ChatGPT zitiert seine Quellen hoffentlich richtig ;)
Wie gesagt - ich finds schwierig. Ich hätte die Regel so interpretiert wie ChatGPT.
Evtl. macht ChatGPT den gleichen Fehler wie ich (oder gleich richtig).
Wenn ich dann das lese:
https://www.bundesliga.com/de/faq/wie-s ... aert-23048
siehts wieder anders aus...
"Außerdem liegt kein strafbares Abseits vor, wenn sich der Spieler zum Zeitpunkt der Ballabgabe des Mitspielers in der eigenen Hälfte inklusive der Mittellinie befindet"
https://www.nfv-kreisharburg.de/fileadm ... 2.2015.pdf
Slide 6 widerspricht ziemlich verwirrend...
-> Ich würd's so interpretieren: Solange noch ein Körperteil in
der eigenen Hälfte ist, ist das Abseits aufgehoben!
Der zitierte Abschnitt "A player is in an offside position if: any part of the head, body or feet is in the opponents' half (excluding the halfway line)..." lässt aber doch wirklich keinen grossen Interpretationsspielraum, oder? Wir haben jetzt IFAB Reglement und die Erläuterungen der Bundesliga als Quelle gegenüber ChatGPT und einer Slideshow aus 2015.
Ein qualifizierter Kommentar vom Schiriteam plus (und vor allem!) die genutzten Quellen wären grausam interessant. Dass Wermelinger einfach pauschal den Schirientscheid deckt ist doch business as usual und einigermassen nichtssagend.
Edit: Dass die Mittellinie als gesamtes zur eigenen Spielhälfte gehört ist doch eigentlich unbestritten. Die Frage ist ja nur, ob der Körper darüber (über die ganze Linie) herausragen darf, oder nicht. Es ist doch absolut unlogisch, dass bei diesem Entscheid plötzlich alles was wir aus Abseits kennen hinfällig würde und die Idee des Towarts beim Penalty (ein Fuss auf der Linie) zum tragen käme. Und wie gesagt: IFAB ist hier sehr deutlich.