Strafdelikt "chläberlen"

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WeeklyPics
Mitglied
22.04.2009, 10:58 · #21
Beiträge: 297
Jedem ist geraten, lasst Euch nicht beim "chläberle" erwischen. Ein einziger Kleber kann Euch schon 300.- kosten und ziemlich viel Ärger mit dem Freund und Helfer einbringen!
chnobli
Mitglied
22.04.2009, 11:02 · #22
Beiträge: 10'418
Jedem ist geraten, lasst Euch nicht beim "chläberle" erwischen. Ein einziger Kleber kann Euch schon 300.- kosten und ziemlich viel Ärger mit dem Freund und Helfer einbringen! bei uns im dorf war auch mal von anzeige gegen unbekannt die rede. aber eben, viel machen können sie nicht.
Conan
Mitglied
22.04.2009, 11:21 · #23
Beiträge: 731
"Chlärbere" kann also teurer sein als das Überfahren eines Rotlichts?
simOnius
Mitglied
22.04.2009, 11:48 · #24
Beiträge: 70
Kurz zum Juristischen: Das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (JStG) gilt für Personen, die zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben (Art. 3 Abs. 1 JStG). Der Junge kann also grundsätzlich nach JStG bestraft werden. Als Straftatbestand in Frage kommt die Sachbeschädigung nach Art. 144 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Bestimmung findet auch Anwendung, wenn ein an der "beschädigten" Sache Berechtigter keinen Vermögensschaden erleidet. Ob das Anbringen von einigen wenigen Klebern tatsächlich ausreicht um den Tatbestand zu erfüllen, ist aber fraglich. Agenommen der Tatbestand ist erfüllt, so richtet sich die Bestrafung nach JStG. Die urteilende Behörde sieht u.a. von einer Bestrafung ab, wenn die Schuld des Jugendlichen und die Tatfolgen gering sind oder wenn der Jugendliche den Schaden so weit als möglich durch eigene Leistung wieder gutgemacht oder eine besondere Anstrengung unternommen hat, um das von ihm begangene Unrecht auszugleichen, als Strafe nur ein Verweis in Betracht kommt und die Strafverfolgung für die Öffentlichkeit und den Geschädigten nur von geringem Interesse ist (Art. 21 JStG). Die urteilende Behörde spricht den Jugendlichen schuldig und erteilt ihm einen Verweis, wenn dies voraussichtlich genügt, um den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten (Art. 22 JStG). Der Verweis besteht in einer förmlichen Missbilligung der Tat. Insofern sind weiterreichende Konsequenzen im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. Insbesondere weil der Junge ja aus eigenem Antrieb die Kleber bereits entfernt hat. Ausserdem kann die Polizei ohne genügende Beweise nicht einfach so davon ausgehen, dass der Beschuldigte noch für weitere "Klebeaktionen" verantwortlich ist. Sie kann ihn deshalb dafür auch in keinster Weise belangen. Allerdings ist bekannt, dass die Polizei versucht Erwischte einzuschüchtern bzw. sie dazu zu bringen, weitere "Taten" zuzugeben. In Zukunft folgender Tipp: Nur diejenigen Kleber zugeben, für die man erwischt wurde. Dann keine weitere Aussage machen und von sich aus anbieten den/die Kleber zu entfernen. Danach ist die Sache normalerweise vom Tisch. Anders sieht es allenfalls aus, wenn man Wiederholungstäter ist oder nachweisbar für "Klebern" im grossen Stil verantwortlich gemacht werden kann. Edit: Für Erwachsene (d.h. ab 18 Jahren) sieht das Ganze etwas anders aus.
FranK
Mitglied
22.04.2009, 12:49 · #25
Beiträge: 23
In Zukunft folgender Tipp: Nur diejenigen Kleber zugeben, für die man erwischt wurde. Dann keine weitere Aussage machen und von sich aus anbieten den/die Kleber zu entfernen. Danach ist die Sache normalerweise vom Tisch. Anders sieht es allenfalls aus, wenn man Wiederholungstäter ist oder nachweisbar für "Klebern" im grossen Stil verantwortlich gemacht werden kann. Edit: Für Erwachsene (d.h. ab 18 Jahren) sieht das Ganze etwas anders aus. Wie könnte das passieren ?? Glaube ja kaum das da eine DNA-Analyse gemacht wird oder so. ODER ?^^ bis ii 3h
JohnyJLucky
Mitglied
22.04.2009, 13:03 · #26
Beiträge: 6'036
In Zukunft folgender Tipp: Nur diejenigen Kleber zugeben, für die man erwischt wurde. Dann keine weitere Aussage machen und von sich aus anbieten den/die Kleber zu entfernen. Danach ist die Sache normalerweise vom Tisch. Anders sieht es allenfalls aus, wenn man Wiederholungstäter ist oder nachweisbar für "Klebern" im grossen Stil verantwortlich gemacht werden kann. Edit: Für Erwachsene (d.h. ab 18 Jahren) sieht das Ganze etwas anders aus. Wie könnte das passieren ?? Glaube ja kaum das da eine DNA-Analyse gemacht wird oder so. ODER ?^^ bis ii 3h wer weiss, vielleicht wird in CSI maniere die klebensweise und der winkel des chläbers mit deinem verglichen und dann hat man dich schon bei den eiern. so schnell kann es gehen. nein das glaub ich kaum, erstens wäre eine zu grosser aufwand und zweitens beim ersten regen ist die dna ja futsch. ich glaube auch nicht das sie zu dir kommen wenn du schon mal bei einer grossen klebe aktion erwischt worden bist. sie können ja nichts beweisen wenn sie nichts haben. logisch. ist ja nicht ein sexualstraftat oder ein mord. es sind bloss kleber. lasst euch einfach nicht erwischen...
simOnius
Mitglied
22.04.2009, 13:08 · #27
Beiträge: 70
In Zukunft folgender Tipp: Nur diejenigen Kleber zugeben, für die man erwischt wurde. Dann keine weitere Aussage machen und von sich aus anbieten den/die Kleber zu entfernen. Danach ist die Sache normalerweise vom Tisch. Anders sieht es allenfalls aus, wenn man Wiederholungstäter ist oder nachweisbar für "Klebern" im grossen Stil verantwortlich gemacht werden kann. Edit: Für Erwachsene (d.h. ab 18 Jahren) sieht das Ganze etwas anders aus. Wie könnte das passieren ?? Glaube ja kaum das da eine DNA-Analyse gemacht wird oder so. ODER ?^^ bis ii 3h hehe, eher nicht. Realistischer sind wohl: Spezielle Kleber (Eigenkreationen), Kameras, Zeugen...
Inishmore
Mitglied
22.04.2009, 14:44 · #28
Beiträge: 1'290
Kurz zum Juristischen: Das Bundesgesetz über das Jugendstrafrecht (JStG) gilt für Personen, die zwischen dem vollendeten 10. und dem vollendeten 18. Altersjahr eine mit Strafe bedrohte Tat begangen haben (Art. 3 Abs. 1 JStG). Der Junge kann also grundsätzlich nach JStG bestraft werden. Als Straftatbestand in Frage kommt die Sachbeschädigung nach Art. 144 des Strafgesetzbuches (StGB). Die Bestimmung findet auch Anwendung, wenn ein an der "beschädigten" Sache Berechtigter keinen Vermögensschaden erleidet. Ob das Anbringen von einigen wenigen Klebern tatsächlich ausreicht um den Tatbestand zu erfüllen, ist aber fraglich. Agenommen der Tatbestand ist erfüllt, so richtet sich die Bestrafung nach JStG. Die urteilende Behörde sieht u.a. von einer Bestrafung ab, wenn die Schuld des Jugendlichen und die Tatfolgen gering sind oder wenn der Jugendliche den Schaden so weit als möglich durch eigene Leistung wieder gutgemacht oder eine besondere Anstrengung unternommen hat, um das von ihm begangene Unrecht auszugleichen, als Strafe nur ein Verweis in Betracht kommt und die Strafverfolgung für die Öffentlichkeit und den Geschädigten nur von geringem Interesse ist (Art. 21 JStG). Die urteilende Behörde spricht den Jugendlichen schuldig und erteilt ihm einen Verweis, wenn dies voraussichtlich genügt, um den Jugendlichen von weiteren Straftaten abzuhalten (Art. 22 JStG). Der Verweis besteht in einer förmlichen Missbilligung der Tat. Insofern sind weiterreichende Konsequenzen im vorliegenden Fall nicht zu erwarten. Insbesondere weil der Junge ja aus eigenem Antrieb die Kleber bereits entfernt hat. Ausserdem kann die Polizei ohne genügende Beweise nicht einfach so davon ausgehen, dass der Beschuldigte noch für weitere "Klebeaktionen" verantwortlich ist. Sie kann ihn deshalb dafür auch in keinster Weise belangen. Allerdings ist bekannt, dass die Polizei versucht Erwischte einzuschüchtern bzw. sie dazu zu bringen, weitere "Taten" zuzugeben. In Zukunft folgender Tipp: Nur diejenigen Kleber zugeben, für die man erwischt wurde. Dann keine weitere Aussage machen und von sich aus anbieten den/die Kleber zu entfernen. Danach ist die Sache normalerweise vom Tisch. Anders sieht es allenfalls aus, wenn man Wiederholungstäter ist oder nachweisbar für "Klebern" im grossen Stil verantwortlich gemacht werden kann. Edit: Für Erwachsene (d.h. ab 18 Jahren) sieht das Ganze etwas anders aus. Gibt dazu einen BGE, der grundsätzlich besagt, dass es keine Sachbeschädigung ist, solange es sich um einen Kleber handelt und nicht mehrere (am selben Objekt).
vogel
Mitglied
22.04.2009, 14:49 · #29
Beiträge: 288
bitte verzeiht mir, dass ich einen neuen Thread eröffne... Ich brauche euren Rat bzw. eure Meinungen und Erfahrungen. Ein (14 jähriger) FCZ Fan, von dem ich die Mutter besser kenne als ihn, ist beim "chläberlen" erwischt worden. Die überaus "engagierte" Entdeckerin dieses Deliktes hat natürlich nichts besseres zu tun, als gleich die Polizei zu rufen... es ist ja ein Schwerverbrechen.... Nun, wie auch immer, der Polizist auf dem Posten meint, der Junge könne nun für ALLE Kleber in der Umgebung (Dörfer, ganzes Tal) schuldig gemacht werden...(näme mich ja wunder, wer die alle finden will, abgesehen von der "Drohung") - IN DUBIO PRO REO no nie ghört. Klar, dass der Junge es mit der Angst zu tun kriegt. Klar auch, dass man nicht "chläberlen" sollte, aber geschehen ist's nun trotzdem.... Zu allem "Unheil" sagte der Polizist, der den Jungen am letzten Wochenende, nach dem Anruf der "engagierten" vernahm, er könne ja jemanden einen in die Fresse hauen, solange niemand anrufe, interessiere das die Polizei nicht... Die Polizei hat übrigens den Jungen auch noch fast gezwungen, andere Kollegen zu verraten, welche auch noch "gechläberlet" haben...er hielt jedoch dicht...sein gutes Recht. ... hihi sorry das ich grad lachen muss aber das ist doch ein witz mein sohn wurde auch schon dabei erwischt, kam vor den jugendkadi, busse von CHF 250.00 statt diese, wenn schon, zum putzen zu verurteilen, müssen wir eltern dann die rechnung bezahlen
Anulu
Mitglied
22.04.2009, 15:00 · #30
Beiträge: 1'147
Ich wurde letztes Weekend wider einmal richtig gefilzt am Bahnhof. Da die netten Herren von der Polizei sichtlich genervt waren, da sie kein Gras oder sonst was fanden, entschlossen sie sich, mir einfach meine 5 FCZ-Kleber abzunehmen. - Grund: Sie brauchen die für "laufende Ermittlungen" 3 Tage später stand mein Freund und Helfer vor der tür und meinte: "wenn ide nöchschte Ziit wider so Chleber ide Region uftauched, chömemer als erschts zu ihne" - Ja mässi den... Hab mich tierisch aufgeregt, da ICH ja alleine diese Kleber entwerfe, und ALLEINE ganze dörfer zuklebe und alles an einen grossen Schaden setzte! (Ironie) nimmt mich jetzt nur wunder, darf die polizei kleber konfiszieren wenn man sie nur so bei sich trägt? also ohne grund man wird gefilzt und sie nehmen einem die kleber weg.
Hast du Feuerschweif am Heck, spült das Wasser alles weg! - Alte sizilianische Bauernweisheit
wixer
Mitglied
22.04.2009, 15:56 · #31
Beiträge: 2'346
ein 14-jähriger - 15 kleber - kleber aus eigener initiative entfernt - nachbarin - polizei - vorladung - jugendstaatsanwaltschaft ja sind die denn alle bescheuert? haben die denn nichts besseres zu tun, als einem knirps bammel einzujagen (auf kosten des staats)? wo ist denn das prinzip der verhältnismässigkeit geblieben? die kleber sind entfernt, wo ist der schaden? wer ist der geschädigte? der bulle soll sich 'nen Job bei der Geisterbahn suchen und die nervöse nachbarin gleich mitnehmen.
macster
Mitglied
22.04.2009, 17:31 · #32
Beiträge: 38
Ich wurde letztes Weekend wider einmal richtig gefilzt am Bahnhof. Da die netten Herren von der Polizei sichtlich genervt waren, da sie kein Gras oder sonst was fanden, entschlossen sie sich, mir einfach meine 5 FCZ-Kleber abzunehmen. - Grund: Sie brauchen die für "laufende Ermittlungen" 3 Tage später stand mein Freund und Helfer vor der tür und meinte: "wenn ide nöchschte Ziit wider so Chleber ide Region uftauched, chömemer als erschts zu ihne" - Ja mässi den... Hab mich tierisch aufgeregt, da ICH ja alleine diese Kleber entwerfe, und ALLEINE ganze dörfer zuklebe und alles an einen grossen Schaden setzte! (Ironie) Den Arsch würde ich melden. Unverhältnismässig, voreingenommen, ungerechtfertigte Enteignung, Drohung. Zack.
WeeklyPics
Mitglied
22.04.2009, 23:04 · #33
Beiträge: 297
In Zukunft folgender Tipp: Nur diejenigen Kleber zugeben, für die man erwischt wurde. Dann keine weitere Aussage machen und von sich aus anbieten den/die Kleber zu entfernen. Danach ist die Sache normalerweise vom Tisch. Anders sieht es allenfalls aus, wenn man Wiederholungstäter ist oder nachweisbar für "Klebern" im grossen Stil verantwortlich gemacht werden kann. Edit: Für Erwachsene (d.h. ab 18 Jahren) sieht das Ganze etwas anders aus. Wie könnte das passieren ?? Glaube ja kaum das da eine DNA-Analyse gemacht wird oder so. ODER ?^^ bis ii 3h Täusch dich mal nicht...
redlineoffside
Mitglied
23.04.2009, 00:58 · #34
Beiträge: 3'100
Man müsste die alte Gewitterzicke mal genauer unter die Lupe nehmen. Vielleicht lässt sich eine Anzeige gegen sie arrangieren. Es sollte natürlich etwas völlig banales sein.
chnobli
Mitglied
23.04.2009, 06:48 · #35
Beiträge: 10'418
Ich wurde letztes Weekend wider einmal richtig gefilzt am Bahnhof. Da die netten Herren von der Polizei sichtlich genervt waren, da sie kein Gras oder sonst was fanden, entschlossen sie sich, mir einfach meine 5 FCZ-Kleber abzunehmen. - Grund: Sie brauchen die für "laufende Ermittlungen" 3 Tage später stand mein Freund und Helfer vor der tür und meinte: "wenn ide nöchschte Ziit wider so Chleber ide Region uftauched, chömemer als erschts zu ihne" - Ja mässi den... Hab mich tierisch aufgeregt, da ICH ja alleine diese Kleber entwerfe, und ALLEINE ganze dörfer zuklebe und alles an einen grossen Schaden setzte! (Ironie) nimmt mich jetzt nur wunder, darf die polizei kleber konfiszieren wenn man sie nur so bei sich trägt? also ohne grund man wird gefilzt und sie nehmen einem die kleber weg. also gester hat mir ein aargauer bulle meine abgenommen. nach einer kurzen (freundlichen) konversation hat er sie mir zurückgegeben mit der bitte keine mehr zu kleben...
Zuercher
Mitglied
23.04.2009, 06:58 · #36
Beiträge: 287
Ich wurde letztes Weekend wider einmal richtig gefilzt am Bahnhof. Da die netten Herren von der Polizei sichtlich genervt waren, da sie kein Gras oder sonst was fanden, entschlossen sie sich, mir einfach meine 5 FCZ-Kleber abzunehmen. - Grund: Sie brauchen die für "laufende Ermittlungen" 3 Tage später stand mein Freund und Helfer vor der tür und meinte: "wenn ide nöchschte Ziit wider so Chleber ide Region uftauched, chömemer als erschts zu ihne" - Ja mässi den... Hab mich tierisch aufgeregt, da ICH ja alleine diese Kleber entwerfe, und ALLEINE ganze dörfer zuklebe und alles an einen grossen Schaden setzte! (Ironie) nimmt mich jetzt nur wunder, darf die polizei kleber konfiszieren wenn man sie nur so bei sich trägt? also ohne grund man wird gefilzt und sie nehmen einem die kleber weg. also gester hat mir ein aargauer bulle meine abgenommen. nach einer kurzen (freundlichen) konversation hat er sie mir zurückgegeben mit der bitte keine mehr zu kleben... Wenn sie dich nicht beim Chläberle erwischen, dann fehlt ihnen die Rechtsgrundlage um dir diese abzunehmen. Könnten ja theoretisch alle für zu Hause sein und Kleber sind ja grundsätzlich nichts illegales. Beim Stadioneingang gestern, als ich gefilzt wurde, wurde ich vom Bullen daraufhingewiesen, dass das Anbringen von Klebern im Stadion verboten sei. Abgenommen hat er mir sie allerdings nicht.
-1896-
Mitglied
23.04.2009, 07:24 · #37
Beiträge: 921
solang de penner ![](http://www.20min.ch/images/content/1/6/1/16136680/2/1.jpg) ungstraft chläber uf autos klatscht, zahle ich GARKEI buess im zämehang mit chläberlä... dèdith meint no, dass mer erst ab em 15. läbensjahr cha büesst werde... also e gäldstraaf isch schomal usgschlosse
Dieter
Mitglied
23.04.2009, 07:52 · #38
Beiträge: 9'295
solang de penner ungstraft chläber uf autos klatscht, Autos? Du meinst umweltverpestende, kinderaufkopfhöhetreffende Blechmonster?! Zum Fall: simOnius hat eigentlich schon alles gesagt, für diese denunzierende Kuh würde ich mir aber wirklich was einfallen lassen.
truller
Mitglied
23.04.2009, 08:32 · #39
Beiträge: 842
spannendes thema: da kommst du ja für wild-plakatieren für ein konzi deiner eigenen band gut weg. ist ja wohl dann auch nachweisbar. hat vor ein paar jahren noch keine sau wirklich interessiert - obwohl eigentlich auch verboten. wie sie's heute handhaben nähme mich mal wunder. ansonsten - das mit den fcz- und pack-klebern nimmt langsam groteske züge an. da wird geklebt, darüber geklebt, wieder darüber geklebt und dann noch mit filzstift kommentiert bzw. korrigiert. oder gesprayte und gefilzstifelte fcz- oder pack-dinge (auf jedem klo in meiner gegend z.b.). den vogel abgeschossen hat der kerl (nehme an es war ein kerl), der "fcz" an einen baum vor unserem geschäfts-betonklotz gesprayt hat... echter held ;-) nicht falsch verstehen. habe nix aber auch gar nix gegen geile graffities an entsprechenden stellen. aber die vielen hässlich unnützen dinge nerven doch (scheffbeispiel, der könig aller can-pfeifen, der sich "dres" nennt).
devante
Mitglied
23.04.2009, 08:40 · #40
Beiträge: 19'477
solang de penner ungstraft chläber uf autos klatscht, Autos? Du meinst umweltverpestende, kinderaufkopfhöhetreffende Blechmonster?! Zum Fall: simOnius hat eigentlich schon alles gesagt, für diese denunzierende Kuh würde ich mir aber wirklich was einfallen lassen. der würde lieber mal die alten dreckskarren verkleben, die verpesten die luft noch viel mehr :) und ja, die "nette dame" würde ich mal richtig tyranisieren......wie ich solche petzer hasse
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