starman
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25.02.2025, 15:08 · #21
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Es ist zu hoffen, dass der Club gegen die Urheber dieser Drohungen rechtliche Schritte ergreift.
Da wird eine Grenze massiv überschritten.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das wirklich "FCZ-Fans" sein sollen.
Drohung wird in Art. 180 StGB folgendermassen formuliert: «Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.»
Wann ist eine Drohung in der Schweiz strafbar?
Drohung. Ich werde bedroht. «Wer jemanden durch schwere Drohung in Angst und Schrecken versetzt...» macht sich gemäss Strafgesetzbuch strafbar. Drohungen können direkt sein («Ich bringe dich um!») oder indirekt («Ich weiss, wo Sie wohnen!»).
Bin zwar kein Jurist aber hoffe der FCZ reagiert mit den besten Anwälten!