09.08.2012, 09:11 · #1'682
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@eifachöppis & mind-z:
Danke für die Buchhaltungslektion! :-)
Interessant für mich insbesondere die lineare Abschreibungspraxis auf 3 Jahre! Weiss jemand, ob das im Fussball allgemein eine gültige Regel ist?
Nein, ist keine allgemein gültige Regel. Hat ein Spieler einen 5-Jahres-Vertrag unterschrieben, so könnte dieser auch über 5 Jahre hinweg abgeschrieben werden. Es gibt verschiedenste Arten, wie Abschreibungen auf einem Aktivum vorgenommen werden könnten. Hier noch die genaue Erklärung, wie es beim FCZ gehandhabt wird.
«Die Mittel zur Finanzierung von Spielertransfers werden entweder durch Dritte oder durch die FCZ AG zur Verfügung gestellt. Der Anteil an den Spielern, der durch die FCZ AG finanziert wird, wird auf der Basis des Kaufpreises (Anschaffungskosten) aktiviert und über die Laufzeit des Vertrages mit dem Spieler, jedoch maximal über 3 Jahre, abgeschrieben. Liegt der wie vorstehend ermittelte Restbuchwert jedes einzelnen Spielers über dem effektiven Wert des Spielers, so wird eine zusätzliche Abschreibung vorgenommen (Impairment of Assets). Zu den Anschaffungskosten gehören neben den Kosten, die dem veräussernden Klub entrichtet werden, auch Kommissionen, Management Fees und Signing Fees.»
@ MIND-Z
Natürlich korrekt was du geschrieben hast. Wollte mit meiner Erklärung nur aufzeigen, dass ein Verkauf bzw Tausch von Teixeira nicht zwingend einen Abschreiber verursacht.