Internet-Pranger: Der falsche Weg

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Zürcher Südkurve
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26.08.2011, 11:01 · #1
Beiträge: 681
Die Zürcher Südkurve versteht die Haltung des FCZ gegenüber Knallpetarden. Wir sind jedoch schockiert über die Methoden, derer sich unser Verein in diesem Zusammenhang bedient. Die Zürcher Südkurve hat sich schon des Öfteren gegen die Verwendung von Knallpetarden ausgesprochen und dies in der Vergangenheit auch so kommuniziert. Die strikte Haltung des FCZ zur „Knallerfrage“ erscheint uns vor diesem Hintergrund nachvollziehbar. Nichts desto trotz schockiert uns die Methode, mit welcher der FCZ nun gegen mutmasslich fehlbare Fans vorgeht zutiefst. Auch wenn sich der so genannte „Internet-Pranger“ zur Zeit in einem allgemeinen Popularitätshoch zu befinden scheint, lehnt die Zürcher Südkurve dieses Mittel aufs schärfste ab. Bereits das Zurschaustellen überführter Täter wirkt befremdend und weckt Erinnerungen an den Geschichtsunterricht, Schwerpunkt Mittelalter. Mit der Internetfahndung werden nun Personen der Öffentlichkeit präsentiert, bevor deren Schuld gerichtlich nachgewiesen ist. Befürworter dieser Fahndungsmethode argumentieren, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft an strenge Voraussetzungen gebunden sind und das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten haben. Die Behörden, so die Befürworter, müssen erst alle anderen Fahndungsmittel ausschöpfen und würden schon Augenmass walten lassen. Oder, wie der Journalist Benno Gasser im Tages-Anzeiger meinte: „Wer sich dagegen ausspricht muss den Beamten abgrundtief misstrauen.“ Nun, als Fussballfans haben wir gewisse Erfahrungen gemacht und wissen, dass Ausdrücke wie „strenge Voraussetzungen“ und „Verhältnismässigkeitsprinzip“ sehr dehnbare Begriffe sein können. Wie viele von der Stadtpolizei Zürich verfügte Rayonverbote mussten etwa schon vor einer gerichtlichen Instanz aufgehoben oder eingeschränkt werden, weil die Voraussetzungen oder das Verhältnismässigkeitsprinzip nicht erfüllt waren? Sind Hausdurchsuchungen durch 6 Polizeibeamte wegen dem Zünden einer Fackel verhältnismässig? Auf welche „strengen Voraussetzungen“ stützten sich die Polizisten, die am Istanbuler Flughafen die Pässe angereister Fans fotografierten? Oder die StaPo, als sie vor dem Lüttich-Spiel über 30 Leute präventiv verhaftete? Die Liste könnte noch lange weitergeführt werden, doch soll sie vor allem eines illustrieren: Es sind uns sehr viele Fälle bekannt, in denen Polizei und Staatsanwaltschaft das erwähnte Augenmass nicht walten liessen und an rechtsstaatlichen Grundsätzen zumindest ritzten. Und wer wie die Befürworter der Pranger-Methode davon ausgeht, dass die Behörden ständig korrekt und mit Fingerspitzengefühl operieren würden, ist nett ausgedrückt einfach naiv. Polizisten und Staatsanwälte sind auch nur Menschen und haben wie alle anderen auch eigene Weltbilder, persönliche Aversionen, Druck Ergebnisse vorzuweisen etc. Aus diesem Grund muss alles getan werden um Missbräuche zu verhindern. Rayonverbote können immerhin von gerichtlichen Instanzen überprüft und aufgehoben werden (was uns noch lange nicht zu Befürwortern solcher Massnahmen macht). Ein Bild im Internet aber geht seine eigenen Wege. Einmal da, kann kein Richter seine Verbreitung verhindern. Und das Image als „Hooligan“ oder „Chaot“ bleibt sehr lange an einer publizierten Person haften. Viele Arbeitgeber dürfte nicht interessieren, „dass die Unschuldsvermutung noch immer gilt und diese Personen ja noch nicht verurteilt sind“. Die Öffentlichkeit weiss indes nicht, ob sich die abgebildeten Personen tatsächlich strafbar gemacht haben (oft sieht man ja einfach nur - vermummte oder unvermummte - Gesichter) und falls ja, welche Delikte von den Einzelpersonen überhaupt begangen wurden. Denn selbst wenn es zu gröberen Ausschreitungen durch mehrere Fans kam, kann der Beitrag einer Einzelperson daran unbedeutend oder gar nicht vorhanden sein. Vielleicht stand diese Person aber am falschen Ort und war besser erkennbar als jemand anders, der vielleicht gar eine schwerere Tat verübt hat. Was die „Schwere des Delikts“ betrifft so wurde die Schwelle, die eine Publikation erlaubt mit der neuen Strafprozessordnung herabgesetzt, was unabhängig von allfälligen Missbräuchen die Frage nach der Verhältnismässigkeit aufwirft. Ist z.B das Demolieren eines Eingangstors wirklich ein Delikt, das die Publikation des vermeintlichen Täters im Internet rechtfertigt? Die Öffentlichkeit kann zudem auch unmöglich nachprüfen, ob tatsächlich „sämtliche anderen Fahndungsmittel“ (auch das ein dehnbarer Begriff) ausgeschöpft wurden. Es braucht nicht erwähnt zu werden, dass die Missbrauchsgefahr noch ungleich grösser ist, wenn Private zu solchen Methoden greifen. Das Vorgehen des FCZ scheint widerrechtlich, es ist nicht einmal klar ob von den mutmasslichen „Petardenwerfern“ eine Straftat verübt wurde. Ob im konkreten Fall jemand verletzt wurde und ob Knaller tatsächlich unter das Sprengstoffgesetzt fallen ist nicht klar und selbst dann dürfte nur der Staat zu solchen Methoden greifen. Vor allem aber ist das vom FCZ ausgesendete Signal fatal: Wo soll so etwas hinführen? Wird nun bald auch eine Firma wie die DELTA SECURITY AG zu solchen Methoden greifen? Oder der Präsident von Xamax Neuchatel? Die Tatsache, dass der FCZ die Bilder nach kurzer Zeit wieder entfernte, lässt vermuten, dass er sich bei seinem Vorgehen nicht ganz wohl fühlte. Wir hoffen, dass so etwas nicht wieder vorkommt und würden es sehr begrüssen, wenn der FCZ von dieser Methode öffentlich Abstand nehmen würde. Der FCZ und insbesondere Ancillo Canepa haben in der Vergangenheit viel Vernunft und Rückgrat bewiesen, wenn es um so genannte „Sicherheitsfragen“ ging. Weder die Propagandamaschine KKJPD noch der immer lauter werdenden Lärm in den Medien liess ihn vom Weg der Vernunft abkommen. Er sollte diese Linie beibehalten – auch wenn sie ihm Mut abfordert und eventuell auch Popularität kostet. ZÜRCHER SÜDKURVE
Roger Kundert
Mitglied
28.08.2011, 19:55 · #2
Beiträge: 2'053
Ich finde die Stellungnahme der SK lobenswert. Doch wer Canepa auf der Tribüne schäumen gesehen hat, ist nicht sonderlich überrascht, dass er mit seinem emotionellen Drang, diesen Weg gewählt hat; auch wenn einige rechtliche Fragen offenstehen. Doch mir scheint mehr, dass "genug ist genug", in dieser Situation für den Vereinspräsidenten mehr zählt: und das ist gut so. Als einmalige Abschreckungsgeschichte glaube ich, dieses Vorgehen gutzuheissen und zu verstehen, auch wenn es für die Involvierten nicht einfacher wird...
Ensis
Mitglied
29.08.2011, 14:58 · #3
Beiträge: 935
Was mir in der Stellungnahme der SK fehlt: Es wird nur gesagt, was alles nicht getan werden soll, um Täter zu finden (Internetpranger), bzw. gefundene Täter von Wiederholungstaten abzuhalten (Rayonverbote). WAS sollen denn die Behörden (und auch der FCZ) unternehmen, um solche Knallpetardenwerfer zu identifizieren bzw. solche, die sich nicht benehmen können, von den Spielen abzuhalten??? Oder möchte man etwa von SK-Seite aus gar nicht, dass solche Leute identifiziert werden bzw. nicht mehr an die Spiele gehen können? Wenn ich mich richtig erinnere, ist aber auch die SK gegen Knallpetarden. Damit man mich nicht falsch versteht: Ich befürworte private Internetpranger auch nicht (also z.B. von FCZ-Seite). Bei den Behörden sieht es für mich dagegen anders aus, denn diese müssen vor Veröffentlichung prüfen, ob ein dringender Tatverdacht vorliegt oder nicht (d.h. entweder hat man eindeutige, konkrete Bilder, die jemanden überführen, oder nicht). Tun sie das nicht, machen sie sich allenfalls des Amtsmissbrauchs strafbar.
chnobli
Mitglied
29.08.2011, 21:46 · #4
Beiträge: 10'418
Tun sie das nicht, machen sie sich allenfalls des Amtsmissbrauchs strafbar. Ein grosser trost wenn durch dein internetbild dein leben zerstört wurde weil du per zufall dummerweise an einem fussball match warst.
sub
Mitglied
30.08.2011, 17:10 · #5
Beiträge: 1'360
ich bin mit vielem in der SK-Stellungnahme einverstanden. Einen entscheidenden Punkt sehe ich anders. ich bin einverstanden, dass ein privater Internet-Pranger gar nicht geht und denke, dass man sich rechtlich auf sehr sehr dünnem Eis bewegt hat. Hingegen bin ich einverstanden, wenn die zuständigen Behörden als ultima ratio und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit zu einem solchen Mittel greifen. Ein vermummter begeht aus der Anonymität der Masse heraus eine feige Straftat, welche andere Menschen an Leib und Leben gefährdet. Was wiegt jetzt schwerer? Der Persönlichkeitsschutz des Täters oder der Anspruch der Öffentlichkeit auf angemssene Sicherheit und Bestrafung. Da habe ich eine klare Meinung: wer andere vorsätzlich gefährdet, kann ruhig etwas härter angefasst werden. Paradoxerweise sind es genau solche Typen, welche sich in der Folge mimosenhaft heulend auf ihre (vermeintlichen) Rechte berufen. Klar sind Unbeteiligte nach Möglichkeit zu schützen. Aber ich finde, man sollte nich auf solche Massnahmen verzichten, nur weil Kollateralschäden nicht zu 100% ausgeschlossen werden können. Ich habe Vertrauen zu unseren Behörden. Klar sind immer Menschen am Werk, welche Fehler machen können. Aus beruflichen Gründen reise ich sehr viel. Wenn ich sehe, was an anderen Orten abgeht, lerne ich immer wieder erneut, unseren letztlich recht gut funktionierenden Rechtsstaat zu schätzen. Wer jetzt einfach auf Polizei und Staatsanwaltschaften einprügelt und diese als unfair, parteiisch, dumm usw. bezeichnet, der macht es sich etwas zu einfach. Am Anfang steht immer eine Straftat.. Wo und wann wurden Leute an Leib und Leben bedroht durch diese Böller? Nicht mal das idiotische Verhalten der Basler gefährdete irgendwelche Leben. Daher Verhältnismässigkeit bereits grob verletzt (in beiden Fällen). Deine Begründung von wegen in anderen Ländern ist es noch schlimmer deshalb ist es bei uns gut, kotzt mich an. Bei Fussballfans ist die Justiz und der ganze Staatsapparat inkl. Medien einseitig und absolut nicht neutral. Wer das nicht sieht ist blind.
Ampulle
Mitglied
30.08.2011, 17:28 · #6
Beiträge: 645
ich bin mit vielem in der SK-Stellungnahme einverstanden. Einen entscheidenden Punkt sehe ich anders. ich bin einverstanden, dass ein privater Internet-Pranger gar nicht geht und denke, dass man sich rechtlich auf sehr sehr dünnem Eis bewegt hat. Hingegen bin ich einverstanden, wenn die zuständigen Behörden als ultima ratio und unter Wahrung der Verhältnismässigkeit zu einem solchen Mittel greifen. Ein vermummter begeht aus der Anonymität der Masse heraus eine feige Straftat, welche andere Menschen an Leib und Leben gefährdet. Was wiegt jetzt schwerer? Der Persönlichkeitsschutz des Täters oder der Anspruch der Öffentlichkeit auf angemssene Sicherheit und Bestrafung. Da habe ich eine klare Meinung: wer andere vorsätzlich gefährdet, kann ruhig etwas härter angefasst werden. Paradoxerweise sind es genau solche Typen, welche sich in der Folge mimosenhaft heulend auf ihre (vermeintlichen) Rechte berufen. Klar sind Unbeteiligte nach Möglichkeit zu schützen. Aber ich finde, man sollte nich auf solche Massnahmen verzichten, nur weil Kollateralschäden nicht zu 100% ausgeschlossen werden können. Ich habe Vertrauen zu unseren Behörden. Klar sind immer Menschen am Werk, welche Fehler machen können. Aus beruflichen Gründen reise ich sehr viel. Wenn ich sehe, was an anderen Orten abgeht, lerne ich immer wieder erneut, unseren letztlich recht gut funktionierenden Rechtsstaat zu schätzen. Wer jetzt einfach auf Polizei und Staatsanwaltschaften einprügelt und diese als unfair, parteiisch, dumm usw. bezeichnet, der macht es sich etwas zu einfach. Am Anfang steht immer eine Straftat.. Wo und wann wurden Leute an Leib und Leben bedroht durch diese Böller? Nicht mal das idiotische Verhalten der Basler gefährdete irgendwelche Leben. Daher Verhältnismässigkeit bereits grob verletzt (in beiden Fällen). Deine Begründung von wegen in anderen Ländern ist es noch schlimmer deshalb ist es bei uns gut, kotzt mich an. Bei Fussballfans ist die Justiz und der ganze Staatsapparat inkl. Medien einseitig und absolut nicht neutral. Wer das nicht sieht ist blind. Das ist aber jetzt nicht dein Ernst? Du hast gesehen, was mit dem passiert ist, der eine Sitzschale auf den Kopf bekommen hat. Und die Absperrungen und Container sind sicher noch mal ein ganz kleines bisschen schwerer als eine Sitzschale.
sub
Mitglied
30.08.2011, 17:31 · #7
Beiträge: 1'360
Der Typ mit der Sitzschale wurde noch nichtmal hospitalisiert... Unter "Gefährdung des Lebens" verstehe ich etwas anderes.
Dexy
Mitglied
30.08.2011, 17:45 · #8
Beiträge: 277
Da sieht man wie unterschiedlich man solche Dinge sehen kann. Solch eine Sitzschale mit etwas wucht auf den Kopf kann gut und gerne auch das Genick brechen. Ebenso kann ein Absperrgitter einem durchaus an Leib und Leben gefährden. Also rede nicht so ein Unsinn! Selbst ein "einfacher" Faustschlag kann dies, wie wir leider auch schon erfahren mussten. Die Rechtliche Sachlage kann ich nicht beurteilen kenne mich zuwenig aus. Wenn die Personen "Glasklar" identifiziert wurden. Habe ich kein Problem, wenn die Deppen die die Knallpetarden in richtung Ordner werfen an den Pranger gestellt werden. Denn wer spricht den vom Tinitus beim Ordner ? Weiss nicht was schlimmer ist Job weg oder lebenslanger Tinitus ! Klar beides ist schwarz Malerei ob der Job weg ist weiss niemand und ob der Ordner ein Tinitus kriegt ist auch nicht warscheindlich. Aber beides eine Möglichkeit- Leider steht am Anfang des Kreislaufes die dummheit und nicht der Ordner und auch nicht der FCZ und schon gar nicht die Polizei....
omfgyeah
Mitglied
30.08.2011, 19:28 · #10
Beiträge: 1'358
Der Typ mit der Sitzschale wurde noch nichtmal hospitalisiert... Unter "Gefährdung des Lebens" verstehe ich etwas anderes. Wenn jemand mit einer Pistole aus Distanz auf andere schiesst und nicht trifft bzw. einen ungefährlichen Streifschuss produziert, hat er keine Leben gefährdet? Deinen Satz musst du nochmals überdenken.
Roger Kundert
Mitglied
30.08.2011, 20:18 · #11
Beiträge: 2'053
Der Typ mit der Sitzschale wurde noch nichtmal hospitalisiert... Unter "Gefährdung des Lebens" verstehe ich etwas anderes. Nun ja, sub, sollte so eine Knallpetarde vielleicht mal genau neben deinen Ohren explodieren, kann man sicher nicht von Leib und Leben bedroht sprechen, o.k., doch die unrückkehrbaren Schäden an den Ohren und seinen Konsequenzen möchte ich Dir nicht gönnen. Bitte sei doch so weit differenziert um einzugestehen, dass Knallpetarden auf die Bahn Richtung Stewards geworfen, wirklich nichts im Letzi verloren haben. Man dankt. P.S. Dass die Basler Ultràs ihren eigenen Leuten Stühle auf den Kopf schmeissen, möchte ich in diesem Thread schon gar nicht diskutieren. Mal schauen, was der neue Präsi von Basel dazu gleich meint...
sub
Mitglied
30.08.2011, 20:43 · #12
Beiträge: 1'360
Könnt ihr lesen? Habe mit keinem Wort die Petarden gutgeheissen, wollte lediglich die Frage aufwerfen ob Sachbeschädigungen und Knallpedardenwürfe bei denen keine Personen ernsthaft zu Schaden kamen, eine Internetfahndung oder einen Internetpranger rechtfertigen. Wenn hier schon immer argumentiert wird die Bullen würden Fingerspitzengefühl usw. walten lassen möchte ich dies in den beiden von mir angesprochenen Fällen einfach hinterfragen. Es kam in beiden Fällen weder zu Toten noch zu Schwerverletzten trotzdem wird hier der Internetpranger von einigen als legitim betrachtet. Noch für Kundert: Ich persönlich finde Knallpetarden scheisse. Wie du richtig bemerkt hast bezweifle ich lediglich ob man von "Gefährdung von Leib und Leben" ausgehen kann. Und mit dieser "Gefährdung von Leib und Leben" wird ja eben gerade der Internetpranger gerechtfertigt.
gelbeseite
Mitglied
30.08.2011, 21:42 · #13
Beiträge: 6'419
Ich habe Vertrauen zu unseren Behörden. Klar sind immer Menschen am Werk, welche Fehler machen können. Aus beruflichen Gründen reise ich sehr viel. Wenn ich sehe, was an anderen Orten abgeht, lerne ich immer wieder erneut, unseren letztlich recht gut funktionierenden Rechtsstaat zu schätzen. Wer jetzt einfach auf Polizei und Staatsanwaltschaften einprügelt und diese als unfair, parteiisch, dumm usw. bezeichnet, der macht es sich etwas zu einfach. Am Anfang steht immer eine Straftat.. Hoffentlich nimmst du es anderen nicht Übel, wenn man dein Vertrauen beim besten Willen nicht teilen kann. Gerade wer Figuren wie Karin Keller-Sutter beobachtet, wird mit Befremden feststellen dass man Seitens der Behörden lieber Ende Jahres einen Bericht mit grossen Zahlen (hard facts, Verhaftungen, Erfolgsmeldungen etc.) veröffentlicht, was dann vielleicht die Karriere pusht, als man besonnen den Bürgern einen Dienst erweist. Sie steht indes mit ihrer Haltung nicht alleine da, je länger je mehr wird nach angelsächsischem Vorbild mehr Härte, Disziplin und Ordnung den Weg in unseren Alltag finden. Als aktuelles Beispiel kann man hier David Cameron nennen, der nicht mal eine Woche nach Ausbruch der Unruhen, sinnbildlich und quasi als erste Handlung verkündete, man werde in der Verfolgung der Aufständischen sich nicht durch Datenschutz- und Menschenrechte aufhalten lassen, sondern alles in der Macht stehende tun, um die Chaoten hinter Schloss und Riegel zu bringen. In den Büchern die ich über das Thema gelesen habe, ging man noch von Weltkriegen und Epidemien aus. Offenbar dachten selbst die grössten Gesellschaftspessimisten nicht, dass eines Tages für die Aufhebung besagter Rechte ein Paar brennende Häuser genügen würden. Die gute alte Staatsgläubigkeit und der Volksmund "Wo rauch ist, ist auch Feuer" kann man nicht argumentativ bekämpfen. Glaube ist Wissensresistent. Offenbar reicht dir auch nicht, dass es viele, gut dokumentierte Fälle gibt, wo eben Macht missbraucht und Übergriffe stattfinden. Ich hoffe es bedarf keiner Erwähnung, dass sich dies nicht nur auf das Umfeld von Fussballspielen beschränkt. Dabei sei auch erwähnt, dass meiner Meinung nach keine bösen Menschen oder ähnliches in diesen heikeln Positionen sitzen. Dennoch muss sich jeder die Frage stellen, wem er wie viele Kompetenzen geben will.
ganzodergarnöd
Mitglied
30.08.2011, 21:45 · #14
Beiträge: 90
Eine private Internetfahndung aufgrund des Abfeuern eines Böllers ist nüchtern betrachtet sicherlich nicht gerechtfertigt beziehungsweise verhältnismässig. Streng gesehen kann man in diesem Fall von versuchter Körperverletzung sprechen, auch wenn das für meine Begriffe schon ziemlich abwegig ist, da sicherlich niemand Böller abfeuert (abfeuert, nicht gezielt gegen jemandem wirft, was in diesem Fall ja auch nicht passiert ist) oder Fackeln zündet (zündet, nicht wirft!), um irgendjemanden zu gefährden, schon gar nicht die eigenen Leuten in der Kurve. Aber einfach mal davon ausgegangen, dass die Absicht des Täters wirklich die war, irgendjemanden zu verletzen: Um die Verhältnismässigkeit der Onlinefahndung des FCZ zu wahren, müsste konsequenterweise also ab jetzt die SBB, jeder Nachtclub etc. nach den Tätern (versuchter) Körperverletzung online fahnden. Das Internet und die Zeitungen wären wohl nach dem ersten Wochenende völlig überladen mit Bildern. Fakt ist doch einfach, dass zur Zeit jedes Mittel gebilligt wird, um der Öffentlichkeit irgendwelche "Hooligans" zu präsentieren. Was für perverse Züge die hysterische Onlinefahnderei nach Fussballfans (und nur nach Fussballfans) angenommen hat, zeigt sich ja im Beispiel des FCZ ziemlich gut, der nicht nur nach dem Täter sondern sogar noch nach dessen "Helfer" gefahndet hat, also wegen "Beihilfe zur versuchten Körperverletzung".
Roger Kundert
Mitglied
30.08.2011, 21:59 · #15
Beiträge: 2'053
Interessanterweise müsste man diese Diskussion in den Präsi-Thread verlangen, ist er doch als letzte Instanz für diese Internet-Fahnung verantwortlich. Erstaunlicherweise halten sich die üblichen Canepa-Befürworter in dieser Frage sehr zurück. Eines möchte ich abschliessend festhalten. Canepa fühlt sich als Präsident des FCZ für die Fussballveranstaltungen im Letzigrund verantwortlich. Er hat als letzte Instanz die Internet-Fahndung bewilligt. Wahrscheinlich emotionell geprägt, auch weil er genug davon hat. Ich glaube, dass die Laisser-faire-Mentalität auch in der Schweiz dem Ende entgegen geht. Wer an meine Party kommt, soll sich an meine Grundsätze halten; insofern hat Cillo nicht unrecht, auch wenn er sich weit aus dem Fenster lehnt. Cillo, sempre uno di noi, Curva Est Zurigo.
Kampfsau
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31.08.2011, 05:50 · #17
Beiträge: 3'851
Vielleicht auch einmal das Hirn einschalten bevor immer die bösen Polizisten und andere Autortitätspersonnen als Fachos abgestempelt werden. http://sportbild.bild.de/SPORT/fussball/2011/08/26/georg-koch-spricht-ueber-seine-leidensgeschichte/der-boeller-hat-alles-kaputt-geknallt.html Haben wahrscheinlich alle obenstehendes Posting übersehen! Dieses Posting beantwortet den ganzen Thread!
Dr. Zoidberg
Mitglied
31.08.2011, 07:40 · #18
Beiträge: 58
Also, schauen wir uns das Ganze mal genauer an: Gefährdung von Leib und Leben. Gefährdung: Es besteht eine Gefahr. Es ist soweit richtig das im Zürcher Fall durch die Böller niemand verletzt oder getötet wurde, es bestand aber die Gefahr. Leib und Leben: Richtig, niemand wurde getötet. Und es müsste wirklich sehr unglücklich laufen, damit jemand durch einen zugeworfenen Böller stirbt. Damit habe wir das "Leben" abgedeckt. Was ist jetzt mit dem "Leib" lieber Sub? Bestand durch den Böller keine Gefahr auf ernsthafte körperliche Schäden (Siehe den Fall Koch)? Nach meiner Meinung liegt also sehrwohl eine Gefährdung von Leib und Leben vor. Ob der FCZ selbst einen Internetpranger führen darf, ist wieder eine andere Diskusion.
Dini Mueter
Mitglied
31.08.2011, 09:49 · #19
Beiträge: 2'795
Also, schauen wir uns das Ganze mal genauer an: Gefährdung von Leib und Leben. Gefährdung: Es besteht eine Gefahr. Es ist soweit richtig das im Zürcher Fall durch die Böller niemand verletzt oder getötet wurde, es bestand aber die Gefahr. Leib und Leben: Richtig, niemand wurde getötet. Und es müsste wirklich sehr unglücklich laufen, damit jemand durch einen zugeworfenen Böller stirbt. Damit habe wir das "Leben" abgedeckt. Was ist jetzt mit dem "Leib" lieber Sub? Bestand durch den Böller keine Gefahr auf ernsthafte körperliche Schäden (Siehe den Fall Koch)? Nach meiner Meinung liegt also sehrwohl eine Gefährdung von Leib und Leben vor. Ob der FCZ selbst einen Internetpranger führen darf, ist wieder eine andere Diskusion. Natürlich, ausserdem ist "Gefährdung von Leib und Leben" ein juristischer Ausdruck. Nur weil keine Absicht erkennbar ist, jemanden zu töten, heisst der Straftatbestand trotzdem so: http://www.admin.ch/ch/d/sr/321_0/a128a.html
sub
Mitglied
31.08.2011, 09:58 · #20
Beiträge: 1'360
Die Frage ist dann wohl, und im Unterschied zum schiessen mit einer Waffe, ob ein Böller werfen, als ANGRIFF auf Leib und Leben gewertet werden kann. Aber egal. Bei dieser Auslegung könnte man jeden Autofahrer welcher bisschen knapp bremst am Fussgängerstreifen einem ANGRIFF auf Leib und Leben bezichtigen. Die Tatwaffe Böller wird dann einfach durch die Tatwaffe Auto ersetzt.
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