Dieguito
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07.06.2007, 09:52 · #1
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«Mit anderen Worten: Fanklubs, die etwa zur Finanzierung ihrer Choreographien wie bis anhin eigene T-Shirts verkaufen, müssen mit einer Klage rechnen. Umgekehrt hat der Verein keine Hemmungen, fremde Ideen zu Geld zu machen. So findet sich unter den geschützten Marken die Zeile aus einem Fanlied: «Eine Stadt - ein Verein».»sorry, aber was söll die scheisse?????? also kann nicht glauben dass wenn das FCZ logo in einer choreo zu sehen ist, eine klage kommt. das wär ja selten dämlich
«Mit anderen Worten: Fanklubs, die etwa zur Finanzierung ihrer Choreographien wie bis anhin eigene T-Shirts verkaufen, müssen mit einer Klage rechnen. Umgekehrt hat der Verein keine Hemmungen, fremde Ideen zu Geld zu machen. So findet sich unter den geschützten Marken die Zeile aus einem Fanlied: «Eine Stadt - ein Verein».»sorry, aber was söll die scheisse?????? also kann nicht glauben dass wenn das FCZ logo in einer choreo zu sehen ist, eine klage kommt. das wär ja selten dämlich Es geht nicht darum, dass das Logo in der Choreo zu sehen ist, sondern auf den Artikeln der SK (T-Schirt, Schaal, etc.). Vielleicht sollte sich die SK überlegen die Liedertexte zu schützen und dann den FCZ zu verklagen, um die Choreos zu finanzieren :-). Ich finde es einfach nur schade....