Nicht ganz, 1 Spieler darf nachgemeldet werden, der in einem anderen Wettbewerb in der Gruppenphase gespielt hat.
18.18 Für alle Spiele ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue
spielberechtigte Spieler für die verbleibenden Spiele im laufenden
Wettbewerb nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens
3. Februar 2014 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
18.19
Einer der drei Spieler des oben genannten Kontingents kann ausnahmsweise
nachgemeldet werden, auch wenn er bereits in einem Spiel der
Gruppenphase eines UEFA-Klubwettbewerbs von einem anderen Verein in
der aktuellen Saison eingesetzt wurde. Voraussetzung hierfür ist, dass er
nicht
a) für einen anderen Verein im selben Wettbewerb eingesetzt wurde; oder
b) für einen anderen Verein eingesetzt wurde, der derzeit im selben
Wettbewerb vertreten ist.
@FC Zueri allez: Vielen Dank. Dies würde bedeuten, dass Mata in der EL für Napoli spielberechtigt wäre falls er zu Napoli wechseln würde. Wurde bei Chelsea in der CL eingesetzt. Glaube während 1 Spiel oder 2.