Strafdelikt "chläberlen"

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FCZ-my life
Mitglied
22.04.2009, 07:34 · #1
Beiträge: 304
bitte verzeiht mir, dass ich einen neuen Thread eröffne... Ich brauche euren Rat bzw. eure Meinungen und Erfahrungen. Ein (14 jähriger) FCZ Fan, von dem ich die Mutter besser kenne als ihn, ist beim "chläberlen" erwischt worden. Die überaus "engagierte" Entdeckerin dieses Deliktes hat natürlich nichts besseres zu tun, als gleich die Polizei zu rufen... es ist ja ein Schwerverbrechen.... Nun, wie auch immer, der Polizist auf dem Posten meint, der Junge könne nun für ALLE Kleber in der Umgebung (Dörfer, ganzes Tal) schuldig gemacht werden...(näme mich ja wunder, wer die alle finden will, abgesehen von der "Drohung") - IN DUBIO PRO REO no nie ghört. Klar, dass der Junge es mit der Angst zu tun kriegt. Klar auch, dass man nicht "chläberlen" sollte, aber geschehen ist's nun trotzdem.... Zu allem "Unheil" sagte der Polizist, der den Jungen am letzten Wochenende, nach dem Anruf der "engagierten" vernahm, er könne ja jemanden einen in die Fresse hauen, solange niemand anrufe, interessiere das die Polizei nicht... Die Polizei hat übrigens den Jungen auch noch fast gezwungen, andere Kollegen zu verraten, welche auch noch "gechläberlet" haben...er hielt jedoch dicht...sein gutes Recht. Was meint ihr? Kann ein 14 jähriger, ab 14 ist man ja "straffähig", überhaupt gross bestraft werden? Er hat vor der Polizei zugegeben, dass er 15 "Chläber" geklebt hat ...und gestern, dank Frühlingsferien, hat er mit einem Kollegen den ganzen Tag "Chläber" weggemacht, in der Umgebung... Habt ihr da Erfahrungen? Ich finde die ganze Sache ein riesen Witz... klar, "chläberlen" ist nicht gut.... aber an JEDER Rotlicht-Ampel, und praktisch alle 100 Meter klebt irgendwo ein FCZ-, GC-, ZSC-, Kloten-, oder was weiss ich - Kleber...
Mucho Broccoli
Mitglied
22.04.2009, 08:09 · #2
Beiträge: 242
solange es keine eigenkreationen waren, wüsste ich nicht wie sie ihm sowas anhängen wollen. musst dich nur ein wenig geschickt anstellen und wenns dich doch mal trifft, den rand halten bei den bullen. anyway, klebt weiter!
Blerim_Dzemaili
Mitglied
22.04.2009, 08:39 · #3
Beiträge: 7'508
bitte verzeiht mir, dass ich einen neuen Thread eröffne... Ich brauche euren Rat bzw. eure Meinungen und Erfahrungen. Ein (14 jähriger) FCZ Fan, von dem ich die Mutter besser kenne als ihn, ist beim "chläberlen" erwischt worden. Die überaus "engagierte" Entdeckerin dieses Deliktes hat natürlich nichts besseres zu tun, als gleich die Polizei zu rufen... es ist ja ein Schwerverbrechen.... Nun, wie auch immer, der Polizist auf dem Posten meint, der Junge könne nun für ALLE Kleber in der Umgebung (Dörfer, ganzes Tal) schuldig gemacht werden...(näme mich ja wunder, wer die alle finden will, abgesehen von der "Drohung") - IN DUBIO PRO REO no nie ghört. Klar, dass der Junge es mit der Angst zu tun kriegt. Klar auch, dass man nicht "chläberlen" sollte, aber geschehen ist's nun trotzdem.... Zu allem "Unheil" sagte der Polizist, der den Jungen am letzten Wochenende, nach dem Anruf der "engagierten" vernahm, er könne ja jemanden einen in die Fresse hauen, solange niemand anrufe, interessiere das die Polizei nicht... Die Polizei hat übrigens den Jungen auch noch fast gezwungen, andere Kollegen zu verraten, welche auch noch "gechläberlet" haben...er hielt jedoch dicht...sein gutes Recht. Was meint ihr? Kann ein 14 jähriger, ab 14 ist man ja "straffähig", überhaupt gross bestraft werden?Er hat vor der Polizei zugegeben, dass er 15 "Chläber" geklebt hat ...und gestern, dank Frühlingsferien, hat er mit einem Kollegen den ganzen Tag "Chläber" weggemacht, in der Umgebung... Habt ihr da Erfahrungen? Ich finde die ganze Sache ein riesen Witz... klar, "chläberlen" ist nicht gut.... aber an JEDER Rotlicht-Ampel, und praktisch alle 100 Meter klebt irgendwo ein FCZ-, GC-, ZSC-, Kloten-, oder was weiss ich - Kleber... An 14 Jahren straffähig!? Das würde mich interessieren wo das steht. Im ZGB steht, eine Person ist handlungsfähig wenn sie urteilsfähig UND mündig ist. Sprich urteilsfähig ist man mit ca. 14 Jahren +/- je nach Person...und mündig mit 18 Jahren. Er erfüllt also NICHT beide Vorgaben.
FCZ-my life
Mitglied
22.04.2009, 08:51 · #4
Beiträge: 304
möglich das "straffähig" nicht das richtige Wort ist (bin kein Jurist) - jedoch, weiss ich, dass irgendwo steht, dass man für gewisse Taten ab 14 Jahren bestraft werden kann, und nicht auf die Eltern "zurückgegriffen" wird... müsste allerdings nachschauen gehen wo... am ehesten im OR, meinte ich..
JohnyJLucky
Mitglied
22.04.2009, 09:15 · #5
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er soll, wenn dann zugeben das er genau die etikette hingeklebt hat bei der er auch erwischt worden ist. dann sollte er einfach die klappe halten! Es sei halt so passiert. fertig! Dann wird sehr wahrscheinlich die jugendanwalt schaft eingeschaltet, sprich entweder bleibts bei einer verwarnung, es gibt eine kleine busse und im schlimmsten fall muss er für ein bis drei tage irgendwo arbeiten gehen. (Im altersheim teller abwaschen, fötzele was auch immer!) Er soll sich nicht von der polizei einschüchtern lassen, denn die haben echt nicht's zu melden, die schreiben einfach alles in den raport. schluss endlich entscheidet die jugendanwaltschaft und die ist wenn man sich ehrlich entschuldigt auch fair. wenn der junge wieder zur polizei vorgeladen wird SOLL ODER MUSS er die mutter oder den vatter mitnehmen. er hat das recht dazu. und eben, die polizei versucht alles um noch mehr aus dem jungen zu kitzeln. einfach die klappe halten. das zugeben wobei er auch erwischt worden ist. alles andere kann, wie im film oft gesagt wird, gegen ihn verwendet werden. beruhige die mutter, klar ist es schlimm das der eigene sohn jetzt solche probleme hat aber es tönt jetzt schlimmer als es überhaupt ist. ich hab als teenie auch scheiss gebaut und ich wurde im nachhinein easy bestraft. bei der polizei hiess es als volljähriger hätte ich 5 jahre kassiert, als ich bei der jugendanwaltschaft war gab es drei tage teller abwaschen. und einen eintrag ins register gibt es sowiso nicht. und wenn, wird dieser meines wissen nach 5 jahren gelöscht. kopf hoch!
Libanese Blonde
Mitglied
22.04.2009, 09:17 · #6
Beiträge: 11'287
gab im oberland mal ein grow-shop der nen wettbewerb veranstaltete: je ordinärer die stelle des logo-chläbers desto grösser die chance auf den gewinn, natürlich musste man dies entsprechend fotografisch festhalten, hatte aber ganz ganz skurile und lustige sachen drunter. klebstellen von china über zürich bis nach alaska war alles vorhanden meine meinung: ü20-verkehrsschild-chleberle = 100% cornutto!
oinkoink
Mitglied
22.04.2009, 09:24 · #7
Beiträge: 1'103
ganz einfach bei einer einladung, den einen kleber zugeben und zu allem anderen einfach KEINE aussage machen! fertig schluss! keine aussage und anschliessend das protokoll unterschreiben! der kleine darf dann seinen kleber, bei dem ihn die frau gesehen hat, wegmachen und die sache ist gegessen! ihm alle anderen kleber in der umgebung unterzuschieben, können sie nicht, denn die beweiserbringen liegt dann bei der polizei/staatsanwaltschaft usw.. << völlig überrissen klar! die bullen sind sowieso verzweifelt, weil sie in der sache völlig keine kontrollen haben! er darf sich auf keinen fall einschüchtern lassen, der hat seine rechte und muss genau GAR NICHTS sagen... denn genau das versuchen sie doch, ihn einzuschüchtern um so noch ein paar weitere "delikte" aufzuklären! lügengeschichten und märchen sollen sie einem anderen deppen erzählen!
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din Vater
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22.04.2009, 09:29 · #8
Beiträge: 6'244
«Er hat vor der Polizei zugegeben, dass er 15 "Chläber" geklebt hat ...und gestern, dank Frühlingsferien, hat er mit einem Kollegen den ganzen Tag "Chläber" weggemacht, in der Umgebung...»
Für mehr als diese 15 von im zugegeben Kleber kann er nicht verantwortlich gemacht werden. Beim nächsten mal sollte er aber nur den Kleber zugeben, bei dem er in Flagranti erwischt worden ist. Hat er gestern die Kleber aus eigener Initiative weggemacht oder hat ihm die Polizei das aufgetragen?
JohnyJLucky
Mitglied
22.04.2009, 09:33 · #9
Beiträge: 6'036
das mit dem 15 habe ich jetzt nicht gleich gelesen. aber wie alle schon sagen, 15 hat er zugegeben. jetzt muss er darauf beharren. die polizei kann so viel drohen wie er will, für das straffmass ist die jugendanwaltschaft zuständig. alles was die bullen könne ist eine art empfehlung schrieben aber darüber muss man sich keine sorgen machen.
oinkoink
Mitglied
22.04.2009, 09:34 · #10
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auf alle fälle würd ich die nachbarin mal ordentlich mit brennender hundescheisse vor der türe aufmischen! aber hey. nicht erwischen lassen!
FCZ-my life
Mitglied
22.04.2009, 09:40 · #11
Beiträge: 304
Er hat die Kleber auf eigene Initiative weggemacht, nicht auf verlangen der Polizei. Einfach um seinen guten Willen zu zeigen... bringt warscheinlich nichts, aber gezeigt hat ers.
oinkoink
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22.04.2009, 09:42 · #12
Beiträge: 1'103
na also.. wenn auch unnötig. wenn er vorgeladen wird (nochmals?) dann muss er zwingend!! einfach die gleiche aussage machen wie beim ersten mal! und genau nur das sagen. sonst nichts! besser wäre schon beim ersten mal nur den einen, bei dem er inflagranti erwischt wurde zugeben! aber das ist wohl zu spät... stay chill...
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din Vater
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22.04.2009, 09:44 · #13
Beiträge: 6'244
Er hat die Kleber auf eigene Initiative weggemacht, nicht auf verlangen der Polizei. Einfach um seinen guten Willen zu zeigen... bringt warscheinlich nichts, aber gezeigt hat ers. Bin zwar kein Richter, aber ich könnte mir schon noch vorstellen, dass sich das Strafmildernd auswirken könnte, wenn er denn überhaupt Straffähig ist. Wie du siehst habe ich auch keine grosse Ahnung, aber für mich als Richter wäre die Sache damit gegessen.
JohnyJLucky
Mitglied
22.04.2009, 09:47 · #14
Beiträge: 6'036
übrigens bis entgültig klar ist was für eine straffe man aufgebrumt bekommt geht es nochmal 6 monate bis sogar ein jahr. so war's bei mir. und eben im ersten moment ist man nervös, regt sich auf, dann legt sich das ganze, vergisst es vielleicht sogar und dann kommt der brief nach hause, öffnet ihn und lacht darüber. =)
1 m@l Zür!, defür R!cht!g
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22.04.2009, 09:48 · #15
Beiträge: 206
Ich wurde letztes Weekend wider einmal richtig gefilzt am Bahnhof. Da die netten Herren von der Polizei sichtlich genervt waren, da sie kein Gras oder sonst was fanden, entschlossen sie sich, mir einfach meine 5 FCZ-Kleber abzunehmen. - Grund: Sie brauchen die für "laufende Ermittlungen" 3 Tage später stand mein Freund und Helfer vor der tür und meinte: "wenn ide nöchschte Ziit wider so Chleber ide Region uftauched, chömemer als erschts zu ihne" - Ja mässi den... Hab mich tierisch aufgeregt, da ICH ja alleine diese Kleber entwerfe, und ALLEINE ganze dörfer zuklebe und alles an einen grossen Schaden setzte! (Ironie)
FCZ-my life
Mitglied
22.04.2009, 09:49 · #16
Beiträge: 304
Er hat die Kleber auf eigene Initiative weggemacht, nicht auf verlangen der Polizei. Einfach um seinen guten Willen zu zeigen... bringt warscheinlich nichts, aber gezeigt hat ers. Bin zwar kein Richter, aber ich könnte mir schon noch vorstellen, dass sich das Strafmildernd auswirken könnte, wenn er denn überhaupt Straffähig ist. Wie du siehst habe ich auch keine grosse Ahnung, aber für mich als Richter wäre die Sache damit gegessen. für mich auch... aber mal schauen. danke allen für die tipps! :)
JohnyJLucky
Mitglied
22.04.2009, 09:50 · #17
Beiträge: 6'036
Ich wurde letztes Weekend wider einmal richtig gefilzt am Bahnhof. Da die netten Herren von der Polizei sichtlich genervt waren, da sie kein Gras oder sonst was fanden, entschlossen sie sich, mir einfach meine 5 FCZ-Kleber abzunehmen. - Grund: Sie brauchen die für "laufende Ermittlungen" 3 Tage später stand mein Freund und Helfer vor der tür und meinte: "wenn ide nöchschte Ziit wider so Chleber ide Region uftauched, chömemer als erschts zu ihne" - Ja mässi den... Hab mich tierisch aufgeregt, da ICH ja alleine diese Kleber entwerfe, und ALLEINE ganze dörfer zuklebe und alles an einen grossen Schaden setzte! (Ironie) du bisch es gsi! Da gibt es nichts zu diskutieren! ;)
Solaris
Mitglied
22.04.2009, 09:53 · #18
Beiträge: 1'114
Ich wurde letztes Weekend wider einmal richtig gefilzt am Bahnhof. Da die netten Herren von der Polizei sichtlich genervt waren, da sie kein Gras oder sonst was fanden, entschlossen sie sich, mir einfach meine 5 FCZ-Kleber abzunehmen. - Grund: Sie brauchen die für "laufende Ermittlungen" 3 Tage später stand mein Freund und Helfer vor der tür und meinte: "wenn ide nöchschte Ziit wider so Chleber ide Region uftauched, chömemer als erschts zu ihne" - Ja mässi den... Hab mich tierisch aufgeregt, da ICH ja alleine diese Kleber entwerfe, und ALLEINE ganze dörfer zuklebe und alles an einen grossen Schaden setzte! (Ironie) arme idioten...sollten lieber richtige Straftaten verfolgen. als hätten wir kein grösseren Probleme...
oinkoink
Mitglied
22.04.2009, 09:56 · #19
Beiträge: 1'103
sag ich doch... die cops sind verzweifelte bastarde! lasst euch bei solchen auf keinen fall einschüchtern und beharrt auf eure rechte, den in solchen fällen haben die bullen meistens keine beweisgrundlage, sondern schüchtern die leute ein (vorallem die jungen) um so an irgendwelche geständnisse oder aussagen zu kommen! übrigens eine lügengeschichte auftischen ist nie gut >> falschaussage! einfach aussage verweigern, alles andere muss dir in unserem rechtsttaat bewiesen werden können!
rbau
Mitglied
22.04.2009, 10:00 · #20
Beiträge: 1'342
bitte verzeiht mir, dass ich einen neuen Thread eröffne... Ich brauche euren Rat bzw. eure Meinungen und Erfahrungen. Ein (14 jähriger) FCZ Fan, von dem ich die Mutter besser kenne als ihn, ist beim "chläberlen" erwischt worden. Die überaus "engagierte" Entdeckerin dieses Deliktes hat natürlich nichts besseres zu tun, als gleich die Polizei zu rufen... es ist ja ein Schwerverbrechen.... Nun, wie auch immer, der Polizist auf dem Posten meint, der Junge könne nun für ALLE Kleber in der Umgebung (Dörfer, ganzes Tal) schuldig gemacht werden...(näme mich ja wunder, wer die alle finden will, abgesehen von der "Drohung") - IN DUBIO PRO REO no nie ghört. Klar, dass der Junge es mit der Angst zu tun kriegt. Klar auch, dass man nicht "chläberlen" sollte, aber geschehen ist's nun trotzdem.... Zu allem "Unheil" sagte der Polizist, der den Jungen am letzten Wochenende, nach dem Anruf der "engagierten" vernahm, er könne ja jemanden einen in die Fresse hauen, solange niemand anrufe, interessiere das die Polizei nicht... Die Polizei hat übrigens den Jungen auch noch fast gezwungen, andere Kollegen zu verraten, welche auch noch "gechläberlet" haben...er hielt jedoch dicht...sein gutes Recht. Was meint ihr? Kann ein 14 jähriger, ab 14 ist man ja "straffähig", überhaupt gross bestraft werden?Er hat vor der Polizei zugegeben, dass er 15 "Chläber" geklebt hat ...und gestern, dank Frühlingsferien, hat er mit einem Kollegen den ganzen Tag "Chläber" weggemacht, in der Umgebung... Habt ihr da Erfahrungen? Ich finde die ganze Sache ein riesen Witz... klar, "chläberlen" ist nicht gut.... aber an JEDER Rotlicht-Ampel, und praktisch alle 100 Meter klebt irgendwo ein FCZ-, GC-, ZSC-, Kloten-, oder was weiss ich - Kleber... An 14 Jahren straffähig!? Das würde mich interessieren wo das steht. Im ZGB steht, eine Person ist handlungsfähig wenn sie urteilsfähig UND mündig ist. Sprich urteilsfähig ist man mit ca. 14 Jahren +/- je nach Person...und mündig mit 18 Jahren. Er erfüllt also NICHT beide Vorgaben. jedoch kann er für seine strafen belangt werden DA er eben ureilsfähig ist! Aber nicht im gleichen masse wie ein Volljähriger..
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