Testspiel-Absage infolge Auflagen der Stadtpolizei Zürich

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Zürcher Südkurve
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10.01.2014, 11:09 · #1
Beiträge: 681
Nun wurde das erweiterte «Hooligan-Konkordat» also ein erstes Mal mit «Augenmass» zur Anwendung gebracht. Die Experten der «Fachstelle Hooliganismus» sehen in einem Testspiel zwischen dem FC Zürich und dem FC Biel ein derartiges Gefahrenpotential, dass ein fünfseitiges Dokument mit Auflagen an den FC Zürich verschickt wurde. Die gemachten Auflagen wirken umso lächerlicher, wenn man bedenkt, dass das Spiel an einem Wochentag um 15.30 Uhr hätte stattfinden sollen. Dies bestätigt in erheblichem Masse die Befürchtungen, auf die die Zürcher Südkurve vor der Abstimmung vom 9. Juni 2013 immer wieder hingewiesen hat. Stets wurde abgewiegelt und auf das bekannte «Augenmass» hingewiesen. Es war jedoch von Anfang an klar: Hat die Polizei erst einmal die Befugnisse, werden sie diese auch zur Gänze ausschöpfen. Ob in Zürich, im Aargau oder in anderen Kantonen. Dies dürfte daher nur ein Vorgeschmack sein. Zu welch weiteren glorreichen Ideen die «Fachstelle» und die Polizei im Allgemeinen kommt, kann man anhand der Fülle von Möglichkeiten, die nun in ihrer Kompetenz liegen, nur erahnen.
sürmel
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12.01.2014, 18:15 · #3
Beiträge: 3'286
https://twitter.com/stadtwolff/status/422032868609515520 https://twitter.com/stadtwolff/status/4 ... 7354008576 Schön und gut was Wolff da twittert, aber es ist einfach nicht wahr. Es ist auf dem Heerenschürli eben nicht 0-Problem ein kleines Sicherheitskonzept mit kanalisiertem Einlass bereitzustellen, da es sich um offenes Gelände handelt. Aber der Wolff will jetzt im nachhinein natürlich nicht als Fiesling dastehen, welcher unnötig Sachen verbietet und schiebt den schwarzen Peter halt dem FCZ zu...
gelbeseite
Mitglied
12.01.2014, 21:57 · #4
Beiträge: 6'419
Und genau deshalb haben wir uns so gegen das Konkordat gewehrt. Aus unverständlichen Gründen werden auf keiner Ebene konstruktive Ansätze gesucht. Anstatt zu diskutieren, weshalb ein solches Testspiel überhaupt ein Sicherheitskonzept braucht, versteckt man sich jetzt hinter seinem aufgemöbelten Spielzeug, dem Konkordat. Als ob man beinahe dazu gezwungen sei, auf ein Sicherheitskonzept zu bestehen. 2. Kapitel: Bewilligungspflicht und Auflagen Art. 3a Bewilligungspflicht 1 Fussball- und Eishockeyspiele mit Beteiligung der Klubs der jeweils obersten Spielklasse der Männer sind bewilligungspflichtig. Spiele der Klubs unterer Ligen oder anderer Sportarten können als bewilligungspflichtig erklärt werden, wenn im Umfeld der Spiele eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu befürchten ist. 4 Werden Auflagen verletzt, können adäquate Massnahmen getroffen werden. Unter anderem kann eine Bewilligung entzogen werden, für künftige Spiele verweigert werden, oder eine künftige Bewilligung kann mit zusätzlichen Auflagen versehen werden. Vom Bewilligungsnehmer kann Kostenersatz für Schäden verlangt werden, die auf eine Verletzung von Auflagen zurückzuführen sind. http://www.kkjpd.ch/images/upload/12030 ... an%20d.pdf Anstatt auf Twitter zu stänkern, dass doch der FCZ Schuld ist, soll uns der Wolff bitte an Beispielen erklären, weshalb er eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit befürchten musste. Gab es denn bei FCZ gegen Biel schon schwere Ausschreitungen, wurde zuvor in einer Partie schon einmal die öffentliche Sicherheit gefährdet? Oder in einem anderen Testspiel des FCZ? Man wählt ja Testspielgegner bewusst so, dass man nicht gerade auf Rivalen trifft. Und war es adäquat, ein Spiel deswegen abzusagen? Kompromisse suchen ein Thema?
Baloo
Mitglied
13.01.2014, 15:56 · #5
Beiträge: 1'291
Stets wurde abgewiegelt und auf das bekannte «Augenmass» hingewiesen. Wie soll man auch "Augenmass" anwenden können, wenn man eine dermassen verzogene Wahrnehmung der Realität hat?
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