Wenn es nach nationaler rechtssprechung gehen würde, könnte man ja ganz einfach Kündigen. Man müsste vielleicht noch eine 3 Monatige Kündigungsfrist abwarten. Oder sehe ich da was falsch?
Ich glaube, das ist bei Arbeitsverträgen auf eine bestimmte Dauer anders.
glaub ich auch... aber wie genau... aus unseren Gesetzbüchern:
«Art. 3341»
G. Beendigung des Arbeitsverhältnisses
I. Befristetes Arbeitsverhältnis
1 Ein befristetes Arbeitsverhältnis endigt ohne Kündigung.
2 Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis nach Ablauf der vereinbarten Dauer stillschweigend fortgesetzt, so gilt es als unbefristetes Arbeitsverhältnis.
3
Nach Ablauf von zehn Jahren kann jede Vertragspartei ein auf längere Dauer abgeschlossenes befristetes Arbeitsverhältnis jederzeit mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf das Ende eines Monats kündigen.