Repression gegen die Ultra Kultur

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Los TiozMitglied
23.06.2016, 14:31 · #501
Beiträge: 3'995
Stelle es mal hier rein: Bald keine YB-Spiele mehr in Thun? Nach den Ausschreitungen am Kantonsderby vom 25. Mai sistierte der Gemeinderat die Rahmenbewilligung für Spiele des FC Thun. Nun wurde sie erneut erteilt – aber nicht für Spiele gegen YB. Sprayereien, Gewalt gegen Unbeteiligte und Steine gegen Polizisten: Nach dem Spiel zwischen dem FC Thun und dem BSCYB am 25. Mai kam es beim Fanmarsch durch die Stadt zu gewalttätigen Ausschreitungen. Dabei waren Anhänger beider Mannschaften beteiligt. Diese Randale hat nun Folgen: Der Thuner Gemeinderat hat für die künftigen Berner Derbys vorerst keine Bewilligung erteilt. «Es braucht nun eine Einzelbewilligung für alle YB-Spiele in Thun», sagt der Thuner Sicherheitsdirektionsvorsteher Peter Siegenthaler auf Anfrage von 20 Minuten. So kann die Behörde jeweils vor einem Derby entscheiden, ob etwa der Ausschank von Alkohol oder Fahnen im Stadion erlaubt sind – und auch, ob das Spiel überhaupt stattfinden darf. Erneute Ausschreitungen hätten schwerwiegende Folge Laut Siegenthaler werden in der Regel bei Einzelbewilligungen keine Auflagen ausgesprochen, es sei eher eine Formsache. Falls es jedoch erneut zu Ausschreitungen komme, könne sich dies rasch ändern. «Wir beurteilen jeweils die aktuelle Begegnung und leiten daraus die Massnahmen für das nächste Spiel ab», so Siegenthaler weiter. Beim FC Thun macht man sich wegen der Einzelbewilligung der Kantonsderbys derzeit noch keine Sorgen. «Ich habe Verständnis für die Einzelbewilligungen», sagt FCT-Markus Lüthi zum Entscheid der Stadt. Er sei sich bewusst, dass der Gemeinderat im Ernstfall auch Spiele verbieten könne, doch die geführten Gespräche würden nicht darauf hindeuten: «Ich schaue dem Ganzen entspannt entgegen.» (by - 20min)
s'EfeuMitglied
02.11.2016, 09:02 · #503
Beiträge: 4'457
Fussfesseln gegen "Hooligans" http://www.nzz.ch/schweiz/strafvollzug- ... id=dlvr.it Holy shit. Somit wird man als Person mit Stadionverbot rechtlich auf die gleiche Stufe gestellt wie ein Sexualstraftäter. Ich kenne eine Person, die Stadionverbot erhielt, weil diese Person eine Absperrung überkletterte um (nachweislich) Bier zu kaufen. Eine andere Person erhielt Stadionverbot, weil die Person verdächtigt wurde, Pyros gezündet zu haben. Wirklich nachgewiesen wurde es nicht, der Person gingen einfach die Mittel für den juristischen Kampf irgendwann aus, Solche Leute sollen dann eine Fussfessel tragen? Gahts no? In der Badi denkt dann jeder, das sei ein Vergewaltiger... Top.
ColoMitglied
02.11.2016, 13:06 · #504
Beiträge: 1'473
Fussfesseln gegen "Hooligans" http://www.nzz.ch/schweiz/strafvollzug- ... id=dlvr.it Holy shit. Somit wird man als Person mit Stadionverbot rechtlich auf die gleiche Stufe gestellt wie ein Sexualstraftäter. Ich kenne eine Person, die Stadionverbot erhielt, weil diese Person eine Absperrung überkletterte um (nachweislich) Bier zu kaufen. Eine andere Person erhielt Stadionverbot, weil die Person verdächtigt wurde, Pyros gezündet zu haben. Wirklich nachgewiesen wurde es nicht, der Person gingen einfach die Mittel für den juristischen Kampf irgendwann aus, Solche Leute sollen dann eine Fussfessel tragen? Gahts no? In der Badi denkt dann jeder, das sei ein Vergewaltiger... Top. Ganz krass, für ein Stadionverbot muss ja nicht mal was gerichtlich nachgewiesen werden. Aber wer braucht schon Gerichte, Hooligans haben es ja verdient, die fressen ja auch unsere armen Kinder
Sektor DMitglied
14.12.2016, 14:18 · #505
Beiträge: 6'608
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/stadt/dieser-entscheid-zur-einkesselung-ist-wegweisend/story/26872917 Eigentlich erübrigt sich jeder Kommentar. Dass das Verfahren eingestellt wurde und die Polizei unbehelligt weiterwursteln kann (und aufgrund des Entscheids ziemlich sicher auch wird), erstaunt mich in keinster Weise... Dazu nur soviel: https://www.youtube.com/watch?v=5yyLhjdmzOk
alainefMitglied
06.04.2017, 09:08 · #508
Beiträge: 52
http://www.woz.ch/1714/justiz/und-ploet ... -ans-licht Und plötzlich kommt alles ans Licht Die St. Galler Strafverfolgungsbehörden gingen eine Zeit lang mit besonders harter Hand gegen Fussballfans vor. Dabei sollen sie sich auch auf Falschaussagen gestützt haben. Die Geschichte eines zu Unrecht beschuldigten jungen Fans. Von Carlos Hanimann «Also ich glaub nöd, dass öppert usezoge wird, wo eifach nüt macht.» Richter Andreas Schmid, anlässlich der Hauptverhandlung gegen Patrick Berger am 31. Januar 2013 18 509 ZuschauerInnen sahen am vergangenen Samstagabend im Stadion des FC St. Gallen, wie der FC Basel mit 3 : 0 gegen den Gastgeber gewann. Seit knapp vier Jahren waren nicht mehr so viele ZuschauerInnen gekommen, aber einer fehlte: Patrick Berger ist schon lange nicht mehr nach St. Gallen gefahren, und er sagt, so schnell werde er da auch nicht wieder hinreisen. Das letzte Mal fuhr er am 25. August 2012 in die Ostschweiz, einem Samstagabend. Der damals gerade volljährig gewordene Basler wollte sich das Fussballspiel ansehen und wäre noch am gleichen Abend wieder zurückgefahren. Aber so weit kam es nicht: Als er vor dem Drehkreuz zum Stadioneingang stand, gab es um ihn herum einen Tumult, und ehe er sich versah, wurde er im Würgegriff abgeführt. «Ich war zur falschen Zeit am falschen Ort», sagt Berger rückblickend. Und in seinem Fall ist das viel mehr als eine blosse Redensart. Berger heisst in Wirklichkeit anders, seinen richtigen Namen will er nicht in der Zeitung lesen, denn er will wegen dieser Geschichte nicht noch mehr Ärger. «Ich wurde gepackt, weggezerrt, von der Polizei verhaftet und danach im Schnellverfahren abgeurteilt.» Stadionverbot, Rayonverbot, ein Eintrag in der Hooligandatenbank waren die Folge. Und das alles, weil ein Securitas-Mitarbeiter Berger beschuldigte, ihn bei der Eingangskontrolle gegen das Schienbein und zwischen die Beine getreten zu haben. Der Einsatzleiter bestätigte die Aussagen, er habe alles beobachtet. Heute ist klar, dass das falsche Anschuldigungen waren, aber damals verstand Berger die Welt nicht mehr. Er stritt alles ab und bat sogar darum, mit dem Sicherheitsmann reden zu können, weil er eine Verwechslung vermutete. Aber die Aussagen zweier Sicherheitskräfte gegen die eines jungen Fussballfans? Die Staatsanwaltschaft fackelte nicht lange und stellte Berger im Schnellverfahren einen Strafbefehl aus: Tätlichkeit und Landfriedensbruch. Berger wehrte sich. Denn er war unschuldig. Das verschwundene Video Vor allem aber war er sicher, dass es einen Beweis für seine Unschuld geben musste: die Videoaufnahmen vom Stadioneingang. Die Staatsanwaltschaft behauptete zwar steif und fest, es gebe keine entsprechenden Aufnahmen, doch Berger beharrte darauf. Als die Staatsanwältin ihn am Montag nach zwei Nächten in Untersuchungshaft befragte, sagte der gerade achtzehnjährige Berger laut Untersuchungsakten selbstsicher: «Es sollte auf Video sein, das sollte kein Problem für mich sein.» Tatsächlich wurde Berger im Januar 2013 aufgrund der Videoaufnahmen freigesprochen, die auf wundersame Weise doch noch aufgetaucht waren. Aber damit war der Fall längst nicht abgeschlossen. Warum hatten die Sicherheitsleute Berger falsch beschuldigt? Und weshalb hatte die Staatsanwaltschaft während des ganzen Verfahrens mehrfach und fälschlicherweise behauptet, dass keine Videoaufnahmen existierten? Patrick Berger konnte damals nicht wissen, was er auslösen würde, als er Einsicht in die Videoaufnahmen verlangte. Erst heute, fast fünf Jahre später, kommt Stück für Stück ans Licht, was im Verfahren gegen ihn falsch lief, wer wen deckte und welche Folgen die Nulltoleranzpolitik der St. Galler Strafverfolgungsbehörden hatte. Einiges deutet sogar darauf hin, dass es die Gesetzeshüter in diesem Klima der Repression mit den Gesetzen selber nicht immer so genau nahmen. Falschaussagen erwünscht? Donnerstag, 30. März 2017, St. Gallen: Der 37-jährige ehemalige Sicherheitsmann T. steht wegen zahlreicher Straftaten vor Gericht. Die Anklageschrift listet unter anderem Tätlichkeiten, Fahren im angetrunkenen Zustand, schwere Körperverletzungen und sexuelle Nötigung auf. Insgesamt werden ihm achtzehn Straftaten vorgeworfen. Angesichts dessen gehört die Falschaussage, mit der er vor beinahe fünf Jahren einen Basler Fussballfan belastete, noch zu den leichteren Vergehen. T. wurde bereits mehrfach zu den Ereignissen am 25. August 2012 befragt: von der Polizei, von der Staatsanwaltschaft, später auch im Gericht anlässlich der Verhandlung gegen Patrick Berger. Immer blieb T. bei der Aussage, Berger habe ihn getreten, da sei er sich sicher. Selbst als die Videoaufnahmen zeigten, dass Berger T. gar nicht getreten haben konnte, weil er sich an einem anderen Ort befand, wich er nicht davon ab. Sein damaliger Vorgesetzter deckte ihn und bestätigte diese Version bei allen Gelegenheiten. Nun aber fragt ihn die Richterin noch einmal, ob Berger diese Tätlichkeiten verübt habe, und T. sagt zum allerersten Mal: «Nein.» Warum er Berger denn falsch beschuldigt habe, will die Richterin wissen. Nach langem Schweigen sagt T., der heute nicht mehr für die Securitas arbeitet, er habe sich damals beeinflussen lassen, er sei dazu gedrängt worden. «Das kam vom Chef her, von der Einsatzleitung, von der Firma. Obwohl ich dort von Anfang an gesagt habe, dass es nicht so war.» Das Urteil gegen T. steht noch aus. Für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Aber sein Geständnis ist erstaunlich, weil den Aussagen von Sicherheitsleuten in Strafverfahren stets viel Glaubwürdigkeit beigemessen wurde. Eine Quelle aus Sicherheitskreisen, die aus Angst vor Repressalien anonym bleiben möchte, bestätigt gegenüber der WOZ die Aussagen von T. und führt aus, dass die Falschaussagen im Fall von Patrick Berger kein Einzelfall seien. Es sei damals gängige Praxis gewesen, Unruhestifter hart ranzunehmen. Dabei sei man teilweise sehr weit gegangen und habe Dinge bezeugt, die man gar nicht gesehen hatte. Ziel sei gewesen, bei jedem Spiel Leute zu packen. «Die Stadionbetreiber wollten das, die Sicherheitsfirmen wollten das, die Polizei wollte das, die Staatsanwaltschaft wollte das – das war damals die gewünschte Politik: Man wollte nicht nur mehr Verurteilungen, man wollte ein Exempel statuieren: In der Ostschweiz wollte man Chaoten verbannen und dingfest machen. Also hat die Polizei zum Beispiel einen Fussballfan gepackt und dem Sicherheitsmann gesagt: Du hast übrigens gesehen, dass der dies und das getan hat, also etwa tätlich geworden sei.» Der Insider sagt, ihm seien fünf bis sieben Fälle persönlich bekannt, in denen falsche Aussagen von Polizei und Sicherheitsangestellten getätigt worden seien. «Die Polizei tat damals, was die Staatsanwaltschaft wollte. Da wurde nie hinterfragt, ob etwas stimmt oder nicht. Wenn ein Polizist etwas sagte, dann war das auch so.» Die St. Galler Staatsanwaltschaft weist die Vorwürfe von sich. Der Erste Staatsanwalt Thomas Hansjakob sagt, es sei nie von ihm gewünscht gewesen, Exempel zu statuieren. «Mir ging es darum, die steigende Gewalt bei Fussballspielen zu bekämpfen, indem Straftäter möglichst identifiziert und schnell mit Strafbefehl bestraft werden.» Er habe nie Anweisungen zu bestimmten Aussagen gegeben. Er habe auch «nicht das geringste Interesse», Vorfälle zu bestrafen, die nicht stattgefunden hätten. Der Kanton als Repressionslabor Die St. Galler Staatsanwaltschaft unter der Leitung von Thomas Hansjakob steht seit langem im Ruf, bei der Verbrechensbekämpfung innovative Wege zu gehen. Der Kanton gilt deshalb als regelrechtes Repressionslabor. Hansjakob machte schweizweit Schlagzeilen, als er in den nuller Jahren massiv gegen Hanfshops vorging. Danach knöpfte er sich mit Scheinkäufen sogenannte Chügelidealer vor. Und dann führte er in St. Gallen Schnellverfahren gegen randalierende Fussballfans ein. Der WOZ sagte er 2010 in einem Interview über die damals neue Strategie der Strafverfolger, Schnellverfahren seien «nicht weniger genau», sie seien «bloss viel effizienter». «Leute, die eingebracht werden, hat man vorher zwischen dreissig Sekunden und zwei Minuten lang beobachtet. Bei jedem Zugriff habe ich mindestens einen Beamten, der mir genau sagen kann, was die Person gemacht hat.» So schien es auch im August 2012, als Berger das Stadion betreten wollte. Aber sein Schnellverfahren war nicht effizienter als andere, sondern bloss viel weniger genau. Und so kam es zu mehreren, zum Teil gravierenden Fehlern, die angesichts der Aussagen aus Sicherheitskreisen ein schräges Licht auf die Arbeit der StrafverfolgerInnen werfen. Erstens: Patrick Berger wurde an einem Samstagabend verhaftet. Erst am Montag wurde er aus der Untersuchungshaft entlassen – ein damals in St. Gallen übliches Vorgehen, das dazu führte, dass auch Firmenchefs von allfälligen Straftaten ihrer Angestellten erfuhren. Die Staatsanwaltschaft drückte Berger bei der Entlassung auch gleich den Strafbefehl in die Hand. Allerdings waren zu diesem Zeitpunkt die Securitas-Mitarbeiter noch gar nicht einvernommen worden. Erst am Dienstag, also einen Tag nach der Verurteilung, nahm die Kantonspolizei die belastenden Aussagen der Sicherheitskräfte auf. Zweitens: Während des ganzen Verfahrens behauptete die Staatsanwaltschaft mehrfach, es seien keine Videoaufnahmen vorhanden, «die das strafrechtlich relevante Verhalten von Berger dokumentieren könnten». Dies, obwohl Bergers Anwältin mehrfach Einsicht in das Videomaterial verlangte. Erst auf Anordnung des Gerichts tauchten die entlastenden Videoaufnahmen am Tag vor der Gerichtsverhandlung auf. Die St. Galler Staatsanwaltschaft erklärt, die Bilder seien ihr nicht vorgelegen, weil die Polizei trotz mehrfacher Sichtung nicht darauf gestossen sei. Sobald die Bilder aufgetaucht seien, habe man sie dem Gericht zur Verfügung gestellt. Drittens: Als Berger Ende Januar 2013 freigesprochen wurde, meldete der Erste Staatsanwalt Thomas Hansjakob sogleich Berufung an. Erst wollte er aber die Videos sehen und die beiden Securitas-Angestellten anhören. Gegenüber dem «St. Galler Tagblatt» liess die Staatsanwaltschaft durchblicken, dass man auch gegen die Sicherheitsangestellten ermitteln werde, sollten sich ihre Aussagen als falsch herausstellen. Schliesslich handelte es sich um ein Offizialdelikt, das von Amtes wegen verfolgt werden müsste. Doch nach der Einvernahme im April teilte Hansjakob dem Gericht lediglich mit, dass er den Freispruch akzeptiere. Insbesondere Herr T., liess er das Gericht wissen, mache dabei Aussagen, «die sich auf den Filmaufnahmen nicht genau nachvollziehen lassen, die aber auch nicht offensichtlich falsch ist (sic!)». Es müsse deshalb offenbleiben, ob eine Tätlichkeit begangen wurde. Dass die Staatsanwaltschaft danach nicht von sich aus ermittelte, führt sie heute auf ein «Missverständnis» zwischen zwei StaatsanwältInnen zurück. Beide seien davon ausgegangen, dass sich der jeweils andere darum kümmere. So blieb die Sache ein Jahr lang liegen, bis schliesslich Bergers Anwältin Manuela Schiller Strafanzeige gegen die Securitas-Mitarbeiter erstattete. Erst dann bewegte sich die sonst doch so effiziente St. Galler Staatsanwaltschaft. Erst dann kam die Aufklärung im Fall von Patrick Berger ins Rollen. Für Bergers Anwältin Schiller ist es bezeichnend, dass die Staatsanwaltschaft erst auf ihren Antrag hin handelte. «Die Staatsanwaltschaft misst hier nicht mit gleichen Ellen. Bei Fussballfans gibt man sich schon mit scheinbaren Resultaten zufrieden, aber bei Sicherheitsangestellten wird alles zu ihren Gunsten ausgelegt.» In St. Gallen ist man seit 2014 weitgehend von der konfrontativen Strategie abgewichen und setzt auf «good hosting», auf Deeskalation. Angereiste Gästefans werden zurückhaltend empfangen, die Eingreiftruppe der Delta-Security gar nicht erst aufgeboten, die Sicherheitskräfte verzichten auf Ganzkörper- und Intimkontrollen und machen lediglich sporadisch Taschenkontrollen. Die Folge: weniger Ausschreitungen. Patrick Berger sagt heute, er habe zwischendurch schon den Eindruck gehabt, dass er einem eingespielten System ausgeliefert sei – vom Securitas-Angestellten bis hin zur Staatsanwältin hätten alle so gewirkt, als wüssten sie sehr genau, was sie taten. Und in diesem Moment habe er auch ein Stück weit das Vertrauen in den Rechtsstaat verloren. «Trotzdem», sagt Berger, «habe ich nie daran gezweifelt, dass die Wahrheit ans Licht kommt.»
Los TiozMitglied
05.05.2017, 16:55 · #509
Beiträge: 3'995
Morgen Samstag geht es für den FCL im Berner Oberland weiter im Kampf um die Europapokalplätze. Leider ist die Stimmung seitens der Stadt Thun nicht ganz so enthusiastisch wie im Luzerner Fanlager, weshalb man sich in der Berner Provinz dazu entschied, das Spiel nur unter speziellen Voraussetzungen zu bewilligen. Konkret wurden der FCL und die Fanarbeit in den letzten Tagen darüber in Kenntnis gesetzt, dass für das kommende Spiel im Gästesektor strengere Eingangskontrollen, ein Alkoholverbot, sowie ein striktes Fahnen- und Transparentverbot durchgesetzt werden müssen. Nur ungern erinnern wir uns an die unrühmliche Zeit zurück, als auch in unserem eigenen Stadion Fahnen und Transparente jeglicher Art verboten wurden, um angeblich für mehr Sicherheit im Stadion zu sorgen. Allzu gerne weisen wir jedoch auf die erfolgreiche Protestbewegung, aber auch auf die Solidaritätsbekundungen und Unterstützung von Fans anderer Sektoren im Stadion, anderen Fankurven und auch Aussenstehenden in jener Periode hin. Ein solches Verbot bedeutet einen Angriff auf eines der wichtigsten Merkmale einer lebendigen Fankultur. Weiter stellt es einen Angriff dar auf die Freiheit, seine Meinung – ob positiv oder kritisch zu einer bestimmten Sachlage – kundzutun. Selbstredend möchten wir hiermit klarstellen, dass wir sowohl diese repressive Massnahme als auch andere Kollektivstrafen generell nicht akzeptieren können und wollen. Aus diesem Grund rufen wir alle FCL-Fans auf, am Samstag mit ihrer eigenen Fahne mit nach Thun ans Spiel zu kommen. Motiviert all eure Freunde und weiteren Fans des FCL, es euch gleichzutun, um den FCL im Berner Oberland lautstark und farbenfroh zu unterstützen. Lasst uns – wie bereits im Jahr 2011 – ein friedliches Zeichen setzen für eine farbenfrohe und lebendige Fankultur, aber auch gegen Kollektivstrafen und blinden Aktionismus unter dem Deckmantel des neuen Hooligankonkordats. Sollte uns der Eintritt ins Stadion mit unseren Fahnen verwehrt bleiben, werden wir auf den Spielbesuch verzichten. Stattdessen ziehen wir für diesen Fall in Betracht, das Spiel in der Thuner Altstadt am TV zu verfolgen. Matchbillette werden wir erst vor Ort kaufen, um allenfalls reagieren zu können, wenn diese unsinnige Auflage tatsächlich durchgesetzt wird und wir mit Fahnen nicht ins Stadion gelassen werden. Wir treffen uns am Samstag um 13.30 Uhr in der Zone 5, wo genauere Infos bekanntgegeben werden. Für jene, die es sich schon früher einrichten können, ist die Zone 5 bereits ab 10.00 Uhr geöffnet. Gegen den Hunger gibts Thai-Spiessli vom Grill. http://usl.lu/de/news/detail?id=7166
Avatar von roliZroliZMitglied
13.05.2017, 20:16 · #510
Beiträge: 1'820
Chef der Kantonspolizei bitte mitlesen: Sie HABEN IHRE LEUTE NICHT IM GRIFF!!! Bin Augenzeuge mit einigen anderen, dass vom Gleis 3 in Winti die Uniformierten über alle Gleise hinweg die FCZ Fans mit Gummischrot attackierten. Die FCZ'ler standen nur vor ihrem Extrazug. Wieso wird da einfach geschossen? Die Passagiere der S26 waren schockiert über diese Polizeigewalt.
schwizermeischterfczMitglied
13.05.2017, 21:33 · #511
Beiträge: 8'260
Chef der Kantonspolizei bitte mitlesen: Sie HABEN IHRE LEUTE NICHT IM GRIFF!!! Bin Augenzeuge mit einigen anderen, dass vom Gleis 3 in Winti die Uniformierten über alle Gleise hinweg die FCZ Fans mit Gummischrot attackierten. Die FCZ'ler standen nur vor ihrem Extrazug. Wieso wird da einfach geschossen? Die Passagiere der S26 waren schockiert über diese Polizeigewalt. Ich glaube die Polizei war ganz einfach überfordert, da niemand mit solchen Szenen nach diesem Kantonsderby gerechnet hätte. Einerseits dieser (Schwer-) Verletzte und dann noch viele FCZler die völlig ausser sich waren wegem diesem Vorfall. Sehr schade, da es sonst eigentlich auch während dem Marsch zum Bahnhof sehr friedlich war.
schwizermeischterfczMitglied
06.07.2017, 20:56 · #513
Beiträge: 8'260
Eine Frechheit so was: Mit dem Segen des Gerichts: FCZ Fans darf man beklauen von Patrick Rudin — bz6.7.2017 um 20:19 Uhr Eine Gruppe FC Basel Fans nahmen drei Zürchern die Fanutensilien ab. «Bereicherungsabsichten» hatten sie jedoch keine. Sie kamen straffrei davon. Eine Gruppe FCB-Fans nahm 2014 drei Anhängern des FCZ ihre Fankleidung ab. Strafbar ist das aber nicht. Die Anklage wegen Raub endete mit Freisprüchen. «Sie haben Glück gehabt, meine Herren. Es hätte auch anders kommen können», sagte Gerichtspräsidentin Monika Roth am Donnerstag zur Urteilseröffnung. Es war eine illustre Runde aus der Muttenzerkurve, die gestern ganz in der Nähe des Joggeli im Gerichtssaal in Muttenz die Freisprüche entgegennehmen durfte: Vier 23-jährige Männer sowie der 26-jährige «Chef» der Truppe. Der Vorfall liegt drei Jahre zurück: Nach dem FCB-FCZ-Match am 16. April 2014 sprachen die fünf eine Gruppe von Zürcher Fans bei der Tramhaltestelle St. Jakob an. Einer empfahl den Zürchern, sie sollten die Fankleider ausziehen, sonst könnte es gefährlich werden. Als die FCZ-Fans später an der Rothausstrasse aus dem Tram ausstiegen, folgten ihnen die Angeklagten: Danach gab es Schläge und Fusstritte, die Fans aus der Muttenzerkurve erbeuteten unter anderem einen Rucksack mit FCZ-Schal und FCZ-Pullover. Einer der Zürcher Fans erlitt diverse Verletzungen am Kopf sowie überall am Körper. Was auf den ersten Blick wie ein Raub aussieht, bot allerdings juristische zahlreiche Knacknüsse: Das Opfer lag bäuchlings auf dem Boden und konnte die Angreifer in der Dunkelheit kaum ausmachen. Zusätzlich war die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft lückenhaft, was im Zweifel ebenfalls zu Freisprüchen führt. Ohne Bereicherungsabsicht Doch hauptsächlich sah das Gericht beim 26-jährigen Haupttäter keine Bereicherungsabsicht. «Es ging Ihnen um die Klamotten, um die Fanartikel. Es gibt keinen Beweis, dass es Ihnen darum gegangen ist, weitere Wertsachen zu erbeuten», begründete Roth den Freispruch. Ohne Bereicherungsabsicht gibt es im Schweizer Strafrecht keinen Diebstahl und damit auch keinen Raub. Das Gericht verurteilte den einschlägig vorbestraften Mann allerdings wegen Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe. Dazu gab es noch eine Busse von 1200 Franken. Der 26-Jährige hatte sich freiwillig dazu bereit erklärt, dem Opfer eine Genugtuung von 500 Franken zu bezahlen. Roth betonte, es wäre auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung dringelegen, dies hatte die Staatsanwaltschaft aber nicht angeklagt. Auch eine unrechtmässige Aneignung wäre in Frage gekommen, wegen des geringen Werts der Beute von unter 300 Franken wäre dies allerdings bereits verjährt. Die drei Richter fanden dies ebenfalls unbefriedigend. «Wir sind nicht das jüngste Gericht. Wir entscheiden nicht, ob etwas moralisch besonders nett ist. Emotionen oder Empörungen spielen hier keine Rolle. Wir wenden das Recht an», sagte Gerichtspräsidentin Monika Roth am Donnerstag dazu. Die anderen vier Angeklagten im Alter von 23 Jahren sollen beim Überfall laut Staatsanwaltschaft tatenlos zugesehen haben. Das Gericht kam hier auch deshalb zu vollständigen Freisprüchen, weil ihre Mittäterschaft nicht nachgewiesen war. Sie müssen dennoch jeweils zehn Prozent der Verfahrenskosten übernehmen. Roth sprach dem 26-Jährigen Hauptangeklagten noch einmal ins Gewissen. «Es wäre schön, wenn Sie jetzt die Kurve kriegen, und zwar nicht die Muttenzerkurve. Ich will sie hier nicht mehr sehen». Die Staatsanwaltschaft kann die Freisprüche noch weiterziehen. Allerdings hat sie die mangelhafte Anklageschrift bereits einmal berichtigt und erneut eingereicht. An der schwierigen Beweislage hat dies indes nichts geändert Quelle: https://www.basellandschaftlichezeitung ... -131501263
Avatar von KrönuKrönuMitglied
07.07.2017, 05:30 · #514
Beiträge: 13'343
Roth betonte, es wäre auch eine Verurteilung wegen Körperverletzung dringelegen, dies hatte die Staatsanwaltschaft aber nicht angeklagt. Unglaublich! Warum denn nicht, Herr Journalist?!
Sektor DMitglied
09.08.2017, 11:09 · #515
Beiträge: 6'608
> St. Galler Pyro-Werfer zu 36 Monaten teilbedingt verurteilt Ich spreche mich auch klar gegen Pyro-Würfe aus. Aber hier wurde offensichtlich ein Exempel statuiert! Oder wie kann man sich erklären, dass ein (bisher) unauffälliger junger Mann, der gemäss Nachbarn etc. voll im Leben steht, zu 36 Monaten "Halbhaft" verurteilt wird? Jeder verdammte Kinderporno-Konsument kriegt weniger.. da habe ich doch Fragen...
GlaronaMitglied
09.08.2017, 11:33 · #516
Beiträge: 13'396
> St. Galler Pyro-Werfer zu 36 Monaten teilbedingt verurteilt Ich spreche mich auch klar gegen Pyro-Würfe aus. Aber hier wurde offensichtlich ein Exempel statuiert! Oder wie kann man sich erklären, dass sich ein (bisher) unauffälliger junger Mann, der gemäss Nachbarn etc. voll im Leben steht, zu 36 Monaten "Halbhaft" verurteilen? Jeder verdammte Kinderporno-Konsument kriegt weniger.. da habe ich doch Fragen... Ich vermute mal das die Menge an Pyro die Er zu Hause gehortet hat, einfach unter das Sprengstoffgesetz gehen und darum auch die Höhe der Strafe. Im Vergleich zum Psyco der Träumt vom Abschlachten von Mädchen eher ein Fragliches Urteil. In der heutigen Zeit verwundert mich ja nichts mehr.
ZhyrusMitglied
09.08.2017, 11:40 · #517
Beiträge: 15'717
> St. Galler Pyro-Werfer zu 36 Monaten teilbedingt verurteilt Ich spreche mich auch klar gegen Pyro-Würfe aus. Aber hier wurde offensichtlich ein Exempel statuiert! Oder wie kann man sich erklären, dass ein (bisher) unauffälliger junger Mann, der gemäss Nachbarn etc. voll im Leben steht, zu 36 Monaten "Halbhaft" verurteilt wird? Jeder verdammte Kinderporno-Konsument kriegt weniger.. da habe ich doch Fragen... Es gab ein Opfer, das irreversible Hörschäden erlitt und operiert werden musste. Das ist eine Körperverletzung, die schwerwiegt, und die gleichermassen zeigt, dass zig andere Matchbesucher der gleichen Gefahr ausgesetzt waren. Ich kann nicht beurteilen, wie ein gleiches Verbrechen ausserhalb des Fussballs behandelt wird. Dazu kommen noch kleinere Vergehen wie Sachbeschädigung durch den Pyrowurf und Besitz von 100 kg (!) pyrotechnischem Material. Mein Mitleid hält sich in Grenzen! Knallpetarden gehören in kein Fussballstadion! Ausserdem widersprach das Gericht der Ansicht, dass es sich bei Rauchtöpfen, um giftige Gase handelt, was meines Erachtens chemisch gesehen sowieso Unsinn ist, da es sich um kein Gas sondern um Rauch (Festpartikel in der Luft) handelt. Das halte ich für eher positive News für die Ultraszene.
Avatar von din Vaterdin VaterMitglied
09.08.2017, 11:46 · #518
Beiträge: 6'247
> St. Galler Pyro-Werfer zu 36 Monaten teilbedingt verurteilt Ich spreche mich auch klar gegen Pyro-Würfe aus. Aber hier wurde offensichtlich ein Exempel statuiert! Oder wie kann man sich erklären, dass sich ein (bisher) unauffälliger junger Mann, der gemäss Nachbarn etc. voll im Leben steht, zu 36 Monaten "Halbhaft" verurteilen? Jeder verdammte Kinderporno-Konsument kriegt weniger.. da habe ich doch Fragen... Ich vermute mal das die Menge an Pyro die Er zu Hause gehortet hat, einfach unter das Sprengstoffgesetz gehen und darum auch die Höhe der Strafe. In diesem Prozess ging es nur um den Böller und Rauchtopfwurf. Durch den Knall eines Böllers, ein sogenannter Kreiselblitz, und den Funkenflug erlitt ein Zuschauer einen irreversiblen Hörschaden. Verurteilt wird der Ostschweizer wegen schwerer Körperverletzung aufgrund des verursachten Hörschadens beim Zuschauer, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz.
sürmelMitglied
09.08.2017, 11:47 · #519
Beiträge: 3'286
> St. Galler Pyro-Werfer zu 36 Monaten teilbedingt verurteilt Ich spreche mich auch klar gegen Pyro-Würfe aus. Aber hier wurde offensichtlich ein Exempel statuiert! Oder wie kann man sich erklären, dass ein (bisher) unauffälliger junger Mann, der gemäss Nachbarn etc. voll im Leben steht, zu 36 Monaten "Halbhaft" verurteilt wird? Jeder verdammte Kinderporno-Konsument kriegt weniger.. da habe ich doch Fragen... Dies ist einfach eine Behauptung und noch dazu eine ziemlich polemische. Ich habe sowieso Mühe, mit dem Argument "die kriegen viel weniger" "immer nur auf uns" usw. (typischerweise wird dies bei Autofahreren im Vergleich zu anderen Verbrechen gebraucht). Im vorliegenden Fall wurde eine Person nachhlatig geschädigt. Er wurde der Delikte "mehrfachen Gefährdung durch Sprengstoffe in verbrecherischer Absicht", "schwerer Körperverletzung aufgrund des verursachten Hörschadens" und "mehrfacher Sachbeschädigung" sowie "ehrfacher Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz" für schuldig befunden (Q: http://www.watson.ch/Schweiz/Fussball/4 ... -den-Knast). Jetzt müsste man halt mal ins StGb schauen, was das Gesetz für ein Strafmass vorsieht und dann im Urteil warum innerhalb dieses Strafmasses so entschieden wurde, wie entschieden wurde, bevor man von "Exempel-Statuiert" spricht. Möglich also, dass das Urteil zu streng ist, ich habe es nicht gelesen und kann es daher nicht beurteilen (Unabhängig davon, dass ich kein Jurist bin). Aber dies hat doch nichts mit irgendwelchen anderen Verbrechen zu tun. Man muss doch jede Straftat wieder einzeln beurteilen.
Sektor DMitglied
09.08.2017, 11:58 · #520
Beiträge: 6'608
> St. Galler Pyro-Werfer zu 36 Monaten teilbedingt verurteilt Ich spreche mich auch klar gegen Pyro-Würfe aus. Aber hier wurde offensichtlich ein Exempel statuiert! Oder wie kann man sich erklären, dass ein (bisher) unauffälliger junger Mann, der gemäss Nachbarn etc. voll im Leben steht, zu 36 Monaten "Halbhaft" verurteilt wird? Jeder verdammte Kinderporno-Konsument kriegt weniger.. da habe ich doch Fragen... Dies ist einfach eine Behauptung und noch dazu eine ziemlich polemische. Ich habe sowieso Mühe, mit dem Argument "die kriegen viel weniger" "immer nur auf uns" usw. (typischerweise wird dies bei Autofahreren im Vergleich zu anderen Verbrechen gebraucht). Na na na, mal halblang.. also wenn du regelmässig Urteile in den Medien verfolgst, wirst auch du feststellen, dass das keine "polemische Behauptung" (das Wort Polemik wird einem heutzutage wohl gerne mal um die Ohren gehauen) ist. Es ist mir auch klar, dass eine schwere Körperverletzung zu bestrafen ist, keine Frage. Nur: Im Normalfall werden bei nicht vorbestraften Personen Urteile "bedingt" gefällt, sei das bei Körperverletzungen, sogar fahrlässigen Tötungen (richtig, mit Ausnahme vom Strassenverkehr, dort fallen harte Urteile). Kannst du mir glauben oder nicht. Meine halbe Verwandtschaft arbeitet bei der Bullerei, Staatsanwaltschaft, sogar hat es angeheiratete Strafverteidiger darunter. Kannst dir ja die Themen an den Familienfeten vorstellen... und aus diesen Diskussionen weiss ich, wie viele Urteile zur Bewährung ausgesetzt werden und wie viele Perverse sich in eine Therapie davonschleichen können, anstatt im Knast zu verrotten. Daher finde ich die Halbhaft übertrieben, eben ein Exempel. PS: "...bei Autofahrern (oder Autofahreren...) im Vergleich zu anderen Verbrechen..." --> DAS ist Polemik ;)
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