fischbach
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07.10.2011, 14:32 · #21
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Aus dem GC-Forum:
Der angeblicher Antrag des GC-Vorstandes an SFL und alle Clubpräsidenten mit Antrag auf Regeländerung.
Was übrigens wie Schreibfehler aussieht (l statt gewisse Buchstaben) kann beim Umkopieren des Originaltextes passiert sein,
«Antrag zur Regeländerung des Reglementes für den Spielbetrieb der SFL»Sehr geehrter Herr Präsident der Swiss Football League In Anbetracht der Ausschreitungen vom vergangenen Sonntag anlässlich des Spiels GC-FCZ bitten wir um die Einberufung einer außerordentlichen Sitzung. Als gastgebender Club des Spiels empfinden wir es als unsere Pflicht. die Liga zur sofortigen Bekennung zur Nulltoleranz im Schweizer Fußball aufzufordern und bitten um dringende Behandlung des nachfolgenden Antrags. Das Reglement soll mit sofortiger Wirkung wie folgt geändert werden (Änderungen fettgedruckt): Art. 20 Abs. 1 Für ein aus Verschulden der einen Mannschaft bzw. des einen Klubs nicht ausgetragenes oder nicht beendigtes Spiel finden die Bestimmungen von Art. 72 oder Art. 73 des WR des SFV, vorbehiltllch Art. 20 Abs. 2 nachfolgend, Anwendung. Abs. 2 Das Zünden von rauchentwickelnden, flammenentwickelnden sowie explodierenden Gegenltänden (z.B. Pyros, Fackeln, Petarden) im Stadion, Angriffe auf Personen ausserhalb den Fansektoren sowie das unordenlliche Verlassen des zugewinenen Sektors durch Anhänger eines Klubs führen zwingend zum sofortigen Abbruch der Partie. Der Klub, dem die fehlbaren Anhänger angehören, Wird mit einer 3-0 Forfait-Niederlage belegt. Darüber hinaus werden dem zu bestrafenden Klub zulätzllch mindestens 3 Punkte (Verweispunkte) abgezogen. Der zu bestrafende Klub ist derjenige Klub, von welchem die fehlbaren Anhänger stammen, bei welchem der erste Tatbestand eintritt. Kann der zu bestrafende Klub nicht bestimmt werden, wird das Spiel mit 0-0 gewertet sowie jedem Team mindestens 4 Punkte abgezogen (1 Punkt für das gewertete Unentechleden plus mindestens 3 Verweispunkte). Punktabzüge verfallen bei Saisonende nicht und werden auf die neue Saison vorgetragen. Mit der 4. Verfehlung innerhalb von 36 Monaten wird der Klub aus der Swiss Football League ausgeschlossen. Weitere Sanktionen gemäß WR des SFV bleiben vorbehllten. Mit der Bitte um Kenntnisnahme. Wir freuen uns, möglichst rasch von Ihnen zu hören. Neue Grasshopper Fussball AG Roland Leutwtler, Daniel Schweizer