muss der ehemalige Davoser Kevin Miller seinem Opfer und damaligen ZSC-Stürmer Andrew McKim (Ka) eine Entschädigung von 1,1 Millionen Dollar bezahlen. (si) Diesen Entscheid fällte gemäss nordamerikanischen Medienberichten ein Gericht in Michigan (USA). Das Gericht bestätigte damit nach jahrelangem juristischem Hin und Her ein Urteil des Zürcher Obergerichts und die Ansprüche von McKims Versicherung. Im Oktober 2000 hatte Miller im NLA-Spiel zwischen den ZSC Lions und Davos seinen Gegenspieler McKim so schwer verletzt, dass dieser seither sportinvalid ist. Miller schlug McKim mit dem Ellbogen in den Nacken, worauf dieser bewusstlos auf dem Eis aufschlug und sich ein schweres Schädel-Hirn-Trauma zuzog. McKim lag wochenlang im Spital; die Auswirkungen der Verletzung spürt er noch heute. Die brutale Attacke beschäftigte die Justiz in Schweiz rund zehn Jahre lang. Miller weigerte sich, den Schuldspruch (einfache und fahrlässige schwere Körperverletzung) nach seiner Rückkehr in die USA zu akzeptieren. Vier Jahre nach dem Urteil setzte McKims Schweizer Versicherung die Ansprüche ihres Klienten nun auch vor der amerikanischen Justiz durch."*hier das Bundesgerichtsurteil, welches schlussendlich dem Kläger/Verletzten (Andrew McKim) recht gab und somit die Basis für die obenerwähnte strafzahlung bildete: http://www.bger.ch/index/juridiction/ju ... le2000.htm Da dein Link nicht geht habe ich mal das Spannende kopiert. Interessant folgende Auszüge aus dem Urteil: 3.2.4 Das Bundesgericht hatte in BGE 121 IV 249 bereits einmal Foulspiele mit Verletzungsfolgen beim Eishockey zu beurteilen. Ob Eventualvorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, hängt unter anderem von der Schwere der Sorgfaltspflichtverletzung und von der dem Täter bekannten Nähe des Verletzungsrisikos ab. Bei der Festlegung des zulässigen Verhaltens und der zu respektierenden Sorgfaltspflichten sind nebst dem allgemeinen Grundsatz "neminem laedere" insbesondere auch die Spielregeln des Internationalen Eishockey Verbands (IIHF) zu beachten. Diese Regeln dienen nicht nur dem geordneten Spielverlauf, sondern vor allem auch der Unfallverhütung und der Sicherheit der Spieler (E. 3 a.a.O.). Wird eine den Schutz der Spieler vor Verletzungen bezweckende Spielregel absichtlich oder in grober Weise missachtet, so darf keine stillschweigende Einwilligung in das der sportlichen Tätigkeit innewohnende Risiko einer Körperverletzung angenommen werden (E. 4 a.a.O.; Bestätigung von BGE 109 IV 102 E. 2). In casu war der Spieler seinem Gegenspieler mit vorgestrecktem Knie und hoher Geschwindigkeit in die Beine gefahren ("Kniestich"). Von der hohen, dem Spieler bekannten Verletzungswahrscheinlichkeit bei dieser klar regelwidrigen Aktion durfte auf die Inkaufnahme der Verletzungsfolgen geschlossen werden (E. 3 a.a.O.). 3.2.5 [...] Unabhängig davon, ob Foulspiele mit Verletzungsfolgen strafrechtlich über die unrechtsausschliessende Risiko- oder Schädigungseinwilligung, über tatbestandseinschränkende Lehren des erlaubten Risikos oder der Sozialadäquanz oder über objektive Zurechnungseinschränkungen abgehandelt werden, ist für die Abgrenzung unerlaubter von noch tolerierten Risiken auf die im jeweiligen Wettkampf anwendbaren Spielregeln zurückzugreifen, weshalb sich die verschiedenen Lehrmeinungen zusammenfassend mehr in der dogmatischen Begründung als im Ergebnis unterscheiden. Gemeinsam ist den Lösungsvorschlägen, dass bei Realisierung des sportartspezifischen Grundrisikos von strafrechtlicher Ahndung abgesehen werden sollte. Zu diesem Grundrisiko gehören auch die mit körperkontaktbetonten Mannschaftssportwettkämpfen zwangsläufig einhergehenden "normalen" Fouls und Verletzungen. Je krasser indes Regeln verletzt werden, die dem körperlichen Schutz der Spieler dienen, desto weniger kann von der Verwirklichung eines spieltypischen Risikos gesprochen werden und desto eher rückt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit des Spielers ins Blickfeld (Scherrer, a.a.O., S. 36; Schwenter, a.a.O., S. 334; Berkl, a.a.O., S. 174 f.). Mit dieser Einschätzung liegt die herrschende Lehre auf der Linie der ständigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung. Und die Gründe für die Gutheissung der Beschwerde: 3.3.3 Die vorinstanzliche Begründung des Freispruchs ist widersprüchlich. Es lässt sich nicht sagen, dass ein Spieler zu einem zulässigen Bodycheck ansetzte, wenn das Verhalten seines Gegenspielers für ihn "zu keinem Zeitpunkt klar vorhersehbar und kalkulierbar" war (vgl. angefochtenes Urteil S. 18). Nach verbindlicher Feststellung hat der Beschwerdegegner beim Ansetzen zum Bodycheck insbesondere nicht genau wissen können, welche Position der Geschädigte einnehmen werde. Wer sich trotz der Ungewissheit um die genaue Position seines Gegenspielers entschliesst, diesen zu checken, der mag zwar hoffen, dass ihm eine regelkonforme Attacke gelingt, der nimmt aber gleichzeitig auch den regelwidrigen Check von hinten in Kauf. Dass der Beschwerdegegner als professioneller Hockeyspieler den Torschuss nicht habe vorhersehen können, will indes nicht richtig einleuchten. Viel wahrscheinlicher - aber eben nicht festgestellt - ist, dass der Beschwerdegegner die Drehbewegung durchaus richtig antizipierte und hoffte, den Beschwerdeführer noch rechtzeitig durch einen regelkonformen Check am Torschuss hindern zu können, mit seiner Zufahrt aber gleichzeitig auch in Kauf nahm, zu spät zu kommen und den Beschwerdeführer nur noch nach abgeschlossener Schuss- und Drehbewegung von hinten zu erwischen (vgl. bezirksgerichtliches Urteil S. 14, amtliches Gutachten S. 10). Wie es sich mit den Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz im Einzelnen verhält, kann jedoch offenbleiben. Selbst wenn man mit der Vorinstanz davon ausgeht, dass der Beschwerdegegner nicht bewusst zu einem regelwidrigen Ellenbogenschlag (Regel Nr. 526 - 'Elbowing') gegen den Kopf und Nacken ansetzte, sondern im letzten Moment verkantete und in den Rücken des Beschwerdeführers prallte, entlastet ihn dies entgegen den Ausführungen im angefochtenen Urteil nicht. Wie die erste Instanz zutreffend ausführt, hat sich ein Eishockeyspieler immer so auf dem Eis zu bewegen, dass er auf gefährliche Situationen reagieren und notfalls noch bremsen oder einem Gegenspieler ausweichen kann (bezirksgerichtliches Urteil S. 14). Mit seiner riskanten Zufahrt begab sich der Beschwerdegegner aller Ausweich- oder Bremsmöglichkeiten. Wer aber in hohem Tempo auf einen Gegenspieler zufährt, in der Absicht diesen zu checken, und sich dabei in eine unkontrollierbare Situation manövriert, in der es nur noch vom Zufall abhängt, ob der Check noch regelkonform durchgeführt werden kann, der kann sich nicht darauf berufen, dass er den regelwidrigen Check nicht mehr verhindern konnte. Dass er im letzten Moment noch vergeblich zu bremsen versuchte, macht die Verursachung des Zusammenpralls nicht zu einer fahrlässigen Handlung. Wie erläutert, hat er sich willentlich in eine Situation manövriert, in der ihm die Verhinderung eines regelwidrigen Checks nicht mehr möglich war. Er hat mithin die Möglichkeit eines Checks von hinten in den Rücken in Kauf genommen und die daraus resultierenden Verletzungen als mögliche, wenn auch unerwünschte Folgen, seinem vorrangigen Ziel untergeordnet, den Beschwerdeführer um jeden Preis am Abschuss zu hindern. Ausser Zweifel steht nach den getroffenen Tatsachenfeststellungen, dass er als professioneller Hockeyspieler um die mit einem Bodycheck in den Rücken verbundenen Verletzungsrisiken wusste. Es ist nicht ersichtlich und ergibt sich auch nicht aus dem angefochtenen Urteil, inwiefern er bei dieser waghalsigen Aktion auf das Ausbleiben von Verletzungsfolgen hätte vertrauen dürfen. Wie bereits in BGE 121 IV 249 kann auch im vorliegenden Fall aus dem hochgradig risikoträchtigen Vorgehen des Beschwerdegegners auf die Inkaufnahme von Verletzungsfolgen geschlossen werden. Der Freispruch von der eventualvorsätzlichen Körperverletzung verletzt daher Bundesrecht. Die Beschwerde ist insoweit gutzuheissen und das angefochtene Urteil aufzuheben. Quelle: bger.ch, 6B_298/2007 Strafrechtlich scheint eine Klage also durchaus zumindest eine gewisse Chance zu haben. Zentral für ein mögliches Urteil scheint, wie schwer die Regeln von Wieser verletzt wurden. Dazu noch die relevanten Regel des IFAB: Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoss für das gegnerische Team, wenn er eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des Schiedsrichters fahrlässig, rücksichtslos oder brutal begeht: • einen Gegner tritt oder versucht, ihn zu treten, • einem Gegner das Bein stellt oder es versucht, • einen Gegner anspringt, • einen Gegner rempelt, • einen Gegner schlägt oder versucht, ihn zu schlagen, • einen Gegner stösst, • einen Gegner angreift. Dem gegnerischen Team wird ebenfalls ein direkter Freistoss zugesprochen, wenn ein Spieler eines der nachfolgenden drei Vergehen begeht: • einen Gegner hält, • einen Gegner anspuckt, • den Ball absichtlich mit der Hand spielt (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum). Der direkte Freistoss wird an der Stelle ausgeführt, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung - Ein Spieler verursacht einen direkten Freistoss für das gegnerische Team, wenn er eines der nachfolgend aufgeführten sieben Vergehen nach Einschätzung des Schiedsrichters fahrlässig, rücksichtslos oder brutal begeht: • einen Gegner tritt oder versucht, ihn zu treten, • einem Gegner das Bein stellt oder es versucht, • einen Gegner anspringt, • einen Gegner rempelt, • einen Gegner schlägt oder versucht, ihn zu schlagen, • einen Gegner stösst, • einen Gegner angreift. Dem gegnerischen Team wird ebenfalls ein direkter Freistoss zugesprochen, wenn ein Spieler eines der nachfolgenden drei Vergehen begeht: • einen Gegner hält, • einen Gegner anspuckt, • den Ball absichtlich mit der Hand spielt (gilt nicht für den Torwart im eigenen Strafraum). Der direkte Freistoss wird an der Stelle ausgeführt, an der sich das Vergehen ereignete (siehe Regel 13 – Ort der Freistossausführung Q: http://de.fifa.com/mm/document/football ... german.pdf Zivilrechtlich besteht sowieso ein Anspruch, das dürften aber die Versicherungen von Wieser bzw. FCA und Yapi bzw. FCZ unter sich ausmachen. Ob die Versicherung dann Regress nimmt, ist primär ihr eigenes Problem, siehe auch den Artikel in der NZZ. Das Wichtigste ist sowieso, dass Yapi wieder komplett Gesund wird, und hoffentlich dann auch nochmals für uns aufläuft. An dieser Stelle auch von mir ein herzliches Gute Besserung!
Avatar von Tschik Cajkovski
Tschik Cajkovski
Mitglied
10.11.2014, 13:44 · #100
Beiträge: 3'337
danek johnny_leoni.
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