Repression gegen die Ultra Kultur

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Los TiozMitglied
26.02.2013, 11:51 · #204
Beiträge: 3'995
Weiss gerade nicht wohin damit. Fundstück der Woche? Witz des Tages? Was ich hasse..? Meine Fresse, und so etwas soll in unseren Stadien für Sicherheit sorgen und nun sogar viel mehr Kompetenzen bekommen. Da kommt mir das Kotzen! (Das Video lässt sich leider nicht einbetten) http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=d_r-TzIGadE
ZhyrusMitglied
26.02.2013, 12:02 · #205
Beiträge: 15'719
Weiss gerade nicht wohin damit. Fundstück der Woche? Witz des Tages? Was ich hasse..? Meine Fresse, und so etwas soll in unseren Stadien für Sicherheit sorgen und nun sogar viel mehr Kompetenzen bekommen. Da kommt mir das Kotzen! (Das Video lässt sich leider nicht einbetten) http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=d_r-TzIGadE Das man nicht merkt, dass man sich so etwas von selber disqualifiziert, wenn man so Möchtegern-Rambovideos auf youtube hochlädt. Einen auf dicke Hose machen, wie irgenwelche verwöhnte Schweizer Vorstadtschnudergoofen 50 Cent immitieren, aber unfähig sein eine handvoll Typen daran zu hindern quer über den Letzigrund zu laufen und dort Pyro in den gegnerischen Sektor zu schmeissen, passt zu dieser Selektion gescheiterten Cops und Ex-Militärler.
Avatar von din Vaterdin VaterMitglied
26.02.2013, 12:20 · #206
Beiträge: 6'247
Weiss gerade nicht wohin damit. Fundstück der Woche? Witz des Tages? Was ich hasse..? Meine Fresse, und so etwas soll in unseren Stadien für Sicherheit sorgen und nun sogar viel mehr Kompetenzen bekommen. Da kommt mir das Kotzen! (Das Video lässt sich leider nicht einbetten) http://www.youtube.com/watch?feature=player_embedded&v=d_r-TzIGadE Das man nicht merkt, dass man sich so etwas von selber disqualifiziert, wenn man so Möchtegern-Rambovideos auf youtube hochlädt. Einen auf dicke Hose machen, wie irgenwelche verwöhnte Schweizer Vorstadtschnudergoofen 50 Cent immitieren, aber unfähig sein eine handvoll Typen daran zu hindern quer über den Letzigrund zu laufen und dort Pyro in den gegnerischen Sektor zu schmeissen, passt zu dieser Selektion gescheiterten Cops und Ex-Militärler. Aus dem Beschrieb zum Youtube-Video: Folgendes Video kursiert unter Mitarbeitern und Sympathisanten der Firma Protectas SA, welche seit geraumer Zeit im Berner Stade de Suisse sowie im Basler St. Jakob-Park für die Sicherheit zuständig ist. Es zeigt die Mitarbeitenden bei Einsätzen und Trainings im Zusammenhang mit Schweizer Fussballspielen. Die Aufmachung des Videos mit heroischer Musik und paramilitärischen Formationen lässt an der Professionalität der Firma zweifeln und erweckt den Eindruck, dass Konfrontationen mit Fans durchaus auch als reizvoll angesehen werden. Spätestens mit der Schlusssequenz verliert die Protectas jegliche Glaubwürdigkeit hinsichtlich ihres Auftrags, an den Eingängen von Fussballstadien Pyrotechnik zu konfiszieren. http://www.youtube.com/watch?v=d_r-TzIGadE
steve-oMitglied
26.02.2013, 14:33 · #207
Beiträge: 212
www.lu.ch Medienmitteilung26.02.2013 Kanton Luzern wendet das revidierte «Hooligan-Konkordat» vorläufig nicht an Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern wird vorläufig das revidierte «Hooligan-Konkordat» nicht anwenden. In einer Beschwerde ans Bundesgericht wurde die Verfassungsmässigkeit einzelner Massnahmen angefochten. Man will nun die rechtliche Klärung durch das Bundesgericht abwarten. Als einer der ersten Kantone hat Luzern zur Änderung des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen («Hooligan-Konkordat») zugestimmt. Die neuen Regelungen traten am 10. Januar 2013 in Kraft. Gegen den Beitritt des Kantons Luzern zum revidierten «Hooligan-Konkordat» haben vier Privatpersonen beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. Diese machen geltend, das revidierte Konkordat beeinträchtige die Grundrechte der Fans und verstosse somit gegen die Bundesverfassung. Das Justiz- und Sicherheitsdepartement des Kantons Luzern ist an einer rechtlichen Klärung der aufgeworfenen Fragen interessiert. Die Verfassungsmässigkeit der Änderungen des Konkordats muss gewährleistet sein. Bevor dies jedoch nicht durch das Bundesgericht definitiv geklärt ist, wird vorläufig auf eine Anwendung der neuen Konkordatsbestimmungen verzichtet. Dies betrifft insbesondere das Abtasten von Personen über den Kleidern am ganzen Körper nach verbotenen Gegenständen, die sogenannte Intimkontrolle, sowie die systematische, elektronische Zutrittskontrolle. Die bisherigen, bewährten Massnahmen werden weitergeführt. Dies betrifft
  • konsequente Fantrennung
  • Förderung von Extrazügen der SBB und Sondertransporten durch die VBL
  • Strenge Sanktionierung von identifizierten Gewalttätern durch den Strafrichter, den FC Luzern (Stadionverbot) und die Luzerner Polizei (Rayonverbot).
  • der Ausschank von alkoholfreiem Bier in einzelnen Sektoren
  • flächendeckende Videoüberwachung, und
  • die Personenkontrollen durch den privaten FCL-Sicherheitsdienst
Weiter werden vor jedem Spiel durch die Luzerner Polizei und den Verantwortlichen des FCL im Rahmen einer gemeinsamen Lageanalyse entsprechende Massnahmen geplant. -------------------------------------------------------------------------------- Kontakt Regierungsrätin Yvonne Schärli-Gerig Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartementes Tel. 041 228 59 17 (erreichbar: Dienstag, 26. Februar 2013, von 14.15 bis 16 Uhr)
alainefMitglied
fcz333Mitglied
eifachöppisMitglied
01.03.2013, 15:19 · #212
Beiträge: 4'889
http://www.zugerzeitung.ch/nachrichten/ ... t93,242578 Die Grünliberalen spielten das Zünglein an der Waage. Beschneidung verfassungsrechtlicher Grundrechte durch Staatsorgane = Liberalismus? Ich werde NIE! mehr meine Stimme einem Vertreter dieser Partei geben!!
SKilvanMitglied
02.03.2013, 11:50 · #213
Beiträge: 125
http://blog.tagesanzeiger.ch/hauptstaed ... ut-werden/ Man beachte folgendes Zitat: «Verursachung einer Explosion oder Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht». Mir gits eis
RobinMitglied
08.03.2013, 15:07 · #214
Beiträge: 169
Alexander Kühn am Freitag den 8. März 2013 Danke für die Repressiönchen Stellen Sie sich vor, Sie möchten ein FCZ-Spiel gerne mal von der Südkurve aus verfolgen. Und weil Sie zufällig mit ein paar Fans, die bereits einmal auffällig wurden, das Stadiontor passieren wollen, könnte man Sie mit Verweis auf einen konkreten Verdacht gemäss dem verschärften Hooligan-Konkordat einer Leibesvisitation unterziehen. Das wäre ganz schön mühsam oder? Auch wenn sich Zürich dafür eingesetzt hat, dass private Sicherheitsdienste nur über den Kleidern abtasten dürfen, während die Polizei auch darunter nachprüfen darf. Stellen Sie sich zweitens vor, Ihr 18-jähriger Sohn liesse sich im Stadion zu einem Fackelwurf hinreissen und müsste sich nun an Spieltagen nicht nur drei Jahre lang einem Rayonverbot unterwerfen, sondern sich auch noch bei der Polizei seines Wohnorts melden. Das wäre dann mehr als mühsam, sondern würde Sie irgendwie an einen Polizeistaat erinnern. Und trotzdem ist dies ein mögliches Szenario, wenn das Hooligan-Konkordat kommt. Sind Sie jetzt irgendwie sauer auf die Politiker und Juristen, die sich das alles ausgedacht haben? Finden Sie, das geht doch alles eindeutig zu weit? Dann überlegen Sie einmal, wem Sie es letztlich zu verdanken haben, dass sich der Staat genötigt fühlt, eine härtere Gangart einzulegen. Schuld sind jene Fans, die sich partout nicht benehmen können. Jene Fans, die verbotene Pyrotechnik zünden, sich in ihrer persönlichen Freiheit eingeschränkt fühlen, wenn Sie das nicht tun dürfen, und Streit anzetteln, wenn sie am Eingang darauf aufmerksam gemacht werden, dass Feuerwerk im Stadion nichts zu suchen hat. Stellen Sie sich einmal vor, ein Anhänger von Rafael Nadal würde während des French-Open-Finals gegen Roger Federer eine Petarde zünden oder gar aufs Feld werfen. Da würden Sie fluchen wie ein Rohrspatz. Aber wenn einer das im Fussballstadion tut, dann finden Sie das nicht so schlimm. Gehört ja zur Fankultur, gabs ja schon immer. Damit sind wir beim Kern der Problematik angelangt. Bei den Clubs, die sich scheuen, eine konsequente Fanarbeit aufzuziehen und bei den Zuschauern in den Kurven, die selbst zwar keine Gewaltakte oder Zündeleien ausführen, solches Fehlverhalten aber tolerieren, verharmlosen und vielleicht sogar ein wenig bewundern. Frei nach dem Motto: Hei, der starke Anführer hat es den gegnerischen Fans aber gezeigt, als er sie angepöbelt, am Kragen gepackt, mit einem Raketchen beschossen oder in den Hintern getreten hat! Und Verrat wäre dann das Allerletzte. Man ist ja schliesslich eine Einheit und steht zusammen. Einer für alle, alle für einen … Natürlich gibt es juristische Überlegungen, die gegen das vom Kanton sowie den Städten Zürich, Winterthur und Kloten befürwortete Hooligan-Konkordat sprechen. Trotzdem wäre es durchaus keine Katastrophe, wenn die Bestimmungen in Kraft treten würden und die Fans jene Suppe auslöffeln müssten, die sie sich selbst eingebrockt haben. Durch Toleranz an der falschen Stelle oder gedankenloses Fehlverhalten. Die Befürworter des Hooligan-Konkordats sind keine Hardliner, der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr ist sogar ein erklärter Fussballfreund. Und wenn Fehr sagt, die Bestimmungen würden auf jeden Fall pragmatisch und mit Augenmass umgesetzt werden, darf man ihm das ruhig glauben. Ob Zürich und Basel tatsächlich zu Pilgerorten für Hooligans würden, wenn das Konkordat gekippt wird, sei dahingestellt. Und noch etwas: Das gern angeführte Beispiel, dass ein Zürcher Fan des FC Basel erst nach Basel, dann mit dem Fanzug zurück nach Zürich und schliesslich unter Polizeibegleitung in den Letzigrund fahren müsste, um den Klassiker FCZ – FCB im Gästeblock zu verfolgen, ist Unsinn. Es werde ganz einfach einen separaten Eingangspunkt geben, wenn das Hooligan-Konkordat greift. Dort wird freilich mit schärferen Kontrollen zu rechnen sein. Aber ist das so schlimm, verdient das die Bezeichnung Repression? Ich selbst hatte vor Jahren bei einem Spiel des FCZ in St. Gallen einmal das Vergnügen, zur Inspektion in ein Kabäuschen vor dem Stadion gebeten zu werden. Ich habe mich natürlich auch geärgert, doch die folgenden Treffer gegen mein Team haben weit mehr geschmerzt. aus dem Steilpass Blog von Tagi/Newsnet
ted mosbyMitglied
08.03.2013, 17:08 · #215
Beiträge: 1'587
So ziemlich der grösste Shit dens heute online zu lesen gab. Noch vor der Story mit den RTL Geschwistern! Immerhin kriegt er bei den Lesernkommentaren die entsprechende Quittung. Eine Frechheit sowas! Usserd em Mäme Sykora chasch det kene bruche!
ArtemosMitglied
10.03.2013, 12:02 · #216
Beiträge: 1'501
Und Mämä ist nicht mehr dabei, deshalb kann man den Steilpassblog getrost in die Tonne kloppen.
ZhyrusMitglied
12.03.2013, 11:21 · #217
Beiträge: 15'719
Stellen Sie sich zweitens vor, Ihr 18-jähriger Sohn liesse sich im Stadion zu einem Fackelwurf hinreissen und müsste sich nun an Spieltagen nicht nur drei Jahre lang einem Rayonverbot unterwerfen, sondern sich auch noch bei der Polizei seines Wohnorts melden. Das wäre dann mehr als mühsam, sondern würde Sie irgendwie an einen Polizeistaat erinnern. Sorry, aber wenn mein Bengel jemals eine Fackel wirft, dann habe ich aber Null Verbarmen, wenn er sich 3 Jahre lang jedes Wochenende bei den Bullen melden darf! Sehr schön ist auch, dass natürlich ein pöser Nadalfan gegen unseren Roger National zünden tut und nicht umgekehrt. Ein Schweizer würde ja nie so etwas machen... Die erklärten "Fussballfreunde" Fehr & Kühn mit Augenmass, es hätte was Komödiantisches, wenn es nicht so ernst wäre!
eifachöppisMitglied
12.03.2013, 12:49 · #219
Beiträge: 4'889
Pyro-Schmuggel als Gewalttätigkeit Auch wenn ein Fussballfan lediglich versucht hat, einen Feuerwerkskörper in ein Stadion zu schmuggeln, kann gegen ihn im Hinblick auf ein risikobehaftetes Auswärtsspiel eine Ausreisebeschränkung verhängt werden. Das ergibt sich aus einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Beschwerde eines Anhängers des FC Basel abgewiesen hat, dem das Bundesamt für Polizei mit Blick auf das Spiel gegen den FC Bayern München vom 8. Dezember 2010 für drei Tage die Ausreise aus der Schweiz untersagt hatte. Gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit kann einer Person vorübergehend die Ausreise aus der Schweiz verboten werden, wenn «gegen sie ein Rayonverbot besteht, weil sie sich anlässlich von Sportveranstaltungen nachweislich an Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen beteiligt hat; und aufgrund ihres Verhaltens angenommen werden muss, dass sie sich anlässlich einer Sportveranstaltung im Bestimmungsland an Gewalttätigkeiten beteiligen wird» (Art. 24c). Die Definition der Gewalttätigkeit überliess der Gesetzgeber dem Bundesrat, doch gibt es aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichts klare Hinweise dafür, dass «auch das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in Stadien bekämpft werden sollte». Es ist daher laut dem Urteil aus St. Gallen nicht zu beanstanden, wenn in der einschlägigen Verordnung das Mitführen oder Verwenden von pyrotechnischen Gegenständen in Sportstätten, in deren Umgebung sowie auf der An- und Rückreise zum gewalttätigen Verhalten gerechnet wird. Wer pyrotechnisches Material mit sich führt, das in einem Sportstadion legal gar nicht verwendet werden kann, zielt nach Auffassung des erstinstanzlichen eidgenössischen Verwaltungsgerichts «darauf ab, den zu diesem Zweck eigens mitgeführten Gegenstand im Stadion auch zu verwenden». Das Urteil kann noch ans Bundesgericht in Lausanne weitergezogen werden. Urteil C-8376/2010 vom 19. 2. 13 – nicht rechtskräftig. Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/pyro- ... 1.18045294
RingoMitglied
14.03.2013, 13:13 · #220
Beiträge: 655
Hooligans, Chaoten und Randalierer? Faló, eine Dok-Sendung des TSI, wollte diesem Phänomen auf den Grund gehen. Bei den Recherchen kam Erstaunliches zutage. Entstanden ist ein 40-minütiger Film, welcher die Fanthematik für einmal aus einem anderen Blickwinkel betrachtet. http://www.konkordatnein.ch/?p=270
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