Unglaublich!!!

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PyleMitglied
05.11.2008, 22:21 · #2
Beiträge: 2'511
Ich bin prinzipiell gegen jegliche Art von Geisterspielen. Deshalb ist mir das Urteil recht, Allerdings wurde nicht mit gleichen Ellen gemessen....Ex-YB-Präsi Zloczi wird interveniert haben :-)
K 6 MMitglied
06.11.2008, 06:55 · #3
Beiträge: 3'986
Wieso unglaublich? Weil die SFL erstmals ein reflektiertes Urteil fällt?
Heinz_DurrerMitglied
06.11.2008, 07:16 · #4
Beiträge: 935
Es ist unglaublich, weil die SFL innerhalb von 4 Monaten das Strafmass für Fackelwerfen von 2 Geisterspielen auf 0 reduziert. Dreht man das ganze um, könnte man als fehlbarer sogenannter "Fan" jetzt denken, "es gibt ja keine Geistspiele wenn ich unabsichtlich eine Fackel in die gegnerischen Fans werfe". Somit wäre die Erzieherische Massname, welche mit den FCZ Geisterspielen umgesetzt wurde, zunichte.
Blerim_DzemailiMitglied
06.11.2008, 07:30 · #5
Beiträge: 7'511
Es ist unglaublich, weil die SFL innerhalb von 4 Monaten das Strafmass für Fackelwerfen von 2 Geisterspielen auf 0 reduziert. Dreht man das ganze um, könnte man als fehlbarer sogenannter "Fan" jetzt denken, "es gibt ja keine Geistspiele wenn ich unabsichtlich eine Fackel in die gegnerischen Fans werfe". Somit wäre die Erzieherische Massname, welche mit den FCZ Geisterspielen umgesetzt wurde, zunichte. Vor allem frage ich mich, an Hand welcher Tatsachen entschieden wurde, dass die Fackelwürfe von YB nicht absichtlich waren, hingegen unsere schon?
dynamoMitglied
06.11.2008, 07:48 · #6
Beiträge: 476
Vor allem frage ich mich, an Hand welcher Tatsachen entschieden wurde, dass die Fackelwürfe von YB nicht absichtlich waren, hingegen unsere schon? Absolut richtiger Entscheid. Zum Glück hat sich die SFL nicht von der allgemeinen Hysterie anstecken lassen und beurteilte die Vorkommnisse aufgrund von Fakten. Hier kannst du übrigens noch lesen wie es zu diesem Entscheid gekommen ist. Sind halt, im Gegensatz zum 20 Minuten, ein paar Zeilen mehr – aber ein wenig lesen hat noch niemandem geschadet. http://www.football.ch/de/start.aspx?vNews=1&newsID=13
GorgeousGeorgeMitglied
06.11.2008, 07:49 · #7
Beiträge: 325
Es ist unglaublich, weil die SFL innerhalb von 4 Monaten das Strafmass für Fackelwerfen von 2 Geisterspielen auf 0 reduziert. Dreht man das ganze um, könnte man als fehlbarer sogenannter "Fan" jetzt denken, "es gibt ja keine Geistspiele wenn ich unabsichtlich eine Fackel in die gegnerischen Fans werfe". Somit wäre die Erzieherische Massname, welche mit den FCZ Geisterspielen umgesetzt wurde, zunichte. hast du das urteil überhaupt gelesen oder proletest du einfach irgendetwas im zeug herum?
devanteMitglied
06.11.2008, 08:41 · #8
Beiträge: 19'480
Es ist unglaublich, weil die SFL innerhalb von 4 Monaten das Strafmass für Fackelwerfen von 2 Geisterspielen auf 0 reduziert. Dreht man das ganze um, könnte man als fehlbarer sogenannter "Fan" jetzt denken, "es gibt ja keine Geistspiele wenn ich unabsichtlich eine Fackel in die gegnerischen Fans werfe". Somit wäre die Erzieherische Massname, welche mit den FCZ Geisterspielen umgesetzt wurde, zunichte. hier noch für diejenigen die das richtige urteil nicht gelesen haben: Eine Fackel allerdings landete in einem Sektor mit Basler Fans. Eine in der Beweisabnahme eingereichte Videosequenz zum Vorfall zeigt allerdings klar, dass die Fackel nicht gezielt in den Sektor geworfen wurde. Vielmehr wurde sie ungeschickt fallen gelassen, prallte auf die Mauer des Marathon-Tores und von dort in den daneben liegenden Sektor mit Basler Fans. In diesem wesentlichen Punkt unterscheidet sich der vorliegende Fall klar von den Fackelwürfen anlässlich des Spieles FC Basel 1893 – FC Zürich vom 2. Mai 2008, die zur Sanktionierung der Zürcher mit zwei Spielen vor leeren Rängen («Geisterspiele») geführt hatten. Aufgrund der Beweismittel konnte dort klar ermittelt werden, dass die Zürcher Zuschauer absichtlich und gezielt mehrere Fackeln in einen gut gefüllten Basler Sektor geworfen hatten. ....der rest ist nicht so interessant für uns
porrropoopooo..Mitglied
06.11.2008, 09:51 · #9
Beiträge: 501
Eine Fackel allerdings landete in einem Sektor mit Basler Fans. Eine in der Beweisabnahme eingereichte Videosequenz zum Vorfall zeigt allerdings klar, dass die Fackel nicht gezielt in den Sektor geworfen wurde. Vielmehr wurde sie ungeschickt fallen gelassen, prallte auf die Mauer des Marathon-Tores und von dort in den daneben liegenden Sektor mit Basler Fans. hat man ja auch auf dem video gsehen das die fakel am gländer abgeprallt ist, der wollte die fakel doch in den zwischenraum schmeissen. doch die medien hatten wieder futter und nützen es aus.
DieterMitglied
06.11.2008, 10:02 · #10
Beiträge: 9'298
Es ist unglaublich, weil die SFL innerhalb von 4 Monaten das Strafmass für Fackelwerfen von 2 Geisterspielen auf 0 reduziert. Dreht man das ganze um, könnte man als fehlbarer sogenannter "Fan" jetzt denken, "es gibt ja keine Geistspiele wenn ich unabsichtlich eine Fackel in die gegnerischen Fans werfe". Somit wäre die Erzieherische Massname, welche mit den FCZ Geisterspielen umgesetzt wurde, zunichte. Hast du die aufnahmen von FCB-Yb gesehen? Die haben die fackeln zum entsorgen einfach in den unteren sektor geschmissen, bzw dort in den durchgang
K 6 MMitglied
06.11.2008, 10:27 · #11
Beiträge: 3'986
Eine Fackel allerdings landete in einem Sektor mit Basler Fans. Eine in der Beweisabnahme eingereichte Videosequenz zum Vorfall zeigt allerdings klar, dass die Fackel nicht gezielt in den Sektor geworfen wurde. Vielmehr wurde sie ungeschickt fallen gelassen, prallte auf die Mauer des Marathon-Tores und von dort in den daneben liegenden Sektor mit Basler Fans. hat man ja auch auf dem video gsehen das die fakel am gländer abgeprallt ist, der wollte die fakel doch in den zwischenraum schmeissen. doch die medien hatten wieder futter und nützen es aus. Bitteschön http://de.youtube.com/watch?v=0YAqBNXuTq4
Heinz_DurrerMitglied
06.11.2008, 11:03 · #12
Beiträge: 935
hast du das urteil überhaupt gelesen oder proletest du einfach irgendetwas im zeug herum? Nein, das Urteil selber habe ich nicht gelesen, nur die entsprechenden Zeitungsartikel dazu. In erster Linie geht es mir hier darum, dass man nicht etwas, das man grundlegend verteufelt und verbietet, in diesem Fall "Pyrotechnisches Material an einem Fussballspiel" aus Sicht der SFL , plötzlich "erlauben" kann in dem man die Umstände wie eine Fackel wo und wann landet, berücksichtigt. Langer Rede kurzer Sinn, die Fackel landet schlussendlich am selben Ort und ist genau gleich gefährlich oder nicht gefährlich, egal ob mit Absicht oder nicht. Es geht mir hier auch weniger um das Strafmass von YB, sondern mehr um die launische Willkür mit welcher bei der SFL Strafen ausgeteilt werden.
K 6 MMitglied
06.11.2008, 11:05 · #13
Beiträge: 3'986
egal ob mit Absicht oder nicht. Vorsätzlich und fahrlässig sind dir aber schon bekannte Begriffe, oder?
GorgeousGeorgeMitglied
06.11.2008, 11:23 · #14
Beiträge: 325
egal ob mit Absicht oder nicht. nein, eben überhaupt nicht egal. das ist genau das sachliche argument, auf welches bei der beurteilung abgestützt werden MUSS!
Heinz_DurrerMitglied
06.11.2008, 12:27 · #15
Beiträge: 935
egal ob mit Absicht oder nicht. Vorsätzlich und fahrlässig sind dir aber schon bekannte Begriffe, oder? Genau deshalb bin ich auch nicht der Meinung, dass das selbe Strafmass wie beim Fall FCZ hätte angewandt werden sollen. egal ob mit Absicht oder nicht. nein, eben überhaupt nicht egal. das ist genau das sachliche argument, auf welches bei der beurteilung abgestützt werden MUSS! Kann man bitte den ganzen Satz zitieren (und natürlich auch lesen): Ich habe geschrieben "die Fackel landet schlussendlich am selben Ort und ist genau gleich gefährlich oder nicht gefährlich, egal ob mit Absicht oder nicht." Falls du diese Tatsache bestreitest, kannst du gerne etwas dazu schreiben. Ich bin weder für noch gegen irgendwas, dies ist nur meine Meinung zu diesem Thema.
devanteMitglied
06.11.2008, 12:33 · #16
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@hein_durrer Mache mal einen Vergleich: Ausgangslage: Du kaufst eine Waffe, hast aber keinen Waffenschein. Szenario1: Dir fällts die Waffe runter, ein Schuss geht los und du verletzt jemanden Szanario2: Die gehst auf die Strasse und streckst einen mit einem gezielten Schuss in den Kopf gleiches Strafmass in deinen Augen?
Heinz_DurrerMitglied
06.11.2008, 12:45 · #17
Beiträge: 935
@hein_durrer Mache mal einen Vergleich: Ausgangslage: Du kaufst eine Waffe, hast aber keinen Waffenschein. Szenario1: Dir fällts die Waffe runter, ein Schuss geht los und du verletzt jemanden Szanario2: Die gehst auf die Strasse und streckst einen mit einem gezielten Schuss in den Kopf gleiches Strafmass in deinen Augen? Guter vergleich, müsster aber lauten: Szenario1: Dir fällt die Waffe runter, welche du nicht haben dürftest, ein Schuss geht los und du verletzt fast jemanden, es kommen alle mit dem Schrecken davon. Szenario2: Du gehst mit deiner Waffe, welche du nicht haben dürftest, auf die Strasse und willst aus 10 Metern in die Menge schiessen, obwohl du niemanden töten willst, gehst du das Risiko ein, dies zu tun oder zumindest jemanden zu verletzen. Es kommen jedoch alle mit dem Schrecken davon. 2 mal die selbe Waffe mit dem selben Ausgang. 1 x Vorsätzlich und 1 x Fahrlässig (danke K 6 M). Gleiches Strafmass? Nein, Szenario2 muss härter bestraft werden A B E R Szenario1 sollte gleichwohl nicht nur mit einem Rüffel davon kommen. Vorallem wenn, die Waffe verbotenerweise mitgeführt wurde.
K 6 MMitglied
06.11.2008, 12:51 · #18
Beiträge: 3'986
Nein, Szenario2 muss härter bestraft werden A B E R Szenario1 sollte gleichwohl nicht nur mit einem Rüffel davon kommen. Vorallem wenn, die Waffe verbotenerweise mitgeführt wurde. Sie wurden ja bestraft. Und bei fahrlässigem Verhalten gibts halt fast immer "nur" eine bedingte Strafe (und dies IMO zurecht).
Heinz_DurrerMitglied
06.11.2008, 12:57 · #19
Beiträge: 935
Sie wurden ja bestraft. Und bei fahrlässigem Verhalten gibts halt fast immer "nur" eine bedingte Strafe (und dies IMO zurecht). Ich gebe dir recht, man muss aber Berücksichtigen, dass wir hier nicht von den Fehlbaren selber und deren Bestrafung sprechen, sondern von den Fussballclubs welche dafür bestraft werden, ja also eigentlich theoretisch nichts verbrochen haben.
K 6 MMitglied
06.11.2008, 13:06 · #20
Beiträge: 3'986
Sie wurden ja bestraft. Und bei fahrlässigem Verhalten gibts halt fast immer "nur" eine bedingte Strafe (und dies IMO zurecht). Ich gebe dir recht, man muss aber Berücksichtigen, dass wir hier nicht von den Fehlbaren selber und deren Bestrafung sprechen, sondern von den Fussballclubs welche dafür bestraft werden, ja also eigentlich theoretisch nichts verbrochen haben. Ist bei Geisterspielen ja auch nicht gross anders.
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